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6/2022
18. Oktober 2022


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde,

es ist keine einfache Zeit in Berlin: Wer mit klaren ordnungspolitischen Vorstellungen Politik machen will, wird derzeit mit vielen Fragen konfrontiert, die im Wesentlichen davon handeln: Wo ist die Grenze der Ordnungspolitik? Wenn Notsituationen das Geschehen bestimmen, nicht zuletzt auch: Wann kann von diesen durchaus verständlichen Ausnahmen wieder zu einer anständigen Ordnungspolitik zurückgekehrt werden?
Nebenhaushalte können - auch dann, wenn sie als wirtschaftspolitisch sinnvoll oder gar notwendig angesehen werden, nicht der politischen Weisheit letzter Schluss sein. Und dann kommt noch die Frage der Koalition dazu. Gerade an diesen aus der Not geborenen wichtigen Fragen zeigt sich natürlich auch der grundsätzliche politische Unterschied der drei Fraktionen der Ampel-Regierung.
Wie viele Kröten schlucken wir, wie viele Kompromisse halten wir aus? Wenn die Koalition es insgesamt nicht aushält - was folgt daraus? Wie nehmen es die Bürger auf, wie bewerten sie die drei (dann gescheiterten) Parteien, wenn es zu Neuwahlen käme? Und kann sich das Land in dieser Lage eine nicht funktionale Regierung, einen Wahlkampf mit ungewissem Ausgang, eine erneute Regierungsbildung ungewisser Partner leisten?

Sie sehen - in diesen Zeiten haben wir mehr Fragen als Antworten, da will ich ehrlich sein. In meinen fachpolitischen Aufgabengebieten bin ich allerdings deutlicher auf der Antwort-Seite: Wir brauchen jetzt eine Neuaufstellung unserer Außen- und Entwicklungspolitik, die unseren geostrategischen Interessen Rechnung trägt, nicht zuletzt für die Energiepartnerschaften, die wir dringend brauchen werden, wenn wir von Russland weniger abhängig sein wollen.

Insbesondere brauchen wir aber auch in Deutschland eine pragmatische Energiepolitik, die es uns erst ermöglicht, unsere ambitionierten Vorstellungen einer CO2-neutralen Welt zumindest in unserem Land umzusetzen.  Das heißt für mich: Keine Denkverbote mehr bei der Kernkraft, weder kurzfristig (Weiterbetrieb der noch funktionierenden Kraftwerke) wie langfristig (Prüfung, inwieweit moderne Kernkraft die schwankenden erneuerbaren Energiequellen sinnvoll unterfüttern kann). Und wir müssen darüber sprechen, ob wir nicht doch unsere heimischen Potenziale beim Erdgas für den Übergang nutzen. Denn das würde dazu führen, schneller unabhängig zu werden und deutlich weniger deutsche Wertschöpfung ans Ausland abzugeben - denn das ist der Kern von Energie-Importen. Die dadurch frei werdenden Mittel in Höher vieler Milliarden Euro im Jahr könnte für die "Transformation" besser angelegt sein als für fundamentalistische Ablehnung von deutschem Erdgas. Denn diese Ablehnung entspricht einer Doppelmoral: Wir wollen LNG aus den USA oder dem Mittleren Osten importieren, selbst produziertes Flüssiggas im Gegenzug aber ablehnen. Das kann - gerade in einer Notsituation - nicht richtig sein. Da müssen sich nun die Grünen bewegen. Wie das geht, haben wir ordnungspolitisch ja vorgemacht.
 
Herzlich

Ihr und Euer Till Mansmann
 
Neuer Innovationsbeauftragter "Grüner Wasserstoff"
 
Seit dem 10. August 2022 bin ich Innovationsbeauftragter „Grüner Wasserstoff“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das Amt wurde mit der Nationalen Wasserstoffstrategie von 2020 geschaffen. Als Innovationsbeauftragter bin ich nun ständiger Gast des Staatssekretärsausschusses für Wasserstoff und des Nationalen Wasserstoffrates und verantworte die Ausrichtung der einschlägigen Forschungs-, Entwicklungs- und Transferaktivitäten des BMBF.
 
