Wunschzettel und Ratlosigkeit
In Kürze wird der Bundesrat seine Botschaft
zur BVG-Revision ans Parlament schicken. Zu erwarten ist eine in
den Grundzügen unveränderte Vorlage gemäss Vernehmlassung. Das
heisst mit einem Rentenzuschlag als Kompensation für die Senkung
des Mindestumwandlungssatzes auf 6%.
Die bürgerlichen Jungparteien haben andere
Vorstellungen von einer Revision. Sie haben diese an einer
Veranstaltung der IZS in Zürich nochmals vorgetragen. Nicht
weniger als sechs Parteien haben sich auf eine gemeinsame
Stellungnahme geeinigt, was unabhängig vom Ergebnis schon
Anerkennung verlangt. Entscheidend für sie ist die Ablehnung des
Rentenzuschlags, die zentrale Innovation des sog.
Sozialpartnerkompromisses. Eigentlich müsste der Bundesrat schon
aufgrund dieser Haltung der Jungparteien seine Vorlage
überdenken, denn die Jungen sind in erster Linie betroffen.
Im Einzelnen bildet ihre Stellungnahme eine
Addition von Vorschlägen, die ohne übertriebene Rücksicht auf
technische Machbarkeit und Kosten aufgelistet werden. Auch die
Konsequenzen scheinen oft wenig bedacht.
Die Abschaffung des Koordinationsabzugs bei
gleichzeitiger Flexibilisierung des massgeblichen Jahreslohns
auf Basis des Beschäftigungsgrads hätte eine erhebliche
Verteuerung und die Ausweitung der Versichertenbasis zur Folge.
Das würde nicht bloss auf Arbeitgeberseite auf Ablehnung
stossen, sondern auch bei den beglückten Neuversicherten längst
nicht in allen Fällen Gegenliebe finden. Solche Vorschläge sind
wohl der Unterstützung der links der Mitte angesiedelten
Teilnehmer geschuldet, während die eher konservativen
Jungfreisinnigen ihre Rentenalter-Forderungen einbringen
konnten. Interessanter ist die Idee eines fixen Beitragssatzes
für die Arbeitgeber. Was sich damit für Sätze der Arbeitnehmer
ergeben, bleibt offen. Zudem ist nicht klar, wie weit und ob
überhaupt die steigende Skala älteren Arbeitnehmern bei einer
Neuanstellung schadet. Der Arbeitgeber kann die höheren
PK-Kosten mit einem tieferen Lohn kompensieren.
Man darf die gemeinsame Stellungnahme wohl
nicht als ausgewogenes Gesamtkonzept verstehen und beurteilen.
Aufschlussreich ist die grundsätzliche Stossrichtung. Sie bildet
eine Zusammenfassung unterschiedlichster Bedenken und
Forderungen, welche von der jungen Generation aus bürgerlicher
Sicht an die Revision gestellt werden. Auch mit dem Zwang zum
Kompromiss, um alle Beteiligten ins Boot zu holen.
Gehör können die Jungen sich primär über ihre
Mutterparteien verschaffen. Diese haben aber teilweise sehr
andere Vorstellungen. Mehrfach wurde deshalb auch betont, man
müsse sie für die Interessen der Jungen sensibilisieren. In
diese Richtung ist auch schon einiges geplant.
Sensibilisiert werden sollen sie auch für die
geforderte Entpolitisierung des BVG. Darunter ist primär die
Entfernung des Mindestumwandlungssatzes aus dem Gesetz zu
verstehen. Er soll künftig auf der Basis einer Formel bestimmt
werden. Die Forderung nach Entpolitisierung ist nicht neu. Sie
ist ein Gebot der Vernunft. Das Parlament könnte jederzeit einen
entsprechenden Entschluss fassen. Bloss erwartet das niemand.
Man dreht lieber endlos an den Stellschrauben der technischen
Parameter. So verfahren ist die Situation mittlerweile.
Peter Wirth,
E-Mail
PS. Der nächste Newsletter erscheint am 9.
November.
13. Oktober 2020
Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie betreibt die
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) ein
enges Monitoring zur finanziellen Lage der
Vorsorgeeinrichtungen. Basierend auf der für die ganze
Schweiz einheitlichen und risikoorientierten jährlichen
Erhebung zur finanziellen Lage und Risikosituation der
Vorsorgeeinrichtungen werden monatliche Hochrechnungen
erstellt, die auf den individuellen Anlagestrategien der
Vorsorgeeinrichtungen sowie der effektiven Entwicklung
der Anlagemärkte fussen. Insgesamt fliessen die Daten
von 1’342 Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme
von 762 Milliarden Franken in die Hochrechnungen ein.
