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Es weihnachtet auch im Bundeshaus!

Liebe Newsletterabonnentinnen und -abonnenten


Nach dem denkwürdigen Frauenrütli am 1. August und der erfolgreichen, historischen Frauensession (mehr unter: www.frauensession2021.ch) im Bundeshaus Ende Oktober aus Anlass von 50 Jahren Frauenstimmrecht in der Schweiz kehrte mit der aktuellen Wintersession wieder ein Alltag zurück, in dem die Pandemie und wichtige sozialpolitische Entscheide wie die Reformen der Altersvorsorge (AHV und BVG) erneut im Vordergrund standen: Es galt beim Covid-19-Gesetz, dank der Zustimmung der Bevölkerung, erneut die  wirtschaftlichen und sozialpolitischen Hilfen zur Bewältigung der Pandemie zu verlängern. In beiden Räten standen die AHV21- und die BVG-Reform zur Diskussion. Welche Bedeutung die Zahl 21 in dieser Session für mich hatte, lesen Sie/liest Du unten, ebenso welche Fragen ich dem Bundesrat zur Biodiversitätsförderung und zur Agrarökologie stellte. Die Rolle der Kantone in der aussenpolitischen Entscheidfindung gerade in Bezug zu den Beziehungen zur EU muss gestärkt werden. Mit meinem Vorstoss hierzu scheiterte ich zwar im ersten Anlauf knapp, aber ich weiss eine partei-übergreifende, starke Allianz aus unserer Region hinter mir. Wir werden dieses Anliegen weiterverfolgen müssen. Schliesslich stand die Verlängerung des Gentech-Moratoriums an, das der Ständerat mit nur einer Stimme Differenz nun aufweichen möchte. Glücklicherweise sind hier die Würfel noch nicht gefallen – es ist nun am Nationalrat, diesen folgenreichen Schnellschuss wieder zu korrigieren. Ich danke Ihnen/Euch für das Interesse an meiner Arbeit in Bundesbern, wünsche nun eine gute Lektüre und Ihnen/Euch frohe Festtage und ein gesundes 2022!

Herzlich
Maya Graf
Ständerätin Basel-Landschaft
Herzliche Gratulation zur Nationalratspräsidentin 2021/22 Irène Kälin. Als erste grüne Nationalratspräsidentin freue ich mich riesig über die Wahl der zweiten grünen höchsten Schweizerin.
Das Wichtigste zuerst: Das Stöckli ist nicht länger die Dunkelkammer des Parlaments

Mit 28 zu 14 Stimmen ohne Enthaltungen stimmte der Ständerat dem Entwurf seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S) zu, die Geschäftsordnung im Sinne der Parlamentarischen Initiative Minder 19.498 – Öffentliche und transparente Abstimmung im Ständerat zu ändern. Bisher wurden im Stöckli nur Namenslisten bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, bei Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr oder, wenn mindestens zehn Ratsmitglieder dies verlangt haben, veröffentlicht. 

Die volle Transparenz über das Abstimmungsverhalten der Ständerätinnen und Ständeräte bei jeder Abstimmung, also auch in der Detailberatung über wichtige Bestimmungen eines Gesetzesentwurfes, ist wichtig für die Bürgerinnen und Bürger. Fast 20 Jahre wurde um diese Selbstverständlichkeit gerungen, nun hats endlich geklappt, auch dank dem Einsatz aller fünf grünen Ständerät:innen.  
 
Geschäft des Bundesrates 19.050 – Schlussabstimmung zur AHV-Reform mit dem Referendum in Sichtweite

Als nächstes zu den Klassikern dieses Newsletters.