Damit die globale Energiewende gelingt, zu der sich Deutschland im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens ausdrücklich bekannt hat, sind zahlreiche Innovationen im Energiebereich notwendig. Dazu gehört auch und insbesondere die Leistungsausweitung der Nutzbarkeit von Wasserstoff und Wasserstoff-Derivaten um mehrere Größenordnungen: Deren Energieumwandlung und -speicherung auf den Linien Stickstoff (Ammoniak) und Kohlenstoff (Methanisierung / E-Fuels) geschieht zwar bereits im kleinen Maßstab, muss jedoch schnellstmöglich ausgebaut werden.
Bei diesen für Deutschland künftig auch geostrategisch enorm wichtigen Innovationen spielt staatliches Handeln eine große Rolle: Forschung und Entwicklung beruhen oft auf der Leistung, die im Umfeld von Universitäten und Hochschulen entwickelt und erbracht wird. Auch F&E in privatwirtschaftlichen Unternehmen stehen oft in engem Zusammenhang mit staatlicher Förderung.
 
Das Ziel muss sein, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, wobei dann Technologien um grünen Wasserstoff zentrale Positionen einnehmen werden: Dieser hat nämlich das Potential, sowohl die Energiewende maßgeblich zu beschleunigen, als auch die Wirtschaft zu revolutionieren.
Allerdings erfordert die sich in den letzten Wochen und Monaten zugespitzte Lage bei der Energieversorgung der gesamten westlichen Welt dabei einen vernetzten Ansatz, der eine Verengung der Perspektive auf nur grünen Wasserstoff nicht mehr erlaubt, sondern nun vor allem ein möglichst großes Tempo bei der Transformation anstrebt. Dieses größtmögliche Tempo werden wir nur erreichen, wenn wir jetzt auch die Produktion von türkisem, blauem und pinkem Wasserstoff als Brückentechnologien hin zu einer grünen Wasserstoffwirtschaft einbeziehen.
 
Meine Aufgabe als Innovationsbeauftragter im BMBF ist es, Entwicklungen zur Nutzung grünen Wasserstoffs zu fördern und in der Bundesregierung auch die Schnittstelle zu anderen Ressorts zu koordinieren, um Deutschland insgesamt besser auf die Transformation hin zur Klimaneutralität auszurichten. Das Ziel ist dabei, nachhaltig erzeugte Energie für Deutschland in den Privathaushalten genauso wie für unsere wohlstandgarantierende Industrie zu erschwinglichen Preisen über die nächsten Jahrzehnte zu schaffen und sicherzustellen.

Link: Die Leitung des Hauses - BMBF
Aus dem Deutschen Bundestag
Entschlossen gegen die Krise
 
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar dieses Jahres befinden wir uns in einer weiteren Ausnahmesituation. Von Beginn an nutzt Russland auch Energie als Waffe. Über die stetige Drosselung von Gas-Lieferungen will Präsident Putin unsere Volkswirtschaft in die Knie zwingen und unser Einstehen für Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung in Europa brechen.
Seit Februar dieses Jahres hat sich deshalb die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa immer weiter verschärft. Die Menschen in unserem Land spüren die Folgen des Krieges deutlich. Deshalb haben wir in der Koalition gemeinsam drei große Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von über 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht und damit Menschen und Betriebe in unserem Land spürbar entlastet.
In den letzten Wochen hat sich die Lage noch einmal zugespitzt. Mit den zuletzt bekanntgewordenen Sabotageakten auf Gaspipelines in der Ostsee ist eine neue Eskalationsstufe erreicht. Mit weiteren Gaslieferungen aus Russland kann nicht mehr gerechnet werden.
 
