Frauen, Männer, Kinder
Die laufende Reform der Altersvorsorge dreht
sich in nicht geringem Ausmass um die Situation der Frauen. AHV
21 ist verbunden mit der Angleichung der Rentenalter. Bereits
wurde deswegen das Referendum lanciert, trotz grosszügiger
Übergangsbestimmungen. Bei der Debatte zur BVG 21 wurde im
Nationalrat mehr über den Pension Pay Gap lamentiert als über
Umwandlungssatz und Umverteilung. Da scheint vieles im Argen zu
liegen. Was wäre zu tun, haben Frauen die Lösung?
Die Schweizer Personalvorsorge hat in den
letzten zwei Jahren eine Reihe von Beiträgen zum Thema «Frauen
in der 2. Säule» publiziert, die jetzt als E-Paper frei
zugänglich ins Internet gestellt wurden. Eine aufschlussreiche
und herausfordernde Lektüre; erhellend, aber nicht wirklich
befriedigend.
Bekannt ist, dass Frauen tiefere Renten von
ihren Pensionskassen erhalten und desgleichen, dass sie in weit
grösserem Ausmass als Männer Teilzeit arbeiten. Etwas weniger
häufig erwähnt wird, dass Frauen Kinder zur Welt bringen und mit
den zwei vorerwähnten Tatbeständen dazu ein Zusammenhang besteht
oder doch zumindest bestehen könnte. Kinderlose Frauen weisen
nur geringfügig tiefere Löhne undRenten auf.
Die Vorschläge und Forderungen der Autorinnen
und interviewten Frauen gehen in zwei Richtungen: Frauen sollen
sich verstärkt in ihrer Arbeit engagieren, selbstbewusster
auftreten und höhere Löhne verlangen, die Karriere auch bei
Mutterschaft nicht aus den Augen verlieren und sich vor allem
nicht auf ihre Männer verlassen. Zudem werden staatliche
Massnahmen verlangt, mehr Krippen- und Kita-Plätze, damit frau
sich auf Erwerb und Karriere konzentrieren kann.
Der andere Schwerpunkt betrifft das BVG. Weil
Teilzeitbeschäftigte benachteiligt sind, soll das Gesetz
angepasst werden. Gefordert werden ein tieferer
Koordinationsabzug, am besten dessen Abschaffung, und eine
tiefere Eintrittsschwelle, am besten gar keine. Zudem sollen
auch bei Kürzest-Beschäftigungen (unter drei Monaten) in jedem
Fall PK-Beiträge fällig werden. Nichts wirklich Neues also,
bloss von allem etwas mehr.
Was offenbar als unausweichlich, wenn nicht
zwingend gesehen wird, ist die weitgehende Übernahme männlich
geprägter Rollenbilder im Berufsleben durch die Frauen. Dies
unter dem Titel «Gleichberechtigung» und verstanden als
«Fortschritt». Wünschen wir uns das, ist es alternativlos oder
fällt uns nichts anderes mehr ein?
Und die Kinder? Sie gehören zu den Verlierern
dieser gesellschaftlichen Entwicklung, wie Untersuchungen
belegen. Sie sind heute weit weniger glücklich als noch vor
zehn, zwanzig und mehr Jahren. Nur löst das im Parlament keine
Debatten aus; vermutlich weil es nicht ins feministische
Narrativ passt.
Oder man leistet sich zwei Nannys, wie eine
der Autorinnen, was aber schwerlich als Modell dienen kann.
*
Ob uns der Gesetzgeber mit dem neuen, ab
1.1.22 geltenden Art. 30b ZGB aus der Bredouille hilft? Da steht
in Abs. 1 in treuherziger Formulierung: «Jede Person, die
innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im
Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören,
kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem
Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen
will.» Aber fest überzeugt muss er oder sie schon sein,
innerlich. Sonst wird das nichts mit der Geschlechtsänderung.
Allerdings beschränkt sich die Auswahl auf
die heteronormativ binäre Auswahl M und F, LGB… etc. ist derzeit
nicht lieferbar.
Mit dieser Einschränkung lässt sich gemäss
«Verordnung über Gebühren im Zivilstandswesen» unter Abschnitt
II. «Entgegennahme von Erklärungen, 4. Namensführung und
Geschlecht», eine Änderung des im Personenstandsregister
eingetragenen Geschlechts und eine damit verbundene Änderung von
Vornamen (Art. 14b Abs. 1 ZStV) für bescheidene CHF 75
erledigen.
Nun wissen wir zwar seit Michel Foucault
et.al., dass Geschlecht keine biologische Disposition, sondern
ein gesellschaftliches Konstrukt darstellt. Ob aber mit diesem
bürokratischen Simsalabim, der aus Frauen Männer macht und
umgekehrt, irgendwelche Probleme gelöst werden? Sie werden bloss
«dekonstruiert» und die herrschende Orientierungslosigkeit noch
verstärkt.
Nicht dass wir auf staatlich verordnete
Gesellschaftsreformen setzen sollten. Die Erfahrungen mit dem
Kommunismus sollten uns Warnung genug sein. Enttäuschend nur, dass so
wenig Kreativität in diesen wichtigen Fragen auszumachen ist.
Peter Wirth,
E-Mail
Änderungen in den
Sozialversicherungen und der
2. Säule 2022
21. Dezember 2021
Gertrud Bollier gibt auf “Penso” einen Überblick, was
2021 in den einzelnen Sozialversicherungen umgesetzt
wurde und was für 2022 ansteht. Eine Übersicht zu den
Masszahlen der beruflichen Vorsorge hat das BSV zusammen
gestellt.