Die beiden Räte haben in dieser Wintersession die parlamentarische Beratung zur AHV-Reform abgeschlossen und damit das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben. Mit dieser Einsparung soll die AHV bis 2030 mit zehn Milliarden Franken saniert werden. Als Ausgleich für diese Kürzungen der Frauenrenten sollen 32 Prozent davon als Ausgleichsmassnahmen wieder eingesetzt werden. Die ersten 9 Frauenjahrgänge (1961 bis 1969), welche mit dieser Erhöhung des Rentenalters betroffen sind, erhalten einen Rentenzuschlag zwischen 50 und 160 Franken je nach Einkommen. Diese Sanierung der AHV zulasten der Frauen ist sehr umstritten, denn bereits heute haben Frauen einen Drittel weniger Altersrente als Männer und sind doppelt so oft von Ergänzungsleistungen abhängig. Sie leisten gratis Betreuungsarbeit und haben andere Erwerbsbiografien, welche sie in der 2. Säule benachteiligen. Doch ist leider keine Reform der 2. Säule (BVG-Reform) in Sicht, welche die Teilzeitarbeit und die niedrigen Löhne besser versichern würde und den Koordinationsabzug endlich wenigstens linear kürzen oder abschaffen würde. Ich habe deshalb in der Schlussabstimmung Nein gestimmt und unterstütze das angekündigte Referendum gegen diese AHV-Reform auf dem Buckel der Frauen. 

Referendum – Nein zur AHV21
Interpellation 21.4407 – Agrarökologie als wichtiges Konzept zur Transformation der Ernährungssysteme
Agrarökologie wird zunehmend als wegweisendes Konzept für die dringend notwendige Transformation der Ernährungssysteme anerkannt. Auch der Bund beschäftigt sich damit, zum Beispiel im Kontext des Food Systems Summits 2021 der UNO. Mit dieser Interpellation, welche ich in der Dezembersession eingereicht habe, will ich wissen, ob und wie der Bund die Grundsätze der Agrarökologie in seiner kommenden Landwirtschaftspolitik umsetzt und ob er – wie die EU auch – zum Beispiel Flächenziele für Bio oder andere Formen vorsieht. Die Antworten dazu werde ich bis zur Frühlingssession 2022 erhalten.
Interpellation 21.4143 – die Bedeutung der Förderung von Honig- und Wildbienen in der Agrarlandschaft: Was tut der Bundesrat?

Eine Studie von Agroscope zeigt, dass Honig- UND Wildbienen für eine gute Bestäubung unerlässlich sind. Dabei scheinen Wildbestäuber für die Produktion von Kern-, Steinobst- und Beerenkulturen besonders wichtig und gefährdet. Im Bericht Insektenvielfalt in der Schweiz wird klar, Wildbestäuber sind durch den kontinuierlichen Verlust von Habitaten und Nahrungsressourcen sowie die Belastung durch Licht und Pestizide zunehmend unter Druck. Hier finden Sie/findest Du die Antworten des Bundesrates auf meine Fragen, wie er unsere Bestäuber kurz- und langfristig schützen und so einen langfristigen Beitrag zur Biodiversität leisten will.
Covid-19-Gesetz 21.066 – die Verlängerung der wirtschaftlichen Hilfen bis Ende 2022 beschlossen

Die Wintersession prägte erneut die mittlerweile 5. Covid19-Welle. Die Pandemie bleibt in ihrer Entwicklung schwer vorhersehbar. Nach der Abstimmung über die Änderungen seit Juni, die glücklicherweise von einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger befürwortet wurden, beugen wir uns nun bereits über die Verlängerung wichtiger Massnahmen für das Jahr 2022. Das Sicherheitsnetz zur Abfederung wirtschaftlicher und sozialpolitischer Folgen muss aufgespannt bleiben - auch wenn es hoffentlich nicht immer gebraucht werden wird. Das gibt Sicherheit und Vertrauen, nicht nur in unsere demokratischen Institutionen, sondern auch der Gesellschaft, die diese Pandemie sehr fordert.

Daher habe ich entlang der Mehrheit der vorberatenden Kommission dem Ständerat beantragt, der Verlängerung der Covid-Massnahmen zuzustimmen. Damit in der Wintersession die Differenzen in den beiden Räten je dreimal hin und her beraten werden konnten, fanden unsere Gesundheitskommissionssitzungen jeweils um 7 Uhr statt. Am drittletzten Tag einigte sich dann die Einigungskonferenz (13 Mitglieder der SGK-N und 13 Mitglieder der SGK-S) mit der Ausmarchung der letzten Differenz auf die definitive Vorlage. Und diese lässt sich zum Glück sehen. Alle Massnahmen wurden angesichts der leider schlechten Pandemielage bis Ende 2022 verlängert: Dazu zählen der Schutzschirm für Publikumsanlässe, die Entschädigungen wegen Erwerbsausfalls, Massnahmen im Kultur- und Sportbereich, das Härtefallprogramm, die Verlängerung der Kurzarbeit in der Arbeitslosenkasse und der Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender. Zudem beschloss das Parlament wieder Gratistests für Zertifikate (ausser zum Reisen) einzuführen. Am Tag nach der Schlussabstimmung trat das Covid19-Gesetz mit der Dringlichkeitsklausel bereits in Kraft, damit ab 1. Januar 2022 keine Lücken in unserem "Sicherheitsnetz" entstehen.

