Jährliche Auszahlung der 13. Rente, Finanzierung mit Lohnbeiträgen und MWSt
27. März 2024
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. An seiner Sitzung vom 27. März 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für die Umsetzung der Volksinitiative festgelegt, die am 3. März 2024 angenommen wurde.
Die 13. Monatsrente verursacht 2026 zusätzliche Ausgaben von 4,2 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat sich auf zwei Varianten zur Deckung dieser Mehrausgaben verständigt.
Eine Variante sieht eine Finanzierung ausschliesslich über eine Erhöhung Lohnbeiträge vor. Eine zweite Variante eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer. Damit will der Bundesrat verhindern, dass die Finanzen der AHV sich rasch verschlechtern.
Um eine zusätzliche Belastung der Bundesfinanzen zu vermeiden, soll zudem der Bundesbeitrag temporär reduziert werden.
Dazu will er zwei Varianten weiterverfolgen: Erstens die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte, zweitens die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.
Rentenzuschlag oder 13. Rente und die PKs
26. März 2024
Wie der Bundesrat die Initiative umsetzt, ist auch für die Pensionskassen wichtig. Die berufliche Vorsorge (BVG) orientiert sich in mehreren Eckwerten an der AHV. Würde der Ausbau dazu führen, dass die ordentlichen AHV-Renten erhöht würden, hätte dies im BVG unerwünschte Nebenwirkungen. Die ursprüngliche Botschaft des Bundesrats zur Initiative lässt jedoch vermuten, dass er diese ohne Kollateralschäden im BVG umsetzen wird.
Die ungeahnten Folgen
5. April 2024
Eine grössere Problemzone tut sich indessen bei den Leistungen der 2. Säule auf. Diese könnten wegen der 13. AHV-Rente sinken. Das hängt mit der Berechnung des BVG-Koordinationsabzugs zusammen, bei dem die inflationsbedingten Anpassungen der Altersrenten bis 2025 noch nicht berücksichtigt sind. Der Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente.
Bei einer höheren AHV-Rente würde der Koordinationsabzug von 25’725 auf 27’869 Franken erhöht. Bei PK-Versicherungslösungen, die relativ häufig nur das AHV-Gehalt abzüglich des Koordinationsabzugs versichern, würde der versicherte Lohn und damit die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sinken.
«Durch eine allfällige Reduktion des versicherten Lohnes sinken auch die Sparbeiträge. Dies führt letztlich zu tieferen zukünftigen Leistungen aus der 2. Säule. Die konkreten Folgen, nämlich Leistungseinbussen, dürften bei einer Person, die kurz vor der Pensionierung steht, eher vernachlässigbar sein», sagt Pius Baumgartner, Steuerexperte bei PensExpert. Bei jüngeren Personen, welche noch länger in der 2. Säule versichert sein werden, können die Leistungseinbusse aber signifikant ausfallen.
“Fragwürdige Finanzierung
28. März 2024
Höchst bedenklich ist der Umstand, dass die Erhöhung der Jahresrente um 8,3% auf jeden Fall per Anfang 2026 gesichert ist, notfalls via Verordnung des Bundesrats – aber die Finanzierung nicht. Diese wird mit grosser Wahrscheinlichkeit durch Volksabstimmungen oder Referenden verzögert werden. Das hiesse, dass der AHV-Fonds für einige Zeit geradestehen müsste.
Schon heute betragen die verlusttragenden Aktiven bloss 80% der Jahresausgaben, zieht man ein Darlehen von 10 Mrd. Fr. an die IV ab (gesetzlich erforderlich wären 100%). Mit einer Verzögerung der Finanzierung müsste Compenswiss, der Ausgleichsfonds der AHV, beginnen, Aktiven auf dem Fondsvermögen abzustossen, um die Renten zu begleichen.
