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Ausgabe Dezember 2021

www.christian-dahm.de

Liebe Leserinnen und Leser,

die vierte Welle der Corona-Pandemie ist die bisher schlimmste von allen. Die Gefährdung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen ist heute größer als zuvor. Doch das Krisenmanagement der Landesregierung wird dem Ernst der Lage nicht gerecht, die Kommunikation ist chaotisch, die Reaktionen zu zögerlich. 

Außerdem ist es überhaupt nicht hinzunehmen, dass eine kleine Minderheit den Weg in die Freiheit für die große Mehrheit blockiert. Die Impfpflicht ist jetzt ein Gebot der Vernunft. 

Viel zu lange hat dieser Landtag über die Bekämpfung der Pandemie diskutiert. Dabei sollten Parlamentsdebatten eigentlich Zukunftsdebatten sein. Erst recht eine Haushaltsdebatte, die ein Wettstreit über unsere unterschiedlichen Ideen für die Zukunft unseres Landes sein sollte. Doch diese Debatten konnten gar nicht stattfinden, da die Pandemie unsere Aufmerksamkeit in der Gegenwart fesselt.

Die Leidtragenden sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht regelmäßig ihre Lebenszufriedenheit. Im vergangenen Jahr ist diese um 0,5 Punkte gesunken. Klingt nach wenig. Ist tatsächlich aber ein Einbruch, den man sonst so nur aus Kriegs- und Krisengebieten kennt. Wir sind ihnen schuldig, jetzt ihre Zukunft in den Mittelpunkt zu stellen. 

Doch der Haushalt dieser Landesregierung kann dazu wenig beitragen. Deswegen haben wir ihn in der letzten Plenarsitzung in diesem Jahr abgelehnt. Nordrhein-Westfalen braucht einen sozialen Neustart. Und mit der Bildung müssen wir anfangen. 

Das und einiges mehr als kleine Lektüre in meinem Newsletter.

Jetzt wünsche ich aber erstmal ein schönes Weihnachtsfest, entspannte und fröhliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Und das Wichtigste: Ganz viel Gesundheit!

Viel Spaß beim Lesen des Newsletters!

Ihr/Euer

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Danke für Euer Vertrauen!

Ich bedanke mich für das Vertrauen von 89 Prozent der Delegierten, die mich erneut als Kandidat für die Landtagswahl nominiert haben.

Gemeinsam werden wir im kommenden Jahr dafür sorgen, dass wir als SPD wieder die Landesregierung stellen. Wir werden „das Morgen“ gestalten und wollen den Regierungswechsel für NRW.

Und für mich heißt es dann: „Vier gewinnt“. Ich will in meinem Wahlkreis zum vierten Mal direkt in den Landtag gewählt werden, mit Eurer Hilfe und Unterstützung.

Und gemeinsam werden wir auch Christian Obrok im Wahlkreis 91 zum Sieg verhelfen.

Die SPD im Kreis Herford ist gut aufgestellt. Das zeigen wir bei der kommenden Wahl!

 „Entwurf der Landesregierung ist nicht tragbar – NRW braucht ein freiheitliches und modernes Versammlungsgesetz“

Im Landtag wurde der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierungskoalition für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz beraten. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat einen eigenen Entwurf für ein Versammlungsgesetz eingebracht. Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Entwurf der Landesregierung für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz ist nicht tragbar. Der Vorstoß ist vom Geist geprägt, dass eine Versammlung erstmal etwas schlechtes sei. Denn der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, dass die Landesregierung Versammlungen eher verhindern als schützen will.

So sollen zahlreiche Verstöße gegen das Versammlungsrecht in NRW künftig strafrechtlich geahndet werden, die in anderen Bundesländern lediglich Ordnungswidrigkeiten sind. Wenn Menschen sich nicht rechtzeitig von einer Versammlung entfernen oder etwas falsch anmelden, soll das ein Straftatbestand werden. Eine objektive Notwendigkeit, in diesen und anderen Fällen gleich das Strafrecht heranzuziehen, besteht nicht. Allein an diesem Beispiel zeigt sich, warum wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen.

Darüber hinaus gibt es nach wie vor keine zufriedenstellende Klarstellung bei der Frage, welche Handlungen unter das Störungsverbot einer Versammlung fallen."

Tarifabschluss soll nicht auf Pensionärinnen und Pensionäre übertragen werden

Die Gewerkschaften haben mit Unverständnis darauf reagiert, dass Pensionärinnen und Pensionäre bei der Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst in NRW unberücksichtigt bleiben sollen. Ganze 14 Monate sollen Sie keinerlei Pensionserhöhung erhalten.

Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in NRW sieht zum 1. Januar 2022  eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent vor. Zum Ausgleich der durch die Corona-Pandemie bedingten Erschwernisse erhalten die tariflich Beschäftigten im Landesdienst eine ‚Corona-Sonderzahlung‘ in Höhe von 1.300 Euro. Damit erfolgt auch eine gewisse Kompensation der sogenannten ‚Leermonate‘, also der 14 Monate, in denen die Erhöhung noch nicht greift. Die Sonderzahlung soll voraussichtlich auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Den Pensionärinnen und Pensionären hingegen soll sie vorenthalten bleiben, da sie nur den Beschäftigten im aktiven Dienst ausgezahlt werden kann. 