Standesinitiative 21.312 – Standesinitiative Basel-Stadt. Beteiligung des Bundes an den Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken (sowie die Kt. Iv. SH 20.331, Kt. Iv. AG 21.304 und Kt. Iv. TI 21.307)

Insgesamt vier Standesinitiativen fordern die Beteiligung des Bundes an den pandemiebedingten Mehrkosten und Ertragsausfällen, die den Spitälern während der Covid19-Pandemie entstanden sind, insbesondere wegen des Verbots der Wahleingriffe im Frühling 2020. Es ging mir in meinem Minderheitsvotum darum, aufzuzeigen, warum den Kantonsinitiativen Folge gegeben werden sollte. Gerade jetzt, wo die Spitäler die Hauptlast der Pandemie tragen und unsere wichtigsten Gesundheitsversorger sind. Daher sollten sie auch in dieser ausserordentlichen Zeit nicht schlechter behandelt werden als andere Bereiche, wie der öffentliche Regionalverkehr oder der Tourismus, welche auch in Kantonshoheit sind. Zudem ist es zum jetzigen Zeitpunkt, mitten in der 5. Welle der Pandemie, gar nicht möglich, alle Kosten im Gesundheitswesen und über alle Kostenträger hinweg auszuweisen. Der müsste dies in einem zweiten Schritt und in enger Entscheidfindung mit den Kantonen, den Spitälern und anderen Kostenträgern erfolgen. Leider entschied hier der Rat mit einer dünnen Mehrheit von 21 gegen 19 Stimmen, nicht auf die Anliegen der Kantone einzutreten. Nun gibt es im Nationalrat eine zweite Chance.
Motion 21.3003 – zum Schutz besonders gefährdeter Personen in Alters- und Pflegeheimen wurde abgelehnt

Die SGK-N hat dem Bundesrat folgenden Auftrag gegeben: Im Rahmen der Bewältigung der Covid-19-Pandemie soll er die Kantone anweisen, den Pflegeheimen die notwendigen Mittel an die Hand zu geben, damit sie regelmässig testen und dem Personal ermöglichen können, die Quarantäneregeln einzuhalten. Subsidiär soll er die Kapazitäten der Armee zur Verfügung stellen sowie den Spitälern genaue Vorgaben und die notwendigen finanziellen Sicherheiten geben, um die Intensivpflegekapazitäten rasch steigern zu können. 
Eine Mehrheit des Ständerates war dagegen.

Ich vertrat im Rat die befürwortende Minderheit. Wir wollten die Motion überweisen, damit der Schutz der gefährdetsten Personen in den Alters- und Pflegeheimen gestärkt wird – wenn es dringend nötig ist, auch mit dem Einsatz von Armeeangehörigen., Zivildienstleistenden und Zivilschützern, um das Gesundheitspersonal vor Ort zu entlasten. Dies ist bis heute nur für Spitäler vorgesehen. Einige Kantone haben bereits um Hilfe der Armee gebeten. Dem Anliegen wurde leider mit 29 zu 12 Stimmen eine Abfuhr erteilt. 

