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Newsletter März 2021

In eigener Sache
Ende 2020 haben wir an dieser Stelle auf das erfolgreiche Crowdfunding zur Finanzierung der Anstellung einer Anwältin/eines Anwalts hinweisen können. Im Februar konnten wir sechs bestens qualifizierten Bewerber*innen zum Ge-spräch einladen. Nach ausnahmslos interessanten Begegnungen mit motiviert-en Bewerber*innen ist unsere Wahl auf Lynn Zürcher (*1991) gefallen. Die MLaw/Rechtsanwältin hat nach ihrem Masterabschluss 2016 an den Universi-täten Fribourg und Bern vielfältige Praxiserfahrung gesammelt und wurde 2020 als Berner Rechtsanwältin patentiert. Unter anderem war Lynn im gerichtlichen, anwaltschaftlichen und sozialarbeiterischen Kontext tätig, wo sie sich sowohl beratend als auch vertretend engagiert hat. Als Anwältin setzt sie sich dafür ein "dass allen Menschen der Zugang zum Recht gewährt und ihnen mit Respekt, Solidarität und der Garantie eines fairen Verfahrens begegnet wird". Lynn freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem Solidaritätsnetz Bern und wir freuen uns riesig darauf, ab dem 1. April gemeinsam mit ihr für die Rechte von Menschen mit prekärem Aufenthaltstatuts zu kämpfen und auf ihre Fachkenntnisse zählen zu können!

                

Ebenfalls neu zum Team gestossen ist Nicola Marbet, der während sechs Monaten sein Praktikum als Studierender der Fachhochschule Soziale Arbeit im Solidaritätsnetz Bern absolviert. Nicola unterstützt uns engagiert bei der So-zialberatung und der Fallführung und setzt sich ausserdem für unser Projekt "Kinderrechte selbstbestimmt" (KiS) ein.

Wir heissen Lynn und Nicola herzlich willkommen!

Verabschieden mussten wir uns von unserem Zivildienstleistenden Manuel Auf der Maur. Während seines sechsmonatigen Einsatzes hat die Anlaufstelle von seinen hohen sozialen Kompetenzen, seiner Affinität für Migrationsthemen und – last but not least – von seinem ausgesprochenen handwerklichen Geschick profitieren können. Wir wünschen Manuel bei seiner künftigen Tätigkeit als Lehrer viel Glück.

Nach langjähriger Projektarbeit für das "KiS" verlässt uns auch Lou Losinger, um sich beruflich weiter zu entwickeln. Auch ihr gelten ein grosser Dank für ihren nachhaltigen Einsatz zu Gunsten von jungen Geflüchteten und die aller-besten Wünsche für die Zukunft.

"Rückkehrzentren sind ein soziales Pulverfass"
In einem Gastkommentar in der Neuen Zürcher Zeitung vom 24.02.21 äussert sich der Riggisberger Pfarrer Daniel Winkler zu den katastrophalen Zuständen in den von der ORS geleiteten Rückkehrzentren. Er weist darauf hin, wie gross die Einschränkungen der Lebensmöglichkeiten durch die Repressions-massnahmen sind und betont, dass die Probleme der Menschen in den Rück-kehrzentren – und somit im unbegrenzten Nothilfe-Lockdown – durch von der Zentrumsleitung verordnete Corona-Quarantänen noch verstärkt werden. "Neben der unmittelbaren Bedrohung der körperlichen Gesundheit besteht auch die Gefahr einer psychischen Dekompensation mit unkontrollierbaren Fol-gen."
In der Februar-Ausgabe des Beobachter schreibt Tina Berg über Kinds-wohlgefährdungen im Asyl- und Ausländerrecht durch soziale Isolation und strukturelle Gewalt in den Notunterkünften. Walter Leimgruber, Mitglied der Eid-genössischen Migrationskommission schlägt darin vor, dass Kinder nicht mehr in Kollektivunterkünften untergebracht werden, wo sie keine Rückzugs- und Entwicklungsmöglichkeiten haben. "Es ist hochproblematisch, dass Kinder im gleichen Regime leben wir ihre Eltern. Wir sperren die Kinder von Gefangenen ja auch nicht ins Gefängnis."
Bereits im Dezember 2020 sind die Solinetze Schweiz mit einem Schreiben mit sechs konkreten Forderungen an alle Mitglieder der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD gelangt, darunter jener, allen Langzeitnothilfebeziehenden mit einem vereinfachten Härtefallverfahren eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen und damit u.a. den Zugang zu Ausbil-dung und Beschäftigung zu ermöglichen.
Das Solidaritätsnetz beteiligt sich seit Anfang 2020 aktiv an der Koordination und Finanzierung der privaten Unterbringung von Geflüchteten in Nothilfe. Be-sonders verletzliche Menschen, die z.T. seit vielen Jahren in Rückkehrzentren und ausschliesslich von der Nothilfe leben, können sich auf diese Weise in einem geschützteren Umfeld von den sozialen und sanitären Strapazen in den Zentren erholen. Bis anhin geht die private Unterbringung mit dem Verzicht auf die 8 Franken Taggeld einher, die den Geflüchteten in Nothilfe im Kanton Bern ausbezahlt werden. Diese ausbleibenden Mittel werden von den Hilfsorgani-sationen übernommen, die dabei auf die Solidarität von vielen Spender*innen zählen können.
Letzten September setzte der Grosse Rat ein Zeichen und beschloss, die Not-hilfe von acht Franken pro Tag auch privat untergebrachten abgewiesenen Asylbewerber*innen zu entrichten. Die Umsetzung des Beschlusses ist noch ausstehend.

