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Liebe PartnerInnen und KundInnen,

Nach Ablauf der Einspruchsfrist übermitteln wir Ihnen sehr gerne die erfreuliche, ausführliche Einstellungsbegründung der WKStA, die uns nun offiziell vorliegt.

Folgende Erwägungen der Staatsanwaltschaft möchten wir besonders hervorheben:  


„Entgegen dieser ursprünglichen Annahme hat sich keine konkrete Verdachtslage in Richtung Betrug bzw. Betrugsversuch ergeben: Inhaltlich des nunmehr vorliegenden Gutachtens der Mag. X*) vom 20. Jänner 2021 (ON 188) im Zusammenhalt mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen – auch unter Berücksichtigung der nicht unplausiblen Stellungnahmen des Beschuldigten Dirk MORINA, insbesondere ON 84 - bestehen keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für einen Betrugsvorsatz, insbesondere nicht für einen Schädigungsvorsatz des genannten Beschuldigten im Zeitpunkt der jeweiligen Übergabe des Geldes durch die „Investoren“ (Nachrangdarlehensgeber bzw. Anleihegläubiger). […]
Aus dem nun vorliegenden Gutachten der Mag.X*) vom 20. Jänner 2021 (ON 188) ergibt sich zusammenfassend Folgendes: „Aufgrund der derzeit vorliegenden Bankkonten konnten keine größeren, nicht definierten Zahlungsflüsse auf andere betriebsfremde Bankkonten festgestellt werden. Die einzelnen Bankkonten wurden im Wesentlichen im Zeitablauf für die Sammlung der Investorengelder, Rückzahlungen im Zusammenhang mit den Nachrangdarlehen, Provisionszahlungen, Vergabe von Pfandkrediten, 
Gesellschafterbezüge, sonstige Auslagen und den laufenden Geschäftsbetrieb verwendet.“ 
Insgesamt konnte die Sachverständige nach der Kontoanalyse somit feststellen, dass der Beschuldigte ersichtlich Pfandgeschäft real betrieb und das Pfandkreditvolumen im Verhältnis zu den Investitionen bis 2019 sukzessive auf bzw. ausbaute (auf insgesamt 59 Prozent im Jahr 2019). Aus der Kontoanalyse 
erhellte lediglich, dass Dirk MORINA bislang offenbar „ohne größeres Netzwerk“ agierte, somit das Pfandgeschäft im Wesentlichen selbst bewerkstelligte. Auf der Grundlage dieses Gutachtens erwies sich die inhaltlich ON 84 gegebene Erklärung des Beschuldigten Dirk MORINA der von der Verdachtslage umfassten Vorgänge als nachvollziehbar […].

Es wurde festgestellt, dass ersichtlich (auch nach Ansicht des Gerichtes) bislang „kein Schaden eintrat “ […].
Demgegenüber erweisen sich die zeugenschaftlichen Ausführungen der Anzeiger (ON 2 bzw. ON 6, 13 und 15) überwiegend als bloße Mutmaßungen bzw. Schlussfolgerungen und subjektive Befürchtungen […] und beziehen sich abgesehen von bloßen „Bilanzthemen“ (Forderungen Pfandhaus MIELKE und App-E-Motion AG) ersichtlich teils auf bloß verhältnismäßig geringe Beträge. 
Selbst nach der seinerzeitigen Anzeige ON 2 Nachrangdarlehen bislang zurückgezahlt wurden.
[…] 

Ergänzend wäre anzumerken, dass es sich bei den Nachrangdarlehen bzw. Anleihen ersichtlich per se immer um gewisse Risikogeschäfte handelte, welcher Umstand sich auch in der Höhe des angebotenen Zinssatzes widerspiegelte.“

Des Weiteren können wir Ihnen auch den Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien übermitteln, wonach sämtliche beim Oberlandesgericht Wien erliegenden Gelder bzw. Erlagsgegenstände freigegeben werden und die Gelder auf unser Konto zu überweisen sind. 

*) Name wurde aus Datenschutzgründen entfernt.
Nach diesen erfreulichen Nachrichten haben wir die letzten Tage intensiv genutzt um den Status quo zu analysieren und unsere weitere Vorgangsweise zu definieren.
 
Wir möchten Ihnen hier die wesentlichsten Fakten für den Fahrplan mitteilen, mit denen wir uns aktuell zu beschäftigen haben und die es zu bedenken gibt:
  • Im letzten Jahr konnten wir Pfandgeschäft nur weiter vermitteln und durch die Provisionen unseren Betrieb am Leben erhalten. Es entstand uns ein enormer Ausfall von Zins-Ertrag.
  • Mehrere Pfandkreditnehmer dachten, dass diese aufgrund der Strafanzeige gegen GoLending keine Zins- bzw. Kreditrückzahlung mehr machen müssen. Gegen diese konnte aufgrund fehlender liquider Geldmittel keine juristischen Maßnahmen ergriffen werden, was jetzt selbstverständlich erfolgen wird.
  • Die Pandemie hat auch mehrere Pfandkreditnehmer betroffen, sodass mit diesen Zinsreduzierung und Verlängerungen der Kreditlaufzeit vereinbart wurden.                                                                                                                        
  • Und was nicht vergessen werden darf: es entstanden erhebliche Kosten für die juristische Betreuung durch Rechtsanwälte, ohne deren professionelle Hilfe und Stellungnahmen es nicht so schnell zur Aufhebung gekommen wäre.
Aufgrund dieser hier angeführten Fakten werden wir ein Konzept erstellen, nach welchem Zinsen- und Rückzahlungen an Ihre Kunden erfolgen werden.

Als weiterer Punkt ist die Erstellung des neuen Kapitalmarktprospektes für die 4. Tranche, welches laut unseren Anwälten in 4-6 Wochen verfügbar sein wird.  

Sie erkennen, wir haben einige Aufgaben zu erledigen.
Uns ist bewusst, dass diese Auskunft für Sie sehr unbefriedigend sein wird, da Sie mit einer raschen Auszahlung gerechnet haben.
Für uns ist es wichtig, dass Sie alle Ihr Geld wieder bekommen, weiterhin niemandem Schaden zugefügt wird und die GoLending AT GMbH am Leben erhalten bleibt.
Für uns ist dies der Anfang des neuen Kapitels und wir hoffen, schon in Kürze dort anknüpfen zu können, wo es vor einem Jahr so abrupt geendet hat.

Bitte unterstützen Sie uns auf dem Weg dorthin, denn wir sind nun ein in der Tiefe geprüftes Unternehmen, mit dem Sie auch in Zukunft auf Jahre als seriöser Partner erfolgreich arbeiten können.

Ihr
GoLending-Team.
Unser Geschäftsführer Dirk Morina ist unter der Mail- Adresse:
dm@go-lending.com
erreichbar.

Für alle detaillierten Anfragen und Informationen zu Ihren Verträgen nutzen Sie bitte die Mail- Adresse:
office@go-lending.com
Telefonisch können Sie uns unter:
T: +43 1 8652618
kontaktieren.
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