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BRAINWAVE INSIGHTS
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Rahmenvereinbarung zu DiGA Höchstpreisen 

Nach langen Verhandlungen zwischen der GKV und den DiGA-Herstellerverbänden wurde im Dezember 2021 eine Rahmenvereinbarung zur Regelung von Höchstbeträgen und Schwellenwerten vorgestellt. Wir haben den Überblick was das für die DiGA-Anbieter bedeutet:

DiGA-Kategorien definieren Pricing

Um den Höchstpreis zu berechnen werden die DiGAs in verschiedene Kategorien eingeteilt: Im ersten Schritt wird die DiGA einer von 17 Indikationsgruppen zugeordnet (entsprechend ICD-Code). Anschließend wird zwischen medizinischem Nutzen und dem Nachweis für patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserung in der Versorgung (pSVV) unterschieden. Für die dadurch entstehenden 34 Gruppen werden individuelle Höchstpreise auf Grundlage der tatsächlichen Tagespreise berechnet. Bei mehr als 4 DiGAs je Gruppe ist der Höchstpreis erreicht, wenn 80% der anderen App-Preise günstiger und 20% teurer sind. Die ersten 2.000 Verschreibung einer jeden DiGA sind außerdem im ersten Jahr vom Höchstpreis befreit. Die ermittelten Höchstpreise sind jedoch nicht starr und sollen aller sechs Monate neuberechnet werden.

Somnio wird erster Anwendungsfall

Zum Start können Hersteller somit den Preis ihrer Anwendung selbst festlegen. Nach einem Jahr wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Herstellern ein Betrag ausgehandelt. Ende Januar 2022 wurde nun das Berechnungsschema zum ersten Mal bei der DiGA Somnio angewendet und ein neuer Preis ausgehandelt. Dabei ist der Preis der Anwendung von 464 Euro auf 225 Euro stark gefallen. Auffällig ist, dass diejenigen Hersteller, welche erst kürzlich eine Zulassung erhalten haben, mit überdurchschnittlich hohen Preisen gestartet sind. Es wird spekuliert, ob diese neuen hohen Einstiegspreise eine Strategie der Hersteller für eine bessere Verhandlungsposition im zweiten Jahr darstellen.

Fazit 

Bereits bei der Einführung der DiGA-Zertifizierung war klar, dass die Preisstrukturen für die Hersteller ein kritischer Punkt für die Attraktivität einer Zertifizierung sein werden. Mit den aktuellen Entwicklungen steigt die besorgte Stimmung der Startups und sie müssen sich immer stärker fragen, ob eine Zertifizierung überhaupt aus monetärer und nachhaltiger Sicht sinnvoll ist. Auch wenn die Entwicklung wohl niemanden im Markt überrascht, ist diese aus unserer Sicht ein Schritt in die falsche Richtung. Das Konzept DiGA kann mit einer fehlenden Incentivierung der Startups kurz bis mittelfristig scheitern. Die GKVen oder das BMG sollte sich überlegen was sie den Startups anderweitig bieten können, um z.B. die niedrigen Preise mit steigenden Absatzzahlen zu rechtfertigen. Aber es ist auch nicht auszuschließen, dass die GKVen langfristig auf ein Sterben des DiGA-Konzeptes hinarbeiten. Es bleibt spannend beim Geschäftsmodell "DiGA"!

Eure Luisa Wasilewski & Euer Keanu Forthmann
Brainwave Team

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