Solidarisch oder solid?
Möglicherweise hat es den Alternativvorschlag
von Melanie Mettler (grünliberal) gebraucht, um die Vorteile des
Revisionsmodells der SGK-N zu erkennen. Was Mettler vorlegt, ist
der Versuch, dem ungeliebten Modell De Courten und der wenig
erfolgversprechenden Bundesratsvorlage eine etwas entschärfte
BR-Variante entgegenzusetzen.
Der ASIP hat an einer Medieninformation mit
Teilnahme von Reto Leibundgut (c-alm) die zur Diskussion
stehenden Modelle verglichen und seine Schlüsse gezogen. Spoiler
Alert: seinem eigenen Mittelweg-Vorschlag gibt der PK-Verband
politisch kaum mehr Chancen, das BR-Modell wie auch den
Minderheitsantrag Mettler erachtet er nicht unbedingt als
zielführend. Erwärmen kann er sich bloss für die Mehrheitslösung
der SGK-N.
Zur Erinnerung: Mettler will einen
Rentenzuschlag für alle Neupensionierten mit einem
Altersguthaben von unter 516'000 Franken, ob sie nun von der
Mindest UWS-Senkung betroffen sind oder nicht; das
Anrechnungsprinzip gilt nicht. Die Kompensationsdauer ist auf 20
Jahre angelegt. Finanziert werden soll der Zuschlag mit
kollektiv erhobenen Lohnabzügen von 0,3 Prozent auf die
AHV-Löhne. In der Kompensationsfrage also eine Bundesratslösung
light, die etwas billiger ausfällt. Der Bundesrat rechnet für
seine Vorlage (resp. dem Sozialpartnerkompromiss) mit 0,5
Prozent. Und wie beim Bundesrat soll der Zuschlag im
Umlageverfahren erfolgen.
Mit der jetzt eingefügten Obergrenze (der
Bundesrat will sämtliche Pensionierten beglücken) ergeben sich
naturgemäss Probleme, obgleich sie in der Mettler-Lösung sehr
grosszügig gesetzt ist. Wer sich in Sichtweite der Grenze
befindet, wird von Einkäufen absehen. Ungelöst sind Fragen wie
die Situation bei Scheidung oder nach Vorbezug für Wohneigentum
und beim Kapitalbezug. Natürlich lassen sich dafür Regelungen
ausdenken, sie würden aber das Modell nochmals komplizierter und
für die Versicherten schwer verständlich machen. Laut Schätzung
des BSV dürften rund 70 Prozent der Versicherten in den Genuss
des Zuschlags kommen. Betroffen sind aber nur etwa 15 Prozent.
Die von der Kommissionsmehrheit unterstützte
Lösung setzt hingegen auf das Anrechnungsprinzip. Die Formel für
den Anspruch auf den Zuschlag, wie es Leibundgut formuliert,
lautet: «Gesetzliche Altersrente + Zuschlag ist höher als die
reglementarische Altersrente». Das heisst: Nur wer von der
Senkung betroffen ist, hat Anspruch auf Kompensation. Es ist
unerfindlich, weshalb man von diesem einleuchtenden Grundsatz
abweichen soll.
Das Mehrheitsmodell hat den Vorteil, dass die
Kassen gehalten sind, für die Kompensationsmassnahmen ihre
vorgeschriebenen Rückstellungen für Pensionierungsverluste
einzusetzen, wogegen ausser formellen Vorbehalten eigentlich
nichts spricht. Und schliesslich sollen die kollektiv erhobenen
Mittel an die Kassen nicht über Umlage verteilt werden, sondern
als Zuschlag auf die Altersguthaben, also systemgerecht im
Kapitaldeckungsverfahren. Die Übergangsgeneration ist mit 15
Jahren immer noch zu lang, aber immerhin fünf Jahre kürzer als
bei Mettler. Mit Kosten von 0,15 Prozent der BVG-Löhne für die
Solidarleistungen wäre die Lösung relativ günstig.
*
Bei der am 7. Dezember startenden Debatte im
Nationalrat stellt sich die Frage, welche Rolle die
Bundesratsvorlage spielt. In der SGK hat die SP daran
festgehalten. Sollten die zwei Minderheiten auf ihren Anträgen
beharren, kommen sie sich gegenseitig in die Quere, was der
Mehrheit nützt.
Was verspricht man sich vom
Minderheitenvorschlag Mettler? Man erinnert sich, dass der
Haupteinwand gegen den Vorschlag De Courten lautete, damit
müssten mit ihren Lohnabzügen auch Pflegerinnen und
Verkäuferinnen zur Kompensation beitragen, ohne selbst in jedem
Fall profitieren zu können. Mit dem Guthaben 516'000-Kniff darf
man sicher sein, dass jetzt Pflegerinnen und Verkäuferinnen in
praktisch allen Fällen begünstigt werden. Problem gelöst.
Die Ironie der Geschichte: weil die
bürgerliche Seite davon ausgeht, dass die dezentrale
Finanzierung (aus Rückstellungen) möglicherweise machbar,
politisch aber schwer durchsetzbar ist und deshalb eine sog.
solidarische also kollektive Lösung gesucht werden muss, gerät
man unweigerlich in die mit einem «Solidaritätsmodell» verbunden
Schwierigkeiten. Es ist nämlich heikel, in jedem Fall sinnvoll
zu definieren, wer zur Solidarität als Zahler verdammt ist und
wer als Empfänger profitieren darf. Man ist zwar bereit für eine
solidarische Lösung, handelt sich aber gleichzeitig Vorwürfe von
Links ein, weil sie nicht perfekt ist. Man hätte also gleich
beim ASIP-Modell bleiben können.
