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4018   19.10.2020        
      
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 KOMMENTAR

Wunschzettel und Ratlosigkeit

In Kürze wird der Bundesrat seine Botschaft zur BVG-Revision ans Parlament schicken. Zu erwarten ist eine in den Grundzügen unveränderte Vorlage gemäss Vernehmlassung. Das heisst mit einem Rentenzuschlag als Kompensation für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6%.

Die bürgerlichen Jungparteien haben andere Vorstellungen von einer Revision. Sie haben diese an einer Veranstaltung der IZS in Zürich nochmals vorgetragen. Nicht weniger als sechs Parteien haben sich auf eine gemeinsame Stellungnahme geeinigt, was unabhängig vom Ergebnis schon Anerkennung verlangt. Entscheidend für sie ist die Ablehnung des Rentenzuschlags, die zentrale Innovation des sog. Sozialpartnerkompromisses. Eigentlich müsste der Bundesrat schon aufgrund dieser Haltung der Jungparteien seine Vorlage überdenken, denn die Jungen sind in erster Linie betroffen.

Im Einzelnen bildet ihre Stellungnahme eine Addition von Vorschlägen, die ohne übertriebene Rücksicht auf technische Machbarkeit und Kosten aufgelistet werden. Auch die Konsequenzen scheinen oft wenig bedacht.

Die Abschaffung des Koordinationsabzugs bei gleichzeitiger Flexibilisierung des massgeblichen Jahreslohns auf Basis des Beschäftigungsgrads hätte eine erhebliche Verteuerung und die Ausweitung der Versichertenbasis zur Folge. Das würde nicht bloss auf Arbeitgeberseite auf Ablehnung stossen, sondern auch bei den beglückten Neuversicherten längst nicht in allen Fällen Gegenliebe finden. Solche Vorschläge sind wohl der Unterstützung der links der Mitte angesiedelten Teilnehmer geschuldet, während die eher konservativen Jungfreisinnigen ihre Rentenalter-Forderungen einbringen konnten. Interessanter ist die Idee eines fixen Beitragssatzes für die Arbeitgeber. Was sich damit für Sätze der Arbeitnehmer ergeben, bleibt offen. Zudem ist nicht klar, wie weit und ob überhaupt die steigende Skala älteren Arbeitnehmern bei einer Neuanstellung schadet. Der Arbeitgeber kann die höheren PK-Kosten mit einem tieferen Lohn kompensieren.

Man darf die gemeinsame Stellungnahme wohl nicht als ausgewogenes Gesamtkonzept verstehen und beurteilen. Aufschlussreich ist die grundsätzliche Stossrichtung. Sie bildet eine Zusammenfassung unterschiedlichster Bedenken und Forderungen, welche von der jungen Generation aus bürgerlicher Sicht an die Revision gestellt werden. Auch mit dem Zwang zum Kompromiss, um alle Beteiligten ins Boot zu holen.

Gehör können die Jungen sich primär über ihre Mutterparteien verschaffen. Diese haben aber teilweise sehr andere Vorstellungen. Mehrfach wurde deshalb auch betont, man müsse sie für die Interessen der Jungen sensibilisieren. In diese Richtung ist auch schon einiges geplant.

Sensibilisiert werden sollen sie auch für die geforderte Entpolitisierung des BVG. Darunter ist primär die Entfernung des Mindestumwandlungssatzes aus dem Gesetz zu verstehen. Er soll künftig auf der Basis einer Formel bestimmt werden. Die Forderung nach Entpolitisierung ist nicht neu. Sie ist ein Gebot der Vernunft. Das Parlament könnte jederzeit einen entsprechenden Entschluss fassen. Bloss erwartet das niemand. Man dreht lieber endlos an den Stellschrauben der technischen Parameter. So verfahren ist die Situation mittlerweile.

Peter Wirth, E-Mail

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