Wir schaffen einen starken Abwehrschirm
 
Angesichts der zugespitzten Lage ist deutlich geworden, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Die gestiegenen Preise insbesondere auf den Energiemärkten führen teils zu existenzbedrohenden Belastungen von Haushalten und Unternehmen. Ohne weitere staatliche Maßnahmen zur Abfederung dieser Krise wären gravierende wirtschaftliche Folgen bis hin zu Produktionsstopps bei energieintensiven Unternehmen zu erwarten. Ohne ein entschlossenes Gegensteuern drohen Strukturbrüche und Technologieverlust in der deutschen Volkswirtschaft. Darüber hinaus würden die hohen Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher die Inflation weiter antreiben. Ein damit verbundener Kaufkraftverlust für die Bevölkerung könnte eine Abwärtsspirale für die deutsche Wirtschaft in Gang setzen mit erheblich negativen Folgen für Wohlstand und Arbeitsplätze in unserem Land.
Deshalb hat die Bundesregierung einen starken Abwehrschirm mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro beschlossen, mit dem wir die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern.
Zur Errichtung dieses Abwehrschirms hat das Bundeskabinett als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht.
 
Strompreisbremse, Gaspreisbremse und weitere Elemente der Entlastung
 
Zentrale Elemente dieses Abwehrschirms sind Programme zur Abfederung von Preissteigerungen beim Bezug und der Nutzung von Gas und Fernwärme (Gaspreisbremse) sowie als Zwischenfinanzierung beim Bezug von Strom eine (Strompreisbremse).
Damit helfen wir allen, die von stark angestiegenen Energiepreisen betroffen sind, sowohl Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch Unternehmen und verhindern weitgehend langfristige Schäden für die deutsche Volkswirtschaft. Bei der Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen gibt es eine Reihe von komplexen Herausforderungen, an denen innerhalb der Bundesregierung noch gearbeitet wird.
In diese Arbeiten fließen die Empfehlungen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ mit ein, die am 10. Oktober 2022 ihre Vorschläge der Bundesregierung übergeben hat. Eines ist aber schon jetzt klar: Unser Ziel kann es nicht sein, alle Preisanstiege vollständig auszugleichen. Das wäre weder finanzierbar noch sinnvoll. Schon aufgrund der Notwendigkeit der deutlichen Reduzierung des Gasverbrauchs brauchen wir Preissignale an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen, die Anreize für weitere Einsparungen setzen. Nur so können wir eine Gasmangellage im Winter vermeiden.
Zusätzlich zu der Strom- und Gaspreisbremse sollen in einzelnen Härtefällen sowie zur Liquiditätssicherung und Eigenkapitalsicherung Stützungsmaßnahmen für aufgrund der Energiekrise in Schwierigkeiten geratene Unternehmen und für stabilitätsrelevante Gasimporteure finanziert werden. Damit machen wir die ursprünglich geplante Gasumlage unnötig.
 
Wir reaktivieren und richten den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis 2024 neu aus
 
Mit dem Gesetzentwurf wird der bestehende Wirtschaftsstabilisierungsfonds für diesen neuen Zweck reaktiviert und neu ausgerichtet sowie für das Jahr 2022 zur Aufnahme von Krediten in einem Volumen von 200 Milliarden Euro ermächtigt. Dadurch, dass wir die zur Finanzierung und auch der Zwischenfinanzierung bei der Strompreisbremse notwendigen Mittel sofort bereitstellen, senden wir ein starkes Signal.
Zum einen zeigen wir der russischen Regierung, dass wir widerstandsfähig sind und dem Einsatz von Energie als Waffe trotzen. Zum anderen sendet die sofortige Bereitstellung der Mittel auch ein starkes Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher und an die Wirtschaft in Deutschland. Wir reduzieren dadurch die Unsicherheit, die zurzeit die wirtschaftliche Entwicklung hemmt, und schaffen Vertrauen in die Entschlossenheit des Staates, schwere wirtschaftliche Schäden abzufedern.
Damit die Mittel, die 2022 nicht benötigt werden, in den Folgejahren zur Verfügung stehen können, wird im Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Rücklage vorgesehen. Die nicht benötigten Mittel werden Ende des Jahres in diese Rücklage eingestellt und schaffen auf diese Weise überjährig Planungssicherheit. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung schafft so die rechtliche Grundlage zur Finanzierung des Maßnahmenpakets durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
 
Beschluss nach Artikel 115 Grundgesetz mit verbindlicher Tilgungsregelung notwendig
 