Die Bundesratslösung umgeht das Problem, in
dem alle den gleichen Zuschlag bekommen, aber sehr
unterschiedlich beitragen müssen. Aber diese Giesskanne ist
enorm teuer, geradezu verschwenderisch und beim Volk kaum
durchsetzbar, auch wenn die Gewerkschaften sie grossartig
finden.
*
Die Behandlung im Nationalrat wird sich
absehbar zwischen den Fronten von sachbezogener Diskussion und
politischem Machtanspruch bewegen. Die Linke kann sich in
sozialpolitischen Fragen keinem bürgerlichen Revisionsvorschlag
anschliessen. Das würde ihrem Selbstverständnis als alleiniger
Hüterin der sozialen Interessen widersprechen. Dem Finden von
Lösungen ist das nicht förderlich. Die Debatte verspricht
intensiv und möglicherweise auch unterhaltsam zu werden. Was
zählt, ist einzig das Resultat. Diesbezüglich halten wir uns mit
Prognosen noch zurück.
Peter Wirth,
E-Mail
SGK-N zu AHV21
19. November 2021
Mitg.
Zum Abschluss der ersten Runde der Differenzbereinigung
bei der Stabilisierung der AHV (AHV 21;
19.050) beantragt die Kommission mit 21 zu 4 Stimmen
einen Kompromiss mit dem Ständerat zu den
Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die von der Erhöhung
des Rentenalters auf 65 betroffen sind. Wie der
Ständerat will sie für die ersten neun Jahrgänge 32
Prozent der Mittel einsetzen, die durch das höhere
Rentenalter der Frauen eingespart werden.
Ebenfalls wie der Ständerat setzt sie auf ein einfach
umzusetzendes Modell mit sozial abgestuften Zuschlägen
zur Rente, die auch Ehepaaren ungeschmälert zu Gute
kommen. Zuschläge sollen aber nur Frauen erhalten, die
bis zum Referenzalter erwerbstätig sind. Frauen mit
tiefen und mittleren Einkommen sollen die Rente zu
günstigen Bedingungen bis zu drei Jahre vorbeziehen
können, während die Frühpensionierung für Gutverdienende
nicht unnötig attraktiv gemacht werden soll (siehe
Übersichten zu den Anträgen sowie zu den finanziellen
Auswirkungen.
Mitteilung SGKN /
Communiqué SP
Lebensarbeitszeit statt
Rentenalter
16. November 2021
Personen mit langen Ausbildungen sollten etwas länger
arbeiten müssen. Weil es fair und mehrheitsfähig ist und
sich erst noch finanziell auszahlt, meint der Politograf
Michael Hermann in einer Kolumne im Tages-Anzeiger.
Seit 2003, als Bundesrat Pascal Couchepin das
Thema Rentenalter 67 ins Spiel brachte und damit
gegen eine Wand der Ablehnung prallte, gilt beim
Rentenalter alles, was jenseits von 65 liegt, als
verbrannte Erde. Umso mehr sollte die Politik
hellhörig werden, wenn sich fast zwei Drittel für
eine Erhöhung des Rentenalters für Tertiärgebildete
aussprechen. Zufällig ist dieser Zuspruch nämlich
nicht.
Zwar haben heute bereits 44 Prozent der
Erwerbstätigen einen Hochschulabschluss, einen
Abschluss einer höheren Fachschule oder von etwas
Äquivalentem. Entscheidend ist: Noch sind die
Betroffenen in der Minderheit. Dazu kommt, dass
Personen mit Hochschulabschluss zwar
erwartungsgemäss am wenigsten Begeisterung für das
Modell zeigen. Sie wären schliesslich am stärksten
davon betroffen. Dennoch sprechen sich erstaunliche
46 Prozent von ihnen dafür aus. Viele, die erst
Mitte zwanzig ins Berufsleben eingestiegen sind,
haben offensichtlich nicht nur Grauen davor, etwas
länger als bis 65 zu arbeiten.
Am Ende ist es einfach fair, wenn Personen mit
langen Ausbildungen etwas länger arbeiten müssen.
Tertiärgebildete haben von der Allgemeinheit eine
Ausbildung finanziert erhalten, sie steigen später
ins Berufsleben ein, haben im Schnitt eine höhere
Lebenserwartung und profitieren entsprechend länger
von der Rente.
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SGK-N: Keine Regelung
zur Broker-Entschädigung
19. November 2021
Mitg.
Die Kommission (SGK-N) hat den Entwurf zur
Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und
Optimierung in der 2. Säule ( 19.080)
in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.
An der letzten Sitzung war sie einstimmig auf
die Vorlage eingetreten und bei den gesetzlichen
Änderungen zur AHV dem Ständerat gefolgt.
Bei den anderen Erlassen hat die Kommission
nun abweichende Beschlüsse gefasst. Einstimmig
lehnt sie die Änderung des Ständerates ab,
wonach Entscheide in der Sozialversicherung auf
elektronischem Weg eröffnet werden sollen
können.
Bei der Aufsicht in der 2. Säule schlägt die
Kommission mit 14 zu 11 Stimmen einen Kompromiss
vor. So sollen Mitglieder der kantonalen
Departemente, die mit Fragen der 2. Säule
betraut sind, nicht Einsitz in die regionalen
Aufsichtsbehörden nehmen dürfen.
Wie der Ständerat lehnt die Kommission
hingegen mit 16 zu 9 Stimmen ab, dass der
Bundesrat Regeln zur Entschädigung der
Versicherungsvermittler erlassen kann. Es liegen
insgesamt sechs Minderheitsanträge vor, die im
Frühjahr 2022 im Nationalrat behandelt werden
sollen.