Die per Ende September 2020 hochgerechneten Zahlen
zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen ohne
Staatsgarantie und ohne Vollversicherungen zeigen
gegenüber der Situation per Ende Juni ein weiter
verbessertes Bild. Die durchschnittlichen
kapitalgewichteten Deckungsgrade liegen neu bei 110.2%
und damit praktisch wieder auf dem Vorjahresniveau von
Ende Dezember 2019 (111.6%). Damit konnten die durch die
Corona-Pandemie hervorgerufenen Marktverluste der Monate
Februar und März fast vollständig wieder ausgeglichen
werden.
Mitteilung OAK
12. Oktober 2020
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im
September eine durchschnittliche Performance von
0,01% nach Gebühren. Seit Jahresbeginn steht die
Rendite bei –0,26% und seit Messbeginn 2006 bei
57,50%.
- Die Gruppe der kleinen Pensionskassen (unter CHF
300. Mio. verwaltete Vermögen) verbuchte als einzige
eine durchschnittlich positive Performance im
letzten Monat mit 0,06%. Die grossen (mehr als CHF 1
Mrd. verwaltete Vermögen) und mittleren
Vorsorgewerke (CHF 300 Mio. bis CHF 1 Mrd.
verwaltete Vermögen) waren mit je –0,02% und –0,03%
leicht negativ.
- Das beste wie auch das schlechteste Ergebnis
erzielte eine kleine Pensionskasse mit 0,53% und
–0,69%.
- Die Sharpe Ratio betrug im Durchschnitt 0,73.
Die grossen Vorsorgeeinrichtungen wiesen mit 0,86
eine höhere risikoadjustierte Rendite auf als die
mittleren mit 0,79 und die kleinen mit 0,60.
- Im volatilen September schnitten alternative
Anlagen am besten ab. Private Equity und
Infrastructure lieferten mit 2,32% den höchsten
Beitrag an die Performance, gefolgt von Hedge Funds
mit 1,86%.
- Immobilien trugen ebenfalls positiv zur
Performance bei mit 0,91%.
- Anleihen lieferten 0,75% in Schweizer Franken,
da die Zinsen leicht fielen. Fremdwährungsanleihen
lieferten 0,98%, wobei der stärkere US-Dollar zum
positiven Ergebnis beigetragen haben könnte.
- Die defensiven Schweizer Aktien konnten in einem
Monat, der von erhöhten Sorgen wegen einer zweiten
Corona-Welle und einem zunehmend hitzigen
US-Wahlkampf geprägt war, 0,60% zum Ergebnis
beitragen. Lediglich globale Aktien trugen negativ
zur Performance bei mit –1,32%.
UBS PK-Performance
13. Oktober 2020
Im 3. Quartal 2020 nimmt der Pensionskassen Index um
3,48 Punkte resp. 1,91% zu; seine Veränderung seit
Jahresanfang beträgt damit -0,00%. Per 30. September
2020 steht der Index bei 186,13 Punkten, ausgehend von
100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Damit konnten die
pandemiebedingten Verluste egalisiert werden. Der Juli
(+0,76%) wurde übertroffen vom August (+1,06%), wobei
auch der September (+0,08%) positiv abschloss.
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14. Oktober 2020
Willies Towers Watson schreibt zu den Ergebnissen des
Pensionskassenindex für das 3. Quartal:
Die Pensionskassen-Bilanzen der Schweizer
Unternehmen rangen während eines weiteren volatilen
Quartals darum, ihr Niveau zu halten. Obwohl die
Obligationenrenditen im dritten Quartal in Folge
rückläufig waren, hielt sich der Willis Towers
Watson Pension Index knapp über 100%. Die positiven
Anlageerträge führten dazu, dass die Vermögenswerte
auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr
verblieben. Der Rückgang der Diskontierungssätze,
welcher zur Erhöhung der Pensionsverpflichtungen
führte, hatte insgesamt allerdings einen leichten
Rückgang der Unternehmensbilanzen zur Folge.
Insgesamt nahm der Deckungsgrad (d. h. das
Verhältnis von Pensionsvermögen zu
Pensionsverpflichtungen) um rund 0,6% ab, wie aus
dem Willis Towers Watson Pension Index hervorgeht.
Er sank von 100,7% (30. Juni 2020) auf 100,1% (30.
September 2020).