Gleich, welche Variante am Schluss zum Zug kommt: Jede muss finanziert werden, die Milliarden sind noch nie vom Himmel gefallen. Am Schluss stellt sich auch die Frage: Müssten Initiativen wie diese, die riesige Ausgaben verursachen, aber keine Vorschläge zur Gegenfinanzierung enthalten, nicht für ungültig erklärt werden?
Für faire Finanzierung der
13. AHV-Rente
2. April 2024
Der pro Jahr mehrere Milliarden kostende AHV-Ausbau würde – anders als von den Initiantinnen und Initianten behauptet – auch den Mittelstand belasten, beziehungsweise besonders ihn, wenn es nach dem Bundesrat geht. Das ist spätestens seit Bekanntwerden seiner Finanzierungsvorschläge allen klar, auch wenn die Gegner der Initiative im Vorfeld der Abstimmung wann immer möglich darauf hingewiesen hatten.
Im Hinblick auf die momentan vorliegenden Finanzierungsoptionen des Bundesrates sprechen sich die Arbeitgeber, wenn, dann für eine Finanzierung der 13. AHV-Rente mittels Mischfinanzierung aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen aus. Mit der Mehrwertsteuer kann auf ein bereits bestehendes Instrument zurückgegriffen werden.
Zudem ist diese Finanzierungslösung fair, indem alle einen Beitrag leisten und damit – im Gegensatz zu nur zusätzlichen Lohnabgaben – auch die vom Ausbau profitierenden Rentnerinnen und Rentner. Eine Überwälzung der Kosten ausschliesslich auf die erwerbstätige Bevölkerung wäre dagegen unsolidarisch und einseitig. Es gilt zu bedenken, dass die Stimmbevölkerung unter 50 Altersjahren die 13. AHV-Initiative deutlich abgelehnt hat.
Vom Marketing-Trick zum administrativen Ärgernis
2. April 2024
Bundesrat und Parlament müssen einen Zielkonflikt lösen. Was ist wichtiger – eine administrativ möglichst einfache Umsetzung (via Erhöhung der AHV-Monatsrente um 8,3 Prozent) oder eine Umsetzung gemäss Wortlaut der neuen Verfassungsnorm (Rentenzuschlag einmal pro Jahr)?
Der Bundesrat sprach sich vergangene Woche überraschend für eine verfassungsnahe Umsetzung in Form eines Rentenzuschlags einmal pro Jahr aus. Die haarigen Details liess er dabei offen. Die Kernfrage dabei: Wie geht man mit Mutationen während des Jahres um? Versicherte sterben, Partner von Versicherten sterben, und auch andere Änderungen, die Einfluss auf den monatlichen Rentenanspruch haben, kommen immer wieder vor.
Es geht nicht um Kleinkram. Die AHV zahlt jeden Monat etwa 2,5 Millionen Renten, und laut Praktikern fallen im Mittel rund 60’000 Mutationen pro Monat an. Hier einige der Knackpunkte:
Zeitpunkt / Mutationen / Nachforderungen / Zuschlagsbasis.
“Schluss mit der Traumtänzerei”
25. März 2024
Wenn die heute tonangebenden Generationen die AHV ausbauen wollen, ist es ihre Pflicht, auch für eine solide Finanzierung zu sorgen. Nicht irgendwann, sondern von Anfang an. Das ist durchaus schmerzhaft, weil die Mehrwertsteuer und die Lohnbeiträge gerade erst erhöht worden sind, um das Ausbluten der AHV zu verhindern.
Doch auf die Schnelle gibt es keine Alternative. Gegenüber jüngeren Altersgruppen ist diese Art der Finanzierung unfair, weil sie die Hauptlast tragen müssen. Aber die Mehrheit hat entschieden. Die Jungen sind gefangen in einem Generationenvertrag, den sie nie unterschrieben haben. Und noch schlimmer wäre, wenn sie dereinst ein überschuldetes Sozialwerk übernehmen müssten.
