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Neuigkeiten und Termine für alle, die sich für das Thema Finanzordnung und die Vollgeldreform interessieren. Redaktion: Klaus Karwat, mail@monetative.de
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Vollgeldrundbrief November 2021
Liebe Geldreform-Interessierte,

in den USA hat es Aufsehen erregt, dass die Rechtsprofessorin Saule Omarova von Präsident Biden für die Ernennung zum "Comptroller of the Currency"
nominiert wurde. Der Posten wäre  bei uns etwa mit einer Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vergleichbar. Zum Beispiel hat die US-Handelskammer diese Ernennung in einem Brief scharf kritisiert. Warum die Aufregung? Der Finanzblog "Kiffmeister" weist auf ein 61-seitiges Paper mit dem Titel "The People's Ledger: How to Democratize Money and Finance the Economy" von Saule Omarova hin, in dem sie sich dafür ausspricht, die Konten der Bankkunden in CBDC-Konten der Zentralbank umzuwandeln. Die Repbulikaner kontern mit dem Kommunismus-Vorwurf und verweisen auf die Herkunft Omarovas aus Kasachstan in der früheren UdSSR - ein altbekanntes Spiel: Keine Sachauseinandersetzung, sondern Verunglimpfung...der Ausgang des Streits um den einflussreichen Posten ist noch offen.



Saule Omarova - von US-Präsident Biden als Chefin der Finanzaufsicht nominiert



Ankündigung nächste Monetative-Webkonferenz


Am Donnerstag, 18. 11. 2021 um 19 Uhr findet unsere nächste Webkonferenz statt: Der Finanzwissenschaftler Ulrich Busch, Autor des Buches“Geldkritik – Theorie, Motive, Irrtümer” diskutiert mit dem Ökonomen Raimund Dietz und dann auch mit den Teilnehmer/innen des Gesprächs. Raimund Dietz hat eine Rezension zu diesem Buch verfasst hat - diese und die Bestelladresse des Buches finden Sie hier, den link zur Konferenz hier (Anmeldung diesmal nicht erforderlich!)



 

Stand Verwahrentgelte


Die Verbraucherzentrale Sachsen führt derzeit fünf Prozesse gegen verschiedene Banken-Institutsgruppen. Das Verfahren in Leipzig wird in Berufung beim Oberlandesgericht in Dresden weiterverhandelt. Die Verbraucherzentrale hat aber auch auf ein Urteil des Landgerichts Tübingen verwiesen, das Verwahrentgelte für rechtlich unzulässig hält. Die Begründung ist so einfach wie logisch:

"Da die Beklagte mit ihren Kunden eine Kontoführungsgebühr bereits vertraglich vereinbart hatte, ist das zusätzliche Verlangen nach einem Entgelt für die Verwahrung durch den Preisaushang als Preisnebenabrede zu qualifizieren. Denn damit wälzt die Beklagte allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden ab, ohne dass diesem eine zusätzliche (Sonder-) Leistung angeboten wird. Die Verwahrung des Guthabens schuldete die Beklagte ohnehin bereits auf der Basis des bestehenden Vertrages zur Führung des Girokontos, der als unregelmäßiger Verwahrungsvertrag i.S.v. § 700 BGB zu beurteilen ist.... Im Ergebnis hätten Kunden der Beklagten für eine Leistung - nämlich die Verwahrung des Guthabens auf dem Girokonto - eine doppelte Gegenleistung zu erbringen, nämlich neben der Kontoführungsgebühr zusätzlich ein Entgelt in Form einer Negativverzinsung."

Wer den Aufwand nicht scheut, kann jetzt seiner Bank folgendes schreiben: "Ich nehme die neuen Geschäftsbedingungen an. Ausgenommen sind allerdings die Regelungen zum Verwahrentgelt, die ich für rechtswidrig halte (siehe Urteil des Landgerichts Tübingen vom 27.4.2018 in der Anlage)." Wir  halten es für wichtig, damit ein klares Nein zur schleichenden Umgestaltung unseres Geldsystems duch die Zentralbank zu sagen! Das Urteil des Landgerichts Tübingen finden Sie hier unten:


 
 

Viele Grüße

 
Klaus Karwat und der Vorstand von Monetative e.V.


Petra Leonhard, Manuel Klein, Klaus Karwat, Sandra Schmidt, Bastian Meyer-Brühl, Simon Hess
 
Nächste Termine
Donnerstag 18.11. 19 Uhr: Webgespräch "Geldkritik aus kulturhistorischer Sicht" mit Ulrich Busch (Autor des Buches  "Geldkritik - Theorie, Motive, Irrtümer") und Raimund Dietz, Vorsitzender des Vereins "Provollgeld" in Österreich
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