Mitteilung SGK-N /
Thema Broker
Bundesrat gegen
Renteninitiative
25. November 2021
pw.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November
2021 beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für
eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge
(Renteninitiative)» zur Ablehnung zu empfehlen. Es
handelt sich um die Initiative der Jungfreisinnigen,
welche eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf
66 bis 2032 und dann einen Automatismus mit Anpassung an
die Erhöhung des Rentenalters fordert. Der Entscheid
lässt erkennen, dass sich die je zwei SVP und und
FDP-Bundesräte nicht geschlossen hinter die Initiative
stellen wollten und damit Berset eine schwierige
Situation ersparen.
In der Luzerner Zeitung heisst es dazu:
Dem Vernehmen nach sprachen sich Ignazio Cassis
(FDP) und Ueli Maurer (SVP) weiterhin für die
Annahme aus. Seine Meinung geändert hat
SVP-Bundespräsident Guy Parmelin. Wie es in
Bundesbern heisst, hatte auch Justizministerin Karin
Keller-Sutter einen Mitbericht eingereicht. Demnach
hält sie die Initiative weiterhin für
unterstützungswürdig. Allerdings stellte auch sie
sich hinter das taktische Nein.
Ein Vollerfolg für Berset also? Nicht ganz. Dem
Vernehmen nach haben ihm seine Bundesratskollegen
abgerungen, dass in der Botschaft zur
Renteninitiative festgehalten wird, dass die
Entwicklung der Lebenserwartung bei der nächsten
AHV-Reform berücksichtigt werden muss. Diese hat das
Parlament bereits in Auftrag gegeben: Der Bundesrat
muss bis Ende 2026 eine Vorlage für die
Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis
2040 zu unterbreiten. Berset kann damit wohl gut
leben. Denn es könnte durchaus sein, dass er in fünf
Jahren nicht mehr im Amt ist.
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“Berset schafft das
Kunststück”
25. November 2021
“Zuerst wollten die vier Bundesräte von SVP und FDP
nichts davon wissen, doch nun geben sie nach:
Sozialminister Alain Berset muss zur Renteninitiative
der Jungfreisinnigen keinen Gegenvorschlag ausarbeiten.
Man will das Thema vertagen, einmal mehr.” Fabian
Schäfer ist enttäuscht vom Bundesrat und schreibt in der
NZZ:
Von der Idee eines Automatismus hält [Berset]
nichts, weil sich damit «die tatsächliche Situation
auf dem Arbeitsmarkt und die Bedürfnisse der
Bevölkerung» nicht berücksichtigen liessen.
Eher erstaunlich ist ein anderes Argument, das
der Bundesrat anführt: Die demografische
Herausforderung der AHV könne nicht allein durch
eine Erhöhung des Rentenalters gelöst werden,
sondern es brauche eine zusätzliche Finanzierung.
Das mag sein, mit dieser Feststellung dürften auch
viele Befürworter der Initiative einverstanden sein.
Nur: Das Argument spricht nicht gegen die
Renteninitiative. Sie verhindert in keiner Weise
eine erneute Erhöhung der Mehrwertsteuer oder andere
Zusatzfinanzierungen. (…)
Für Alain Berset ist der Entscheid ein Erfolg.
Die Aussicht, einen Gegenvorschlag für ein höheres
Rentenalter ausarbeiten und vertreten zu müssen, war
für den Sozialdemokraten wenig verlockend. Er hat
dem Vernehmen nach im Vorfeld mehrere
Einzelgespräche mit Bundesratskollegen geführt, um
sie von seiner Haltung zu überzeugen.
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“Der Klassiker unter den
billigen Ausreden”
25. November 2021
Hansueli Schöchli hat es
sich nicht nehmen
lassen, seinem Ärger
über die Haltung des
Bundesrates in Sachen
Rentenalter in einem
weiteren Kommentar in
der NZZ Ausdruck zu
geben. Man kann ihm nur
zustimmen.
Der Bundesrat
bemühte am Mittwoch
auch den Klassiker
unter den billigen
Ausreden zum
Rentenalter:
Erhöhungen würden
«die tatsächliche
Situation auf dem
Arbeitsmarkt nicht
berücksichtigen».
Die suggerierte
Behauptung dahinter
geht etwa wie folgt:
Solange Ältere Mühe
mit der Stellensuche
haben, ist eine
Erhöhung des
Rentenalters nicht
Arbeitsmarktverträglich.
Das ist
gehobener Unsinn.
Damit wollen Gegner
sich selbst und
anderen vorheucheln,
dass sie nicht aus
Eigennutz, sondern
«nur wegen des
Arbeitsmarkts» kein
höheres Rentenalter
wollen.
Nach dieser Logik
gäbe es nur eine
vernünftige Lösung:
das
Rentenalter null.
Denn im wirklichen
Leben gibt es auch
viele jüngere
Arbeitslose.
Insgesamt ist die
Arbeitslosigkeit bei
den Jüngeren sogar
höher als bei den
Älteren. Zudem
beeinflusst das
ordentliche
Rentenalter auch die
Definition von
«Jung» und «Alt».
Bei einem
Rentenalter 40
hätten viele
Arbeitgeber
Hemmungen,
38-Jährige
einzuarbeiten, und
bei einem
Rentenalter 80
gälten 60-Jährige
noch als «jung».
Der Bundesrat mag
jetzt nicht
öffentlich über die
Erhöhung des
allgemeinen
Rentenalters
sprechen wollen, um
das laufende
Revisionsprojekt
«AHV 21» nicht zu
gefährden; diese
Vorlage dürfte
nächstes Jahr vor
das Volk kommen.
Doch solche
Überlegungen sind
nur ein weiteres
Element der
grassierenden
Unredlichkeit in der
Vorsorgepolitik.
Der Bundesrat sollte
das Volk ernst
nehmen und ihm
endlich reinen Wein
einschenken: Wer
seinen Kindern noch
in die Augen schauen
will, kommt in der
nächsten AHV-Reform
um eine Erhöhung des
allgemeinen
Rentenalters nicht
herum.