7. Oktober 2020
Zwei unterschiedliche Generationen: Josef Bachmann
befragt Vertreter der bürgerlichen Jungparteien zu ihrer
Stellungnahme über die BVG-Reformvorlage. Sitzend von
links: David Trachsel, Präsident JSVP; Patrick Eugster,
verantwortlich Altersvorsorge Jungfreisinnige; Tobias
Vögeli, Co-Präsident Junge Grünliberale; Sarah Bünter,
Präsidentin JCVP.
pw. Erstmals hat die Innovation Zweite Säule ihre
Mittagsveranstaltung (BVG-Arena) in Zürich durchgeführt.
Unter coronabedingt eingeschränkten Bedingungen.
Bemerkenswerterweise haben gleich sechs bürgerliche
Jungparteien das Kunststück fertig gebracht, eine
gemeinsame Stellungnahme zur BVG-Revisionsvorlage
einzureichen. Bei der IZS stellten sie die zentralen
Elemente und Forderungen nochmals vor.
Wenn ihre Ansichten auch deutlich abweichen etwa von
den Stellungnahmen der jeweiligen Mutterparteien, so
bleiben sie doch im Rahmen des bestehenden Systems;
lassen aber viel offen, nicht zuletzt die Kostenfrage.
Wichtig ist ihnen vor allem die Ablehnung des
Rentenzuschlags gemäss Bundesratsvorlage, den sie als
neuerliches Umverteilungsinstrument als “stossend”
empfinden. Sie schlagen eine einmalige Erhöhung des
Altersguthabens vor, und zwar über den langen Zeitraum
von 15 Jahren.
Diverse ihrer Vorschläge führen zu einer Ausweitung
der Versichertenbasis, etwa mit der Abschaffung des
Koordinationsabzugs und einem flexiblen
Mindestjahreslohn gemäss Beschäftigungsgrad. Das sind
kostenintensive und auch schwierig umzusetzende Ideen.
Auch ihr Vorschlag nach einem für die Arbeitgeber für
alle Altersgruppen einheitlichen Beitragssatz hätte wohl
diverse technische Hürden zu bewältigen.
Der Umwandlungssatz soll nicht nur gesenkt, sondern
auch entpolitisiert werden. Ein konkreter Zielwert wird
nicht angegeben. Künftig soll er auf Basis
“mathematischer Instrumente” vom Bundesrat zwingend
angepasst werden müssen. Und schliesslich wird
gefordert, dass das Rentenalter dynamisch der
Lebenserwartung folgt.
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10. Oktober 2020
Die
Aargauer Pensionskasse hat angekündigt, den Umwandlungssatz von 5,3 auf
5% zu senken. Wie üblich bei den öffentlichen Kassen sind die
Arbeitnehmerorganisationen entsetzt und drohen mit “weiteren Schritten”.
Die Aargauer Zeitung schreibt:
Die APK federt die Senkung der jährlichen Renten mit zwei
Gegenmassnahmen ab: Zum einen senkt sie den Umwandlungssatz nicht
auf einen Schlag, sondern laufend über die Jahre 2022 und 2023.
Spätestens wer am 1. Januar 2024 in Rente geht, erhält nur noch fünf
Prozent. Und zum anderen erhöht sie das Sparguthaben der
Versicherten per Ende 2021 um 1,25 Prozent. «Der Vorstand ist
überzeugt, dass die beschlossenen Massnahmen ein wichtiger Schritt
sind, um die finanzielle Stabilität der APK weiterhin zu
gewährleisten», so die APK. (…)
Auf gar keinen Anklang stösst die Senkung beim Aargauer
Staatspersonalverband. Dass die APK den Umwandlungssatz schon wieder
senken würde, zum vierten Mal seit 2008, sei «völlig überhastet und
unbegründet». Die APK habe 2019 mit einem Super-Ergebnis
abgeschlossen, die Prognosen seien, trotz Corona, nicht
katastrophal.
Schwarzmalen sei fehl am Platz: «Es hat schlicht keinen Grund für
eine erneute Senkung des Umwandlungssatzes gegeben.» Insbesondere
stört den Verband, dass die Pensionskasse erneut auf Kosten der
Arbeitnehmer sparen würde: «Erschwerend kommt hinzu, dass dies
einmal mehr ohne finanzielle Beteiligung der Arbeitgeberschaft
geschehen ist. Das ist ein einseitiger Entscheid gewesen und wird
unsererseits nicht goutiert.» Fast schon drohend schliesst der
Verband: Man werde die Sache analysieren und sich weitere Schritte
vorbehalten.