Penso /
Masszahlen BSV /
Aon Retirement News
L-QIF Anlagen angenommen
14. Dezember 2021
Bern
(awp/sda) – Mit dem sogenannten “Limited Qualified
Investor Fund” (L-QIF) soll eine neue Fondskategorie
geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine
Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet.
Das Parlament hat nun die rechtlichen Grundlagen dazu
bereinigt. Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz
Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Weiter
soll der L-QIF qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern
grössere Flexibilität und mehr Innovationen ermöglichen.
Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken
oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue
Fonds nicht zur Verfügung stehen.
Der Nationalrat folgte bei der letzten
zuvor noch offenen Differenz dem Ständerat. Demnach
können nur professionelle Anleger die neuen L-QIF
emittieren. Bundesrat und Ständerat konnten den
Nationalrat schliesslich davon überzeugen, dass
Vermögensverwalter von der Fondskategorie ausgeschlossen
sein sollen.
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Keine Erweiterung der Säule
3a
14. Dezember 2021
(sda)
Der Nationalrat will die Regeln für Einzahlungen in die
Säule 3a nicht ändern. Er hat eine Motion der
FDP-Fraktion abgelehnt. Die Freisinnigen wollten Paaren,
bei denen nur eine Person erwerbstätig ist, zusätzliche
Einzahlungen und Steuerabzüge ermöglichen.
Die grosse Kammer folgte mit 102 zu 81 Stimmen bei
drei Enthaltungen der Empfehlung des Bundesrats, den
Vorstoss abzulehnen. Die Motion ist damit vom Tisch.
Durch die Einzahlung in die Säule 3a könnten etwa
Frauen, die nach der Geburt eines Kindes vorübergehend
nicht arbeiteten, Beitragslücken kompensieren,
argumentierte die FDP-Fraktion. Dies sei angesichts der
Lage der Vorsorgewerke sinnvoll.
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AHV 21 vom Parlament
verabschiedet
16. Dezember 2021
(sda)
Die vom Parlament verabschiedete Reform kombiniert ein
ganzes Bündel von Massnahmen. Das Rentenalter für Frauen
wird von 64 auf 65 erhöht. Neun Frauenjahrgängen, die
von dieser Erhöhung betroffen sind, wird die Anhebung
kompensiert. Falls die Reform im Jahr 2023 in Kraft
tritt, sind das Frauen der Jahrgänge 1960 bis 1968.
Das Rentenalter der Frauen wird in Schritten von drei
Monaten pro Jahr angehoben. Durch diese Massnahme sollen
innerhalb von zehn Jahren zehn Milliarden Franken
gespart werden können.
Die neun Jahrgänge der Frauen erhalten den Ausgleich
auf ihre Rente lebenslang. Sie können ihre Rente ab dem
regulären Rentenalter beziehen und erhalten einen
Zuschlag, oder sie können die Rente vorbeziehen und
haben einen kürzeren Kürzungssatz als die nicht
betroffenen Frauen. Die beiden Massnahmen können nicht
kumuliert werden. Zudem wird eine Abstufung entsprechend
des Einkommens angewandt.
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“Inakzeptabler Rentenabbau”
16. Dezember 2021
Der
Gewerkschaftsbund schreibt zu den Entscheiden
des Parlaments bez. AHV-Reform:
"Die skandalöse Rentenlücke der Frauen
beträgt rund einen Drittel. Anstatt diese
Situation endlich zu verbessern, sollen die
Frauen nun den Preis der AHV-Abbauvorlage
bezahlen – mit einer Rentenkürzung von
jährlich rund 1’200 Franken. Gegen die
Mogelpackung AHV 21 wird der Schweizerische
Gewerkschaftsbund SGB mit einem breiten
Bündnis das Referendum ergreifen. Klar ist
dabei: AHV 21 ist erst der Anfang. Auch den
geplanten Rentenabbau im BVG – bei welchem
der Nationalrat die Frauen ebenfalls im
Stich lassen will – und weitere
Rentenaltererhöhungen werden von den
Gewerkschaften vehement bekämpft."
SGB
AHV 21:
“Bürgerliche Realisten gegen
linke Bremser”
16. Dezember 2021
Katharina Fontana kommentiert in der NZZ
die Parlamentsbeschlüsse zur AHV-Reform:
Es verdient fast schon
Anerkennung, wie unbeirrt linke
Politikerinnen in der AHV-Debatte
das Privileg der Frauen verteidigten
und an ihrem Mantra von den
diskriminierten, überarbeiteten und
im Prekariat lebenden Frauen
festhielten. Und das ausgerechnet
bei der Reform eines Sozialwerks,
das speziell frauenfreundlich ist
und in dem jedes Jahr mehrere
Milliarden Franken von den Männern
zu den Frauen umverteilt werden.
Dass die Männer mehr Geld in die
erste Säule einzahlen und übers
Ganze gesehen weniger
herausbekommen, dass die AHV-Renten
notabene für beide Geschlechter
gleich hoch sind, ficht die linken
Bewahrerinnen nicht an.
