Auszug aus der aktuellen Corona-Verordnung
Baden-Württemberg Stand 08.03.2021
Erlaubt ist
"... Sport (kontaktarm) innerhalb geschlossener Räume (keine Schwimmbäder) mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt..."
|