“Der heimliche Showdown um
das Rentenalter”
20. November 2021
Markus Brotschi und Markus Häfliger berichten im
Tages-Anzeiger ausführlich über die Auseinandersetzung
um das Rentenalter resp. die Initiative der
Jungfreisinnigen im Bundesrat. Der Beitrag erschien vor
dem Entscheid des Bundesrats am 24.11.21
Am Ende wird das Volk über die Initiative
entscheiden. Doch der Bundesrat muss vorgängig
Stellung beziehen. Dafür hätte er noch Zeit bis Juli
2022, doch Sozialminister Berset versucht, die
Debatte abzuwürgen, bevor sie überhaupt begonnen
hat. Schon Mitte Oktober beantragte er im Bundesrat
eine ablehnende Stellungnahme zur Initiative.
Doch Berset lief gegen eine Wand. Alle vier
Bundesratsmitglieder von SVP und FDP opponierten mit
schriftlichen Mitberichten, wie die
CH-Media-Zeitungen zuerst berichteten. Der
Widerstand war so gross, dass Berset seinen Antrag
noch vor der Sitzung zurückzog. Seither wartet man
in den anderen Departementen auf seinen zweiten
Anlauf.
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BVG 21: Streit um
Rentenzuschlag
22. November 2021
Hansueli Schöchli beschreibt mit Blick auf die
bevorstehende Wintersession die Situation bei der
BVG-Revision. Nach der Beratung in der SGK liegen drei
Modelle vor: Jenes des Bundesrats auf Basis des
Sozialpartnerkompromisses, das Mehrheitsmodell der SGK
und der Vorschlag der grünliberalen Melanie Mettler.
Da ist zunächst der Vorschlag der Mehrheit der
Sozialkommission des Nationalrats. Hier sollen die
Rentenzuschläge auf 15 Übergangsjahrgänge beschränkt
sein und nur jene Versicherten einen Zuschlag
erhalten, deren Jahresrente sonst als Folge der
Reform sänke. Auch dieser Vorschlag enthält für
gewisse Fälle noch Überkompensationen, doch diese
sind im Vergleich zum Bundesratsmodell deutlich
geringer.
Und auch die Kommission will wie der Bundesrat
die Finanzierung der Zuschläge nicht jeder einzelnen
Pensionskasse überlassen, sondern einen neuen Kanal
versteckter Quersubventionierungen eröffnen, doch
das Ausmass ist weit geringer als beim Bundesrat.
Vorgesehen wäre ein zusätzlicher Abzug bei allen
Versicherten auf Jahreslöhnen bis zu rund 86’000 Fr.
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“Eine
Schauergeschichte befeuert
die Rentenreform”
26. November 2021
Die NZZ berichtet – ohne weitere Angabe von
Informanten und konkreten Hintergründen über
eine “Schauergeschichte”, der zufolge bei einem
Scheitern der BVG-Reform die Auffangeinrichtung
in finanzielle Schieflage geraten werde und mit
Steuergeldern finanziert werden müsse.
Von gewissen bürgerlichen Politikern und
sonstigen Lobbyisten ist seit einiger Zeit
eine Schauergeschichte zu hören – besonders
aus Kreisen mit Nähe zum
Versicherungssektor. Die Geschichte geht
etwa wie folgt: Scheitert die Reform, oder
gibt es eine Reform ohne neue
Quersubventionen zugunsten von
Tieflohnsektoren, dürften sich die
Lebensversicherer zunehmend aus dem Geschäft
mit BVG-Vollversicherungen verabschieden;
damit drohe der Auffangeinrichtung eine
Überschwemmung mit verlustbringenden
Versicherten; und am Ende werde der Bund die
Auffangeinrichtung sanieren müssen.
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Motion: Ausweitung der
Versicherungspflicht auf
mehrere
Teilzeitbeschäftigungen
26. November 2021
Der
Bundesrat wird
beauftragt, die
Möglichkeiten, die
Versicherungspflicht
auf Arbeitnehmende
auszuweiten, die für
mehrere Arbeitgeber
tätig sind, die
BVG-Eintrittsschwelle
aber nicht oder nur
teilweise erreichen,
zu prüfen und eine
entsprechende
Änderung des BVG
vorzuschlagen. Der
Bundesrat schreibt
in seiner Antwort
auf die Motion der
SGK-N:
Gemäss
Bundesamt für
Statistik gehen
rund 350’000
Erwerbstätige in
der Schweiz mehr
als einer
Beschäftigung
nach (7.8% der
Erwerbstätigen).
Rund drei
Viertel dieser
Arbeitnehmenden
dürften bereits
unter dem
geltenden Recht
zumindest für
eine
Erwerbstätigkeit
obligatorisch
versichert sein.
Von der Senkung
der
Eintrittsschwelle
auf 12 548
Franken würde
ein weiterer
Achtel der
Mehrfacherwerbstätigen
profitieren,
indem sie neu
zumindest bei
einer
Erwerbstätigkeit
obligatorisch
versichert
wären. Es
verbleiben somit
noch gut 10% der
mehrfachbeschäftigten
Arbeitnehmenden,
die trotz der
Senkung der
Eintrittsschwelle
nicht
obligatorisch
versichert
wären, sich aber
freiwillig
versichern
können.
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BR gegen Erleichterungen
beim Hauskauf
26. November 2021
Die
Sozialpolitiker des
Nationalrats möchten
die Regeln für den
Vorbezug aus der
zweiten Säule für
Wohneigentum
lockern. Doch der
Bundesrat sträubt
sich dagegen. Der
Blick schreibt dazu:
Der
Bundesrat will
die Vorschriften
für Vorbezüge
aus der zweiten
Säule für den
Erwerb von
Liegenschaften
nicht ändern. Im
aktuellen
wirtschaftlichen
Umfeld sei es
nicht angezeigt,
die bestehenden
Kreditvergabestandards
zu lockern.