Beunruhigend ist, dass nicht nur rot-grüne Schönfärber auf Zeit spielen wollen, sondern auch manche bürgerliche Strategen, die an die «Politik der leeren Kassen» glauben. Sie gehen davon aus, dass die überfälligen strukturellen Reformen – vor allem die Erhöhung des Rentenalters – erst gelingen werden, wenn dem AHV-Fonds tatsächlich das Geld ausgeht.
Die AHV – ein Selbstbedienungsladen
26. März 2024
Hansueli Schöchli zeigt auf, welche Kostenfolgen nach der 13. AHV-Rente weitere unmittelbar folgende Initiativen auf den Staatshaushalt haben werden.
Die AHV ist ein Selbstbedienungsladen. Das Volk hat das verstanden und Anfang März eine Erhöhung aller AHV-Renten um 8,3 Prozent beschlossen. Kostenpunkt: etwa 5 Milliarden Franken pro Jahr. Beschlossen haben dies vor allem Ältere, zahlen werden es vor allem Jüngere. Der Bundesrat wird voraussichtlich diesen Mittwoch seine Vorschläge bringen, wie die Rechnung verteilt werden soll.
Am gleichen Mittwoch klopft schon die nächste milliardenteure AHV-Initiative an die Tür. Die Mitte-Partei reicht bei der Bundeskanzlei die Unterschriften für zwei Volksinitiativen ein, die eine Besserstellung von Ehepaaren bei den Steuern beziehungsweise bei den AHV-Renten fordern.
Kein Wundermittel
26. März 2024
Mit Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbunds und einer der Väter der 13. AHV-Rente, zeigt sich sogar ein linker Ökonom kritisch gegenüber der angedachten Wunder-Steuer: Selbst wenn sie nicht zu einer massiven Verschiebung des Handels aus der Schweiz heraus führen sollte, sagt er, sei sie nicht geeignet zur Finanzierung der Sozialversicherungen. Grund: «Ihre Erträge wären wohl viel zu volatil – der Bund braucht dagegen ein Instrument, das ihm konstant ähnlich hohe Summen einspielt.»
Kurzfristig stehen darum Modelle im Vordergrund, die sich stärker entlang des Wirtschaftswachstums entwickeln: Der Bundesrat wird diese Woche über einen Vorschlag von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider beraten; laut der «Aargauer Zeitung» soll es sich um eine Mischung zwischen Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer handeln.
BVG-REFORM |
BVG-Reform: Frauen profitieren
2. April 2024
Eine Studie von BSS Volkswirtschaftliche Beratung mit den Daten der Lohnstrukturerhebung im Auftrag des überparteilichen Frauendachverbands alliance F belegt die positiven Auswirkungen der BVG-Reform auf Teilzeitanstellungen: Davon profitieren insbesondere viele Frauen. In der Mitteilung von alliance F heisst es dazu:
Insgesamt 275’000 Frauen erhalten durch die Reform der beruflichen Vorsorge eine höhere Rente, wie BSS berechnet hat. Der Grund dafür ist die überfällige Anpassung des Koordinationsabzugs, den alliance F seit vielen Jahren fordert.
Anstelle eines fixen Koordinationsabzugs von 25’725 Franken bleiben neu nur noch 20 Prozent jedes Lohns unversichert – damit sind Teilzeitarbeitende und Niedrigverdienende, die überwiegende Mehrheit davon Frauen, deutlich besser versichert. Sie profitieren darum tendenziell von der Reform.
Tiefer fällt die Rente aus dem BVG-Obligatorium bei 67’000 Frauen aus. Hier überwiegt der zweite Teil der Reform, die Senkung der Mindestverzinsung über den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent sowie die Senkung der Lohn-Beitragssätze ab 45 Jahren auf 14 Prozent (statt wie bisher 15 bzw. 18 Prozent).
Für einen Grossteil der Versicherten (rund 85 Prozent) hat die Senkung des Mindestumwandlungssatzes kaum Auswirkungen, da sie ausreichend überobligatorisch versichert sind und ihr Umwandlungssatz darum gesamthaft heute schon tiefer liegt.