Stattdessen wurde versucht, mit
der üblichen Litanei – vom
Ungleichgewicht bei der unbezahlten
Arbeit bis zur Lohnfrage – vom
Offensichtlichen abzulenken: dass
das tiefere Rentenalter der Frauen
heute unter keinem Titel mehr zu
rechtfertigen ist, schon gar nicht
unter einem sozialen. Denn was ist
sozial daran, wenn am Ende einzig
die Jungen bei der Altersvorsorge
zur Kasse gebeten werden und die
Älteren profitieren? Wo bleibt die
Solidarität, wenn man heute
unbeschwert ausgibt, was die
nächsten Generationen dereinst mit
einem tieferen Lebensstandard werden
bezahlen müssen?
NZZ
"Bürgerliche Bundesräte
wollten
Rentenalter 66+”
7. Januar 2022
Der Blick berichtet über die Auseinandersetzung im
Bundesrat zur Haltung gegenüber der Renteninitiative der
Jungfreisinnigen.
Blick
Auch Berset für höheres
Rentenalter?
8. Januar 2022
Der Blick schreibt: Alain Bersets Departement findet,
dass eine Erhöhung des Rentenalters «mittelfristig
unumgänglich» sei. In dessen Partei kommt das nicht gut
an. SP-Co-Chef Cédric Wermuth findet die Aussage
«absurd».
Dass die Bürgerlichen sich für die
Rentenalter-Erhöhung aussprechen, erstaunt wenig.
Ihre Haltung deckt sich mit jener ihrer Partei.
Höchst erstaunlich ist, dass auch Genosse Alain
Berset (49) ein höheres Rentenalter für notwendig
hält – ganz im Gegensatz zu seiner Partei: Die SP
kämpft seit Jahren dagegen an, dass Arbeitnehmende
länger arbeiten müssen, bis sie ihre wohlverdiente
Rente erhalten.
Doch wie Blick publik gemacht hat, schreibt
Bersets Innendepartement (EDI) in einem
Aussprachepapier, eine Erhöhung des Rentenalters
über 65 Jahre hinaus werde «mittelfristig
unumgänglich». Damit bricht der SP-Bundesrat ein
linkes Tabu. Das Rentenalter 65 für Männer – und 64
Jahre für die Frauen – ist den Sozialisten und mit
ihnen auch den Gewerkschaften heilig. Berset hat
damit eine der Säulen des linken
Selbstverständnisses umgestossen.
Die Genossen werden sich verwundert die Augen
gerieben haben, als sie von Bersets Tabubruch im
Blick gelesen haben. Er kann sich des Zorns vieler
Genossen sicher sein. Auch jenem des
SP-Co-Präsidenten? Cédric Wermuth (35) versucht, den
Ball flach zu halten. Auf Anfrage sagt er: «Welchen
Vorschlag Alain Berset genau in den Bundesrat
gebracht hat, weiss niemand», sagt er. Es handle
sich bei dem Dokument um ein Aussprachepapier aus
der Ämterkonsultation und damit nicht um eine
definitive Position.
Blick /
Aussprachepapier
Kompensation für den Wegfall
eines Privilegs?
27. Dezember 2021
Anton
Schaller hat für das Seniorweb ein Interview mit
Veronica Weisser, Vorsorgespezialistin der UBS, zur
Reform der AHV geführt. Auszüge:
Die Erhöhung des Renteneintrittsalter für die
Frauen von 64 auf 65 Jahren ist Stein des Anstosses. Der
Gegnerschaft geht aber auch die Kompensation für die
Frauen zu wenig weit. Hätte die Vorlage eine grössere
Chance gehabt, wenn die bürgerlichen Parteien der linken
Seite stärker entgegengekommen wären? Mehr als 9
Jahrgänge berücksichtigt, höhere Leistungen zugestanden
hätten?
Man sollte die Frage stellen, ob ein Privileg,
das abgeschafft wird, überhaupt kompensiert werden muss.
Eigentlich nein. Und nein, ich glaube nicht, dass eine
noch umfassendere Kompensation, die Personen, die
prinzipiell gegen diese Angleichung sind, bewogen hätte,
die Reform zu unterstützen. Denn die Kompensationen, die
entschieden wurden, sind äusserst grosszügig, die Anzahl
der Generationen, die kompensiert werden, sind so viele,
dass die Wirkung der Reform zu Gunsten der AHV zu einem
grossen Teil verpufft. Man kann eher die Frage stellen,
ob die Reform sich überhaupt noch lohnt. Es ist nicht
ganz klar, ob es für die jungen Generationen nicht
langsam besser wäre, die AHV an die Wand zu fahren, als
so umfassende Kompensationen für die Neurentner bei
jeder Reform finanzieren zu müssen.
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Altersrenten-Abstimmungen
häufen sich
4. Januar 2022
Bis zu sieben Mal wird die Bevölkerung in der absehbaren
Zukunft über die Finanzierung und die Höhe der
Altersvorsorge abstimmen. Grund dafür sind die
zahlreichen Initiativen und erwarteten Referenden zur
AHV und der beruflichen Vorsorge. Die Aargauer Zeitung
gibt einen Überblick.
Nun ist ein Streit darüber entbrannt, wie das
Loch gestopft werden soll. Zur Debatte stehen nicht
nur neue Vorschläge zur Finanzierung der AHV. Die
Gewerkschaften haben auch bereits die Unterschriften
für eine Initiative gesammelt, die den Ausbau der
AHV um eine 13. Monatsrente verlangt.
Das entspricht
einer Erhöhung der AHV-Rente um 8,33 Prozent.
Gemeinsam mit der Initiative der Jungfreisinnigen,
die das Rentenalter auf 66 erhöhen und an die
Lebenserwartung knüpfen wollen, kommt die
Gewerkschafts-Initiative im Laufe des Jahres zur
Beratung ins Parlament.
