Härtefall-Programm 2022 Kanton BE
Das Härtefall-Programm 2022 richtet sich an Unternehmen, die bereits im Jahr 2021 unterstützt wurden und die von Dezember 2021 bis März 2022 Verluste verzeichnen. Der Vollzug startete Anfangs April 2022.
Das kantonale Härtefallprogramm ist in zwei Phasen aufgeteilt: Die erste Phase gilt vom 1. Dezember 2021 bis 31. März 2022, die zweite Phase vom 1. April bis 30. Juni 2022. Der Regierungsrat aktiviert vorerst nur die erste Phase, da er damit rechnet, dass sich die bernische Wirtschaft mit den gelockerten Corona-Massnahmen rasch erholt. Über das weitere Vorgehen entscheidet der Regierungsrat im April 2022.
Härtefall-Programm 2022 Kanton SO
Die nationalen Rechtsgrundlagen für die Unterstützung der Unternehmen mit Härtefallbeiträgen für ungedeckte Kosten des Zeitraumes Januar bis Juni 2022 sind am 8. Februar 2022 in Kraft getreten. Eine Einreichung von Härtefallgesuchen wird im Kanton Solothurn voraussichtlich ab dem 1. Mai 2022 möglich sein. Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.
Kurzarbeit: Abrechnungsverfahren nach Bundesgerichtsentscheid angepasst
In seinem Urteil vom 17. November 2021 hat das Bundesgericht festgehalten, dass bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil einzuberechnen sei. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die entsprechenden Grundlagen geschaffen, damit die Arbeitslosenkassen die Kurzarbeitsentschädigung ab Januar 2022 urteilskonform abwickeln können.
Unternehmen können für die Jahre 2020 und 2021 Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Dies hat der Bundesrat am 11. März 2022 entschieden. Sobald eine Lösung zur Nachzahlung 2020 und 2021 einsatzbereit ist, wird das SECO die betroffenen Betriebe – voraussichtlich Ende Mai 2022 – direkt informieren, wie und ab wann die Anträge einzureichen sind.
QR-Einzahlungsscheine
Per 30. September 2022 werden die roten und orangen Einzahlungsscheine vom Markt genommen. Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung zum Thema QR-Rechnung, dann können Sie sich gerne bei uns melden. Unsere Spezialisten helfen Ihnen mit ihrem Fachwissen weiter.
Generieren Sie in wenigen Schritten einfach und schnell eine QR-Rechnung.
Wenn die QR-Rechnung für das physische Bezahlen in einer Filiale der Post benutzt wird, muss sie auf weissem, perforiertem Papier ausgedruckt werden.
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