VERSICHERTE |
PK-Leistungen für Unverheiratete
4. April 2024
André Tapernoux, neugewählter Präsident der Kammer der Pensionskassen-Experten und Geschäftsführer der PK SRG, äussert sich in der Sendung Espresso von SRF zu den Hinterlassenenleistungen für Unverheiratete. Auf der SRF-Website heisst es dazu:
Weiterlesen »Paare, die im Konkubinat leben, erhalten nicht automatisch eine Hinterlassenen-Rente. Das sei im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) so geregelt, erklärt der unabhängige Pensionskassen-Experte André Tapernoux vom Verein für unentgeltliche BVG-Auskünfte.
Bei der Hinterlassenen-Rente für Konkubinatspaare handelt es sich also um eine freiwillige Leistung der Pensionskasse. Die einen PKs bieten sie an, andere nicht. Ehepaare und Paare in einer eingetragenen Partnerschaft müssen sich keine Gedanken machen: Sie haben von Gesetzes wegen ein Recht auf eine Witwen-/Witwerrente sowie eine Waisenrente, falls sie Kinder haben – und zwar sowohl aus der PK als auch aus der AHV-Kasse.
Erhalten auch Unverheiratete eine Rente? Das ist im Reglement der Pensionskasse festgehalten. Dort steht auch, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, beziehungsweise wie man sich allenfalls anmelden muss. Manche Pensionskassen haben ein Formular aufgeschaltet, andere verlangen beispielsweise einen Konkubinatsvertrag. Abklären lohnt sich also.
Schritt für Schritt in den Ruhestand
27. März 2024
Scheidung und Altersvorsorge
27. März 2024
POLITIK |
“Versuch, die 2. Säule zu schwächen”
4. April 2024
Herr Lucatelli, die Schweiz hat Ja zu
höheren AHV-Zahlungen gesagt. Im Grunde genommen
scheint das richtig: Den Auftrag der
Existenzsicherung konnte die AHV nicht mehr
vollumfänglich erfüllen.
Die Existenzsicherung ist Auftrag des Gesamtsystems,
nicht spezifisch der AHV. Dieses Ziel war auch ohne
die jetzt beschlossene Rentenerhöhung nicht im
grossen Stil gefährdet. Für mich ist das
Abstimmungsergebnis ein ernsthafter Sündenfall, ein
Bruch des Generationenvertrags. Bis dahin hatte die
Stimmbevölkerung bei den Staatsausgaben eher
vernünftig abgestimmt. Sollte sich jetzt eine «Buy
Now, Pay Later»-Mentalität festgesetzt haben, wäre
das gefährlich. Wie wir wissen, gibt es keinen Free
Lunch.
Bei der offenen Frage der Finanzierung
der 13. AHV-Rente droht nun ein Angriff auf die 2.
Säule und ihre Schwächung. Was würde das für das
gesamte Vorsorgesystem bedeuten?
Ich rechne auch damit, dass es Versuche geben wird,
die 2. Säule zu schwächen und eine Dynamik in
Richtung Einheitskasse zu entfesseln. Das würde
nichts Gutes bedeuten. In unserem Drei-Säulen-System
steht die AHV für Solidarität, die 2. Säule
verkörpert ein patriarchales Element (Zwangssparen)
und die 3. Säule die Eigenverantwortung. Jedes der
drei Elemente hat seine Stärken und Schwächen.
Gesamthaft waren sie bis anhin gut austariert.
Die Vermögensverwaltungskosten in der BVG dienen als
Angriffsflanke aus linken und gewerkschaftlichen
Kreisen, die erzielten Renditen werden verschwiegen.
Darf Vermögensverwaltung nichts kosten?
Gute Vermögensverwaltung kostet immer etwas. Das tut
sie übrigens auch im Ausgleichsfonds Compenswiss,
der die Reserven der AHV verwaltet. Dort sind es 19
Basispunkte (0,19 Prozent pro Jahr). Bei den
Pensionskassen sind es gemäss der
Pensionskassen-Studie von Swisscanto im Durchschnitt
der letzten fünf Jahre 48 Basispunkte (0,48
Prozent). Solange die Pensionskassen gute Renditen
erzielen, sehe ich darin kein Problem.