Für die Erteilung der Kreditermächtigung ist ein neuer Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages (die sogenannte "Kanzler-Mehrheit") nach Artikel 115 Grundgesetz notwendig. Zwar hat der Bundestag bereits im Frühjahr festgestellt, dass der Angriff Russlands die bereits bestehende außergewöhnliche Notsituation verschärft und umfangreiche staatliche Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen erfordert. Damit konnten erste Entlastungen und Hilfen zum Beispiel für ukrainische Flüchtlinge finanziert werden. Nun bedarf es für die Erweiterung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds eines erneuten Beschlusses, der jetzt auch die zusätzliche Kreditaufnahme legitimiert (Veranlassungszusammenhang).
Mit seinem Beschluss nach Artikel 115 Grundgesetz zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregel legt der Deutsche Bundestag zugleich fest, wie die Rückführung der zusätzlichen Schulden im Rahmen des Tilgungsplans des Bundes zu erfolgen hat. Damit besteht im Sinne einer nachhaltigen und soliden Finanzpolitik schon jetzt eine verbindliche Tilgungsregelung.
 
Wir führen die Konsolidierung des Bundeshaushalts fort
 
Durch die Kreditermächtigung zugunsten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden die Maßnahmen des Abwehrschirms von allgemeinen politischen Vorhaben abgegrenzt und die Mittel zweckgebunden bereitgestellt. Die gesamte zusätzliche Kreditaufnahme, die mit dem neuen Artikel-115-Beschluss des Deutschen Bundestages ermöglicht wird, dient ausschließlich der Abfederung der Kosten durch die hohen Energiepreise im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Deshalb ist die Kreditermächtigung zwar für das Jahr 2022 im Rahmen des Systems der Schuldenbremse anzurechnen, sie erhöht aber nicht die Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt. Allgemeine Ausgaben des Bundes werden daraus nicht finanziert.
Dies ist auch verfassungsrechtlich geboten: Die Mittel dürfen nur für Maßnahmen zur Bewältigung der festgestellten Notlage eingesetzt werden. Der Konsolidierungskurs im Bundeshaushalt wird durch den Abwehrschirm nicht nur nicht gefährdet. Mit den Stabilisierungsmaßnahmen festigen wir vielmehr die Grundlagen für die weitere Entwicklung solider Staatsfinanzen in Deutschland. Die parlamentarischen Beratungen laufen jetzt.
Fünf Antworten auf die Energiekrise