Geschäft des Bundesrates 21.049 – die Mehrheit des Ständerates will das Gentech-Moratorium aufweichen und die gentechfreie Landwirtschaft aufs Spiel setzen – Diesen knappen Schnellschuss muss der Nationalrat korrigieren


Das Moratorium für eine gentechfreie Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft hat sich bewährt und ist Teil der erfolgreichen Qualitätsstrategie. Die Forschung ist bis heute nicht betroffen, ebenso können Freisetzungsversuche mit Gentechpflanyzen stattfinden. Dennoch beantragte eine Mehrheit im Ständerat neu in Artikel 37a Absatz 2 gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingeführt wurde, vom Teilmoratorium auszunehmen und für eine Kommerzialisierung freizugeben. In meinem Votum für die Minderheit des Rates stellte ich klar, es ist ein Schnellschuss. Er dient weder der Landwirtschaft, noch den Marktakteuren oder den Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch nicht der Pflanzenforschung und der Pflanzenzüchtung. Die gentechfreie Land- und Ernährungswirtschaft ist ein Erfolgsmodell der Schweiz. Diese Entscheidung beschädigt das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit im Markt. 

Denn weder die gesetzlichen Grundlagen für die kommerzielle Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen sind geschaffen, noch die Fragen betreffend Koexistenz, Deklarationspflicht, Haftungsfragen für die Produzentinnen und Produzenten oder Risiken für Umwelt, Mensch und Biodiversität geklärt. Und dies, obwohl wir gemäss Bundesverfassung verpflichtet sind, das Vorsorgeprinzip zu beachten. Zur Umsetzung fehlen uns viele wichtige Daten aus Freisetzungsversuchen. Denn die gentechnische Pflanzenforschung und die Freisetzung sind und waren vom Moratorium nie betroffen. Die Verlängerung des Moratoriums bis 2025 gäbe uns daher die Zeit, alle diese Fragen zu klären und sie vor allem in die tägliche landwirtschaftliche Praxis umzusetzen.

Eine Studie der gemeinsamen Forschungsstelle der EU, dem Joint Research Center, über den aktuellen Stand der Nutzung neuer Gentechverfahren zeigt nämlich auf, dass es mehr Wunschdenken als Realität ist: es gibt noch weit und breit keine Gentechpflanzen, welche der Schweizer Landwirtschaft nützlich wären und die vor der Kommerzialisierung stünden:
  • Die allermeisten Genom-Editingprojekte stehen noch im Anfangsstadium der Forschung. Nur rund 130 Projekte sind weltweit in einer fortgeschrittenen Phase der Erforschung. Eventuell könnten 16 Genom-editierte Pflanzen in einigen Jahren kommerzialisiert werden.
  • Erst eine Genom-editierte Pflanze ist seit 2018 in den USA im kommerziellen Anbau. Es ist die Sojabohne der Firma Calyxt, deren Fettsäureprofil mit Genom-Editingmethoden verändert wurde.
  • Es ist also bis jetzt keine einzige Pflanze mit der berühmten Genschere Crispr/Cas entwickelt worden.
  • Die meisten der fortgeschrittenen Versuche mit Genom-editierten Pflanzen haben bis heute keine Eigenschaften, die einen Beitrag zur Steigerung einer nachhaltigen Landwirtschaft leisten würden.
  • Es gibt keine vor der Kommerzialisierung stehenden Projekte, die Pflanzen mit klimarelevanten Eigenschaften wie zum Beispiel Trockenheits-, Hitze- oder Salztoleranz oder Schädlingsresistenz erforscht hätten. 
Der Ständerat hat sich in einer denkbar knappen Entscheidung unter Hilfe des präsidialen Stichentscheids für die Aufweichung es Moratoriums entschieden. Nun hoffen ich und die knapp unterlegene Minderheit im Ständerat auf die Korrektur durch den Nationalrat in der Frühlingssession '22. Dieser hat sich bereits als Erstrat in der Herbstsession '21 ganz deutlich für die Verlängerung des Gentechmoratoriums bis 2025 ausgesprochen.

Postulat 21.4192 – eine verbindliche Beteiligung der Kantone an der aussenpolitischen Entscheidungsfindung ist wichtig

Das Postulat, das ich bereits in der Herbstsession eingereicht habe, ist die direkte Folge aus dem einsamen Entscheid des Bundesrates, die Verhandlungen mit der EU abzubrechen, obwohl wir aus den Kantonen und im Parlament mehrfach versucht haben, bei ihm Gehör zu finden. Wir spüren in unserer Grenzregion jeden Tag, dass die Aussenpolitik die Kantone direkt und unmittelbar betrifft.