«Die Steuern sind das Problem»
30. März 2024
Man
liest überall: Die Kaufkraft der Familien, des
Mittelstandes, ist gesunken. Selbst Familien mit
einem guten Lohn, zum Beispiel 10’000 Franken Brutto
im Moment finden, sie kämen nicht mehr auf einen
grünen Zweig.
Im internationalen Vergleich, auch
kaufkraftbereinigt, ist das ein hohes Einkommen. In
der Schweiz nicht. Es entspricht knapp eineinhalb
Vollzeitarbeitskräften mit Medianlohn. Das
Hauptproblem sind die Abgaben an den Staat.
Warum?
Was soll eine solche Familie tun? Natürlich
sollte sie mehr Arbeit annehmen. Aber dann hätten
sie auf dem zusätzlich Verdienten eine Steuerlast –
den Grenzsteuersatz – von rund vierzig Prozent,
inklusive AHV gerechnet. Wenn man Familien von den
Früchten ihrer harten Mehrarbeit so viel wegnimmt,
dann lohnt sich diese nicht mehr.
Das heisst, die Anreize sind falsch.
Jetzt hat der Bundesrat gerade beschlossen, die 13.
AHV-Rente noch einmal mit höheren Lohnabzügen oder
höherer Mehrwertsteuer zu finanzieren. Das heisst,
die Kaufkraft wird noch einmal sinken und die
Anreize werden noch einmal falscher werden.
Ja, so gehen noch einmal rund zwei Prozent
des Lohnes verloren. Der Bundesrat hat faktisch eine
Lohnsenkung für alle beschlossen. Da muss man sich
im Klaren sein. Da ist nicht nur die Abgabenlast
schwer zu ertragen, sondern auch die Entscheidung
selbst.
Daher kommt auch das Gefühl, trotz
Lohnsteigerungen, komme ich nicht vom Fleck?
Ja. Das grosse Problem ist, wie der Staat
diejenigen belastet, die mehr arbeiten, weil sie
mehr verdienen wollen und sollten. Das
Wirtschaftswachstum, das uns früher reich gemacht
hat, und uns jetzt auch reich machen würde, das wird
vom Staat einkassiert. Wenn die Wirtschaft wächst
oder die Frauen neu bis 65 arbeiten müssen, wächst
der Staat überproportional, weil er von allen
Zusatz-Einkommen einen überproportionalen Anteil
bekommt. Die Steuern müssten jedes Jahr sinken, nur
schon um die Staatsquote nicht wachsen zu lassen.
Die SP erzählt immer, der Staat werde «kaputtgespart»,
dabei wird er immer fetter. Und Vorsicht, die
heutigen Statistiken rechnen den Staat schlank.
Die Schweiz im Blindflug
5. April 2024
Der Bundesrat will eine jahrelange Blockade der Kantone zur Offenlegung von Steuerdaten beenden. Das ist für die Demokratie hoch relevant. Denn wenn die Schweizer Bevölkerung alle paar Monate über finanzielle Sachfragen abstimmt, entscheidet sie bisher oft unter grosser Unsicherheit.
Die zuständigen Bundesbehörden können im Abstimmungskampf vielfach nur ungenaue oder unvollständige Informationen darüber liefern, wie es der betroffenen Bevölkerungsgruppe finanziell geht oder welche Folgen eine Steuerreform für die öffentliche Hand und die Volkswirtschaft hätte.
