Covid-19-Gesetz
In dieser Herbstsession war sicherlich ein Hauptschwerpunkt das Covid-19-Gesetz.
Seit dem 13. März hat der Bundesrat mit Notrecht mehrere Verordnungen zur Überwindung der Corona-Krise erlassen. Um das Notrecht zu beenden und zwingend notwendige, ausserordentliche Bestimmungen betreffend Gesundheitsvorsorge, Grenzschliessungen, Kurzarbeit, Erwerbsausfallunterstützungen, etc. in das ordentliche Recht zu überführen, wurde das Covid-19-Gesetz erlassen. Darin wurden dem Bundesrat befristete und klar definierte Kompetenzen erteilt, um in dieser Krise die notwendigen Massnahmen ergreifen zu können. In Bereichen, wo trotz der Dringlichkeit gewisse Massnahmen zeitnah vom Milizparlament erlassen werden können, hat der Bundesrat keine Kompetenzen.
Das Parlament hat den Entwurf des Bundesrats dahingehend ergänzt, als dass eine Härtefallklausel für Unternehmen, die von den Folgen der Pandemie stark betroffen sind, eingeführt wurde. Solche Unternehmen, wohl insbesondere im Veranstaltungs-, Tourismus- und Reisesektor, erhalten Unterstützungsleistungen, sofern gewisse Bedingungen (z.B. Umsatzrückgänge, etc.) erfüllt sind und die Kantone ebenfalls einen Beitrag zahlen. Darüber hinaus wird Selbstständigerwerbenden, Arbeitgebern sowie Bereitschaftsdienstleistenden in einem unbefristeten Vertragsverhältnis ein Entschädigungsanspruch für den Fall einer unfreiwilligen Reduktion des Arbeitspensums zugesprochen. Profi-Fussball- und Eishockey-Ligen werden ebenfalls unterstützt, indem sie von zinslosen Darlehen profitieren können. Dem Kultursektor wurden pauschal CHF 100 Millionen Franken zugesprochen. Der Bundesrat wird im Falle eines sprunghaften Anstiegs von Covid-19-Fällen ermächtigt, Grenzen zu schliessen und Ausnahmen wie z.B. für Familien oder Konkubinatspaare zu gewähren. Weiter wurde der Bundesrat beauftragt, die Versorgungssicherheit im Gesundheitsbereich sicherzustellen, insbesondere auch als Reaktion auf Hamsterkäufe von Medikamenten und medizinischem Material von Spitälern, was verschiedentlich zu Engpässen geführt hatte.
Im Rahmen der Beratungen habe auch ich dem Bundesrat ein paar Fragen gestellt. Einerseits wollte ich vom Bundesrat wissen, ob bekannt ist, wie viel Prozent der Personen mit einer Covid-19 Infektion langfristige Folgeschäden von der Erkrankung davontragen. Gemäss Bundesrat gibt es aktuell keine wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu. Dies zeigt einmal mehr wie Medien unbelegte Fakten als Pseudowissenschaften verbreiten und damit die Angst in der Bevölkerung schüren. Das ist sehr beunruhigend und kann gefährlich sein!
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20205744
Weiter habe ich Auskunft verlangt über bisherige Erkenntnisse mit den Quarantäne-Massnahmen, unter anderem wieviel Personen pro Monat in Quarantäne gesetzt wurden und wie hoch der Anteil der Personen ist, die während einer Quarantäne tatsächlich positiv getestet wurden (symptomatisch oder asymptomatisch). Hier liegen dem Bundesrat bisher keinerlei Daten vor. Es ist für mich unverständlich, dass teilweise ganze Schulen oder Geschäftsbetriebe in Quarantäne gesetzt werden und die Erkenntnisse hiervon nicht ausgewertet werden. Wir tappen hier buchstäblich im Dunkeln.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20205723
Darüber hinaus erklärte der Bundesrat auf meine Frage, mit welchen monatlichen Kosten für Contact Tracing und Arbeitsausfall bei der Einführung der Quarantänemassnahmen gerechnet wurde lediglich, dass gemäss dem «Policy Brief» der Scientific Task Force vom 24. April 2020 auf Personen mit hohem Infektionsrisiko ausgerichtete Massnahmen wesentlich geringere wirtschaftliche Auswirkungen auf die Bevölkerung haben als allgemeinere Massnahmen. Ja, es ist davon auszugehen, dass Massnahmen die nur einen Teil der Bevölkerung betreffen geringere Auswirkungen haben als Massnahmen, die generell die Allgemeinheit betreffen. Ich denke hierfür braucht es keine Scientific Task Force. Die Frage war jedoch, mit welchen monatlichen Kosten infolge Contact Tracing und Arbeitsausfall gerechnet wird. Mangels Beantwortung dieser Frage ist davon auszugehen, dass auch hier nicht mal Annahmen getroffen wurden geschweige denn die bisherigen Erfahrungen betreffend die Effizienz der eingeführten Quarantäne-Massnahmen ausgewertet wurden. Es ist für mich unverständlich, weshalb die hierzu vorhandenen Daten nicht ausgewertet werden.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20205722
Schliesslich habe ich noch Fragen zur Maskenpflicht auf Aussendecks von Schifffahrtsunternehmen gestellt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein überall möglichst ohne Ausnahmen umgesetztes Maskentragen in Verkehrsmitteln dazu beiträgt, dass diese Massnahme auch ihre gewünschte Wirkung entfalten kann. Dass diese Massnahmen nicht in sämtlichen Branchen/Lebensbereichen gleich umgesetzt werden führt leider zu einer Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt werden kann. Hinzu kommt, dass Schifffahrtsunternehmen eine Beförderungspflicht trifft und sie infolge fehlender Passagiere nicht einzelne Kurse reduzieren oder einstellen können, sondern ihre täglichen Routen gemäss Fahrplan – auch praktisch leer - fahren müssen. Das ist meines Erachtens absurd.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20205659
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