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502  6.5.2024              

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 KOMMENTAR

Die Unsensiblen

Eine Weisheit, die in letzter Zeit eine bedeutende Anhängerschaft gefunden hat, lautet: Lasse keine Krise ungenützt vorüberziehen. Schon länger grosser Beliebtheit erfreut sich bei der Legislative die Einsicht: Verpasse keine Chance für ein neues Gesetz.

Als Beleg bietet sich ein Beschluss der Sozialkommission des Nationalrats von letzter Woche an, welche mit knapper Mehrheit den Bundesrat auffordert, «die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule verpflichtet werden, ihre Verwaltungskosten offenzulegen.» «Dahingehend anzupassen» ist klassisches Beamtendeutsch, aber man kann sich vorstellen, was gemeint ist. Oder vielleicht auch nicht.

Natürlich kann schon heute jeder Versicherte die Daten seiner PK einsehen, und die meisten grösseren Kassen geben ihre Kosten bekannt. Aber eine knappe Mehrheit der SGK-N meint, sie sollten quasi öffentlich werden und hat dazu eine Motion überwiesen.

Eine Weisung der OAK mit der Ordnungsnummer W-02/2013 regelt mit aller wünschenswerten Klarheit den Ausweis der Vermögensverwaltungskosten, welche den Grossteil der Verwaltungskosten ausmachen. Die Weisung hat sich offenbar bewährt, jedenfalls hat die OAK, der diesbezüglich keine übertriebene Zurückhaltung vorgeworfen werden kann, sie seit über 10 Jahren unverändert belassen.

Wie kommt die Kommission jetzt auf die Idee, eine Motion für eine «dahingehende Anpassung» der gesetzlichen Grundlagen zu verabschieden? Es ist ein Bericht der Eidg. Finanzkontrolle von Januar 2023, der festhält, dass es sich bei den Pensionskassen um einen «sehr heterogenen Bereich mit ausreichender Kostentransparenz» handelt.

Und weiter «Die Stiftungsräte der Pensionskassen sind über die Kosten ihrer Einrichtung gut informiert. Die Erhebungs- und Kontrollprozesse bei den Kosten funktionieren. Auf dem Markt sind Kostenvergleiche verfügbar, sodass die Pensionskassenleitungen genau erfahren können, wo sie sich auf der Kostenskala befinden.»  

Wo also liegt das Problem? Offenbar liegt es bei den Destinatären. Dazu heisst es im Bericht: «In der Praxis sind solche Anfragen [zu den Kosten] selten, was auf ein geringes Interesse der Versicherten für die Kostenfrage hindeutet.» Wird das mit einer Offenlegungspflicht anders? Eher nicht. Leute, die kein Interesse für ihren Versicherungsausweis haben, dürften auch für die Verwaltungskosten keinen Enthusiasmus aufbringen.  

Weiter wird bemängelt, dass die Organe der PKs kaum Strategien zur Senkung der Kosten beschliessen. Nicht erwähnt wird, dass bei der Auftragsvergabe an Experten, Vermögensverwalter und andere Dienstleister dieser Punkt sehr wohl eine wichtige Rolle spielt. Was mit den Strategien konkret gemeint ist, bleibt unklar.  

Der Bericht gipfelt in einer Empfehlung, eigentlich einer umständlich formulierten Floskel: «Die EFK [empfiehlt] den Behörden, aktiv zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Kosten der beruflichen Vorsorge beizutragen. Als Kapitalgeber dieser Versicherung müssen Versicherte und Arbeitgeber dem Thema die Aufmerksamkeit schenken, die es angesichts der Milliarden von Franken, die jährlich für Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten ausgegeben werden,verdient.»  

Und genau auf diese Floskel bezieht sich die «Mo.Kostentransparenz in der zweiten Säule (24.3471)» welche die Offenlegung fordert mit der ziemlich dürftigen Begründung, dass der EFK-Bericht aufgezeigt habe, «dass die Sensibilität für die Verwaltungskosten sowohl bei den Versicherungen wie auch bei den Versicherten eher tief ist. Insbesondere die Verantwortlichen der Pensionskassen beschliessen kaum Strategien zur Senkung ihrer Kosten.»  

Dass das Kostenbewusstsein «bei den Versicherungen eher tief ist», darf als Unterstellung gelten. Der Bericht bezieht sich bei der mangelnden Sensibilisierung ausdrücklich auf die Bevölkerung. In der Begründung zur Motion wird der Punkt auf die «Versicherungen» ausgeweitet. Man hat zwar aus dem Bericht per Copy/Paste eine Begründung herausgefischt, sie dann aber listigerweise und ohne weiteren Beleg ausgeweitet. Generell lässt die Motion nicht erkennen, dass man sich bei ihrer Abfassung in grössere geistige Unkosten gestürzt hätte.  

Die Linke unterstützt sie geschlossen. Auf bürgerlicher Seite sieht es anders aus. Zwar war auch die Mitte gegen das Vorhaben, aber bei der SVP war man sich offenbar uneins.  

Wird sich mit einer Offenlegungspflicht irgendetwas ändern? Natürlich nicht. Man darf sich fragen, ob es überhaupt darum geht, zu sensibilisieren und damit irgendeinen, nicht weiter ausgeführten, Effekt zu erzielen. Oder ob nicht auch oder gar primär das Bemühen dahintersteht, der immer wieder ad nauseam hochgekochte Kostenfrage neuen Auftrieb zu geben und die 1. damit gegen die 2. Säule auszuspielen. Hauptsache ein neues Gesetz. Man hat ja sonst keine Probleme.  

Peter Wirth, E-Mail 


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