Im Februar will der Schweizerische
Gewerkschaftsbund eine weitere Initiative lancieren,
welche verlangt, dass die Zinsgewinne der Schweizer
Nationalbank (SNB) in die AHV fliessen. Dazu will
Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard eine
ausserordentliche Versammlung einberufen.
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Klassenkampf? Pulverdampf!
5. Januar 2022
Fabian Schäfer beschreibt in der NZZ die Stimmungslage
der Linken im Polit-Kampf um die Altersvorsorge. Ein
Kernthema, bei welchem sie mit allen Mitteln die
Meinungsführerschaft bewahren wollen.
Die Genossen wollen ihre Chance packen. Die
Grünen halten mit, die Gewerkschaften ohnehin. Und
so schickt sich das kompakte rot-grüne Lager an, die
anstehenden Urnengänge, in denen es um relativ
pragmatische Vorlagen geht, ideologisch maximal
aufzuladen.
Das ist nichts für sensible Gemüter. Das beste
Beispiel liefert die AHV-Debatte: Die Linke
argumentiert, eine Erhöhung des Rentenalters der
Frauen führe zu einer «Rentenkürzung». Dabei würden
die Frauen im Vergleich mit den Männern bereits
unter einer «Rentenlücke» leiden.
Nun denn. Soweit Frauen im Alter tatsächlich
tiefere Einkünfte haben, liegt dies nicht an der
AHV, sondern an den Renten aus den Pensionskassen.
Diese würden eben gerade höher ausfallen, wenn das
Rentenalter steigt und die Frauen länger einzahlen.
Aber das interessiert die Linke nicht.
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“Nachdenken ist Pflicht”
22. Dezember 2021
Die Nr. 100 / 2021 der Finanz und Wirtschaft ist dem
Schwerpunktthema Vorsorge gewidmet. Thomas Hengartner
widmet sich der ungelösten Probleme in der
Altersvorsorge. Einleitend schreibt er unter dem Titel
“Für die Altersvorsorge muss Nachdenkpflicht gelten”
sehr treffend und pointiert:
Es gibt nur zwei Rezepte für eine auskömmliche
finanzielle Altersvorsorge: mehr und während
zusätzlicher Jahre sparen sowie auf dem Gesparten
mehr reale (inflationsbereinigte) Rendite
herausholen. Denn immer mehr Menschen in unserem
Land haben das Glück, ein gesundes, langes Leben
geschenkt zu erhalten. Der Blick in unsere Familien
zeigt es. Die Coronapandemie hat Einzelne leider
schmerzlich getroffen.
Aber daran, dass die Lebenserwartung im
Landesschnitt noch immer zunimmt, hat sich nicht
wirklich etwas geändert. Die zusätzlichen
Lebensjahre nach dem Ende der Erwerbstätigkeit zu
finanzieren, wird exponentiell schwieriger.
Kleingeistig wirkt deshalb, dass im politischen
Diskurs nur längst überfällige Korrekturen
angegangen werden, besonders die Angleichung des
Rentenalters von Frau und Mann sowie die Senkung des
Rentenumwandlungssatzes der Pensionskassen.
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Der Staat als
Akademiker-Auffangbecken
5. Januar 2022
Claudia
Wirz beschäftigt sich im Nebelspalter mit dem teuren und
rasant wachsenden Staatsapparat. Neues
beschäftigungsintensives Betätigungsfeld ist die PR.
Wirz schreibt:
"Die Öffentlichkeitsarbeit ist ohnehin ein
Boom-Sektor in der Bundesverwaltung. Es sind
Stellen, die sich wohl vornehmlich an
Hochschulabsolventen (ab Stufe Bachelor) richten.
Ein Schelm, der denkt, dass die öffentlichen
Verwaltungen zunehmend die «akademische
Überproduktion» insbesondere in den
Geisteswissenschaften auffangen. Ganz böse Zungen
könnten gar von einer versteckten
Akademikerarbeitslosigkeit sprechen.
Laut Auskunft des eidgenössischen Personalamtes
(EPA) arbeiten gegenwärtig rund 9000 Akademiker
allein in der Bundesverwaltung. Darüber, in welchen
Lohnklassen diese Personen vorwiegend tätig sind,
gibt es laut EPA keine Zahlen.
Man darf aber davon ausgehen, dass sich der Staat
gut um seine Angestellten kümmert, insbesondere beim
Lohn. Der Bund zahlt gut, und jährliche
Lohnerhöhungen sind so gut wie sicher, wenn man eine
gute oder sehr gute Beurteilung bekommen hat. Und
das haben im Personalreport für das Jahr 2020 in der
Bundesverwaltung die allermeisten.
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BVG 21: Skeptische
Arbeitgeber
16. Dezember 2021
Der
Arbeitgeberverband
schreibt in einem
Kommentar zu den
Ergebnissen der
Beratungen der
BVG-Reform im
Nationalrat:
Der
Schweizerische
Arbeitgeberverband
(SAV) begrüsst,
dass die grosse
Kammer einzelne
Bausteine aus
dem
Bundesratsmodell
übernommen hat,
darunter
insbesondere die
Reduktion des
Mindestumwandlungssatzes.
Von den
abweichenden
Beschlüssen
nehmen die
Arbeitgeber
Kenntnis,
stellen
allerdings fest,
dass diese noch
nicht
vollständig
überzeugen:
So
führen
beispielsweise
die Anpassungen
im
Leistungsmodell
zu einem Ausbau
der
BVG-Mindestversicherung,
was nicht der
Zielsetzung der
Vorlage
entspricht.
