WICHTIGE INFO ZU DEN KURZFILM-JAHRESPAKETEN 2021
Für den Abruf der Förderung 2020 bei der FFA möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass nur Zeiträume anerkannt werden, in denen das Kino auch geöffnet war. Innerhalb dieser Zeiträume müssen dann die Anzahl der (Wochen-)Abspiele nachgewiesen werden. Das kann über die Buchungsliste erfolgen, die wir den Versandkostenabrechnungen beilegen, oder Sie erstellen eine eigene Filmliste, der Filmtitel und Abspielzeitraum zu entnehmen ist. Für Rückfragen dazu stehen wir gern zur Verfügung.
Da der Lockdown noch anhält und tendenziell eher verlängert als aufgehoben wird, warten wir mit der Rechnungsstellung für die Abspielpakete 2021 noch. Online-Einbettungen werden auf die Pakete gebucht, von der FFA aber nicht als Kinoabspiel anerkannt und entsprechend nicht gefördert, da sie auch außerhalb der Kinoöffnungen stattfinden. Dies gilt auch für 2021. Wir bieten da gern flexible Lösungen (z.B. Abspiele im Saal ohne Zusatzkosten nachholen, sobald Kinos wieder geöffnet haben. Sprechen Sie uns gern an.
Bitte teilen Sie uns Ihren FFA-Abgabesatz mit, sobald Sie ihn von der FFA für das neue Jahr erhalten.
ALLES GUTE UND BLEIBEN SIE GESUND!
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