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EIT.zürich Newsletter 2022/5

Newsletter 2022/5 - GV-Unterlagen,
untaugliches Zürcher Elternzeit-Gesetz


Liebe Mitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren


GV-Unterlagen
Gerne informieren wir Sie, dass Sie ab sofort alle Unterlagen zur
107. ordentlichen Generalversammlung auf unserer Webite herunterladen können. Den Jahresbericht 2021 haben wir ebenfalls im öffentlichen Bereich hochgeladen.
Im Mitgliederbereich, unter Downloads finden Sie folgende Dokumente:
  • Einladung
  • Traktandenliste
  • Jahresbericht 2021 inkl. Kurzversion der Jahresrechnung 2021 und Voranschläge 2023
  • Wahlvorschlag Ersatzwahlen Vorstand
  • Ausführliche Version der Jahresrechnung 2021

Falls Sie die Unterlagen in Papierform wünschen, melden Sie sich bitte per Email an info@eitzuerich.ch.

Haben Sie sich schon angemeldet? Die Generalversammlung findet am Freitag, 6. Mai 2022, ab 16.00 Uhr statt. Hier können Sie sich noch bis am Donnerstag, 28.04.2022 für die Teilnahme registrieren.


Alle weiteren Termine finden Sie auf unserer Website.

Untaugliches Zürcher Elternzeit-Gesetz
Aus aktuellen Gründen erlauben wir uns, Sie auf die Abstimmung vom 15. Mai 2022 aufmerksam zu machen. Die Initiative «für ein Elternzeit-Gesetz» fordert, dass Eltern in Zürich bei der Geburt eines Kindes je 18 Wochen bezahlten Urlaub erhalten sollen. Die Kosten von bis zu 2 Milliarden Franken pro Jahr tragen die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Besonders die zusätzlichen Abwesenheiten durch die masslose Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs treffen kleine und mittlere Unternehmen hart. Der Zürcher Alleingang verursacht zudem Ungerechtigkeiten und verstösst gegen Bundesrecht. Aus diesen Gründen empfehlen wir ein Nein zum untauglichen Zürcher Elternzeit-Gesetz am 15. Mai. Sie erhalten unter diesem Link weitere Informationen und können Kampagnenmaterial herunterladen sowie dem Komitee beitreten.

Haben Sie Fragen oder Unklarheiten? Wir sind sehr gerne für Sie da.

Freundliche Grüsse und bleiben Sie gesund.
 
EIT.zürich
 
Gilbert Brülisauer
Geschäftsführer