Zudem verteuern
sie die Vorlage
vor allem für
Gewerbetreibende
und KMU
übertrieben
stark. Mit Blick
auf die
Kompensation
haben die
Arbeitgeber
grosse Zweifel,
dass das nun
gewählte Modell
in einer
absehbaren
Abstimmung an
der Urne
bestehen könnte.
Arbeitgeber
Die Mitglieder der
inter-pension
3. Januar 2022
Auf
der Website von inter-pension sind alle dem Verband angeschlossenen
Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen mit den Zahlen per 31.12.
aufgelistet, mit direkten Links zu den Homepages der einzelnen
Einrichtungen. Eine aufschlussreiche Information.
Mitgliederliste
Liste der im Wettbewerb stehenden VE
3. Januar 2022
Letztes
Jahr hat die OAK BV die Weisungen W – 01/2021 “Anforderungen an
Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im
Wettbewerb” publiziert. Per Ende Jahr meldeten die regionalen
Aufsichtsbehörden der OAK BV, welche Vorsorgeeinrichtungen in den
Geltungsbereich der Weisungen fallen. Die OAK hat nun die Liste aller
vom Geltungsbereich erfassten Einrichtungen auf ihrer Website
publiziert.
Liste mit Erläuterungen /
Weisung W – 01/2021
Glanzjahr für UBS-PK
29. Dezember 2021
Inside Paradeplatz berichtet über die ausgezeichnete Performance von
9,5% der
UBS-Pensionskasse, die allerdings nicht einzig dasteht. Der PPCmetrics
Pension Tracker errechnet eine Rendite YTD von 8,4% und einen
Deckungsgrad per 29.12.21 von 121%.
Die Pensionskasse der UBS zählt zu den grössten
Vorsorge-Einrichtungen des Landes. Entsprechend hat ihre
„Performance“ und ihr „Gesundheitszustand“ Signalwirkung. Nun wird
bekannt, dass die PK der Nummer 1 der Bankenbranche ein Jahr der
Superlative hinter sich hat. Die Verzinsung schiesst laut einer
Auskunft der Bank auf 9,5 Prozent hoch. Fast zehn Prozent Zins auf
die Altersguthaben der Versicherten der UBS, sprich ihres Schweizer
Personals: rekordverdächtig.
Grund sind die Börsen. Diese kennen kein Halten. Die
Verantwortlichen der UBS haben die Entwicklung offenbar richtig
eingeschätzt und das Kassen-Vermögen gut investiert. Für die
Versicherten könnte dies zu höheren Renten führen. Die
PK-Verantwortlichen würden im ersten Halbjahr 2022 „auf der Basis
des revidierten Jahresabschlusses“ 2021 entscheiden, wie die Renten
angepasst würden. Diese können angesichts der Aufsehen erregenden
Verzinsung nur nach oben gehen. Um wie viel, das ist die grosse
Frage.
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Aetas: Umstrittene
Arbeitnehmer-Vertreterinnen
20. Dezember 2021
Zwei Stiftungsräte sind bei der PK-Aetas neu gewählt worden.
Hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit stellen sich Fragen. Die Sonntags
Zeitung schreibt:
An der Unabhängigkeit der neuen Stiftungsrätinnen gibt es
allerdings Zweifel. Eine Vertreterin ist bei einem Adelbodner
Bergbahnunternehmen angestellt, das von einem Unternehmer präsidiert
wird, der mit Bindschedler im Verwaltungsrat einer Berner
Immobilienfirma sitzt. [Bindschedler war früher CEO der von
Graffenried Holding und Verwaltungsrat des Energiekonzerns BKW und
ist heute in zahlreichen Verwaltungsräten und Stiftungen aktiv. Er
bezeichnet sich auf seinen eigenen Websites als «Unternehmer».]
Die zweite Stiftungsrätin ist «Business Developer» einer kleinen
Champagner-Importeurin, die einem Unternehmer und Herzchirurgen
gehört, der mit Rudolf Tschopp und dem Rechtsberater der PK-Aetas,
René Brazerol, im Verwaltungsrat einer Gesellschaft sitzt, die
gemäss Handelsregister herzchirurgische Forschungen betreiben soll.
Sonntags-Zeitung
Kryptos als PK-Anlage
28. Dezember 2021
In der Luzerner Zeitung befasst sich Gregory Remez mit der Fragen, ob
Kryptowährungen als Alternativ-Anlage für Pensionskassen zulässig sind.
Die OAK gibt sich gelassen. Eine Weisung scheint nicht vorgesehen. Die
PKs seien sich der Risiken bewusst.
Auf Nachfrage teilt Roman Saidel, Leiter Direktaufsicht, mit,
dass die OAK BV nach jetzigem Stand die Ansicht vertrete, «dass es
sich bei Kryptowährungen um alternative Anlagen handelt». Allerdings
hat auch er Kenntnis davon, dass in der Fachwelt diesbezüglich
Uneinigkeit herrscht. Es handle sich um ein umstrittenes Thema,
insbesondere unter Juristen würden aktuell rege Diskussionen
geführt.