Deshalb
empfiehlt die
Regierung eine
Motion der
Sozialkommission
des Nationalrats
(SGK-N) zur
Ablehnung, wie
sie am
Donnerstag
mitteilte. Diese
will den Erwerb
von Wohneigentum
mithilfe der
zweiten Säule
erleichtern,
indem die
Guthaben der
beruflichen
Vorsorge wieder
vollständig
dafür genutzt
werden können.
Für einen
Grossteil der
Bevölkerung
stelle der
Erwerb von
Wohneigentum ein
wichtiges Ziel
dar, begründet
die Kommission
ihren Vorstoss.
(…)
Entgegen dem
Ziel der Motion
würde eine
Aufhebung des
Mindestanteils
eigener Mittel
ausserhalb der
zweiten Säule
den
Nachfrageboom
nach Eigenheimen
weiter
verstärken,
begründet er
seinen Antrag.
Zudem würden
die Risiken für
Vorsorgenehmer
sowie für
kreditgebende
Institute
langfristig
erhöht. Der
heute geforderte
Mindestanteil
eigener Mitteln
ausserhalb der
zweiten Säule
stelle sicher,
dass eine
gewisse
Wertminderung
der Immobilie
aufgefangen
werden könne.
Über die Motion
entscheidet als
nächstes der
Nationalrat.
Motion
“Filz-Alarm” bei der Publica
27. November 2021
Eine Wahl bei der
Pensionskasse des
Bundes sorgt für
Unmut. Ebenso die
schleppende
Entkoppelung von der
Politik. Charlotte
Jacquemart schreibt
auf der Website der
SRF:
Die
Pensionskasse
Publica, bei der
unter anderem
die
Bundesangestellten
versichert sind,
gehört mit über
100’000
Mitgliedern zu
den grössten der
Schweiz. Sie
sollte Vorbild
sein, was die
Einhaltung von
Gesetzen und
Sorgfaltspflichten
angeht. Doch
Zweifel sind
angebracht.
Stein des
Anstosses ist
zum einen die
Wahl von zwei
Vertretern in
oberste Organe
der Publica, die
beide bei
kantonalen oder
nationalen
Pensionskassen-Aufsichtsbehörden
arbeiten. Denn
sie könnten bei
Publica
zumindest
potenziell in
Interessenskonflikte
geraten. Zum
Vergleich:
Mitarbeitende
der
Finanzmarktaufsicht
Finma lassen
sich auch nicht
in
Aufsichtsgremien
bei Banken
wählen.
Weiterlesen »
Investitionen in innovative Technologien
18. November 2021
BSV.
Auf den 1. Januar 2022 können nichtkotierte schweizerische Anlagen als
eigene Kategorie im Katalog zulässiger Anlagen für Pensionskassen
geführt werden, mit einer Limite von 5 Prozent des Anlagevermögens.
Entsprechende Anlagen mussten bisher in der Kategorie «Alternative
Anlagen», mit einer Limite von 15 Prozent, geführt werden. Inwieweit
eine Pensionskasse die Limite ausschöpfen kann und will, hängt von ihrer
Risikofähigkeit ab. Die entsprechende Verantwortung liegt weiterhin
ausschliesslich beim zuständigen Organ der Pensionskasse. Der
Bundesrat führt diese neue Anlagekategorie mit Änderungen der Verordnung
über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV
2) und der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) ein, die am
1.1.2022 in Kraft treten werden. Er erfüllt damit das Kernanliegen der
Motion «Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige
Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz» (13.4184) des
ehemaligen Ständerats Konrad Graber.
Mitteilung BSV /
Erläuterungen /
BVV2
Run auf nachhaltige Fonds
19. November 2021
Die Autoren einer Studie der Hochschule Luzern schreiben zum starken
Wachstum der Fonds mit sog. nachhaltigen Anlagen:
Nachhaltige Investments sind weiter im Aufschwung: Das Angebot
nachhaltiger Schweizer Publikumsfonds wächst im Vergleich zum
Vorjahr von 777 auf 1’289 Fonds (+66 Prozent). Die darin verwalteten
Vermögen steigen von 316 auf 775 Milliarden Franken (+145 Prozent)
(Abbildung). Welche Fonds als «nachhaltig» bezeichnet werden sollen,
ist allerdings eine kontroverse Debatte.
Seit März 2021 gibt die EU hierzu Standardisierungsvorgaben. Die
Studie zeigt nun, dass der EU-Regulierungsansatz noch wenig griffig
ist und sehr viel Interpretationsspielraum lässt. «Nur solche Fonds
sollten als nachhaltig gelten, bei denen Nachhaltigkeitsaspekte
wesentlich für die Fondsstrategie sind», folgert Manfred Stüttgen,
Co-Autor der Studie und Dozent an der Hochschule Luzern.
«Kommunizieren Fondsanbieter transparent und verbindlich ihr
Nachhaltigkeitsversprechen, so deutet dies auf eine höhere
Nachhaltigkeitsgüte der Anlage hin», ergänzt Co-Studienautor Brian
Mattmann.
Projektseite HSLU /
Finews /
Studie
Rettung durch grüne Anlagen?
19. November 2021
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ: “Für eine effiziente Klimapolitik
wäre der Finanzsektor im Prinzip nur ein Nebenschauplatz. Doch weil es
auf dem Hauptschauplatz klemmt, geraten die Finanzmärkte verstärkt in
den Fokus. Die Forschungsliteratur zeichnet zur Wirkung von
Finanzinvestoren auf das Umweltverhalten der Firmen ein durchwachsenes
Bild.”
