Tempo 30
«Wenn ein Stiftungsrat das Thema ESG auf seiner Traktandenliste
hat, welchen Gedanken möchten Sie diesen Stiftungsrätinnen und
Stiftungsräten für die Sitzung mit auf den Weg geben?» Antwort:
«Die richtige Empfehlung lautet: einfach nicht ESG auf die
Traktandenliste setzen.»
Weitere Provokation gefällig? Frage: «Wie
steht die 2. Säule derzeit in Sachen [Umweltnachhaltigkeit] da?»
Antwort: «Die gesetzlichen Kriterien sind gegenwärtig inexistent,
folglich sind sie relativ leicht zu erfüllen. Es ist nicht an
den Pensionskassen, sich aufzuspielen und mehr zu machen, als
der Gesetzgeber fordert.»
Drittes Beispiel: «Bezweifeln Sie, dass die
Beherzigung entsprechender Kriterien anlagetechnisch Sinn
ergibt?» Antwort: «Es gibt keinen glaubhaften Mechanismus, dass
die Umwelt-Nachhaltigkeit bei den Anlagen dazu führt, dass es
der Umwelt besser geht. Es gibt aber einen sehr glaubhaften
Ansatz, der sagt, dass die Kapitalanlagen dadurch teurer
werden.»
Etwas verkürzt dies einige der Antworten von
Henrique Schneider, stv. Direktor des Gewerbeverbands, im
Interview mit der Schweizer Personalvorsorge.
Da stellt sich Schneider nicht bloss gegen
den Strom, sondern gegen eine Flut von Beschwörungen und
Anklagen, die sich seit geraumer Zeit über die hiesige
Finanzindustrie und die Pensionskassen ergiesst mit der
Forderung, ihre Verantwortung für das Überleben der Menschheit
wahrzunehmen. Ganz so, als würden sie das viele CO2 produzieren.
Umso höher einzuschätzen sind die Aussagen
von Schneider, unabhängig davon, ob man ihm nun zustimmt oder
nicht. Denn das letzte was wir brauchen sind Diskussisonsverbote.
Und davon scheinen wir nicht mehr weit entfernt.
Der «Klimaschutz» ist zur (Ersatz-) Religion
mutiert, Skepsis oder gar Infragestellung werden so wenig
goutiert wie Religionskritik in Ländern mit fundamentalistischen
Regimes. Die Medien verbreiten unisono den gleichen Tenor. Und
längst ist keine Reklame für einen «Benziner» in den Zeitungen
mehr auszumachen, nur für die «Stromer». Schade bloss, dass für
deren Betrieb die Elektrizität knapp wird. Genauso wie für den
ÖV, die Wirtschaft und die Haushalte etc.
*
Zweiter öffentlicher Dauerbrenner: Das
Frauenrentenalter bzw. die Benachteiligung der Frauen im
Erwerbsleben mit objektiv nicht zu erklärenden
Lohnunterschieden. Solche Unterschiede sind das zentrale
Argument der Gewerkschaften und Linken gegen Rentenalter 65/65
und damit das Haupthindernis für die laufende AHV-Revision. Und
nun publiziert das BFS neue Zahlen zu den
Einkommensunterschieden bei den selbständigen Ärztinnen und
Ärzten. Die Differenzen sind frappant: 25 Prozent. Also deutlich
über dem ermittelten Durchschnitt aller Berufskategorien.
Nur: alle gängigen statischen
Erklärungsmuster versagen. Es lässt sich aber auch im
Instrumentarium feministischer Anklagen nichts finden, was hier
angeführt werden könnte. Keine Ausbeutung, keine Diskriminierung
oder was auch immer. Das Statistische Amt kommentiert kleinlaut:
«Diese Differenz lässt sich anhand der übrigen beobachtbaren
Merkmale der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte, die bei einer
multivariaten Analyse berücksichtigt werden, nicht erklären.»
Daraus wäre möglicherweise zu schliessen,
dass die «beobachtbaren Merkmale» resp. die als solche
definierten zumindest nicht ausreichend sind und die «Gender-Diskussion»
bezüglich Einkommens- und Pension-Gap entscheidende Faktoren
übersieht.