Ob es bald eine Neubeurteilung der Rechtslage geben könnte, ist
derzeit noch nicht absehbar. Saidel verweist darauf, dass es nicht
Sache der Oberaufsichtskommission sei zu beurteilen, ob ein
Anlageprodukt wirtschaftlich Sinn macht. «Wir überwachen lediglich,
ob sich alles im rechtlichen Rahmen abspielt.» Für Investitionen
brauche es keine vorgängige Bewilligung seitens der
Aufsichtsbehörden, die Risikoabwägung sei Aufgabe der jeweiligen
Stiftungsräte – schliesslich seien diese auch für etwaige Schäden
verantwortlich.
In der Schweiz seien die Stiftungsräte von Vorsorgeeinrichtungen
aber ohnehin eher risikoscheu unterwegs, sagt Saidel. So sei ihm
bisher keine grosse Vorsorgeeinrichtung bekannt, die tatsächlich in
Kryptowährungen investiert. «Ich kann nur vermuten, dass die in
Aussicht gestellten Renditen angesichts der hohen Risiken für
potenzielle Investoren wohl nicht attraktiv genug erscheinen.»
Folglich könnte es noch etwas dauern, bis Kryptoanlagen auch in der
zweiten Säule ankommen.
Meldung bei unerfüllten Unterhaltspflichten
16. Dezember 2021
Der
ASIP hält in seinen Fachrichtlinien 129 fest: Am 01.01.2022 tritt ein
neuer Art. 40 BVG als Teil der ZGB-Revision betreffend Kindesunterhalt
und Massnahmen zur Sicherung der Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung
der Unterhaltspflicht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können den Vorsorge-
oder Freizügigkeitseinrichtungen von den mit der Inkassohilfe betrauten
Fachstellen Personen gemeldet werden, die ihre Unterhaltspflicht nicht
erfüllen.
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Erste diplomierte Berater
berufliche Vorsorge
IAF
21. Dezember 2021
Im
November fanden die ersten Prüfungen der IAF «dipl. Berater/-in
berufliche Vorsorge IAF» statt. Die Kandidaten haben sich seit dem
Frühjahr auf diese Diplomprüfungen vorbereitet. 75 Kandidaten sind an
den Prüfungen angetreten. 61 Kandidaten und Kandidatinnen haben ihre
Prüfung bestanden und sind damit die ersten diplomierten Berater in der
beruflichen Vorsorge der IAF. Die
nächsten Prüfungen werden im November 2022 stattfinden und die
Vorbereitungskurse beginnen in wenigen Monaten. Informationen hierzu
finden sich hier:
https://www.iaf.ch/ueber-uns/netzwerk/ausbildungsanbieter/ .
Von Lindeiner neue Partnerin
von c-alm
14. Dezember 2021
Dr.
Benita von Lindeiner
ist seit 2011 bei
der c-alm AG und
seit 2022 operative
Partnerin. Sie
doktorierte in
Finanzwissenschaften
an der Universität
St.Gallen und hat
das
Doktorandenprogramm
der Schweizerischen
Nationalbank
absolviert. Von 2007
bis 2011 war sie bei
der Partners Group
AG im Private
Markets Research und
als Investment
Consultant tätig und
am Aufbau des
Investitionsbereiches
Private
Infrastructure
beteiligt.
c-alm
Jakober neuer
Geschäftsführer der
Glarner PK
3. Januar 2022
Nach
16 Jahren als
Geschäftsführer der
Glarner
Pensionskasse tritt
Alfred Schindler per
30. Juni 2022 in den
Ruhestand. Der
Stiftungsrat hat
Michael Jakober aus
Glarus als
Nachfolger gewählt.
Er stösst per 1. Mai
2022 zur
Pensionskasse und
übernimmt nach der
Einarbeitungszeit
deren Leitung.
Jakober hat ein
Studium in
Betriebswirtschaft
2012 abgeschlossen
und verfügt über
viele Jahre
praktische Erfahrung
in der
Finanzbranche.
Glarner PK
Vorschläge für eine nachhaltige
Altersvorsorge
27. Dezember 2021
Auf
der Basis ihres detaillierten Grundlagenpapiers stellen die
Profes. Aymo Brunetti und Heinz Zimmermann in der NZZ ihre
Überlegungen für eine nachhaltige Reform von AHV und BVG dar.
Zudem zeigen sie auf, wie die Attraktivität einer über das
Rentenalter hinaus gehenden Erwerbstätigkeit erhöht werden kann.
Ein Schwerpunkt ihrer Ausführungen bezüglich AHV bildet die
Erhöhung resp. Flexibilisierung des Rentenalters. Ausgehend von
der Rentenalterinitiative der Jungfreisinnigen zeigen sie, wie
deren Erfolgs-
und Umsetzungschancen durch die Einführung
weiterer Elemente verbessert würde.
Beim BVG fordern sie die Einführung von Automatismen für die
Anpassung von Mindest-Umwandlungssatz und Mindestzinssatz sowie
eine minimale Flexibilisierung der Rentenansprüche durch
wählbare
Anlagestrategien.
Besonderes Gewicht legen sie auf die Einführung finanzieller
Anreize für die Arbeit nach dem Rentenalter. Deren Umsetzung
sollte “zügig, das heisst schon vor der Realisierung der
Hauptreform “ erfolgen.
Die beiden Autoren halten fest:
"Die steigende Lebenserwartung und ein jahrzehntelanger
Reformstau haben die Schweizer Altersvorsorge in eine
gewaltige finanzielle Schieflage gebracht.
Nur durch milliardenschwere jährliche Umverteilungen
von Jung zu Alt konnte bis jetzt ein finanzieller
Kollaps abgewendet werden. Dies widerspricht dem
verfassungsmässigen Auftrag einer nachhaltig finanzierten
Altersvorsorge und gefährdet zunehmend den
Generationenvertrag.