Die zwei aktuellsten Fälle: Das Ja zur 13. AHV-Rente Anfang März kam zustande, ohne dass abschliessend geklärt gewesen wäre, wie es den Pensionierten eigentlich geht. Im Vorfeld der Prämien-Entlastungsinitiative der SP, über die im Juni abgestimmt wird, gibt es keine umfassenden Daten über die finanzielle Lage der Prämienzahler.(…)
Das gleiche Problem stellt sich, wenn das nationale Parlament arbeitet. «Wir befinden uns bei vielen Vorlagen im absoluten Blindflug», sagt SP-Nationalrätin Jacqueline Badran, die sich seit Jahren mit dem Thema befasst. «Es ist ein leidiges Thema. Die Lage ist desolat.»
PERSONELLES |
Wechsel im Vorstand der SKPE
28. März 2024
Der neue Vorstand der Kammer der PK-Experten (von links): Guido Aggeler, Pittet Associates AG, Zürich; Jean Netzer, Aon Suisse SA, Nyon; André Tapernoux, Keller Experten AG, Frau- enfeld (Präsident); Emmanuel Vauclair, Pensionskasse SRG SSR, Bern. Foto vps.epas
(SKPE) Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hat am 27. März 2024 ihre 54. Generalversammlung in Bern abgehalten. Die SKPE wurde 1970 gegründet, mit dem Ziel die berufliche Vorsorge weiterzuentwickeln und den Mitgliedern eine gemeinsame Plattform zur Interessensvertretung zur Verfügung zu stellen.
Nach Ablauf der Amtszeit von Ursula May wurde Jean Netzer von der Generalversammlung in den Vorstand gewählt. André Tapernoux übernimmt turnusgemäss für zwei Jahre das Präsidium der SKPE als Nachfolger von Emmanuel Vauclair.
Der Vorstand setzt sich nach der Generalversammlung wie folgt zusammen: Präsident: André Tapernoux, Keller Experten AG, Frauenfeld Mitglieder: Guido Aggeler, Pittet Associates AG, Zürich Jean Netzer, Aon Suisse SA, Nyon Emmanuel Vauclair, Pensionskasse SRG SSR, Bern Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten umfasst 226 Mitglieder.
AUFSICHT |
OAK: Massnahmenkonzept zur Qualitätssicherung
3. April 2024
Gemäss Anpassung der Weisungen W – 01/2012 «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge» vom 1. Januar 2023 müssen die als Experte für berufliche Vorsorge zugelassenen juristischen Personen ein Massnahmenkonzept zur Qualitätssicherung erstellen (Ziff. 3.2.2 der Weisungen).
Zur Erstellung dieses Massnahmenkonzeptes wurde den bei Inkrafttreten der Anpassung zugelassenen juristischen Personen eine Frist von zwei Jahren eingeräumt (Ziff. 6 der Weisungen). Das Massnahmenkonzept muss demnach spätestens am 31. Dezember 2024 erstellt sein.
Das Massnahmenkonzept muss der OAK BV nicht nach Ablauf dieser zweijährigen Frist, sondern erst bei einem Gesuch um Zulassung (ob erstmalig oder als Erneuerung) eingereicht werden (Ziff. 4.1.2 Bst. n der Weisungen). Dabei gilt es zu beachten, dass das Gesuch um erneute Zulassung und damit auch das Massnahmenkonzept spätestens sechs Monate vor Ablauf der Zulassung eingereicht werden muss (Ziff. 3.4 der Weisungen).
STATISTIK |
Hohes Bevölkerungswachstum, starker Geburtenrückgang
4. April 2024
Der bereits 2022 beobachtete Geburtenrückgang hielt an, gleichzeitig verringerte sich die Anzahl Todesfälle gegenüber dem Vorjahr. Auch die Zahl der Eheschliessungen und der Scheidungen nahm ab.
Am 31. Dezember 2023 umfasste die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 8’960’800 Personen, gegenüber 8815 400 im Vorjahr (+145’400 Personen; +1,6%). Damit ist sie ist fast doppelt so stark gewachsen wie 2022 (+0,9%), womit das Wachstum so markant ausfiel wie seit Beginn der 1960er-Jahre nicht mehr. Ohne die Personen aus der Ukraine hätte sich die Bevölkerungszahl um 1,0% erhöht.