Aber eine solche Einsicht wird sich nicht
durchsetzen, solange die Untersuchungen unter dem Aspekt einer
diskussionslos vorausgesetzten Diskriminierung stehen. Es ist
bezeichnend, dass beispielsweise Mutterschaft als Merkmal bei
der Analyse der Einkommen nicht erscheint. Aber in Zeiten, in
denen Begriffe wie Vater, Mutter und eben auch Mutterschaft
bereits in den Verdacht unangemessener Differenzierung geraten
sind und angeblich nicht mehr in die Verfassung gehören, kann
das nicht überraschen. Merkwürdige Zeiten.
Peter Wirth,
E-Mail
Mindestzins unverändert 1%
4. November 2021
BSV.
Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der
Beruflichen Vorsorge auch im kommenden Jahr bei 1%. Dies
hat er an seiner Sitzung vom 3.11.2021 beschlossen.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind
gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der
Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen
und Liegenschaften.
Die Rendite der Bundesobligationen ist weiterhin
tief. Die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen
lag Ende 2020 bei minus 0.53% und per Ende September
2021 bei minus 0.17%. Anderseits war die Performance von
Aktien, Anleihen und Liegenschaften insgesamt 2020 mit
hohen Schwankungen leicht besser und 2021 gut.
Bei den Aktien legt der Swiss Performance Index 2020
3.8% und 2021 bis Ende September 12.9% zu. Die
Entwicklung der Anleihen war 2020 leicht positiv, 2021
jedoch tendierten sie aufgrund der gestiegen Zinsen
etwas schwächer. Die Performance der Immobilien war
weiterhin sehr positiv. Aufgrund der insgesamt guten
Entwicklung der Finanzmärkte ist eine Senkung des
Mindestzinssatzes nicht gerechtfertigt. Die weiterhin
tiefen Zinsen und die gedämpften Renditeerwartungen
legen gegenwärtig jedoch auch keine Erhöhung des Satzes
nahe.
Mitteilung BSV
ASIP unterstützt den Mindestzins-Entscheid
3. November 2021
Der Pensionskassenverband schreibt zum Entscheid des
Bundesrates, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen:
Der Bundesrat beschliesst, den Mindestzinssatz in
der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu
belassen. Mit dem BVG-Mindestzinssatz wird bestimmt,
wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im
BVG-Obligatorium verzinst werden muss.
Zu beachten ist, dass es sich um einen
Mindestzins handelt. Die verantwortlichen
Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den
Führungsorganen der Pensionskassen sind frei, eine
höhere Verzinsung zu beschliessen, wenn dies deren
finanzielle Lage erlaubt. Tatsächlich verzinsen 70%
der Pensionskassen mehr als das gesetzliche Minimum,
wie eine im September veröffentlichte Untersuchung
des Beratungsunternehmen PPCmetrics aufzeigt. Diese
fusst auf einer Analyse der Geschäftsberichte von
305 Pensionskassen, welche für ein Vorsorgevermögen
von 748 Milliarden Franken und 3.5 Millionen
Versicherte stehen. Damit ist die Auswertung
repräsentativ.
In Erinnerung zu rufen ist zudem auch, dass in
einigen Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten nicht
die gesamte Performance auf dem Anlagevermögen
gutgeschrieben werden kann. Infolge zu hoher (BVG)-Umwandlungssätze
können weiterhin Pensionierungsverluste entstehen,
die zwangsläufig durch die erzielten Erträge
finanziert werden müssen. Bis zu einer Reform und
Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes haben die
Pensionskassen keine andere Wahl, als unzureichend
gedeckte Rentenversprechen mit dem Kapital der
Jüngeren querzusubventionieren.
Zu Recht berücksichtigt der Bundesrat auch die
finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die
Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die
Erfüllung des Leistungszieles gemäss Verfassung),
die Auswirkungen auf die Sollrenditen der
Vorsorgeeinrichtungen und die Nachvollziehbarkeit
des Entscheides. Vor diesem Hintergrund unterstützt
der ASIP den Entscheid des Bundesrates, den
BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen.
BR: Support für Rentenalter
66
3. November 2021
Die Aargauer Zeitung schreibt: Sozialminister Berset
wollte die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen
ablehnen, lief im Bundesrat aber auf.
Der zuständige Bundesrat Alain Berset wollte die
beiden Initiativen ablehnen. Doch mit diesem Plan
lief er im Bundesrat auf. Die vier bürgerlichen
Bundesräte aus SVP und FDP waren nicht einverstanden
mit dem Nein zur Renten-Initiative der
Jungfreisinnigen, wie CH Media aus gut
unterrichteten Quellen weiss.
