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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Interessierte

Gesunkene Einnahmen, beachtenswerte Zahlen, erfolgreiche Abschlüsse und verlagerte Kostenübernahme darum geht es in diesem Newsletter. Wir wünschen eine informative Lektüre.

Ihre Heime Uster

Pandemie macht Nachtragskredit nötig

Die Corona-Pandemie hat viele Branchen und Institutionen hart getroffen. Dazu gehören auch die Alters- und Pflegeheime  in der Schweiz wie in den umliegenden Ländern. Die Bettenbelegung ist stark zurückgegangen, die Einnahmen sind entsprechend gesunken. Das gilt auch für die Heime Uster. Zum Verlust wegen der gesunkenen Auslastung kommt hinzu, dass unsere Einnahmen in der Gastronomie wegen der Restaurant-Schliessung ebenfalls wesentlich tiefer ausfallen, als es das im 2019 erstellte Budget vorsah.

Selbstverständlich haben wir auf die Situation reagiert und Massnahmen getroffen. Wir haben die Bettenzahl bis auf Weiteres reduziert und die meisten Doppelzimmer im Dietenrain in Einzelzimmer umgewandelt. Wir sparen beim Sachaufwand und zwangsläufig bei den Personalkosten, die in unserem Betrieb den weitaus grössten Teil der Ausgaben ausmachen. Stichworte hierzu: Anstellungsstopp und verzögerte Stellenbesetzung, Personalabbau über die natürliche Fluktuation, Verzicht auf Vertretungen bei Absenzen und Mutterschaftsurlaub. So nötig die Sparmassnahmen sind, sie dürfen nicht dazu führen, dass der Ruf der Heime Uster als gute Arbeitgeberin Schaden nimmt, und schon gar nicht darf die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner darunter leiden.

Die getroffenen Sparmassnahmen können das Defizit, das gemäss Hochrechnung zu erwarten ist, nur zum Teil auffangen. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, einen Nachtragskredit von 3.56 Millionen Franken zu genehmigen.

Im Prinzip erwirtschaften die Heime Uster die für ihren Betrieb benötigten Gelder selber. Die Gelder, welche die Stadt für den Betrieb der Heime Uster ausgibt, machten 2019 und 2020 lediglich 0.7 Prozent des gesamten städtischen Globalkredits aus. Im 2021 wird dieser Anteil wegen dem Nachtragskredit höher ausfallen. Gleichzeitig wird die Stadt für ihre Beiträge an die Pflegeleistungen deutlich weniger ausgeben müssen als budgetiert, weil die Betten in den Pflegeinstitutionen weniger ausgelastet sind als in früheren Jahren.

Seit Mai nehmen die Anfragen an unsere «Beratung & Aufnahme» im Hinblick auf einen Eintritt in die Heime Uster deutlich zu. Die Bettenauslastung steigt. Diese Trendwende stimmt uns optimistisch. Wir sind zuversichtlich, dass wir damit und dank den geplanten Angebots-Erweiterungen und -Spezifizierungen im 2023 wieder schwarze Zahlen schreiben werden. 

Corona-Impfquote

In der Schweiz sind knapp 50 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen Corona geimpft. Bei uns in den Heimen Uster beträgt die Impfquote aktuell beim Personal 74 Prozent und bei den Bewohnenden 82 Prozent. Neu eintretende Bewohnerinnen und Bewohner, die noch nicht geimpft sind, können das bei uns nachholen.

Alle unsere Mitarbeitenden
– ob geimpft oder nicht  tragen in den allgemein zugänglichen Räumen weiterhin eine Maske. Beim Konsumieren im Restaurant sind sie davon befreit. Nicht-immune Mitarbeitende mit direktem Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern werden wöchentlich getestet. Diese Massnahmen gepaart mit der guten Impfquote sorgen für Sicherheit.

Den Besucherinnen und Besuchern, die weder geimpft noch von Corona genesen sind, empfehlen wir, sich vor dem Besuch testen zu lassen.

Kostbares Gut, schön verpackt: Die Fläschchen mit den Impfdosen

Den Nachwuchs ausbilden

Es ist bekannt: In der Schweiz werden viel zu wenig Pflegefachleute ausgebildet, um den Bedarf zu decken. Dementsprechend anspruchsvoll ist es, Fachpersonal zu finden um frei gewordene Stellen wieder zu besetzen. In den Heimen Uster bieten wir 38 Ausbildungsplätze für die Berufslehre zu Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe), Fachmann/Fachfrau Betreuung (FaBe) und Assistent/Assistentin Gesundheit und Soziales. Ausserdem kann man bei uns eine Lehre machen als Hotelfachfrau/Hotelfachmann, Köchin/Koch und Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt. Auf der Stufe Höhere Fachschule (HF) bieten wir Studierenden Ausbildungsplätze in der Langzeitpflege und in der Aktivierung.

Im Sommer 2021 haben zehn Lernende ihre Berufslehre bei uns abgeschlossen. Dazu kommen drei HF-Studierende, von denen zwei jetzt diplomierte Pflegefachleute für die Langzeitpflege sind und eine diplomierte Aktivierungsfachfrau. In diesen Tagen beginnen die neuen Lernenden. Und die Lehrstellen mit Beginn August 2022 sind ausgeschrieben.

Für die Heime Uster ist die Ausbildung der angehenden Pflege- und Betreuungsfachleute ein wichtiges Anliegen. Von unserem Engagement profitieren wir oft unmittelbar, so auch dieses Jahr: Die beiden jetzt diplomierten Pflegefachleute für die Langzeitpflege sowie zwei unserer frisch gebackenen FaGe können wir als fest angestellte neue Mitarbeitende begrüssen.

Hätten Sie's gewusst?

MiGeL

Mittel- und Gegenständeliste 
dafür steht die Abkürzung MiGeL. Die Liste regelt, welche Mittel und Gegenstände von der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung bezahlt werden. Die Übersicht über die Produktegruppen reicht von A wie «Absauggeräte» und «Applikationshilfen» über G wie «Gehhilfen» oder M wie «Messgeräte für Körperzustände» bis zu V wie «Verbandsmaterial» und erstreckt sich über gut 100 A4-Seiten.

Bis anhin galt, dass die Krankenversicherer das Pflegematerial dann bezahlen, wenn es von der versicherten Person selbst angewendet wird, nicht aber wenn es eine Pflegefachperson anwendet. Dies ändert sich ab Oktober. In Zukunft spielt es keine Rolle mehr, wer die Mittel und Gegenstände anwendet. Die obligatorische Krankenpflege-Versicherung vergütet die Pflegematerialien – bis zu einem pro Artikel definierten Maximalbetrag. Dies führt dazu, dass die Kantone und Gemeinden stark entlastet werden, schweizweit um schätzungsweise 65 Millionen Franken.

 
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