Nach den provisorischen Zahlen wurden 2023 in der Schweiz durchschnittlich 1,33 Kinder pro Frau geboren, so wenige wie noch nie zuvor. 2022 waren es noch 1,39 gewesen. Die Geburtenhäufigkeit ist seit zwei Jahren stark rückläufig. 2023 wurden in der Schweiz 79 800 Lebendgeburten verzeichnet. Das sind 2500 bzw. 3,1% weniger als 2022.
Wird die Anzahl Geburten im Verhältnis zur Bevölkerung betrachtet, liegt die rohe Geburtenziffer seit zwei Jahren auf einem tiefen Niveau (2023: 9,0 Geburten auf 1000 Einwohner; 2022: 9,4). Der Geburtenrückgang gegenüber 2022 betrifft nahezu alle Kantone. Einzig Basel-Stadt, Uri, Jura, Obwalden, Luzern und Appenzell Innerrhoden bilden eine Ausnahme.
Werden Sie 100 Jahre alt?
3. April 2024
Der Tages-Anzeiger hat auf seiner Website ein interaktives Tool eingerichtet, mit welchem sich, basierend auf Geburtsjahr und Geschlecht, die Wahrscheinlichkeit 100 zu werden, ermitteln lässt. Die Zahlen stammen vom BFS. Dazu gibt es viel Interessantes zur statistischen Sterblichkeit und wie sie sich entwickelt hat.
Die Abnahme der Sterblichkeit über die vergangenen Jahrzehnte ist beeindruckend. 1882 erlebten nur 50 Prozent der damals geborenen Frauen und 43 Prozent der Männer das 65. Altersjahr. Frauen mit Jahrgang 1930 schafften es dann bereits zu 83 Prozent, über 65 Jahre alt zu werden, Männer zu 73 Prozent.
Wenn man mit dem BFS-Modell diese Trends fortschreibt, werden rund 98 Prozent der im aktuellen Jahr 2024 geborenen Frauen und 97 Prozent der Männer 65 Jahre alt.
Mittlerweile ist selbst das Risiko, in hohem Alter innerhalb eines Jahres zu sterben, in der Schweiz klein geworden. So sterben pro Jahr aktuell nur etwas mehr als 1 Prozent der 75-jährigen Frauen, bei den Männern sind es 2 Prozent (jeder 50. Mann).
Auch die sukzessive Steigerung der durchschnittlichen Lebenserwartung ist spektakulär. 1876 betrug sie für Frauen bei der Geburt lediglich 47 Jahre, für Männer 43 Jahre. Dies war zum einen auf die Säuglings- und Kindersterblichkeit und zum anderen auf die Sterblichkeit auf allen Altersstufen infolge von Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, Pocken, Typhus und Cholera zurückzuführen.
Felix Helvetia
26. März 2024
(BFS) Die Lebenszufriedenheit in der Schweiz ist im europäischen Vergleich konstant hoch und erreichte 2022 sogar den höchsten Wert aller europäischen Länder. Auch der allgemeine Lebensstandard war im europäischen Vergleich weiterhin hoch. Dennoch hatte fast jede zehnte Person Schwierigkeiten, finanziell über die Runden zu kommen, und 4,9% der Bevölkerung mussten aus finanziellen Gründen auf wichtige Güter, Dienstleistungen und soziale Aktivitäten verzichten. Die Armutsquote betrug 8,2%.
SOZIALVERSICHERUNG |
ALV mit Überschuss
8. April 2024
INTERNATIONAL |
BlackRock sorgt sich um GenZ
27. März 2024
By the mid-century mark, one-in-six people globally will be over the age of 65, up from one-in-11 in 2019.