Wie gross ist der Einfluss von Finanzinvestitionen auf das
«Nachhaltigkeitsverhalten» der Unternehmen? Taugen Investitionen in
grüne Anleihen, Nachhaltigkeitsfonds oder Firmen mit einem
vielversprechenden Nachhaltigkeitsgütesiegel (ESG) zu mehr als zur
Beruhigung des eigenen Gewissens? Theoretisch müsste die Umleitung
von Finanzströmen von «schmutzigen» in «grüne» Projekte die Firmen
grüner machen, da umweltfreundliche Projekte relativ gesehen
günstiger werden. Doch das Ausmass solcher Effekte ist a priori
unklar und deshalb anhand der Praxis zu untersuchen.
Zum Zusammenhang zwischen Klimawandel und Finanzmärkten gibt es
schon eine breite internationale Forschungsliteratur. Viele Studien
betreffen etwa die Auswirkungen der Klimarisiken auf die
Finanzmärkte. Doch der umgekehrte Wirkungskanal – der konkrete
Einfluss von «grünen» Investoren auf das Nachhaltigkeitsverhalten
der Unternehmen – ist noch ungenügend erforscht, wie
Überblicksarbeiten zum Stand der Forschung feststellten.
Eine dieser Analysen stammt von einer internationalen Gruppe mit
Beteiligung von Forschern der Universität Zürich; die Arbeit wurde
2020 publiziert. Eine
Aufdatierung des Wissensstands hat das Center for Sustainable
Finance und Private Wealth von der Universität Zürich vergangenen
Herbst veröffentlicht. Einen Überblick zum Forschungsstand lieferte
auch eine vom Bundesamt für Umwelt bestellte
Studie der Liechtensteiner Forschungs- und Beratungsfirma CSSP
vom vergangenen November. Insgesamt ist das Bild uneinheitlich, doch
aus diesen Überblicksarbeiten lassen sich einige Tendenzaussagen
ableiten.
NZZ
WSJ: The Surprising Risks of Investing
in ESG Funds
19. November 2021
What type of risk are you taking on as an ESG investor? The answer might
surprise you. When funds have to avoid certain holdings due to
environmental, social or governance (ESG) factors, they tend to
overweight other stocks and sectors as a result. That means investors
could be exposed to certain risks they aren’t expecting. More
specifically, my research found that the average ESG investor may be
taking on more small-cap risk, interest-rate and inflation risk, and
single-stock risk than an investor in a standard all-equity fund.
WSJ
Pensionskassen entdecken die Krypto-Welt
16. November 2021
Vorsorgeeinrichtungen auf der ganzen Welt sind auf der Suche nach
höheren Renditen für ihre Spargelder. Dabei setzen sie vermehrt auf
Kryptowährungen. Auch in der Schweiz wächst das Interesse, wie
Recherchen von Finews zeigen. Rico Kutscher schreibt:
Wie steht es um die Schweizer Pensionskassen? Hierzulande geht
nur wenig ohne das Plazet des Regulators. Bei der zuständigen
Oberaufsicht für Berufliche Vorsorge (OA BV) sagt der für die
Direktaufsicht zuständige Leiter Roman Saidel auf Anfrage von
finews.ch, dass die Möglichkeit zu Investitionen in
Kryptowährungen durchaus besteht. Das Gesetz sieht in der Kategorie
«Alternative Anlagen» allerdings eine Obergrenze von 15 Prozent vor.
Anders formuliert: Verboten sind Anlagen in Krypto-Assets bei
Vorsorgeeinrichtungen also nicht.
Seidel weiss zudem von einigen Anfragen zu Krypto-Investments aus
dem Lager der Banken zu berichten. Diese haben offenbar ein
Interesse daran, ihren institutionellen Kunden eine neue
Investment-Idee zu «pitchen».
Bei der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma), die in dieser
Sache aber an die OA BV sowie auf die regionalen
Direktaufsichtsbehörden verweist, sind bis anhin noch keine Fragen
von Pensionskassen-Verwaltern zu Krypto eingegangen, teilte ein
Mediensprecher der Behörde gegenüber finews.ch mit. Wie
Versicherer, die im Geschäft mit der zweiten Säule tätig sind, mit
Krypto-Investments im freien Vermögen umgehen, käme stark auf die
Assets an und wäre von den angewendeten Bilanzierungsstandards
abhängig, hiess es weiter.
Finews
Interesse wecken mit Information
17. November 2021
Die Referenten des ZHAW Webinars: Im Uhrzeigersinn von l.o: Florian
Küng, BVK; Markus Moor, Moderator und wissenschaftl. Mitarbeiter der
ZHAW; Sonja Spichtig, Swisscanto; Patrick Barblan, Swiss Life.
pw. Seit Jahren werden Umfragen zum Wissen der Versicherten zur
beruflichen Vorsorge durchgeführt. Die Ergebnisse sind stets
ernüchternd. Trotz aller Bemühungen und viel Einsatz hat sich nicht viel
geändert. Die ZHAW hat in einem Webinar im Rahmen der “Vision PK 2030”
drei Referenten aufgeboten, welche über den neusten Stand der Dinge bei
der Wissensvermittlung und die Erkenntnisse bei der
Versicherteninformation berichteten. Deutlich wurde, man muss das
Interesse wecken, die Infos altersgerecht und situationsgerecht
aufbereiten und auf eine ebenso intuitive wie attraktive Weise
weitergeben.
Sonja Spichtig, Geschäftsführerin der Swisscanto
Anlagestiftungen, hat sich in ihrer Diplomarbeit mit den Thema
Information in der 2. Säule beschäftigt. Sie zeigte auf, dass dabei die
vielgenannten Generationen mit den Bezeichnungen Y und Z weniger
entscheidend sind als der Bezug auf Lebenssituationen und natürlich dass
das Wissen konzis, knapp und gut verständlich hinüber gebracht wird.
