Lange Haft nach Wohnungseinbrüchen
Nach Wohnungseinbrüchen hat das Landgericht einen 34 Jahre alten Angeklagten aus Haan in einem zweiten Prozess erneut verurteilt. Der Mann muss insgesamt neun Jahre und sechs Monate Haft verbüßen. Eingerechnet sind lange, weitere Strafen wegen früherer Taten. Der Mann soll mit Komplizen gemeinsam gehandelt haben, die in eigenen Verfahren belangt werden. In seinem Prozess ging es um mehrere Einbrüche in Häuser und Wohnungen während der Abwesenheit der Bewohner. In einem Fall in Haan war Schmuck für 27.000 Euro verloren gegangen. Dabei sollen die Einbrecher die Räume außergewöhnlich gründlich durchsucht und sogar Matratzen der Betten umgedreht haben. Laut Ermittlungen fuhren sie in Mietwagen zu ihren Tatorten. Ein Verleiher hatte beim Reinigen eines Fahrzeugs vergessenen Schmuck und Einbruchshandschuhe in einer Polsterritze der Rückbank gefunden und den Fund gemeldet. Das Landgericht musste gegen den Angeklagten erneut verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof Fehler in einem ersten, schärferen Urteil gefunden hatte. Mehrere Medienberichte ordnen die Taten falsch nach Solingen zu. Die Einbrüche ereigneten sich in Haan, Erkrath und in Heiden im Münsterland. In einem Fall soll es beim strafbaren Versuch geblieben sein. Das neue Urteil ist erneut angreifbar.
19.04.2021
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