AZ /
Mitteilung APK
6. Oktober 2020
Die Versprechungen der Vertreter der Kriegsmaterial-Initiative sind
vollmundig. Die Initiative sei “ein Schritt zu einer friedlicheren Welt,
schütze “die Neutralität und Glaubwürdigkeit der Schweiz”, bekämpfe
Fluchtursachen und sei “wirtschaftlich sinnvoll”. Zu diesen hehren
Zielen sollen auch die Pensionskassen ihren Teil beitragen. Der
Initiativtext, der im November zur Abstimmung gelangt, lautet:
Art. 107a BV Verbot der Finanzierung von
Kriegsmaterialproduzenten
1 Der Schweizerischen Nationalbank, Stiftungen sowie
Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge ist die
Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt.
2 Als Kriegsmaterialproduzenten gelten Unternehmen, die mehr als
fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von
Kriegsmaterial erzielen. Davon ausgenommen sind Geräte zur
humanitären Entminung sowie Jagd- und Sportwaffen und deren
zugehörige Munition.
3 Als Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten gelten:
- die Gewährung von Krediten, Darlehen und Schenkungen oder
vergleichbaren finanziellen Vorteilen an
Kriegsmaterialproduzenten;
- die Beteiligung an Kriegsmaterialproduzenten und der Erwerb
von Wertschriften, die durch Kriegsmaterialproduzenten
ausgegeben werden;
- der Erwerb von Anteilen an Finanzprodukten, wie kollektiven
Kapitalanlagen oder strukturierten Produkten, wenn diese
Finanzprodukte Anlageprodukte im Sinne von Buchstabe b
enthalten.
4 Der Bund setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene
dafür ein, dass für Banken und Versicherungen entsprechende
Bedingungen gelten.
Unter dem Titel “Was die Kriegsmaterial-Initiative für die
Pensionskassen bedeutet” hat sich Hansueli Schöchli für einen Artikel
der NZZ umgehört, wie die Initiative eingeschätzt wird. Kurz
zusammengefasst: technisch ist sie umsetzbar, aber einschneidend. Der
Ausschluss von Produzenten geächteter Waffen werde wohl zum
Branchenstandard, aber die Initiative schiesse über das Ziel hinaus und
bringe Zusatzaufwand ohne Friedensnutzen, sagt der
Pensionskassenverband. Zitiert wird u.a. Luzius Neubert von PPCmetrics:
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9. Oktober 2020
Weshalb bangen die PKs um die Rendite? Thema des Blick-Artikels
ist die Kriegsmaterial-Initiative. Dem ASIP geht sie zu weit und
auch der Blick scheint nicht ganz sicher, dass Moral mit dem
Swiss-Finish der Welt wirklich hilft.
Blick
7. Oktober 2020
Die UBS orientiert über Entwicklungen auf dem Schweizer
Immobilienmarkt. Dazu wird zusammenfassend geschrieben:
• Die Leerstandsquote für Wohnungen ist 2020 gegenüber dem Vorjahr im
Nachkommastellenbereich gestiegen und verharrt damit auf dem
letztjährigen Wert von 1,7 Prozent. Auf dem Mietwohnungsmarkt beträgt
die Leerstandsquote aktuell rund 2,8 Prozent.
• Den stärksten Anstieg verzeichneten die Kantone Tessin, Wallis und
Waadt. Eine rückläufige Leerstandsquote wurde hingegen in der Ostschweiz
ausgewiesen.
• Es zeichnet sich eine Verlangsamung der Bautätigkeit ab. Dennoch
dürften die Leerstände auch nächstes Jahr weiter leicht zunehmen.
Studie UBS
7. Oktober 2020
Comparis schreibt zum Stand ihres Hypobarometers im Q3:
Die Hypothekarzinsen zehnjähriger Festhypotheken bewegten sich
von Juli bis September 2020 in einem engen Band zwischen 1,05 und
1,12 Prozent. Die Seitwärtsbewegung des Vorquartals setzt sich damit
fort. Die Hypothekarzinsen mittlerer und kürzerer Laufzeiten zeigen
eine ähnliche Entwicklung. Die Corona-Pandemie sorgte im vergangenen
März zwar für etwas Aufwärtsdruck. Dieser hat sich aber wieder
abgebaut.
Die Hypothekarzinsen könnten tiefer liegen, wenn Banken die von
der Schweizerischen Nationalbank auferlegten Negativzinsen einer
breiten Masse an Sparern weitergeben würden. Banken hüten sich aber
vor einem solchen Schritt, da sie einen panikartigen Rückzug von
Spareinlagen fürchten.