Putin führt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine und einen Energiekrieg gegen Europa. Für die Menschen und Unternehmen in Deutschland folgen daraus gewaltige Herausforderungen – auch für Selbstständige und bis tief hinein in den industriellen Mittelstand. Rasante Preissteigerungen insbesondere bei der Versorgung mit Energie sind für viele existenzbedrohend. Die Inflation geht aber längst über die Energiepreise hinaus. Das ist die Realität. Deswegen handeln wir entschlossen – mit fünf Antworten auf die Energiekrise:
1. Klar ist, wir müssen an die Ursache ran. Das Energieangebot muss schnellstmöglich ausgeweitet werden. Jede Kilowattstunde zählt! Dazu gehört:
• Weiterbetrieb der Kernkraftwerke: Es ist gut, wenn jetzt endlich die rechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbetrieb geschaffen werden. Die beiden süddeutschen Kernkraftwerke reichen aber nicht. Alle verfügbaren, sicheren und klimaneutralen Kernkraftwerke müssen jetzt ans Netz, neue Brennstäbe müssen bestellt werden! - Es ist gut, dass der Bundeskanzler jetzt zumindest bis zum Frühjahr Klarheit geschaffen hat.
• In der Krise müssen auch die Reserve-Kohlekraftwerke wieder ans Netz, wofür wir jetzt ebenfalls die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen haben.
• Unser Planungsbeschleunigungsgesetz für die LNG-Terminals an der deutschen Küste sorgt dafür, dass diese in sechs Monaten ans Netz gehen – eine Blaupause für beschleunigte Planungsverfahren! Wir setzen uns zudem für die Nutzung deutscher Erdgasvorkommen ein. In dem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass wir Freien Demokraten bereits vor der Bundestagswahl die Errichtung von LNG-Terminals gefordert hatten, um die Energieversorgung Deutschlands zu diversifizieren. Vor allem die Grünen hatten da eine Gegenposition bezogen.
• Kurz- und mittelfristig müssen wir, davon bin ich fest überzeugt, übergangsweise auf Kernkraft und deutsches Erdgas setzen. Langfristig ist der Ausbau erneuerbarer Energien nur im Zusammenhang mit einer extrem erweiterten Wasserstoffwirtschaft sinnvoll, weil dadurch erneuerbare Energien transport- und speicherfähig werden.
2. Klar ist aber auch, nicht alle Maßnahmen wirken kurzfristig. Deswegen müssen wir die Menschen und Unternehmen mit dem Abwehrschirm jetzt vor existenzbedrohenden Energiekosten schützen. Durch:
• Eine Gaspreisbremse, die ruinöse Gasrechnungen verhindert und Einsparanreize über Preissignale erhält. Der zweckgebundene Einsatz des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds mit bis zu 200 Mrd. Euro für die Gaspreisbremse ist jetzt einfach notwendig, weil auch wir Freien Demokraten wissen, dass der Staat in Notzeiten den ordnungspolitisch sinnvollen Rahmen normaler Zeiten sprengen muss. Was uns von Sozialdemokraten und Grünen unterscheidet: Wir wissen, dass solche Notfallmaßnahmen nicht zum Dauerzustand werden dürfen.
• Die Strompreisbremse sorgt parallel durch ein besseres Marktdesign dafür, dass der hohe Gaspreis nicht auch noch zu existenzbedrohend hohen Strompreisen führt.
3. Die finanziellen Mittel für den Abwehrschirm sind an dessen Ziele geknüpft. Damit staatliche Ausgabensteigerungen die Inflation nicht zusätzlich antreiben, sorgen wir 2023 wie versprochen für die Einhaltung der Schuldenbremse. Deutschland bleibt damit auf einem stabilitätsorientierten Kurs. Parteipolitisch motivierte Ausgabenprogramme, die nichts mit der Krise zu tun haben, werden dadurch verhindert.
4. Zugleich nutzen wir alle Möglichkeiten, um im Rahmen der Schuldenbremse für Entlastungen der Menschen zu sorgen – unabhängig von ihrer Erwerbsform. Denn genau das ist die Verantwortung der Politik. Zu den drei Entlastungspaketen gehören unter anderem:
• Abbau der kalten Progression bei der Einkommensteuer. Der Staat darf nicht an der hohen Inflation verdienen – faktische Steuererhöhungen durch politisches Unterlassen wird es nicht geben!
• Wegfall der EEG-Umlage auf Strom
• volle Steuerfreiheit für Rentenbeiträge
• Unterstützung durch die Energiepreispauschale und Einmalzahlungen wie den Kinderbonus und Heizkostenzuschüsse
• Anhebung der Midi-Jobgrenze
• mehr Kindergeld und Anhebung des Kinderzuschlags
5. Außerdem ist klar, dass sich jetzt zusätzliche Belastungen für unsere Unternehmen verbieten. Deswegen haben wir für ein Belastungsmoratorium gesorgt. Das heißt, es darf gerade jetzt keine neuen Bürokratielasten geben. Im Gegenteil müssen wir Unternehmen entlasten und brauchen angebotsorientierte Impulse, zum Beispiel durch weniger Vorschriften für Zettelwirtschaft und die überfällige Ratifikation von Freihandelsabkommen wie CETA, die jetzt bald kommt. Unter dem Abwehrschirm stärken wir damit zusätzlich unsere Wirtschaft.
STROM- und GASPREISBREMSE

Wann und wie werden die Stromkunden entlastet?
Es wird eine Strompreisbremse geben, bei der ein Teil des Strombedarfs bezuschusst wird. Darüber hinaus ist weiter der Marktpreis zu zahlen, um Einsparanreize aufrecht zu erhalten. Dies soll kurzfristig umgesetzt werden – gegebenenfalls auch bevor ein Mechanismus zur Abschöpfung von Zufallserlösen am Strommarkt installiert werden kann.
Durch die Ausweitung der Stromproduktion wird zudem der Preis an der Strombörse gedämpft werden. Darum werden alle verfügbaren Kapazitäten der Kohle-Kraftwerke ans Netz gebracht und der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter beschleunigt, beispielsweise durch schnellere Offshore-Ausschreibungen.
Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass auch das dritte Kernkraftwerk über das Jahresende hinaus weiterbetrieben wird. Wenn nötig, sollten dafür auch neue Brennstäbe angeschafft werden.