Vier Mitberichte gingen im Vorfeld der Sitzung
ein. Berset kam einer Niederlage im Bundesrat zuvor
und zog seinen Antrag auf ein Doppel- Nein zu den
Initiativen zurück. Damit fand im Bundesrat gar
keine Diskussion zum Thema statt.
Der Ball liegt nun wieder bei Alain Berset. Er
muss seinen Kolleginnen und Kollegen wohl einen
Gegenvorschlag zur Renten-Initiative der
Jungfreisinnigen unterbreiten.
BVG-Revision aus Gewerbesicht
5. November 2021
Kurt Gfeller, Vizedirektor des Gewerbeverbands,
kommentiert die Lösung der SGK-N für die BVG
21-Revision. Er sieht allerhand Positives, äussert aber
auch Bedenken.
[Das Kommissionsmodell] beinhaltet leider auch
Korrekturen, die übers Ziel hinausschiessen und
demzufolge so teuer sind, dass man sie nochmals
eingehend hinterfragen muss. So soll das
Mindesteinkommen, ab dem man obligatorisch im BVG
versichert ist, markant gesenkt werden.
Das hätte zur Folge, dass Hunderttausende von
Erwerbstätigen neu ins BVG rutschen würden, deren
jährlicher Alterssparbeitrag mehrheitlich tiefer
aus- fallen würde als die verursachten
Verwaltungskosten. Die Effizienz der 2. Säule würde
stark leiden.
Die Halbierung des Koordinationsabzugs würde im
Tieflohnbereich zu markant höheren Beiträgen führen.
Ob sich das alle betroffenen Arbeitnehmenden
überhaupt leisten können – und ob sie es wirklich
wollen –, ist nochmals kritisch zu hinterfragen. Und
auch das Vor- ziehen des Alterssparprozesses, das
jährliche Mehrkosten von über einer halben Milliarde
Franken aus- lösen würde, macht in Kombination mit
den übrigen Korrekturen keinen Sinn.
Der Preis für einen groben Fehler
Die Chancen stehen gut, dass der Nationalrat in
der Dezembersession seiner Kommission folgen wird.
Was dann der Ständerat aus der Vorlage macht, steht
in den Sternen. Und dann wird mit hoher
Wahrscheinlichkeit noch eine Referendumsabstimmung
folgen.
Das ist nun mal der Preis für den groben Fehler,
den das Parlament im Zuge der 1. BVG- Revision
beging, als es den BVG- Mindestumwandlungssatz als
rein technische Grösse ins Gesetz schrieb und ihn
damit zum Spielball der Politik machte.
Kommentar Gfeller
Anlagechefs in panischer Angst
5. November 2021
Kaspar
Hohler hat in der neusten Ausgabe der Schweizer Personalvorsorge ein
Interview mit Henrique Schneider, stv. Direktor des Schweizerischen
Gewerbeverbands, geführt. Schneider ist u.a. SR-Präsident des
Sicherheitsfonds. Während alle übrigen Beiträge des Hefts ungebremst das
Hohelied der Nachhaltigkeit singen, setzt Schneider kritische Akzente.
Auszüge. Wie steht die 2. Säule derzeit in Sachen
Nachhaltigkeit da?
Henrique Schneider: Schlecht. Die meisten Institutionen, die ich kenne,
gehen viel weniger Anlagerisiken ein, als sie aufgrund ihrer Fristigkeit
und Struktur könnten. So vergeben sie sich Renditepotenzial, und die
Renten ihrer Versicherten werden tiefer. Damit erfüllt man die erste
Dimension der Nachhaltigkeit, die ökonomische, nicht. Die anderen beiden
Dimensionen sind Soziales und Umweltschutz.
Und wie sieht es hinsichtlich dieser beiden Kriterien aus?
Auch das Soziale ist nicht gewahrt, wenn man sich überlegt, wie viel
Quersubventionierung wir haben von den Jungen zu den Alten. Das ist eine
eindeutige Verletzung des sozialen Gedankens. Im Bereich der
Umweltnachhaltigkeit erfüllen wir die gesetzlichen Kriterien. Damit kann
man sagen, es ist erfüllt. Die gesetzlichen Kriterien sind gegenwärtig
inexistent, folglich sind sie relativ leicht zu erfüllen. Es ist nicht
an den Pensionskassen, sich aufzuspielen und mehr zu machen, als der
Gesetzgeber fordert.