Dabei spielen auch die Social Media eine wichtige Rolle, denn man muss
die Menschen dort erreichen, wo sie sich aufhalten, so Spichtig.
Weiterlesen »
Hypothek und Pensionierung
16. November 2021
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit der Finanzierung von
Hypotheken nach der Pensionierung. Er schreibt:
Aus Sicht von Damian Gliott, Mitgründer des
Finanzberatungsunternehmens Vermögenspartner, ist die Höhe der
Hypothek für die meisten Immobilienbesitzer nach der Pensionierung
kein Problem. Dafür sorge die Pflicht zur Amortisation. Viele
Hauseigentümer profitieren auch davon, dass die Preise vieler
Immobilien in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind.
Anders sieht es bei der Tragbarkeit aus. «Die kalkulatorisch
berechneten Wohnkosten dürfen auch im Alter nicht mehr als einen
Drittel des Bruttoeinkommens betragen», sagt Gliott. Nach der
Pensionierung verschlechtere sich aber zumeist die finanzielle
Situation. Hinzu kommt, dass Finanzhäuser bei der Tragbarkeit nicht
mit Marktzinsen, sondern mit langfristigen Werten rechnen. Die
kalkulatorischen Zinsen sind folglich höher. Laut Beobachtern legen
die meisten Finanzinstitute ihren Berechnungen kalkulatorische
Zinsen in Höhe von 4,5 bis 5% zugrunde.
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Lohnlücke? Kaum zu finden!
19. November 2021
Claudia Wirz schreibt auf der Website des Nebelspalters:
Wenn es den Leuten vom Eidgenössischen Büro für die
Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) um das Wohl der
Frauen im Land ginge, müsste man sie jauchzen hören. Eine
neue Studie zeigt nämlich, dass der Lohnunterschied zwischen
Frauen und Männern viel kleiner ist als angenommen. Es ist
nicht die erste Untersuchung, die zu einer solchen
Einschätzung kommt.
Diese Erkenntnis ist deswegen besonders brisant, weil
viele politische Massnahmen wie etwa die «Lohnpolizei»
gemäss Gleichstellungsgesetz oder der Widerstand gegen ein
höheres Frauenrentenalter mit dem Lohnunterschied begründet
werden.
Die beiden Ökonomen Anthony Strittmatter (Institut
Polytechnique de Paris) und Conny Wunsch (Universität Basel)
legen in ihrer
Analyse anhand der Lohnstrukturerhebung von 2016 dar,
dass die vermeintliche Lohnlücke zwischen Männern und Frauen
systematisch überschätzt wird. (…)
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Geringes Interesse an der Überbrückungsrente
22. November 2021
Um die Begrenzungsinitiative der SVP zu bekämpfen, wurde
rasch eine neue Sozialversicherung eingeführt. Jetzt
zeigt sich: Die Nachfrage ist äusserst bescheiden –
trotz Corona-Krise, schreibt Adrian Schmid in der
Sonntags-Zeitung.
Ein Ansturm sieht anders aus: vier bewilligte
Renten in der Stadt Zürich, keine einzige in den
Kantonen Zug und Glarus, vier in Basel-Stadt und
zwölf im Kanton Bern. Seit Juli können Arbeitslose
über 60 Jahre, die ausgesteuert werden,
Überbrückungsleistungen beantragen. Seither sind
schweizweit rund 460 Gesuche eingereicht worden, in
108 Fällen wurde die Rente bewilligt. Dies zeigt
eine Umfrage bei den Vollzugsstellen in den
Kantonen. Als die Vorlage im Parlament verabschiedet
wurde, ging man von jährlich 3400 Bezügerinnen und
Bezügern aus.
«Die Nachfrage hält sich gelinde gesagt in
Grenzen», sagt Andreas Dummermuth, Präsident der
Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, die in
der Regel zuständig sind. Als Grund für das geringe
Interesse macht Dummermuth die gute Situation auf
dem Arbeitsmarkt verantwortlich. «Aus der
gesundheitlichen Krise ist zum Glück keine
wirtschaftliche und soziale Krise entstanden.» Es
gebe so viele offene Stellen wie noch nie, und die
Zahl der Arbeitslosen sowie Sozialhilfebeziehenden
sei stabil.
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Plädoyer für die dritte Säule
23. November 2021
Jérôme Cosandey unterstützt in einem Beitrag von
Avenir Suisse die aktuell diskutierte
Flexibilisierung und den Ausbau der Säule 3a:
Die Linke steht der 3. Säule oft kritisch
gegenüber, da sie angeblich vor allem
Personen mit hohem Einkommen zugute komme.
Doch dieser Vorwurf beruht auf einer sehr
statischen Einschätzung der Gesellschaft und
blendet die soziale Mobilität aus. Die
angehende Ärztin, die auf ihr Staatsexamen
hin büffelt, oder der Jungunternehmer, der
sein Startup lanciert, stehen heute zwar am
unteren Ende der Einkommensklassen, gehören
aber morgen zur oberen Einkommensklasse.
Die Statistik bestätigt diese
anekdotischen Beispiele: 44% der Personen im
untersten Einkommensdezil sind ein Jahr
später bereits ein oder gar zwei Dezile
aufgestiegen, wie aus einer Studie zu den
Einkommen und Lebensbedingungen (Silc 2016)
hervorgeht. Dieser Anteil steigt zwei Jahre
später noch weiter an.
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E.Ullmann neuer
Geschäftsführer der PKSO
27. November 2021
Emmanuel
Ullmann wird
neuer
Geschäftsführer
der
Pensionskasse
Kanton
Solothurn. Er
wird am 1. Mai
2022 die
operative
Verantwortung
für die PKSO
übernehmen. Die
Verwaltungskommission
der PKSO hat
Ullmann
einstimmig
gewählt;
überzeugt hat
sie die breite
berufliche
Erfahrung ebenso
wie der prall
gefüllte
Rucksack des
41-jährigen
Baslers, wie in
der Mitteilung
betont wird.