Ich forderte daher den Bundesrat auf, in einem Bericht zu konzipieren, wie die Kantone in die zukünftigen aussenpolitischen Entscheide gestaltend miteinbezogen werden können. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung, obwohl er zuvor zwei gleichlautende Motionen zur verbesserten Mitwirkung der Kantone für den Fall einer Realisierung des Rahmenabkommens zur Annahme durch die Räte empfohlen hatte. Obwohl mein Postulat lediglich eine Auslegeordnung über die Optionen zur Mitwirkung verlangt, entschied der Ständerat leider knapp mit 22 zu 21 dagegen.

Es ist eine verpasste Chance für stärkere Mitwirkungsrechte der Kantone bei aussenpolitischen Entscheiden. Warum der Bundesrat nun für eine Verbesserung nicht mehr Hand bieten will, bleibt unverständlich. Vor allem die Grenzkantone sind sehr unzufrieden mit der Situation. Sie tragen die Verantwortung für viele Politbereiche wie die Bildung und Forschung, die Gesundheits- Umwelt- und Verkehrspolitik und sie sind auf gesicherte und entwicklungsfähige Beziehungen mit den Nachbarländern, angewiesen. Sie müssen daher in die Entscheidfindung bei aussenpolitischen Geschäften effektiver einbezogen werden. Das bleibt weiterhin mein Ziel.
Mein Votum im Rat

Motion 21.3975 – Finanzierungsbotschaft für die Schweizer Teilnahme an Erasmus plus – ein Signal an die EU wird abgelehnt

Mit der Motion wollte die aussenpolitische Kommission des Nationalrates den Bundesrat beauftragen, bis zur Wintersession 2021 die Finanzierungsbotschaft für die Schweizer Teilnahme an Erasmus+ vorzulegen, wie es dem Legislaturprogramm 2019-2023 vom 21. September 2020 entspricht. Ich habe mich in der Debatte meiner Kammer für die Annahme der Motion eingesetzt, weil ich es aufgrund der aktuellen Ausgangslage für umso wichtiger hielt, dieses besondere Zeichen an die EU zu senden. Es hätte eine bessere Grundlage gelegt für die Vollassoziierung der Schweiz zu Erasmus+ und damit für einen gemeinsamen Bildungs- und Forschungsraum, auf den wir angewiesen sind.

Dieses Ziel unterstützt eine grosse Anzahl verschiedener Organisationen, die von von der Zürcher- und der Solothurner Handelskammer über Wirtschaftsverbände bis zu Jungparteien reichen, die uns Parlamentarier*innen geschrieben haben. Obwohl auch der Nationalrat der Motion mit 131 zu 48 Stimmen zugestimmt hatte, lehnte sie nun der Ständerat mit 23 zu 14 Stimmen ab. 

Motion 19.3614 – Freiwilliges Engagement mit dem European Solidarity Corps unterstützen

Leider  unterlag ich als Antragstellerin der Minderheit meiner Ratskollegin Martina Munz ausserdem mit einem Anliegen, das sowohl der Nationalrat mit grosser Mehrheit, aber vor allem auch eine breite Allianz von Dachverbänden und Jugendorganisationen unterstützte. Ziel wäre es das freiwillige Engagement zu fördern, indem die Schweiz dem European Solidarity Corps beitritt. Dieses  ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen ehrenamtliche Arbeitseinsätze im Ausland von zwei bis zwölf Monaten. Das European Solidarity Corps ist das Nachfolgeprogramm des Europäischen Freiwilligendienstes, der bis 2017 Teil des Bildungsprogramms Erasmus+ war.