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Klima-Politik
8. November 2021
pw. In der Basellandschaftlichen Zeitung berichtet Stefan Boss mit
offenbar grosser innerer Zustimmung über den Entscheid der
Pensionskasse Basel-Stadt, auf Investitionen in Erdöl, Gas und Kohle zu
verzichten. Dass die im Kanton stark forcierte Fernwärme neben der
Abfallverbrennung stark auf Holz (!) und Gas
angewiesen ist, findet keine Erwähnung. Man braucht zwar das Gas
dringend, darf aber nicht in dessen Förderung und Verteilung
investieren.
Boss lobt hingegen:
Noch vor vier Jahren hatte sich die baselstädtische Pensionskasse
dagegen gesträubt. Im Frühling dieses Jahres hat der Verwaltungsrat
nun aber entschieden, sämtliche Anteile an fossilen
Energieunternehmen zu verkaufen, wie Recherchen dieser Zeitung
ergeben. Damit mausert sich die PKBS, welche das Staatspersonal von
Lehrerinnen bis zu Buschauffeuren versichert, zu einer der
klimafreundlichsten Pensionskassen der Schweiz. (…)
Beim Entscheid dürfte der politische Druck eine erhebliche Rolle
gespielt haben. Ein Anzug der Grünen-Grossrätin Nora Bertschi hatte
die Vorsorgeeinrichtung vor vier Jahren zu einem Rückzug aus
fossilen Investitionen aufgefordert. Laut einer Studie des
Bundesamts für Umwelt von 2015 tragen die Pensionskassen durch ihre
Investitionen erheblich zur Klimaerhitzung bei. Jeder und jede
Versicherte finanziert durch seine Pensionskasse nochmals so viele
Treibhausgasemissionen, wie er im Inland (über Verkehr, Heizung und
Industrie) verursacht. (…)
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UBS PK-Performance Oktober
2021
10. November 2021
UBS. Die
Pensionskassen im
UBS-Sample erzielten
im Oktober insgesamt
eine
durchschnittliche
Performance von
0,82% nach Gebühren.
Seit Jahresbeginn
erwirtschafteten sie
eine Rendite von
6,72% und seit
Messbeginn 2006 eine
Rendite von 75,41%.
- Die
Bandbreite der
Performance
aller
Pensionskassen
war mit 2,20%
relativ gross.
Das beste
Ergebnis von
1,95% wie auch
das schlechteste
von –0,25%
lieferte eine
kleine
Pensionskasse
mit weniger als
CHF 300 Mio.
verwalteten
Vermögen. Die
kleinen
Pensionskassen
waren auch die
einzige Gruppe,
in der negative
Monatsergebnisse
erzielt wurden.
Die Bandbreite
bei den
mittleren
(1,21%) und den
grossen
Pensionskassen
(1,29%) war
deutlich
geringer als bei
den kleinen
(2,20%).
- Die Sharpe
Ratio (der
letzten 36
Monate) lag mit
durchschnittlich
1,26 deutlich
über dem
Vormonat (1,09).
Die grossen
Pensionskassen
(1,41) und die
mittleren (1,33)
wiesen eine
deutlich höhere
risikoadjustierte
Rendite auf als
die kleinen
(1,12).
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Frappante Einkommensunterschiede –
nicht erklärbar?
5. November 2021
pw.
Die Hälfte der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte verdiente 2019 mehr
als 162 000 Franken (Median des Nettojahreseinkommens), die andere
Hälfte weniger. Am höchsten war das Medianeinkommen bei den ,
selbstständigen Ärztinnen und Ärzten mit chirurgischer Tätigkeit (266
000 Fr.), am niedrigsten war es bei den selbstständigen Psychiaterinnen
und Psychiatern (108 000 Fr.). Selbst unter Einbezug entscheidender
Erklärungsfaktoren wie Fachgebiet oder Arbeitsumfang erzielten
selbstständige Ärzte im Jahr 2019 im Durchschnitt ein um 25% höheres
Einkommen als Ärztinnen. Dieser Unterschied ist frappant und die übrigen
Erklärungshilfen wie Benachteiligung, Genderfragen etc. sind für einmal
wenigstens nicht anwendbar. Es liesse sich daraus schliessen, dass dies
auch bei (allen) anderen Berufsgattungen zutrifft und die
verpolitisierte Debatte über Einkommens- und Pension-Gap ganz anders zu
führen wäre.