Spareinlagen dienen insbesondere bei Raiffeisenbanken sowie
Regional- und Kantonalbanken als Hauptfinanzierungsquelle für das
Hypothekargeschäft.
Die Richtzinsen kurz-, mittel- und langfristiger Festhypotheken
glichen sich im dritten Quartal weiter an. Die Differenz zwischen
einer zehnjährigen und einer fünfjährigen Festhypothek beträgt per
Ende September gerade mal 14 Basispunkte. Eine fünfjährige
Festhypothek ist nur um 5 Basispunkte teurer als eine zweijährige.
Comparis Hypobarometer
8. Oktober 2020
Ende 2019 wurden in der Schweiz 1,76 Millionen Gebäude mit Wohnnutzung
sowie 4,58 Millionen Wohnungen gezählt. Der Bestand an
Einfamilienhäusern übertraf mit 1’000’700 erstmals eine Million. Knapp
die Hälfte der Einfamilienhäuser (46%) waren nur von einer oder zwei
Personen bewohnt. Eine bewohnte Wohnung in der Schweiz war
durchschnittlich 102,3 m2 gross und verfügte über 3,7 Zimmer.
Die durchschnittliche Wohnfläche pro Person betrug 46,0 m2.
Regional betrachtet zeigt sich vor allem in der Genferseeregion ein
dichteres Siedlungsbild, wo die durchschnittliche Wohnfläche pro Person
mit 41,8 m2 wesentlich tiefer ist als im landesweiten
Durchschnitt. Ebenso sind die bewohnten Wohnungen in der Genferseeregion
mit durchschnittlich 95,0 m2 kleiner als im schweizweiten
Durchschnitt. Die Deutschschweizer Regionen Nordwestschweiz (106,0 m2),
Zentralschweiz (108,8 m2) und Ostschweiz (109,6 m2)
weisen die höchsten Durchschnittsflächen pro bewohnte Wohnung auf.
BFS
10. Oktober 2020
Die
Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates spricht sich 14 zu
11 Stimmen gegen das Covid-19-Geschäftsmietegesetz aus, das der
Bundesrat der Bundesversammlung in Erfüllung von entsprechenden
Motionen des National- und Ständerats vorgelegt hat ( 20.076).
In der Medienmitteilung der Kommission heisst es dazu:
Auch in der Kommission überwogen nach der kontroversen
Eintretensdebatte schliesslich die negativen Stimmen. Die
Kommission empfindet es insbesondere als stossend, dass mit
dem Gesetz rückwirkend in bestehende privatrechtliche
Vertragsverhältnisse eingegriffen werden sollte. Die
Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass sich damit ein
unverhältnismässiger, verfassungswidriger Eingriff in
bestehende vertragliche Rechte verbinden würde.
Sie stört sich auch daran, dass mit dem Gesetz nur jenen
Gewerbetreibenden geholfen werden soll, die eine Miete
ausrichten müssen. Dies verzerre den freien Wettbewerb, da
es Gewerbetreibende in selbstgenutzten Liegenschaften
schlechter stelle. Insgesamt zweifelt die Kommission auch am
möglichen Nutzen der Vorlage. Diese bewirke lediglich eine
grosse Rechtsunsicherheit, leiste aber keinen substanziellen
Beitrag zur Abwendung von Konkursen.
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12. Oktober 2020
Die
Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen schreibt in ihrer
Stellungnahme betreffend die Teilrevision des MWSTG (Weiterentwicklung
der MWST) und der MWSTV:
"Nachfolgend beantragen wir im Rahmen der Vernehmlassung
betreffend die Teilrevision des MWSTG (Weiterentwicklung der MWST)
und der MWSTV die Entlastung der Anlagestiftungen und verzichten auf
eine Stellungnahme zu den Bereichen Steuerpflicht, Steuerabrechnung
und Steuersicherung.
Bereits vor einiger Zeit hat die Konferenz der Geschäftsführer
der Anlagestiftungen (KGAST) der ESTV das Anliegen unterbreitet, die
mehrwertsteuerliche Benachteiligung der Anlagestiftungen gegenüber
den kollektiven Kapitalanlagen gemäss KAG aufzuheben (z.B. mittels
Erweiterung des Anwendungsbereichs von Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit.
f MWSTG auf Anlagestiftungen).