Cumulus-Gutscheine
Bereits nutzen viele Gönner*innen die effiziente Form der Unterstützung mittels Kauf von Cumulus Gutscheinen – es dürfen aber noch mehr werden! Detail-lierte Angaben findet ihr hier (s.Solikarte).
Der Kauf und Verkauf von Cumulus Gutscheinen stellt eine Win-win-win-Situation dar: Die Klient*innen des Solinetz' erhalten finanzielle Unterstützung für lebensnotwendige Ausgaben, die Anlaufstelle erhöht ihre (stets aufs Neue prekäre) Liquidität und Solinetz-Gönner*innen bezahlen ihre Einkäufe ohne Bargeld oder Kreditkarte an der Migros-Kasse.

Asylrecht (und -unrecht) kurz erklärt
In dieser Rubrik wollen wir jeweils kurz einen Begriff aus dem Asylrecht oder der Asylpraxis präzisieren. Diesmal F wie...

Familie:

Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen EKFF definiert den Begriff Familie wie folgt: „Der Begriff der Familie bezeichnet jene Lebensformen, die in den Beziehungen von Eltern und Kindern im Mehrgenerationenverbund be-gründet und gesellschaftlich anerkannt sind.

Diese Definition ist bewusst offen gehalten. Sie verzichtet auf wertende Aus-sagen und trägt der Vielfalt der Familienformen und dem wandelnden Ver-ständnis von Familie Rechnung. Familie (...) ist von grundlegender Bedeutung für das menschliche Zusammenleben. Familie ist deshalb auch eine soziale In-stitution. Als solche bedarf sie der gesellschaftlichen Anerkennung und Unter-stützung.

Im Migrationsrecht kommt in der Regel ein deutlich engerer und ausschlies-sender Familienbegriff zur Anwendung: 

Eine Familie wird von einem Ehepaar mit minderjährigen Kindern gebildet. Alle anderen Angehörigen, inkl. eigene Kinder über 18 Jahren haben keinerlei Anspruch auf Familienzusammenführung. Das Recht auf Familien-nachzug gilt ausserdem ausschliesslich für Personen, die nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Äusserst seltene Ausnahmen bestätigen die restriktive Regel.

 
Jahresversammlung 2021 - Save the date
Die Jahresversammlung der Mitglieder des Vereins Solidaritätsnetz Bern findet am Mittwoch 26. Mai 2021 ab 18.30 Uhr statt. Bitte merkt euch den Termin, über den Ort der Durchführung (ob im virtuellen oder im dreidimensionalen Raum) und das detaillierte Programm informieren wir zu gegebener Zeit auch an dieser Stelle.
Interessierte (noch-)Nicht-Mitglieder sind an der Versammlung ebenfalls herz-lich willkommen.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird mit den Traktanden und der Rechnung für den Mitgliederbeitrag 2021 allen aktuellen und ehemaligen Mitgliedern per Post zugestellt. Der Jahresbeitrag (mind. CHF 50 für Einzel-mitglieder) kann per sofort auf unser Konto CH15 0900 0000 3065 6992 8 (30-656992-8) überwiesen werden. Danke!

Pause in der Anlaufstelle
Von Montag 29. März bis Sonntag 11. April bleibt unser Büro an der Schwarztorstrasse 76 geschlossen. Die offene Beratung ist jedoch aus-nahmslos gewährleistet und zwar wie gewohnt jeweils am Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und am Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.
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Website
Solidaritätsnetz Bern
Schwarztorstrasse 76
3007 Bern
Tel.: 031 991 39 29
E-mail: info@solidaritaetsnetzbern.ch
Postkonto: 30-656992-8
IBAN: CH15 0900 0000 3065 6992 8
Öffnungszeiten: Di - Do, 8 - 17 Uhr
Beratung: Di 14-17 Uhr, Do 9 - 11.30 Uhr oder nach Vereinbarung

 
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