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Sehr geehrte Damen und Herren,

als Systemlieferant digitaler Systemlösungen für Infrastruktur-, Industrie- und Energieanlagen möchten wir Sie gerne über unsere aktuellen Themen informieren.

In dieser Newsletter-Ausgabe möchten wir Sie über folgendes Thema informieren:
  • IT-Sicherheitsgesetz 2.0 - Anforderungen an die Leit- sowie SPS- und Fernwirktechnik
Viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe wünscht Ihnen
Ihr OHP-Team
Sind Sie gerüstet für die neuen Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0?
Die erweiterte Version des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 liegt aktuell als zweiter Referentenentwurf vor. Auch für die Bereiche Leit- sowie SPS- und Fernwirktechnik ergeben sich einige wichtige Neuerungen.
Mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wird die Anforderung, ein System zur Angriffserkennung zu betreiben verpflichtend.

Mit unserem ProWin V10 IT-Sicherheitsprotokoll zeigen wir in der praktischen Anwendung, wie ein solches System gestaltet und implementiert werden kann. Als direkter Kernbestandteil unseres Leitsystems lassen sich bereits jetzt mehr als 100 Abweichungen zum Normalzustand am Leitsystem sowie an den SPS- und Fernwirktechnik-Geräten erkennen. Diese können anschließend auf allen gängigen Medien (z.B. SMS, E-Mail, VoIP) alarmiert werden. Im Idealfall kann so schon im Vorfeld auf eine mögliche Bedrohung reagiert werden, bevor es zu einer Beeinträchtigung oder Schädigung des Anlagenbetriebes kommt.
Einführung eines IT-Sicherheitskennzeichens

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass in KRITIS-Anlagen nur noch Komponenten verbaut werden dürfen, welche ein BSI-Sicherheitskennzeichen besitzen. Das IT-Sicherheitskonzept unserer Fernwirkstationen wurde durch das Security Analysis & Incident Response Team (CSIRT) eines großen Energieversorgers getestet und wird in diesem Zusammenhang fortlaufend weiterentwickelt. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass unsere Fernwirkstationen die Anforderungen des neuen IT-Sicherheitskennzeichens ebenfalls erfüllen werden.
IT-Sicherheit in der Wasserversorgung und Abwasserklärung. Sind Web-Systeme hier die Lösung?

In letzter Zeit wurden vermehrt Berichte zur mangelhaften IT-Sicherheit in Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen veröffentlicht.

Die Situation - Die Mehrzahl aller Wasserbetriebe gilt nicht als kritische Infrastruktur (KRITIS), denn dies ist erst ab einer Versorgung von mehr als 500.000 Menschen der Fall. Stand 2016 betrifft dies nur 17 Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland. Die Digitalisierung bei kleinen und mittleren Wasserbetrieben schreitet jedoch aufgrund von finanziellem Druck und daraus resultierenden Personaleinsparungen, mit einem enormen Tempo voran.

Vor dem Hintergrund der Erweiterung des IT-Sicherheitsgesetzes stellt sich bei der Neuanschaffung von Prozessleittechnik und Industriesteuerungen die Frage auf welche Technologie Wasserbetriebe setzten sollten um die künftigen Anforderungen abzudecken. Der Weg zur reinen Web-Bedienung von Leitsystemen scheint nur kurz- bis mittelfristig zielführend. Wenn der Schwellenwert für die Einstufung als kritische Infrastruktur im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 deutlich herabgesetzt wird, dürften erneute Anschaffungen notwendig werden. Basierend auf unseren Erfahrungen aus dem Bereich Strom- und Gasversorgung, ergibt sich ein Bild, dass Web-Bedienung hier schlicht und einfach nicht vorzufinden ist. Eben weil diese Versorger als kritische Infrastruktur eingestuft sind.
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