Larry Fink, 71, CEO von BlackRock, dem weltgrössten Vermögensverwalter, hat sich in seinem “Annual Letter” u.a. besorgt über die zunehmende Vorsorge-Krise geäussert. Die für ihn ungewohnte Thematik hat in den Medien für einiges Aufsehen gesorgt. Vieles lässt sich auch auf die Schweiz übertragen. Die NZZ schreibt:
Fink schlägt in seinem Brief auch nachdenkliche Töne an. Ihm bereitet es Sorgen, dass die Generation Z (ab Jahrgang 1997) pessimistischer in die Zukunft blickt als jede Generation vor ihr. Dabei bezieht er sich auf Daten der Universität Chicago, die seit fünfzig Jahren Umfragen zur politischen Einstellung der amerikanischen Bevölkerung durchführt.
Das Forschungsinstitut erhebt das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik, die Medien sowie die Erwartungen der befragten Amerikaner für die eigene finanzielle und berufliche Zukunft.
Die jüngste Erhebung zeigt, dass sich die Stimmung innerhalb der jungen Generation in den vergangenen zwei Jahrzehnten verdüstert hat. Der Anteil derjenigen, die daran glauben, eines Tages wohlhabender zu werden als die eigenen Eltern oder einen guten Job zu finden, ist gesunken. 40 Prozent der Befragten geben an, es sei «schwer, Hoffnung für die Welt zu haben». Nach der Jahrtausendwende waren es noch weniger als 25 Prozent.
TERMINE |
Tagungen, Versammlungen, Konferenzen
APRIL
- 18. April, Zürich
inter-pension
Pension Panel. Programm - 25. April, Zürich Oerlikon, Finanzmesse 24
ASIP
ASIP-Talk «Schickalsjahr 2024». Link
MAI
- 6. Mai, Webinar
zhaw
Vision PK 2030, Neue Rentenmodelle. Website - 6. Mai, Zürich
PK-Netz
Zwei Jahre Zinswende. Infos - 16. Mai, Basel
Helvetia Versicherung
Veranstaltung zur BVG-Reform. Website - 16. Mai, Zürich
KGAST
Generalversammlung, Website - 17. Mai, Bern
Vorsorgeforum
Mitgliederversammlung - 23. Mai, Zürich
vps.epas
Vorsorge-Summit: Macht BVG zur Frauensache - 23. Mai, Bern
PK-Netz
Individualisierungstrends auf dem Prüfstand. Infos - 24. Mai, Lausanne
ASIP
Mitgliederversammlung - 29. Mai, Zürich
Swisscanto
Präsentation Swisscanto-Studie 2024. Website - 29 mai, Lausanne
Swisscanto
Présentation des résultats de l’étude sur les caisses de pension 2024. Website
Aus- und Weiterbildung
APRIL
- 4. April - 2. Mai (5 x 1 Tag), Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Fachkurs Rechtsgrundlagen. Übersicht - 10. April, Zürich
vps.epas
Fit for Pension-Governance. Website - 24. / 25. April, Brunnen
vps.epas
Leistungsfall-Management. Link
MAI
- 2 mai, Lausanne
AON, PPCmetrics, Troillet Meier Raetzo
Formation pour les membres des conseils de fondation. Link - 2. Mai, Zürich
vps.epas
Workshop für (Vize-) Präsidenten von PK-Führungsorganen. Link - 13. Mai, Olten
Movendo
Basiskurs für Mitglieder von Stiftungsräten. Website - 14. Mai, Luzern-Kriens
vps.epas
Finanzielle Führung von PKs - 16 mai, Genève
AON, PPCmetrics, Troillet Meier Raetzo
Formation pour les membres des conseils de fondation. Link - 16. / 23. Mai, Zürich
vps.epas
Lehrgang Spezialist in Risikoleistungen BVG. Link - 23. Mai,
vps.epas
Vorsorge-Summit: Macht BVG zur Frauensache. Link - 27. / 28, Mai, Bern
vps.epas
Arbeitsrecht im Gesundheitswesen. Modul 1, 2. Website - 30. Mai, Zürich
vps.epas
Einführung in die berufliche Vorsorge, Modul 1. Website