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Dezember 2021

 

Extraausgabe


Regierungsrat weitet Zertifikatspflicht aus


Liebe Angehörige, liebe Mülimatt-Freundinnen und -Freunde

Der Zuger Regierungsrat hat neue Massnahmen zum Schutz der besonders gefährdeten Personen vor dem Coronavirus beschlossen. So gilt ab dem Freitag, 24. Dezember die Maskenpflicht bereits für Personen ab 7 Jahren in allen Innenräumen von Spitälern, Kliniken und Pflegeheimen, also auch in den Bewohnerzimmern. Ab Montag, 27. Dezember gilt zudem für alle Besucher*innen zusätzlich die 3G-Regel.

Die Einführung der 3G-Regel ist in der gegenwärtigen Lage notwendig und auch verhältnismässig, da die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung inzwischen über ein Impf- oder Genesungszertifikat verfügt und die Testmöglichkeiten zur Erlangung eines Testzertifikats wieder für alle kostenlos zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens (Kultur, Restaurants, Veranstaltungen, Sport) mit der 2G-Regel strengere Zutrittsvorschriften als in Gesundheitseinrichtungen gelten.

Altersinstitutionen wären nicht der richtige Ort um gegen die Coronamassnahmen der Behörden zu protestieren. Helfen Sie mit, die Massnahmen so unkompliziert, aber auch so sicher wie möglich, umzusetzen. Wie wir das zusammen mit den Bewohner*innen, Ihnen und dem Personal tun wollen, lesen Sie in der Extraausgabe unseres Newsletters.

Mit freundlichen Grüssen
Roman Della Rossa & Team

COVID 19: Zertifikatspflicht ab 27. Dezember

Die epidemiologische Situation ist nach wie vor sehr kritisch, besonders vor dem Hintergrund der neuen Omikron-Variante. Mit den neu beschlossenen Regeln will der Zuger Regierungsrat die besonders gefährdeten Personen in Pflegeheimen und Spitälern möglichst effektiv vor einer Ansteckung schützen.

1. Maskenpflicht in der ganzen Institution für Personen ab 7 Jahren

Ab dem 24. Dezember gilt die Maskenpflicht für Besucher*innen nicht nur in allen öffentlich zugänglichen Innenbereichen der Heime, Spitäler und Kliniken, sondern auch in den Zimmern der Bewohner*innen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 7 Jahren.

2. Zertifikatspflicht für Besucher*innen (3G-Regel)

Ab dem 27. Dezember müssen alle Besucher*innen von Spitälern, Kliniken sowie Alters- und Pflegeheimen ein gültiges Covid-Zertifikat (3G) vorweisen. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind Kinder unter 16 Jahren.

Regelung für das Seniorenzentrum Mülimatt: Weisen Sie Ihr Zertifikat unaufgefordert in unserer Cafeteria vor. Sie erhalten dann ein Armband, das Ihnen den Zutritt auf die Etage und die Zimmer erlaubt. Bitte seien sie auch bei Stichkontrollen auf den Etagen kooperativ. Wir haben alle dasselbe Ziel: Wir wollen die Massnahmen des Regierungsrats umsetzen und damit das Risiko für einen Ausbruch senken.

3. Besuchszeiten täglich von 9 bis 17 Uhr

Wir wollen die 3G-Regelung so effektiv und effizient wie möglich umsetzen. Darum passen wir die Besuchszeiten an. Besucher*innen können Bewohner*innen täglich von 9 bis 17 Uhr besuchen, wenn sie ein gültiges Covid-Zertifikat mitbringen.

4. 2G-Regelung für Gäste der Cafeteria

Für Gäste der Cafeteria gilt wie in allen Gastronomiebetrieben in der Schweiz die 2G-Regelung (geimpft, genesen).

Hier gehts zum Schutzkonzept


Testpflicht für ungeimpftes Personal

Bereits seit einigen Monaten werden nicht geimpfte Mitarbeiter*innen im MÜLIMATT wöchentlich per Antigen-Schnelltest auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus getestet.

Der Regierungsrat verlangt nun, dass ungeimpfte Vollzeitmitarbeiter*innen zweimal wöchentlich getestet werden. Teilzeitmitarbeiter*innen werden ihren Einsätzen entsprechend getestet.

Ausserdem haben wir im MÜLIMATT entschieden, noch einen Schritt weiterzugehen. Ab 3. Januar werden wir auch alle geimpften Mitarbeiter*innen der Pflege mindestens wöchentlich auf das Coronavirus testen.

Ungeimpfte Bewohner*innen testen wir weiterhin wöchentlich mit Covid 19-PCR-Speicheltests.


Impfung weiterhin empfohlen

Das Bundesamt für Gesundheit zählt auf seiner Webseite sieben gute Gründe auf, sich impfen zu lassen (Quelle: Impfung admin.ch):

  • Sie schützen sich vor einer Covid-19-Erkrankung und einem schweren Verlauf.
  • Sie werden auf sichere Art immun.
  • Sie helfen mit, die Anzahl Erkrankungen zu reduzieren.
  • Sie helfen mit, die Auswirkungen der Pandemie zu bekämpfen.
  • Sie vermeiden mögliche anhaltende gesundheitliche Einschränkungen einer Covid-19-Erkrankung (Langzeitfolgen von Covid-19).
  • Sie tragen dazu bei, das Gesundheitswesen zu entlasten.
  • Sie tragen dazu bei, die Freiheiten des Alltags zurückzubringen.

Bewohner*innen, die noch nicht oder noch nicht vollständig bzw. nicht geboostert sind, empfehlen wir dringend, das nachzuholen. Bei der Steigerung der Impfquote sind wir auch auf die Unterstützung der Angehörigen angewiesen. Das Pflegepersonal steht für Fragen jederzeit zur Verfügung.


Jetzt anmelden!

Derzeit sind alle Zimmer besetzt. Wir führen aber eine Warteliste. Sie ist für Personen, die sich definitiv entschlossen haben, bei uns einzutreten.

Fragen zur Warteliste oder einem möglichen Eintritt beantwortet Ihnen gerne Susanne Hächler, Bereichsleiterin Pflege und Betreuung. Sie erreichen Sie unter 041 560 15 10 oder per E-Mail.
Hier gehts zu den Anmeldeunterlagen
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