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PFISTER TREUHAND AG 

Sehr geehrte Damen und Herren

Auch in diesem Newsletter behandeln wir wieder spannende Themen wie die Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen im Kanton Zürich, die Erhöhung des Privatanteils an Geschäftsfahrzeugen und innerhalb der Familie erbrachte Pflegeleistungen. Zudem freuen wir uns, Ihnen ein neuer Mitarbeiter der Pfister Treuhand AG vorzustellen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.



Ihr Pfister Treuhand Team
Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen im Kanton Zürich ab 1. Januar 2022 
 

Auf 1. Januar 2022 wird die Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen in Kraft gesetzt. Im Kanton Zürich wird die Kapitalleistung für die Ermittlung des Steuersatzes in eine jährliche theoretische Rente umgewandelt. Der Umwandlungssatz wird ab dem 1. Januar 2022 von bisher 10% (1/10 der Kapitalleistung) auf neu 5% (1/20 der Kapitalleistung) reduziert. An der minimalen einfachen Steuer von 2% wird aber festgehalten.
 
Mit dieser Änderung wird die Besteuerung von Kapitalleistungen der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge angepasst. Somit wird die im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Besteuerung beim Bezug von grossen Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule spürbar gesenkt. Die Reduktion kommt bei ledigen Steuerpflichtigen ab Bezügen von CHF 210’000 und bei verheirateten Steuerpflichtigen ab CHF 370’000 Franken und mehr zum Zuge. Mit den neuen Ansätzen bewegt sich der Kanton Zürich neu auch für Auszahlungen von CHF 500’000, 750’000 und 1’000'000 in einem vergleichsweise sehr attraktiven Rahmen.

Informationen Steuerberatung
Erhöhung des Privatanteils an Geschäftsfahrzeugen ab
1. Januar 2022

 

Die Berufskostenverordnung der direkten Bundessteuer für die pauschale Ermittlung des Privatanteils an Geschäftsfahrzeugen wird auf den 1. Januar 2022 angepasst. Diese Pauschale wird von 0.8% pro Monat auf 0.9% pro Monat erhöht. Im Gegenzug entfallen die Aufrechnung für den Arbeitsweg und der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer. Dazu entfällt für Arbeitgeber die Pflicht, den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu deklarieren. Trotz der Änderung bleibt es jedoch weiterhin möglich, die effektive private Nutzung mit einem Fahrtenheft abzurechnen und den Fahrkostenabzug geltend zu machen.
 
Im Interesse eines einheitlichen Lohnausweises können die Kantone die Verordnungsänderung bei den kantonalen Steuern übernehmen. Bei Übernahme des Vorschlags durch Kantone mit unbeschränktem Fahrkostenabzug oder einem Fahrkostenabzug von über CHF 3'000 entstünden diesen leichte Mehreinnahmen.

Informationen Personaladministration
Pflegleistungen innerhalb der Familie ausgleichen
 
In vielen Familien kümmert sich ein Kind intensiver um pflegebedürftige Eltern. Sterben nun die Eltern, erben grundsätzlich alle Kinder gleich viel. Die Betreuung der Eltern wird beim Erben nicht berücksichtigt.
 
Um solchen Problemen und darauf resultierenden Konflikten vorzubeugen, können folgende Massnahmen ergriffen werden:
 
- Der Pflegevertrag: Die Eltern setzen einen Pflegevertrag auf und listen detailliert auf, welche Leistungen erbracht werden und wie hoch die Entschädigung dafür ist.

- Testament: Im Testament kann festgehalten werden, dass das betreuende Kind mehr von Nachlassvermögen erhält als seine Geschwister. Es können auch Kinder auf den Pflichtteil gesetzt werden, die keinen Beitrag zur Betreuung der Eltern geleistet haben.
Informationen Privatkunden

Arbnor Jashari
 

Arbnor Jashari arbeitet seit Februar 2021 bei Pfister Treuhand AG. Er schloss 2019 sein Studium an der ZHAW in Winterthur ab und arbeitete anschliessend bei einer Big Four-Gesellschaft im Steuerbereich. Aktuell besucht er den Studiengang zum dipl. Treuhandexperten / MAS FH in Treuhand und Unternehmensberatung. Bei Pfister Treuhand AG unterstützt er unsere Kunden u.a. in den Bereichen Steuern, Kundenbuchhaltungen und Personal-/ Lohnadministration.

Mehr Informationen zu Arbnor Jashari Sie hier.


Nils Stump
 

Judoka Nils Stump aus Uster gewinnt bei der Europameisterschaft 2021 in Lissabon Bronze in der Gewichtsklasse -73kg. Auf seinem Weg zur Medaille besiegte der Schweizer eine hochkarätige Konkurrenz.
 
Pfister Treuhand AG unterstützt Nils bereits seit etlichen Jahren auf dem Weg an die Spitze. Wir freuen uns über seine tollen Leistungen. Herzliche Gratulation Nils und viel Erfolg an der Olympiade in Tokio!


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