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PFISTER TREUHAND AG 

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir hoffen, dass Sie gut ins neue Jahr gestartet sind und freuen uns, Sie auch in diesem Jahr wieder regelmässig mit aktuellen Informationen zu versorgen.
 
In unserem ersten Newsletter in 2022 erfahren Sie unter anderem mehr über den Aufschub der AHV-Rente, Schadenersatzansprüche und über den gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.


Ihr Pfister Treuhand Team
Aufschub AHV-Rente 
 

Die AHV-Rente kann unabhängig vom Pensionierungsalter um mindestens ein bis maximal fünf Jahre aufgeschoben werden. Wer die AHV aufschiebt und dadurch eine Zeit lang auf die Rente verzichtet, erhält später eine höhere AHV-Rente und kann unter Umständen die steuerliche Progression brechen.
 
Ein Rentenaufschub wird mit der Aufschubserklärung auf dem Formular der nor­malen Anmeldung für eine AHV-Rente angefragt. Der Aufschub muss spätestens bis ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend gemacht werden. Meldet sich eine Person erst nach dieser Frist an, wird die ordentliche Altersrente ohne den Zuschlag festgesetzt und rückwirkend ausbezahlt.
 
Die Dauer des Aufschubs muss nicht im Voraus festgelegt werden. Nach Ablauf des ersten vollen Jahres (Mindestdauer eines Aufschubs) lässt sich die Rente jederzeit monatlich abrufen. Die Erhöhung der Rente wird in Prozenten der Rentenhöhe bei ordentlichem Bezug ausgedrückt und richtet sich nach der Dauer des Aufschubs. Der prozentuale Zuschlag zur ordentlichen AHV-Rente ist für Frauen und Männer gleich hoch und beträgt zwischen 5.2% bei einem Jahr und bis zu 31.5% bei Aufschub um fünf Jahre.

Informationen Vorsorgeberatung
Auszahlung von Schadenersatzansprüchen nicht steuerbar 
 

Ein vollstreckbarer Anspruch auf Schadenersatz stellt kein steuerbares Einkom­men dar. Schadenersatzleistungen, die nur die Wiedergutmachung einer einge­tretenen Schädigung bezwecken, stellen kein steuerbares Einkommen dar, da durch den Schadenersatz kein Wertzufluss, sondern nur ein Ausgleich für einen entstandenen Minderwert stattfindet. Diese Situationen klassiert die eidg. Steuerverwaltung als echte, nicht der Mehrwertsteuer unterliegende Schadenersatzzahlungen. Merkmal dabei ist, dass eine Partei gegen den Willen der anderen Vertragspartei einseitig vom Vertrag zurücktritt und das vereinbarte Reugeld bezahlt.
 
Vorsicht ist geboten bei unechtem Schadenersatz: Wenn der
Schadenersatzempfänger 
freiwillig und vorzeitig auf ein Recht verzichtet und dafür eine Schadenersatzzahlung erhält, interpretiert dies die Mehrwertsteuerbehörde als eine Leistung und taxiert sie mehrwertsteuerpflichtig. Es ist zu empfehlen, bereits bei Vertragsabschluss die Konditionen der Entschädigungszahlung für eine vorzeitige Auflösung des Vertrags in Form einer Konventionalstrafe festzulegen. So muss der Schadenersatzempfänger keine Mehrwertsteuer abliefern.

Informationen Steuerberatung
Privatanteil Geschäftsfahrzeug: Neue Pauschale per 1. Januar 2022
 

Ab 1. Januar 2022 wird bei der direkten Bundessteuer die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von monatlich 0.8% auf 0.9% erhöht. Vor diesem Hintergrund ist auch bei der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2022 die Pauschale von 0.9% anzuwenden.

Informationen Personaladministration
Niedrige Schwelle für gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel
 

Das Zürcher Verwaltungsgericht beurteilte folgende Situation als gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel: Ein Metallbauer, als Einzelfirma tätig, kaufte zusammen mit einem Maurer, ebenfalls als Einzelfirma tätig, eine Liegenschaft, die sie gemeinsam renovierten und vermieteten. Zwölf Jahre später verkaufte der Metallbauer seine Anteile an der Liegenschaft an den Maurer. Das Gericht beurteilte diesen Verkauf als gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel.
 
Nur schon die Gründung einer einfachen Gesellschaft - wie hier vorliegend - kann ein Indiz für Liegenschaftenhandel sein. Dass beide Besitzer im Baugewerbe tätig sind und erhebliche Renovationsarbeiten selber vorgenommenen haben, lässt darauf deuten, dass sich die Liegenschaft im Geschäftsvermögen der einfachen Gesellschaft befunden hat. (Quelle: Verwaltungsgericht ZH, 22.7.2020)


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