Es ist eines der grössten Politikversagen
in unserem Lande, dass bis jetzt noch keine nachhaltige
Lösung für dieses Problem umgesetzt wurde. Dies wiegt umso
schwerer, als – anders als bei ähnlich fundamentalen
Herausforderungen wie in der Europa- oder der Klimapolitik –
wir das Problem mit zielführenden innenpolitischen Reformen
alleine lösen können.
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Frauen in der 2. Säule
22. Dezember 2021
Anne
Yammine, Redaktorin der Schweizer Personalvorsorge, hat die
Einleitung geschrieben zu einer Sammlung von Beiträgen zum Thema
Frauen in der 2. Säule, die in der Zeitschrift seit 2020
erschienen sind. Der Text ist frei verfügbar. Yammine hält
fest:
"Die Schweizer Frauen in der 2. Säule, die wir im
vorliegenden E-Paper porträtieren, arbeiten in den meisten
Fällen in einem Vollzeitpensum. Sie sind berufsbedingt
darauf geeicht, Vorsorgelücken zu erkennen und auch
frühzeitig zu füllen, respektiv gar nicht aufkommen zu
lassen.
Wir haben in unserer Frauenserie diesen
Protagonistinnen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz ein
Gesicht gegeben und uns mit ihnen über ihre persönliche
Arbeits-, Vorsorge- und Familiensituation unterhalten, wobei
auch die Frauenperspektive in der sozialen Sicherheit
analysiert wurde.
Dieses E-Paper repliziert die ganze
Frauenserie aus der «Schweizer Personalvorsorge» und wartet
mit zusätzlichen Texten auf. Wir wünschen Ihnen eine
bereichernde Lektüre und hoffen, dass die eine oder andere
Idee Sie zum Nachdenken anregt und vielleicht Ihr Leben gar
optimierend beeinflussen kann."
E-Paper
Libera orientiert
20. Dezember 2021
Libera
hat die Ausgabe 2022 ihrer Übersicht über die
Sozialversicherungen und die berufliche Vorsorge publiziert.
Neben den aktuellen Datenangaben und Grenzwerten enthält sie
auch eine Darstellung der grundlegenden Regelungen und
Zusammenhänge.
Libera Broschüre
“Stopping the Race to the Bottom”
21. Dezember 2021
Thomas Hengartner schreibt zur Studie “Stopping the Race to the
Bottom” von Mercer:
Pensionskassen würden zu sehr auf Aktien und auf
Investments am Heimmarkt setzen, kritisiert der Berater
Mercer in einer neuen Studie. Deswegen sei das Portfolio
unnötig volatil und die Renditeausbeute unvollständig.
Optimal für die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge wäre,
in wesentlich grösserem Umfang die Alternativanlagen zu
nutzen – mit bis 20% des Gesamtvermögens. So würden
ergänzende, diversifizierende Renditebringer erschlossen.
Diese seien zwar eingeschränkt handelbar oder gar illiquid,
doch Pensionskassen würden ja sehr langfristig investieren.
Der Mercer-Optimalaufteilung hat «Finanz und Wirtschaft»
die Vermögensallokation einiger wettbewerblicher
Pensionskassen gegenübergestellt. Asga Pensionskasse, Axa
Stiftung berufliche Vorsorge und Profond Vorsorgeeinrichtung
gehören zu den rund 100 grossen Anbietern der beruflichen
Vorsorge für kleinere und mittlere Unternehmen. Um diese
Kundschaft, die wegen der sich wandelnden
Wirtschaftsstruktur zahlreicher wird, buhlen die
Vorsorge-Sammelstiftungen.
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Die häufigsten Todesursachen
2019
21. Dezember 2021
-
BFS. 2019 starben in
der Schweiz 67’780
Menschen, das sind
692 oder 1% mehr als
im Vorjahr. Wie
schon in den
vergangenen Jahren
waren die häufigsten
Todesursachen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
(29%) und
Krebserkrankungen
(25%), gefolgt von
Demenz (10%),
Erkrankungen der
Atemwege (7%) und
äusseren Ursachen
wie Unfällen und
Gewalteinwirkungen
(6%). Die
Haupttodesursachen
variieren nach Alter
und nach Geschlecht.
BFS
Die
Bevölkerungsentwicklung kippt
8. Januar 2022
Die Anzahl der Länder, in denen innerhalb eines
Jahres mehr Menschen sterben als geboren werden,
nimmt stetig zu. Das zeigt die Statista-Grafik auf
Basis einer Studie des Bundesinstituts für
Bevölkerungsforschung (BiB), die auf UN-Daten
basiert. Demzufolge geht der “natürliche Saldo” aus
Geburten und Sterbefällen weltweit zurück, weil die
Fertilität rückläufig ist und die Bevölkerungen
zunehmend altern.
Deutschland ist dabei weltweit das erste Land, in
dem es solch einen Sterbeüberschuss gibt: seit dem
Jahr 1972 werden hier Jahr für Jahr weniger Menschen
geboren als dass Menschen sterben. Vor 1990 trifft
das ausserdem auf Ungarn (1982) und Tschechien
(1986) zu. Um die Mitte dieses Jahrhunderts werden
mit Ausnahme von Norwegen und Schweden alle Länder
in Europa einen negativen natürlichen Saldo
entwickeln.
