Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts um den CDU-Richter Huber hat mit seinem heutigen Urteil die Katastrophe befeuert, in welche die Wohnungspolitik der Regierungskoalition weist. Mit der Normenkontrollklage von CDU und FDP in enger Kooperation mit den Immobilienverbänden soll die Profitabilität des Immobiliengeschäfts sichergestellt werden – auf Kosten der 1,5 Mio. Haushalte, die längst am Rande ihrer Kräfte waren. Dieses Urteil betrifft die Zukunft spekulationsgebeutelter Städte in der ganzen Republik, und in Berlin ganz existenziell die Situation in den Portemonnaies von hunderttausenden Mieter*innen.
Das erste Instrument, das die Renditeerwartungen wirksam abgebremst hat und Mieter*innen eine Sicherheit bot, hat damit den fortwährenden Angriffen der Immobilienlobby nicht Stand gehalten. Doch wenn das Gericht allein die aktuelle und zukünftige Bundesregierung für Mietenregulierung verantwortlich macht, werden wir sie jetzt mit der Kampagne für einen bundesweiten Mietenstopp in die Pflicht nehmen. Zugleich gehen wir mit dem Volksbegehren für die Vergesellschaftung der Immobilienkonzerne in Berlin neue Wege. Die Bewegung für einen Wohnungssektor, der nicht der Maxime des Profits unterliegt, ist nicht mehr zu stoppen. Sie fordert Wohnraum in der Hand der Gesellschaft, der demokratisch kontrolliert und gemeinwohlorientiert bewirtschaftet wird.
Wir werden so alles dafür tun, dass dieses Mietendeckel-Urteil zum bundespolitischen Bumerang wird!
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