Im Rahmen der Schweizer Separatlösung zu Erasmus plus wird nur ein sehr eingeschränktes Programm des Europäischen Freiwilligendienstes angeboten. Es macht es jungen Schweizerinnen und Schweizern mit Berufsbildungsabschluss fast unmöglich, einen Austauschaufenthalt im Ausland zu absolvieren. Sehr zu meinem Bedauern wurde dieser Minderheitsantrag von einer Mehrheit von 26 zu 13 Stimmen abgelehnt.
Motion WBK-S 21.3605 wird zurückgezogen, da das Anliegen der WBK-Ständerat, die Einführung der KV-Reform um ein Jahr zu verschieben, bereits erfüllt ist

Die kaufmännische Grundbildung hat für den Schweizer Arbeitsmarkt eine zentrale Bedeutung. Von den rund 240 Berufen der Schweiz werden die kaufmännischen Berufe EFZ und EBA von 20 Prozent aller Lernenden gewählt. Das sind pro Jahr 13 000 Lernende, die ihre kaufmännische Berufslehre in mehr als 20 verschiedenen Branchen absolvieren. Reformiert werden soll die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ unter dem Titel "Kaufleute 2022". Eine derart grosse Reform wirft viele Fragen, aber auch Unsicherheiten auf.
 
Diese Totalrevision startete 2018. Im Frühsommer hat eine Mehrheit der Kantone und der kantonalen Berufsbildungsämter eine Verschiebung des Inkrafttretens der Reform um ein Jahr beantragt. Die WBK-S hat sich dazu umfassend informieren lassen und anschliessend wie die WBK-N auch beschlossen, diese Motion zur Verschiebung der Einführung der geplanten umfassenden KV-Reform auf das Schuljahr 2023/24 vorzuschlagen. Im Juni haben auch die Verbundpartner - der Bund, die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt - entschieden, den Einführungszeitpunkt auf den Sommer 2023 festzulegen. Im August 2021 erliess dann das SBFI die neuen Bildungsverordnungen und den neuen Bildungsplan. Der Bundesrat selbst legte die Verschiebung um ein weiteres Jahr fest und empfahl folgerichtig die Ablehnung dieser Motion.
Die WBK-S beantragte daher dem Rat, die Motion nach meiner Erklärung als Sprecherin zurück zu ziehen. Das Grundanliegen - der umfassenden Reform ein Jahr mehr Zeit zu geben – ist erfüllt. Offene Fragen, etwa wie die Berufsmaturität gut in die KV-Ausbildung integriert werden kann, werden angegangen. Der Ständerat folgte unserem Antrag.

Mein Votum zur KV-Reform
Und was in der Wintersession '21 auch noch geschah: Wechsel des Kommissionspräsidiums

Zur Halbzeit der Legislatur werden die Präsidien der Sach- und Aufsichtskommissionen beider Räte neu bestellt. In der Regel werden dann der oder die Vizepräsident:in der Kommission zur Präsident:in. Für mich bedeutete dies die Übergabe meines Präsidiums der Geschäftsprüfungskommission GPK-S an meinen Nachfolger Ständerat Matthias Michel (FDP Zug).

Es waren zwei spannende Jahre: Insbesondere beschäftigte die Oberaufsicht des Parlaments die Ausrufung der ausserordentlichen Lage sowie das Handeln des Bundes während der Pandemie. Wir haben dazu eine Inspektion mit 27 Teiluntersuchungen eröffnet. Diese Untersuchungen, wie viele andere Untersuchungsgegenstände, sollen den Bund auf sein effektives, zweckmässiges und rechtliches Handel prüfen und dieses durch Empfehlungen verbessern. Eine gute Oberaufsicht soll das Vertrauen der Bevölkerung in unsere demokratischen Institutionen stärken. Das ist gerade in einer Krisensituation von grosser Wichtigkeit, wenn Zweifel am Handeln der Behörden wachsen.

Daher freut es mich sehr, dass ich als Vizepräsidentin neu das Präsidium der Geschäftsprüfungsdelegation GPDel von Nationalrat Alfred Heer (SVP Zürich) per Anfang Dezember '21 übernehmen durfte. Die erste Sitzung der GPDel, welche aus je drei National- und Ständerät:innen besteht, wird noch vor Weihnachten stattfinden. Die GPDel hat die Oberaufsicht über die geheimen Bereiche des Bundes sowie des Nachrichtendienstes inne. Wichtige Abklärungen und Dossiers warten.

Es bleibt spannend – auf allen Ebenen. Bleiben wir alle dran – mit Beharrlichkeit, Pragmatik und Zuversicht.
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Ständerätin Maya Graf c/o Grüne Baselland · Güterstrasse 83 · Basel 4053 · Switzerland

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