Damit würden gewisse an die Anlagestiftungen erbrachte Leistungen
von der MWST ausgenommen. Die ESTV schätzt die
Steuermindereinnahmen, welche durch die beantragte Ausweitung der
Ausnahme entstünden, grob auf 10 bis 15 Millionen Franken jährlich
(vgl. Schreiben des Direktors der ESTV an den Geschäftsführer der
KGAST vom 17. April 2020). (…)
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7. Oktober 2020
Per
1. Januar
2021 wird
Hans-Urs
Baumann
neuer Leiter
Immobilien
und Mitglied
der
Geschäftsleitung
der PKG
Pensionskasse.
Er tritt die
Nachfolge
von Gerold
Moser an,
der während
17 Jahren
die
Immobilienbelange
der PKG
Pensionskasse
verantwortete.
Hans-Urs
Baumann
(55), der
sein Amt am
4. Januar
2021
antritt,
studierter
Architekt FH
und verfügt
über ein
Nachdiplomstudium
in
Betriebswirtschaft
und
Management
sowie einen
Master in
Real Estate
Management
der
Fachhochschule
Zürich.
Während
vier Jahren
war Hans-Urs
Baumann als
Kantonsbaumeister
für den
Kanton
Luzern
tätig.
Gegenwärtig
ist er
Mitglied der
Geschäftsleitung
der
Fundamenta
Group
(Schweiz)
AG, eines
unabhängigen
Schweizer
Immobilienunternehmens
in Zug.
Hans- Urs
Baumann, der
mit seiner
Familie in
Luzern lebt,
wird mit
seinem
Amtsantritt
gleichzeitig
Mitglied der
PKG-Geschäftsleitung.
Die PKG
wurde 1972
als
Gemeinschaftseinrichtung
für KMU
errichtet.
Heute zählt
sie 1677
angeschlossene
Unternehmen,
35’423
Versicherte,
Rentner und
ein
Anlagevermögen
von 7,8 Mrd.
Franken.
13. Oktober 2020
In der
Schweiz hatten
2019 rund 38%
der ständigen
Wohnbevölkerung
ab 15 Jahren
einen
Migrationshintergrund
(2’722’000
Personen). Dies
entspricht einer
Zunahme von 1,3%
gegenüber dem
Vorjahr. Über
80% der
Bevölkerung mit
Migrationshintergrund
wurden im
Ausland geboren
und gehören zur
ersten
Generation
(2’202’000
Personen). Alle
anderen wurden
in der Schweiz
geboren und
gehören zur
zweiten
Generation
(520’000
Personen). Die
Bevölkerung mit
Migrationshintergrund
hat neben der
schweizerischen
(36%) am
häufigsten eine
italienische
oder deutsche
Staatsangehörigkeit
(je 10%).
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12. Oktober 2020
Das
Bundesverwaltungsgericht
weist die
Beschwerde einer
Gruppe
pensionierter
Saurer-Mitarbeiter/innen
ab. Die
Pensionäre
verlangten von
der
Pensionskasse
der
Saurer-Unternehmungen
eine Beteiligung
an Überschüssen
und mehr
Mitbestimmung.
Das BVGer
schreibt in
einer
Medienmitteilung
dazu:
Die
sieben
pensionierten
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeiter
der
Saurer-Werke
in Arbon (TG)
machten
geltend, der
Stiftungsrat
der
Pensionskasse
der
Saurer-Unternehmungen
habe ab dem
Jahr 2008
die
Interessen
der
Rentenbezüger
missachtet.
Ausserdem
seien freie
Mittel
einseitig
verwendet
sowie
Informationen
verweigert
worden.
Die
Beschwerdeführenden
verlangten
uneingeschränkte
Informationserteilung
und Einblick
in die
Buchhaltung
der
Pensionskasse.
Überschüsse
jenseits des
Deckungsgrades
von 130
Prozent
sollten an
Aktive und
Rentner
weitergegeben
werden.
Ferner
forderten
die
Pensionäre
den Einsitz
eines
Rentner-Vertreters
in den
Stiftungsrat
sowie die
Einsetzung
einer
interimistischen
Verwaltung
für die
Pensionskassenführung.
Die
Ostschweizer
BVG- und
Stiftungsaufsicht
hatte eine
entsprechende
Aufsichtsbeschwerde
der
pensionierten
Saurer-Mitarbeiter/innen
in allen
Punkten
abgewiesen,
worauf diese
ans
Bundesverwaltungsgericht
(BVGer)
gelangten.
Die
Beschwerdeführenden
wiesen
darauf hin,
dass sich
seit den
Neunzigerjahren
unverbrauchtes
Deckungskapital
sowie
Reserven und
Rückstellungen
in der
Pensionskasse
angehäuft
hätten.