BFS
“67 ist das neue 65”
5. November 2021
Diego Taboad von Avenir Suisse schreibt in einem Beitrag zum Thema
Alter: “Warum das Rentenalter 65 das falsche Signal in einer alternden
Gesellschaft ist” und hält zur Grösse “Altersquotient” fest:
Während die mathematischen Werte dieses demografischen Indikators
unbestritten sind, ist seine Aussagekraft an sich zu hinterfragen.
Bei der Berechnung der Altersquotienten wird von einem Schwellenwert
im Alter von 65 Jahren ausgegangen. Vor diesem Alter gilt eine
Person als «aktiv». Sobald diese Schwelle überschritten ist, wird er
oder sie als Rentner und damit als Belastung für die Gesellschaft
eingestuft.
Zwar ist ein standardisierter Indikator offensichtlich notwendig,
um nützliche internationale Vergleiche zu ermöglichen, doch ist es
fraglich, ob das Alter von 65 Jahren als feste Grenze für den
Eintritt in die Abhängigkeit verwendet werden sollte. Dies gilt umso
mehr, als das gesetzliche Renteneintrittsalter in vielen
Industrieländern (OECD) bereits
bei 67 oder sogar 68 Jahren liegt bzw. bald liegen wird.
Dieser Indikator erweckt auch den falschen Eindruck, dass
Menschen über 65 inaktiv und nutzlos seien, während das tägliche
Engagement der jungen Rentner das Gegenteil beweist. Sie spielen
nicht nur eine wichtige Rolle bei der Unterstützung junger Familien,
sondern leisten auch einen entscheidenden Beitrag zu sportlichen,
kulturellen oder politischen Vereinen, die ohne sie nur schwer
funktionieren würden. Warum sollten diese Menschen als «abhängig»
betrachtet werden, wenn unsere Gesellschaft auf sie angewiesen ist?
Beitrag
Taboada
3a und Steuern
14. November 2021
Cash hat die Steuern 2022 bei 500’000 Franken Kapitalbezug, nach
Kantonshauptorten aufgelistet. Der Betrag reicht bei
Verheirateten von 24’400 Franken in Chur bis 57’200 Franken in
Lausanne. Zusätzlich werden Tipps für die Sparer gegeben.
Cash
Umstrittener Ausbau der Säule
3a
9. November 2021
pw.
Gemäss Entscheid der SGK-N vom August dieses Jahres soll die Säule 3a
stark ausgebaut werden, von derzeit max. 6883 auf 10’324 Franken. Die
Linke bekämpft das Vorhaben. Das BSV hat die damit ausgelösten
steuerlichen Einbussen auf den Ebenen Bund, Kantonen und Gemeinden
berechnet. Allerdings bleibt in dem Bericht unerwähnt, dass bei
Auszahlung die Beträge zu versteuern sind. Dazu fehlen die Angaben. Die
Ausfälle sind insofern als Brutto-Schätzungen zu betrachten. Das BSV
schreibt:
Mit dem Beschluss der Kommission in erster Lesung würde der
steuerlich abzugsfähige Maximalbeitrag an die Säule 3a für Personen,
die in einer Pensionskasse versichert sind, von 6 883 auf 10 324
Franken erhöht (Zahlen 2021), für Personen ohne Pensionskasse von 34
416 auf 37 857 Franken.
Laut den aktuellsten Statistiken zur direkten Bundessteuer haben
2017 lediglich 10,8 Prozent der Steuerpflichtigen den Maximalbetrag
an die Säule 3a einbezahlt.
Gestützt auf die Annahme, dass alle Steuerpflichtigen, die den
zulässigen Maximalbetrag in ihre Säule 3a einzahlen, den neuen
Maximalbetrag (10 324 Franken) einzahlen würden, ergäben sich bei
der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von rund 170 Millionen
Franken pro Jahr.
Zur Schätzung der Steuereinbussen für die Kantone und Gemeinden
müssen die Mindereinnahmen der direkten Bundessteuer verdoppelt
werden. Letztere würden rund 170 Millionen Franken pro Jahr
betragen, so dass sich die steuerlichen Mindereinnahmen bei den
Kantonen und Gemeinden aufgrund der Erhöhung der Beiträge an die
Säule 3a auf rund 340 Millionen Franken pro Jahr belaufen dürfte.
