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Weltweite Haftpflichtversicherung für unsere Mitglieder 

Keine Einschreibgebühr bis Ende September

Covid19 - Kommt eine zweite Welle?


Liebe Yogalehrende,


wir melden uns aus der Sommerpause mit einer tollen Neuigkeit.


Wir haben in den letzten Wochen eine Haftpflichtversicherung ausverhandelt und können dir ab sofort eine besonders günstige Versicherung anbieten. Die Versicherung ist weltweit gültig (ausgenommen USA, Kanada und Australien) und beinhaltet eine Deckungssumme von 1,5 Millionen Euro. Wir freuen uns sehr, in der Grazer Wechselseitigen einen kompetenten österreichischen Versicherungspartner gefunden zu haben. 

Das heißt, ab sofort kannst du zur Mitgliedschaft bei der YogaUnion optional eine Haftpflichtversicherung dazubuchen. Wer schon Mitglied ist und Interesse an der Haftpflichtversicherung hat, kann sie natürlich nachträglich abschließen - kurzes E-Mail genügt.

Und für alle anderen: Nicht vergessen, bis Ende September ist die Einschreibung für die Mitgliedschaft noch kostenfrei möglich! Hier zur Einschreibung

Und jetzt noch ein paar Tipps für den Herbst:
Im Studio oder online - was tun, wenn eine zweite Welle kommt?

Wir glauben, dass es gut wäre, jetzt schon darüber nachzudenken, wie deine Planung für den Herbst aussehen kann.


Zum Beispiel:

  • fixe Onlinekurse anbieten

  • für Leute, die Wert auf mehr Platz/Sicherheit legen und in Zeiten wie diesen Kleingruppen bevorzugen, einen semiprivaten Kurs anbieten.

  • kürzere Kurse z. B. im 4/6-Wochenformat anbieten, damit die Teilnehmer/innen nicht zu lange gebunden sind und du dann nicht hohe Beträge zurückzahlen musst.

  • und last but not least: Wenn ihr eure Kurse ausschreibt und euch so gut wie möglich absichern wollt, haben wir folgenden Hinweis für euch:

Die rechtlich sauberste und einfachste Art der Handhabung ist es, eine Umstellung auf Online Modus gleich vorab mit dem/der Teilnehmer/in zu vereinbaren. Sonst haben die Teilnehmer/innen ein Recht auf Rückerstattung. Je nachdem, wie ihr eure Kurse zur Buchung freigebt - ob über ein Online System oder durch Anmeldung per E-Mail etc - könnte ein sinngemäßer Hinweis wie folgt lauten: "Ich nehme zur Kenntnis und erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass aufgrund gesetzlicher Regelungen und Empfehlungen sowie administrativer Erfordernisse (insbesondere aufgrund von COVID-19) der Kurs teilweise bzw. bis hin zur Gänze auch über Online Medien (ZOOM oder ähnliches) abgehalten werden kann." Grundsätzlich ist es sogar möglich, dies mündlich zu vereinbaren, aus Gründen der besseren Transparenz und Beweisbarkeit ist natürlich ein schriftlicher Hinweis empfehlenswert. Der/die Teilnehmer/in muss dies nicht unterschreiben, es reicht, wenn im Buchungsvorgang (online) oder eben in einem E-Mail oder dergleichen ein entsprechender Passus aufgenommen wird.

Wir wünschen dir noch einen wunderschönen und erholsamen Sommer und einen guten Start in den Herbst!

Deine YogaUnion Österreich
Astrid Wiesmayr
Dr. Eva Pöschl-Walter
YogaUnion Austausch für österr. Yogalehrende
YogaUnion
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