Diese Mittel
seien – im
Rahmen einer
Teilliquidation
–
auszuscheiden
und an
diejenigen
Personen zu
verteilen,
die sie
gespart
hätten.
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13. Oktober 2020
Das
Bundesamt für
Sozialversicherungen
(BSV) verbessert
die Aufsicht und
die Qualität der
medizinischen
Begutachtung in
der IV. So
werden etwa die
Zielvereinbarungen
mit den
IV-Stellen
überarbeitet,
die Perspektive
der Versicherten
einbezogen,
Probegutachten
verlangt und die
Rückmeldungen an
die Gutachter
verbessert.
Grundlage für
die Massnahmen
sind zwei
Berichte zur
Aufsicht über
die IV-Stellen
sowie über die
Vergabepraxis
und die
Qualitätssicherung
bei den
medizinischen
Gutachten.
Um
abzuklären, ob
jemand Anspruch
auf Leistungen
der IV hat,
werden häufig
medizinische
Gutachten
benötigt. Um
eine hohe
Qualität
sicherzustellen,
hat das EDI im
Frühjahr das
Institut
Interface
Politikstudien
Forschung
Beratung
zusammen mit dem
Forensisch-Psychiatrischen
Dienst (FPD) der
Universität Bern
beauftragt, das
System der
Gutachtertätigkeit
und die
Zuteilung der
Aufträge zu
evaluieren.
Mehrere
Empfehlungen,
welche die
externen
Experten
abgeben, decken
sich mit
Massnahmen, die
in der Reform
zur
Weiterentwicklung
der IV
inzwischen vom
Parlament
beschlossen
wurden. Sie
werden ab 2022
umgesetzt.
Insbesondere
werden eine
unabhängige
Kommission für
Qualitätssicherung
und Zulassung
von Gutachtern
eingesetzt, die
Vergabe von
Gutachten
transparent
gemacht und die
Begutachtung mit
Tonaufnahmen
festgehalten.
Mitteilung BSV –
Gutachten
9. Oktober 2020
Werner
C. Hug hat sich
in der FuW den
Kopf zerbrochen,
wie den Frauen
eine Mini
AHV-Revision
schmackhaft
gemacht werden
könnte, ohne die
AHV-Kasse über
Gebühr zu
belasten. Man
sollte – so
seine Hoffnung –
folgender Idee
zum Durchbruch
verhelfen:
"In den
Jahren 2022
bis 2033
werden die
Jahrgänge
1958 bis
1968 mit 64
bzw. mit der
Revision mit
65
pensioniert.
Diesen
Jahrgängen
könnte eine
«Frauenlohngutschrift»
in Form
eines fixen
Betrags auf
dem
AHV-Jahreslohn
gewährt
werden,
ähnlich den
heute
gewährten
Erziehungs-
und
Betreuungsgutschriften.
Ein fixer
Betrag, weil
eine
prozentuale
Erhöhung des
AHV-Jahreslohns
höhere
Einkommen
begünstigen
würde. Zur
Vermeidung
dieses
Effekts kann
der Betrag
je nach
Einkommenshöhe
gestaffelt
werden,
womit
besonders
tiefe
AHV-Renten
angehoben
werden. Die
entsprechenden
Beiträge
können
bereits
heute
berechnet
werden.
Die
Politik
entscheidet
somit,
welche Löhne
mit einer
höheren
Rente
begünstigt
werden. Das
Entgegenkommen
hat einen
politischen
Preis, der
von der
Parlamentsmehrheit
zu fixieren
und dem
Souverän
einfach zu
kommunizieren
ist.
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9. Oktober 2020
Eric
Breval, Chef der
Ausgleichsfonds
AHV/IV/EO,
rechnet mit
kreativen
Lösungen in der
Krise.
Jedenfalls in
seinem Interview
mit der NZZ, das
Michael Ferber
führte. Im
weiteren zeigt
er auf, welche
Entwicklungen er
erwartet und wie
die
Anlagestrategie
des
Ausgleichsfonds
sich von jener
einer
Pensionskasse
unterscheidet.
Auszüge:
Wird
das
Umlageergebnis
der AHV – also
die Differenz
aus Einnahmen
und Ausgaben des
Sozialwerks – im
Jahr 2020
negativ sein?
Die ehrliche
Antwort ist: Ich
weiss es nicht.