Bericht BSV /
NZZ
Sterblichkeit rauf – und wieder runter
11. November 2021
SDA. Während die
Sterblichkeit im
Jahr 2020 aufgrund
der Corona-Pandemie
in der Schweiz im
Vergleich zum Jahr
2019 um rund 9%
zugenommen hat,
liegt sie im 1.
Halbjahr 2021 unter
dem Niveau von 2019.
Das geht aus einer
Studie des
Universitätszentrums
für Allgemeinmedizin
und öffentliche
Gesundheit in
Lausanne (Unisanté)
hervor. Die Studie
basiert auf
vorläufigen Daten
des Bundesamts für
Statistik (BFS). Die
Sterblichkeit sank
demnach im 1.
Halbjahr 2021
gegenüber 2020 um
etwa 10.8%. Sie lag
damit niedriger als
in den sechs
vorangegangenen
Jahren, mit Ausnahme
der ersten vier bis
sechs Wochen des
Jahrs 2021, die
durch das Ende der
zweiten Corona-Welle
gekennzeichnet
waren. 2021 sei
zudem das zweite
Jahr in Folge, in
dem die Influenza
keine Spuren in der
Sterblichkeit
hinter- lassen habe.
Auch habe sich die
dritte Corona-Welle
nicht sichtbar auf
die Gesamtmortalität
niedergeschlagen.
Damit sei die
Sterblichkeit im
Jahr 2021 die bisher
niedrigste, die in
der Schweiz je
verzeichnet wurde.
Communiqué Unisanté
OAK: Empfehlung für die
Säule 3a und
Freizügigkeits-Einrichtungen
3. November 2021
Die OAK BV hält
fest, dass nach dem
Urteil des
Bundesgerichts vom
30. September 2020
(9C_524/2019) Säule
3a- und
Freizügigkeitseinrichtungen
die Regeln zur
Governance von Art.
48f – 48l BVV 2
nicht mehr anwenden
müssen.
Die OAK BV
empfiehlt den Säule
3a- und
Freizügigkeitseinrichtungen
im Sinne einer Best
Practice, die Regeln
von Art. 48f – 48l
BVV 2 weiterhin
freiwillig zu
befolgen, bis der
Gesetzgeber die
durch das Ur- teil
des Bundesgerichts
entstandene Lücke
geschlossen hat.
Die OAK BV
empfiehlt den Säule
3a- und
Freizügigkeitseinrichtungen
zudem, die
Einhaltung von Art.
48f – 48l BVV 2
weiterhin durch die
Revisionsstelle
überprüfen und
testieren zu lassen.
Falls eine Säule 3a-
oder
Freizügigkeitseinrichtung
auf die Überprüfung
der Einhaltung der
entsprechenden Best-
immungen durch die
Revisionsstelle
verzichtet, muss die
Revisionsstelle dies
in ihrem
Revisionsbericht
vermerken.
Mitteilung OAK
Swiss Life drosselt
Vollversicherungsgeschäft
9. November 2021
Im Heimmarkt
Schweiz erzielte
Swiss Life
Prämieneinnahmen
von CHF 7,7
Milliarden. Der
Rückgang von 15%
ist vor allem
auf tiefere
Einmalprämien im
Vollversicherungsgeschäft
zurückzuführen.
Das teilautonome
Geschäft,
welches
grösstenteils
nicht in den
Prämieneinnahmen
ausgewiesen
wird, konnte
dagegen um 20%
auf CHF 5,5
Milliarden
verwaltete
Vermögen
ausgebaut
werden.
Mitteilung Swiss
Life
SGB: Wundertüte AHV
2. November 2021
pw. “Der SGB hat
nachgerechnet. Dazu
haben wir die
gesamten Beiträge an
die AHV mit den
Beträgen verglichen,
die in einen Fonds
der privaten
Vorsorge einbezahlt
werden müssten, um
die gleiche Rente
wie in der AHV zu
erhalten. Die
Resultate zeigen:
der allergrösste
Teil der Bevölkerung
hat dank der AHV
viel mehr Geld zum
Leben als bei einer
privaten Vorsorge.”
Diese Schlagzeile
einer
SGB-Medienmitteilung
wurde in zahlreichen
Blättern
widerspruchslos
abgedruckt. Der SGB
ist im Gleichschritt
mit der SP gegen die
nicht
kollektivistische
und nicht endlos
subventionierte und
nicht auf massiver
Umverteilung
beruhende Säule 3a.