Ullmann ist Eidg.
dipl.
Wirtschaftsprüfer,
verfügt über das
Eidg. dipl.
Pensionskassenleiter
und ist Master
of Science in
Business and
Economics.
Pierre Brunel neuer CEO von
Aon Schweiz
23. November 2021
Aon
gibt die Ernennung
von Pierre Brunel
zum neuen CEO von
Aon Schweiz bekannt.
Er hat sein Amt per
18.11.2021
angetreten. Pierre
Brunel leitet seit
2016 Aons
Geschäftsbereiche
Commercial Risk,
Health Solutions und
Affinity in der
Westschweiz und hat
dieses Jahr zudem
die Position des
Co-Managing Director
Switzerland
übernommen. Zuvor
bekleidete er eine
Reihe von
Führungspositionen
in der
Versicherungsbranche.
Brunel verfügt
über 30 Jahre
Erfahrung in der
Versicherungsbranche,
hauptsächlich in der
Schweiz und mit
Fokus auf dem
grossen
Inlandsgeschäft. Von
2010 bis 2016 war er
in Beirut (Libanon)
als CEO eines
führenden
französischen
Versicherungsbrokers
für den Nahen Osten
zuständig und
unterstützte
internationale
Schweizer
Unternehmen bei der
Verwaltung und
Reduzierung ihrer
Risiken im Nahen
Osten und in Afrika.
Arbeitszeitentwicklung
2010-2020
18. November 2021
BFS. In der Schweiz
verringerte sich die
Jahresarbeitszeit
pro erwerbstätige
Person zwischen 2010
und 2019 um 3,9%.
Dieser Rückgang
lässt sich mit der
Zunahme der
Teilzeitarbeit, der
Ferien und
bestimmter
Abwesenheitsgründe
sowie mit dem
Rückgang der
Überstunden
erklären. Zwischen
2019 und 2020 nahm
die Arbeitszeit in
der Schweiz infolge
der
Covid-19-Pandemie um
3,4% ab. Dies sind
einige der
Ergebnisse der neuen
Publikation
«Entwicklung der
Arbeitszeit
2010–2020».
Arbeitsvolumenstatistik
Fiskalische Interessen und
AHV-Reform
25. November 2021
vps.epas. Die
Debatte um die
AHV-Reform dreht
sich hauptsächlich
um das
Frauenrentenalter.
An der 17. Aargauer
Informationsveranstaltung
für
Pensionskassen/Stiftungen
(AIS) machte Peter
Lang, Steuerexperte
der Swiss Life, auf
einen Passus der
Reform aufmerksam,
der bisher wenig
beachtet wurde:
Bisher sind
Freizügigkeitspolicen
und -konti
frühestens 5 Jahre
vor und spätestens 5
Jahre nach Erreichen
des Rentenalters
aufzulösen (Art. 16
FZV). Die Auszahlung
ist dabei nicht an
eine Aufgabe der
Erwerbstätigkeit
geknüpft.
Die AHV-Reform
sieht vor, dass der
Bundesrat die
Verordnung
dahingehend anpasst,
«dass der Bezug der
Altersleistung nur
dann über das
Referenzalter hinaus
aufgeschoben werden
kann, wenn die
Erwerbstätigkeit
weitergeführt wird.»
Damit würde nach
Einschätzung Langs
die Flexibilität im
Bezug der
Altersleistungen aus
rein kurzfristigen
fiskalischen
Überlegungen
eingeschränkt.
Dadurch, dass
viele FZ-Leistungen
plötzlich fällig
würden, gäbe es für
den Fiskus eine
einmalige Bescherung
von grob geschätzt
170 Mio. Franken.
Den FZ-Einrichtungen
erwüchse ein enormer
Aufwand, müssten sie
doch ihre ganzen
Bestände
entsprechend prüfen.
Fragen wirft zudem
der Umstand auf,
dass laufende
Verträge gemäss VVG
eigentlich nicht
durch Verordnungen
abgeändert werden
können.
AHV-Reform
Verläufe im System der
sozialen Sicherheit
18. November 2021
BFS. Im Jahr 2019
bezogen 682’551
Personen ein Taggeld
der
Arbeitslosenversicherung,
eine Rente der
Invalidenversicherung
oder Leistungen der
wirtschaftlichen
Sozialhilfe. 32’291
Personen (4,7%)
davon erhielten
innerhalb des Jahres
Leistungen aus
mehreren Systemen.
2019 war damit zum
zweiten Mal in Folge
ein Rückgang der
jährlichen
SHIVALV-Gesamtbezugsquote
im Vergleich zum
Vorjahr zu
verzeichnen (von
12,6% in 2018 auf
12,3% in 2019). Der
Rückgang ist dabei
allein auf eine
Abnahme bei der
Quote der
Taggeldbeziehenden
in der ALV
zurückzuführen,
blieben doch die
Bezugsquoten der
Sozialhilfe und der
IV stabil.
Mitteilung BFS
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
DEZEMBER
- 1 - 3 décembre. Montreux
Pittet
Journées de Prévoyance.
Website
- 6. Dezember, Bern
PK-Netz
PK-Netz Tagung,
Website
- 10. Dezember, Zürich
PPCmetrics
Perspektiven 2030 – was bringt das neue Jahrzehnt?
Website
2022
JANUAR
- 10. Januar, Bern
ASIP
Start ins Vorsorgejahr 2022, Mitgliederanlass
- 13. Januar, Dübendorf
BVS Zürich
Informationstage zur berufl. Vorsorge.
Infos
- 20. Januar, Dübendorf und Online
BVS Zürich
Informationstage zur berufl. Vorsorge.
Infos
weitere
Termine ....
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