Erfolg für Artenvielfalt in der Tiefsee
Bereits 2016 hatte die EU ein Verbot für Grundschleppnetze in der Tiefsee unterhalb von 800 Metern beschlossen. Doch oberhalb davon konnte der Raubbau bislang weitergehen, sogar in empfindlichen marinen Ökosystemen. Nun kündigte die EU ein Verbot der Grundschleppnetzfischerei in schutzbedürftigen Meeresbereichen zwischen 400 und 800 Metern an. Dies betrifft 87 ökologisch sensible Gebiete mit einer Fläche von mehr als 16.000 km² im Nordostatlantik.
Damit sollen nun endlich Tiefseekorallen, -schwämme und andere lebensraumbildende Arten vor den Küsten von Irland, Frankreich, Spanien und Portugal ihren notwendigen Schutz erhalten. Ein großer Erfolg für die europäischen Meere und ihre Bewohner, auf den wir lange warten mussten. Denn wo diese Bodenlebewesen verschwinden, lebt auch kein Fisch mehr.
Die betroffenen EU-Länder laufen derzeit Sturm gegen die neuen Regeln. Unser Meeresschutzbündnis tut alles, um die EU-Kommission auf Kurs zu halten.
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