Die geplante
Flexibilisierung
wird mit allen
Mitteln bekämpft und
Propaganda für das
neuste Sonderangebot
einer 13. Rente
gemacht. Für den SGB
ist die AHV die
Wundertüte, aus
welcher mit geringen
Beiträgen beliebige
Leistungen
hervorgezaubert
werden können. Was
fehlt, holt man sich
bei den “Reichen”,
mit Steuern und
Subventionen.
Scheinbar gratis.
Man lese die
Analyse von W.C Hug
et.al, um sich von
den
gewerkschaftlichen
Schalmeienklängen
nicht in Trance
versetzen zu lassen.
Mitteilung SGB /
Artikel Hug /
Kommentar Hug
AHV: Leistung dank
Umverteilung
3. November 2021
In Ergänzung zu
unserem
Kurzkommentar über
das neue SGB-Papier
das aufzeigt, dass
Sparen viel weniger
bringt als die AHV,
hat Werner C. Hug
nun das notwendige
Zahlenmaterial
zusammen gestellt.
Klar wird, wie es
die AHV fertig
bringt, das Wunder
zu vollbringen. Das
Material für den
scheinbaren Free
Lunch holt sich die
1. Säule aus allen
möglichen Quellen
und mit
international einzig
dastehenden
Solidaritätsleistungen
und
Umverteilungsströmen.
Hug schreibt:
Der am KOF
ausgebildete
Ökonom Daniel
Lampart muss gar
nicht auf
komplizierte
Bar-Rentenberechnungen
zurückgreifen,
um zu beweisen,
dass die AHV für
die kleinen
Einkommen
rentabler ist,
als das Sparen
mit eigenem
Konto über die
Pensionskasse.
Die Solidarität
in der AHV ist
politisch so
gewollt. «Die
Reichen brauchen
die AHV nicht,
aber die AHV
braucht sie».
(alt Bundesrat
Hans-Peter
Tschudi). Die
Solidarität hat
aber ihre
Grenzen.
Wir haben mit
den aktuellen
Zahlen bewiesen
(siehe F+W
https://www.fuw.ch/!aSPAaAA
), dass ein
durchschnittliches
nach
Zivilständen
gewichtetes
Einkommen von
rund 53’000
Franken während
44 Jahren schon
heute genügt um
eine
Maximalrente von
2390 Franken pro
Monat zu
erhalten.
Also mit
AHV-Beiträgen
von heute 8,7
Prozent bezahlt
von Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
werden über 44
Jahre (im
Umlageverfahren
ohne Zinseszins)
203’000 Franken
in die AHV
einbezahlt.
Dafür erhält man
eine Rente (22
Jahre) von total
631’000 Franken.
Wie ist das
möglich?
Kommentar Hug
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
NOVEMBER
- 15. November, Zoom
zhaw
Vision PK 2030,
Anmeldung
- 22. November, Zürich
ASIP
ASIP vor Ort, Mitgliederveranstaltung.
Anmeldung
- 23. November, Zoom
Mendo
Aktuelles aus der berufl. Vorsorge mit Dr.Urs Schaffner,
Zoom
- 25. November, Zürich
ASIP
Kompaktseminar ESG und Klima.
Anmeldung
- 26. November, Luzern
ASIP
ASIP vor Ort, Mitgliederveranstaltung.
Anmeldung
DEZEMBER
- 1 – 3 décembre. Montreux
Pittet
Journées de Prévoyance.
Website
- 6. Dezember, Bern
PK-Netz
PK-Netz Tagung,
Website
- 10. Dezember, Zürich
PPCmetrics
Perspektiven 2030 – was bringt das neue Jahrzehnt?
Website
Aus- und
Weiterbildung
NOVEMBER
- 8. / 15. November, Zürich
Fachschule für Personalvorsorge
Leistungen und Koordination in der beruflichen Vorsorge.
Link
- 16 novembre, Lausanne
Pittet
Introduction au placement de la fortune,
infos
- 16. November, Zürich
vps.epas
Workshop für Präsidenten und Vizepräsidenten der Führungsorgane. Link
- 23 novembre, Lausanne
Pittet
Le processus d’investissement d’une institution de prév.,
infos
- 25. / 26. November, Unterägeri
Fachschule für Personalvorsorge
Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten der Stiftungsräte.
Link
- 25. November, online (f)
Swiss Life Pension Services
Pension Day.
Programme
- 25. / 26. November, Männedorf
Movendo
Aufbaukurs für Stiftungsratsmitglieder.
Website
weitere
Termine ....
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