HZ insurance
OAK: Anhörung zum
Weisungsentwurf zur
Einhaltung der Grundsätze
5. Januar 2022
Die
OAK BV lädt alle
betroffenen Kreise
zur Anhörung zum
Weisungsentwurf
«Bestätigungen des
Experten für
berufliche Vorsorge
gemäss Art. 52e Abs.
1 BVG sowie Art. 1a
BVV 2 (Einhaltung
der Grundsätze der
beruflichen
Vorsorge)» ein. Die
Anhörung dauert bis
zum 4. März 2022.
OAK
Anhörungs-Unterlagen
AOK: Anhörung zur
überarbeiteten Weisung betr.
Experten
7. Januar 2022
Die
OAK BV hat die
Weisungen W –
01/2012 «Zulassung
von Experten für
berufliche Vorsorge»
überarbeitet. Die
Anpassungen
betreffen vor allem
die folgenden vier
Themen: 1. Kontinuierliche
Weiterbildung (Ziff.
3.1.2) 2. Voraussetzungen
für juristische
Personen (Ziff. 3.2
bis 3.3) 3.Befristung der
Zulassung
juristischer
Personen (Ziff. 3.4) 4. Entzug der
Zulassung (Ziff.
4.5).
OAK /
Weisung 01/2012
Die Bevölkerung der Schweiz
2020
23. Dezember 2021
Das neue Faltblatt
«Die Bevölkerung der
Schweiz im Jahr
2020» präsentiert in
Form von Grafiken
und Schemata
spannende Ergebnisse
zu verschiedenen
demografischen
Themen.
Faltblatt BFS
Das alte Toggenburg
4. Januar 2022
In einem Bericht
über die erwartete
Bevölkerungsentwicklung
im Kt. St.Gallen
berichtet das
Tagblatt auch über
die Situation im
Toggenburg. Während
im ganzen Kanton der
Anteil der über
64-jährigen von
heute 19 bis 2040
auf 24 Prozent
steigen dürfte, ist
die Lage im
Toggenburg fast
schon dramatisch:
Besonders
stark von der
Alterung
betroffen sei
das Toggenburg,
sagt [der
Statistiker
Lutz] Benson.
Das liege daran,
dass die
Bevölkerung in
der Region schon
heute
verhältnismässig
alt sei. Die
Geburtenzahlen
im Toggenburg
seien zwar
vergleichsweise
hoch, doch
verlasse ein
grosser Teil der
Jungbevölkerung
das Tal und
ausserdem
profitiere es in
geringerem Masse
von der
Zuwanderung als
andere Regionen.
So werden
gemäss dem
Trendszenario in
20 Jahren 53
Prozent der
Toggenburgerinnen
und Toggenburger
65 und älter
sein. Benson
sagt: «Gebiete,
die bereits mit
Herausforderungen
des
demografischen
Wandels
konfrontiert
sind, trifft es
auch in den
kommenden 20
Jahren stärker.»
Tagblatt
Grenzgänger und
Sozialversicherung
6. Januar 2022
Was müssen
Unternehmen
beachten, die
Grenzgängerinnen und
Grenzgänger
beschäftigen? Wie
sind die
Zuständigkeiten
zwischen den Ländern
geregelt? Die
Handelskammer
Deutschland-Schweiz
hat die wichtigsten
Regelungen mit einem
Länderschwerpunkt
Deutschland-Schweiz
zusammengefasst. 2020 lebten rund
62’300 Personen in
Deutschland und
arbeiteten in der
Schweiz. Deutschland
und die Schweiz
unterhalten ein
Sozialversicherungsabkommen,
in dem die
Zuständigkeiten
geregelt sind. Auch
in den bilateralen
Verträgen und im
Abkommen über die
Personenfreizügigkeit
(FZA) mit der EU
gibt es
länderübergreifende
Bestimmungen. Weiter
besteht zwischen der
Schweiz und
Deutschland ein
Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA).
Behandelt werden
Fragen zu AHV, IV,
Berufliche Vorsorge
und Pensionskasse,
Unfallversicherung,
Steuern und
Weiterversicherung
nach Kündigung (Art.
47a BVG).
Handelskammer
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
JANUAR
- 10. Januar, Bern – findet nicht statt
ASIP
Start ins Vorsorgejahr 2022, Mitgliederanlass
- 13. Januar, Dübendorf
BVS Zürich
Informationstage zur berufl. Vorsorge.
Infos
- 20. Januar, Dübendorf und Online
BVS Zürich
Informationstage zur berufl. Vorsorge.
Infos
- 26. Januar, Bern
Aon
Vorsorgeapéro 2022,
Infos
FEBRUAR
- 3. Februar, Zürich
Aon
Vorsorgeapéro 2022,
Infos
- 10. Februar, online
Aon
Vorsorgeapéro 2022,
Infos
Aus- und
Weiterbildung
JANUAR
- 14. /21. Januar, Olten
Fachschule für Personavorsorge
Grundausbildung für Stiftungsräte,
Website
- 25. Januar, Zürich
vps.epas
Workshop, Diversity im Führungsorgan.
FEBRUAR
MÄRZ
- 9. März, Olten
vps.epas
PK-Führung für Stiftungsräte – Organisation, Führung und Kontrolle 1
- 10. März – 7. April, Olten
vps.epas
Einführung in die berufliche Vorsorge, Modulkurs
- 16. März, Olten
vps.epas
Führungsinstrumente, Controlling/Reporting 1
- 18./23. März, Olten
Fachschule für Personavorsorge
Grundausbildung für Stiftungsräte,
Website
weitere
Termine ....
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