Christian Dahm kritisiert das Vorgehen: „Die Landesregierung lässt hier Kreativität vermissen und fährt eine völlig unwürdige ‚Basta-Politik‘. Von Fürsorge ist hier aber rein gar nichts zu erkennen. Die Landesregierung handelt gegenüber früheren Beschäftigten vielmehr nach dem Motto ‚Aus den Augen, aus dem Sinn‘. Das ist kein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf!“

Fast die Hälfte der Menschen im Kreis Herford sind für Abschaffung der Kita-Gebühren

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW zeigt: Viele Menschen in der Region wollen bei Kita-Gebühren eine finanzielle Entlastung von Familien. Eine Mehrheit befürwortet zudem, mehr für Schulen in herausfordernden Lagen zu tun. Christian Dahm unterstützt das. Er fordert Maßnahmen für bessere Bildungschancen und die Abschaffung von Kita-Gebühren.

49,6 Prozent, also fast die Hälfte der Menschen im Kreis Herford, wünschen sich, dass Kita-Gebühren in ganz NRW abgeschafft werden. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey hervor, die die SPD-Fraktion im Landtag NRW in Auftrag gegeben hat. Nur 14,7 Prozent sprechen sich dafür aus, das jetzige System beizubehalten, bei dem jede Kommune selbst die Beiträge festlegt. 27 Prozent der Befragten wollen, dass das Land zumindest die Höhe der Gebühren begrenzt. 

„Die Botschaft der Bürgerinnen und Bürger auch im Kreis Herford ist klar: Sie wollen ein Ende des ungerechten Flickenteppichs an Kita-Gebühren in Nordrhein-Westfalen“, sagt Christian Dahm, heimischer Landtagsabgeordneter und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. Die Kita-Beiträge variieren zwischen den Gemeinden in NRW deutlich. So zahlt eine Familie mit einem jährlichen Einkommen von 43.050 Euro für einen U3-Platz mit 45 Stunden Betreuung in der Woche je nach Ort unterschiedlich viel. In Monheim sind es null Euro, in Duisburg 3.024 Euro pro Jahr und in Lage im Kreis Lippe 4.008 Euro. „Dieses Gebührenkonstrukt ist nicht nur undurchsichtig. Es produziert vor allem Ungerechtigkeiten, weil die Höhe der Gebühren von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden abhängt“, sagt Dahm. Die SPD-Fraktion im Landtag fordert daher, die Kita-Gebühren überall in NRW abzuschaffen.

Civey hat darüber hinaus gefragt: „Sollten Schulen mit besonderen sozialen Gegebenheiten (z. B. aufgrund des Stadtteils) in Nordrhein-Westfalen größere finanzielle Unterstützung erhalten?“ 71,8 Prozent der Befragten im Kreis Herford beantworten die Frage mit „Ja“. „Das ist eine starke Forderung nach mehr Bildungsgerechtigkeit“, sagt Christian Dahm. „Die Landesregierung kümmert sich viel zu wenig um Chancengleichheit für alle Kinder im Land.“

Die SPD-Fraktion verspricht, Schulen in herausfordernden Lagen besonders zu unterstützen. Etwa 1.000 solcher Schulen gibt es in NRW, so Dahm. Diese Schulen sollen nach Plänen der SPD-Fraktion zukünftig beim Personal einen Aufschlag von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf erhalten. Kurzfristig sollen die 1.000 Schulen zudem ein zusätzliches jährliches Budget von 300.000 Euro erhalten, so der Vorschlag der Fraktion. Dieses Geld könne entweder für zusätzliches Personal, die Finanzierung von außerschulischen Projekten oder kostenfreies Mittagessen im Rahmen eines pädagogischen Konzepts genutzt werden. Christian Dahm sagt: „Engagement vor Ort wollen wir fördern, denn das ist ein wichtiger Schritt zu bester Bildung für alle.“

Proteste gegen Pflegekammer zeigen erste Wirkung

Für die letzte Plenardebatte hatten CDU und FDP  kurzfristig einen Änderungsantrag zum Haushaltgesetz für das Jahr 2022 eingebracht, mit dem die Landesregierung die Mitgliedsbeiträge für die Pflegekammer in NRW in Höhe von rund 50 Mio. Euro aus Steuermitteln bis zum Jahr 2027 finanzieren will. Im Gesetz soll klargestellt werden, dass die Pflegekammer bis zum 31. Juli 2027 von der Pflicht freigestellt wird, Mitgliedsbeiträge zur Refinanzierung ihrer Aufgaben zu erheben. Außerdem soll die erste Sitzung der Kammer erst Ende des Jahres 2022 erfolgen. 