Wenn wir die
Staf nicht
hätten, läge das
Umlageergebnis
wohl bei einem
Minus von
ungefähr 1,2
Mrd. Fr. Durch
die
Staf-Mehreinnahmen
dürfte es aber
in diesem Jahr
weder massiv
negativ noch
massiv positiv
ausfallen. Ohne
die Staf würde
es sehr schlecht
aussehen. Der
AHV-Ausgleichsfonds
ist ein
Pufferfonds.
Unser Ziel ist,
dass die Renten
immer bezahlt
werden können.
Das Vermögen ist
sehr liquide
angelegt. Für
die drei
Sozialversicherungen
AHV, IV und EO
beläuft es sich
auf ungefähr 36
Mrd. Fr. Das
Gros davon
können wir
innerhalb von
wenigen Wochen
veräussern.
Hat
der
AHV-Ausgleichsfonds
in der
Corona-Krise
auch wirklich
als Puffer
funktioniert?
Das hat sehr gut
funktioniert.
Eigentlich
mussten wir sehr
wenige
Vermögensanlagen
verkaufen, um
die
Mindereinnahmen
zu kompensieren.
Der Grund dafür
war, dass der
Verwaltungsrat
seit Jahren eine
defensive
Strategie mit
Absicherungsmandaten
fährt. Im
Aktienbereich
hatten wir ein
sogenanntes «Tail
Risk
Hedging»-Programm
– ein
Absicherungsprogramm,
für das wir eine
Versicherungsprämie
bezahlten. Diese
Prämie verliert
man, wenn die
Aktien steigen.
Wenn sie
fallen, bekommt
man eine
Auszahlung. Das
hat uns
geholfen. Im
schlimmsten
Moment an den
Märkten, am 20.
März, und im
besten Moment
für die
Absicherung
haben wir dieses
«Tail Risk
Hedging»-Produkt
verkauft. Das
hat uns 300 bis
400 Mio. Fr.
gebracht, was
unserer
Performance
wesentlich
geholfen hat.
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Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
OKTOBER
- 22. / 27. Oktober, Bern
Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA)
BVG-Seminar, für Fachleute und weitere Interessierte,
Link
- 28. Oktober, Zürich
Frankfurt Business Media
2. Institutional assets Swiss Pension Forum,
Link
NOVEMBER
- 11. November, Webinar
Libera
Libera Forum 2020,
Infos
- 11. November, St.Gallen
ASIP
Kompaktseminar ESG & Klima.
Link
- 17. November, Zürich
Schweizer Monat
Altersvorsorge: Ausweg aus der Reformblockade?
Info
- 19. November 2020, Zürich / abgesagt
Swiss Life Pension Services
Pension Breakfast.
- 19. November, Zürich
PK-Netz
Wechsel der VE unter der Lupe.
Infos
- 20. November, Aarau
Gewos
XVI. AIS 2020 – Weiterbildung für Stiftungsräte.
Link
- 25. November, Zürich
Schulthess
Sozialversicherung in Unternehmen.
Programm
- 26. November 2020, Lausanne / abgesagt
Swiss Life Pension Services
Pension Apéritif.
Aus- und
Weiterbildung
OKTOBER
- 21. / 22. Oktober
vps.epas
Leistungsfallmanagement.
Link
- 20. Oktober, Zürich
Kammer der PK-Experten
Weiterbildungstagung.
- 29. Oktober, Luzern
vps.epas
Vorsorge- und Anlagestrategie einer PK in der Praxis.
Link
- 29. Oktober, Zürich
ASIP
Weiterbildung der obersten Führungsorgane.
Link
NOVEMBER
- 2. /3. November, Bern
Movendo
Basiskurs für Mitglieder von Stiftungsräten.
Website
- 3. November, Lsuanne
Kammer der PK-Experten
Weiterbildungstagung
- 4. November, Zürich
vps.epas Workshop für Präsidenten und Vizepräsidenten der Führungsorgane von
PKs.
Link
- 6. / 13. November, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung für Stiftungsräte.
Website
- 9. / 16. November, Zürich
Fachschule für Personalvorsorge
Seminar Leistungen und Koordination Berufliche Vorsorge.
Link
- 11. / 18. November, Zürich
Fachschule für Personalvorsorge
Seminar Leistungen und Koordination Berufliche Vorsorge.
Link
- 12. November, Zürich
vps.epas
VPS Impulse. Tagung zur Unterstützung der Eigenverantwortung.
Website
- 16. / 17. November, Bern
Movendo
Aufbaukurs für Mitglieder von Stiftungsräten.
Website
- 19. November, Bern
PK-Netz Wechsel der Vorsorgeeinrichtung unter der Lupe.
Infos
weitere
Termine ....
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