Hierzu erklärt Christian Dahm:

„Mit diesem Antrag ist die Errichtung einer Pflegekammer in NRW de facto auf Eis gelegt. Eine Pflegekammer, die keine Beiträge ihrer Mitglieder erhebt, sondern durch Steuermittel finanziert wird, ist keine Pflegekammer. Von einer unabhängigen Institution für die Interessen der Pflegenden kann nun endgültig keine Rede mehr sein. Denn die Kammer hängt auf Jahre hinweg am Tropf des Staates. Damit ist die eigene Stimme der Pflegekammer verstummt.

Hintergrund ist, dass die Registrierung der Pflegefachkräfte schleppend verläuft. Lediglich 60.000 der etwa 220.000 Pflegefachkräfte in NRW haben bislang ihre Kontaktdaten bei der Pflegekammer hinterlegt. Wenn nur rund ein Viertel der Beschäftigten der Registrierung folgen, ist das ein deutlicher Beleg dafür, welch große Bedenken und Vorbehalte gegen die Pflegekammer herrschen. Die Beschäftigten in der Pflege können daher nun aufatmen, denn die Gefahr von Pflichtbeiträgen  und Pflichtmitgliedschaft ist durch die Gesetzesänderung zunächst einmal vom Tisch. Pikanterweise erhöhen CDU und FDP parallel die Landesmittel für die Pflegekammer um zweistellige Millionenbeträge, um fehlende Mitgliedsbeiträge teuer zu finanzieren. 

Mit diesem Vorgehen knickt die schwarz-gelbe Landesregierung ein und setzt quasi ein Moratorium für die Pflegekammer um. Das fordert die SPD-Landtagsfraktion schon seit Monaten. Tausende von Beschäftigten in der Pflege haben uns immer wieder ermutigt, vehement gegen eine Pflegekammer einzutreten, die ihnen gegen ihren Willen übergestülpt wird. Wir haben uns deshalb immer wieder für eine Urabstimmung der Pflegekräfte über die Errichtung einer Pflegekammer stark gemacht. Davon wollte Gesundheitsminister Laumann nie etwas wissen. Aber unser Einsatz und das Engagement der Pflegefachkräfte haben sich gelohnt. Jetzt hat die Landesregierung gemerkt, dass sie gegen den Protest der Betroffenen nicht ankommt. CDU und FDP versuchen damit ein für sie lästiges Thema zu beenden und sich zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über die Landtagswahlen im nächsten Jahr zu retten.

Nach dem Rückzug von der 4-Wochen-Frist für eine Booster-Impfung hat Minister Laumann heute für die Landesregierung den Tag des Zurückruderns eingeläutet.“

 „Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Verjährung von Erschließungsbeiträgen muss kommen“

Der Landtag NRW hat sich auf Antrag der SPD-Fraktion erneut mit Erschließungsbeiträgen für Straßen beschäftigt. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 (1 BvL 1/19), wonach eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der Vorteilslage verfassungswidrig ist. 

Hierzu erklärt Christian Dahm:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist von allen Experten vorhergesagt worden und kommt damit nicht überraschend. Es war absehbar, dass die Forderung von Beiträgen für die Ersterschließung von Straßen, die teilweise seit einhundert Jahren existieren, einer Entscheidung aus Karlsruhe nicht standhalten werden. 

Nun ist die bisherige Regelung in NRW durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr anwendbar. Das heißt letztlich, dass die NRW-Kommunen nun eine verfassungswidrige Regelung verfassungskonform auslegen und anwenden müssen – solange, bis es eine neue gesetzliche Grundlage gibt. Das ist gerade kleineren Kommunalverwaltungen nicht zumutbar. Hier muss der Gesetzgeber aktiv werden.

Den Zeitdruck und das Anwendungsproblem der Kommunen hätte die Landesregierung verhindern können, wenn sie nicht auf Zeit gespielt hätte. Wir haben bereits 2020 eine entsprechende Initiative in das Parlament eingebracht. Es gibt landesrechtliche Regelungen in anderen Bundesländern, die das Problem lösen und an denen man sich orientieren kann.

Jetzt muss schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Denn das Problem drückt in nahezu allen Kommunen Nordrhein-Westfalens. In einigen Kommunen sind nicht einmal die Hälfte aller Straßen erstabgerechnet.“ 

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Katharina Brand-Parteck:
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SPD-Landtagsfraktion
- Grafik Kita und Schule

Christian Dahm
- Versammlungsgesetz


V.i.S.d.P.: 
Kontaktdaten
Bürgerbüro Christian Dahm, MdL
Mindener Straße 5
32049 Herford
Tel.: 05221 - 99 11 57 
E-Mail: christian.dahm@landtag.nrw.de

Mitarbeiter Herford:

Katharina Brand-Parteck
katharina.brand-parteck@landtag.nrw.de
05221 - 99 11 42

Olaf Winkelmann
olaf.winkelmann@landtag.nrw.de
05221 - 99 11 35


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