Was wird für die Entlastung der Gaskunden getan?
Es wird nun schnellstmöglich eine Gaspreisbremse eingeführt werden. Ein Instrument, das auf die Zeit der Krise begrenzt bleibt. Da Anreize zum Energiesparen erhalten bleiben sollen, wird analog zur Strompreisbremse nicht der gesamte Verbrauch bezuschusst werden.
Eine Gasumlage wird es nicht geben. Diese hätte den Gaspreis zusätzlich noch erhöht. Die Umsatzsteuersenkung auf Gas bleibt hingegen erhalten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Die auf Kosten der Steuerzahler eingespeicherten Gasmengen werden nach und nach ausgespeichert und dämpfen so die Preise. Außerdem sollen durch Kooperationen mit anderen Ländern neue Gasfelder erschlossen werden.

Profitieren auch Unternehmen von den Preisbremsen?
Bei der Strompreisbremse profitieren neben den Privathaushalten sowohl die kleinen und mittleren Unternehmen als auch große Industriebetriebe. Sie werden ebenfalls einen verbilligten Basisverbrauch erhalten. Die Gaspreisbremse kommt auch Unternehmen zugute. Auch für Krankenhäuser, Vereine und Kommunen sinken die Belastungen durch die Preisbremsen deutlich. Zusätzlich wird ein Belastungsmoratorium dafür sorgen, dass für die Unternehmen während der Zeit dieser Energiekrise keine zusätzlichen Bürokratiekosten entstehen.

200 Milliarden Euro – was heißt das für die Schuldenbremse?
Um den Abwehrschirm zu finanzieren, wird der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) – ein bereits bestehendes Rettungsinstrument aus der Corona-Krise – genutzt und mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet.
Diese 200 Milliarden Euro werden vollständig von der Schuldenbremse erfasst. Deshalb muss der Bundestag einen Beschluss nach Artikel 115 Grundgesetz fassen, in dem er eine Notsituation feststellt, welche dann eine Überschreitung der Kreditobergrenze der Schuldenbremse in diesem Jahr erlaubt. Zudem muss die Summe von bis zu 200 Milliarden Euro auch gemäß den Regeln der Schuldenbremse wieder getilgt werden. Im nächsten Jahr soll die Schuldenbremse wieder eingehalten werden.

Was bedeutet das für den Bundeshaushalt?
Der Bundeshaushalt wird dadurch nicht tangiert, da ausschließlich das außerhalb des Bundeshaushalts stehende Sondervermögen WSF mit einer zusätzlichen Kreditermächtigung ausgestattet wird.

Was hatte die Große Koalition bei vorherigen Krisen gemacht?
Bei der Finanzmarktkrise 2008/2009 hatte die GroKo im Jahr 2008 den Finanzmarktstabilisierungsfonds sogar mit 500 Milliarden Euro ausgestattet. Zu Beginn der Coronakrise hatte die GroKo 2020 den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auch mit den Stimmen der FDP errichtet und mit 600 Milliarden Euro ausgestattet. Die Ampelkoalition reagiert in dieser Krise maßvoll und stattet den bereits bestehenden WSF mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 200 Mrd. Euro aus.

Beschließt die Ampelkoalition im Eilverfahren ein weiteres Sondervermögen?
Nein, die Ampelkoalition schafft kein neues Sondervermögen, sondern nutzt ein bereits von der Großen Koalition in der Coronakrise geschaffenes. Dafür wird es ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren geben. Um die Opposition umfassend zu informieren, gab es bereits am Tag der Einigung in der Bundesregierung eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses mit allen beteiligten Ministern.
Bericht zu meinen Arbeitswochen
H2-Wirtschaftsgesprächen des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellenverband

Anfang September war ich zu Gast bei den 23. H2-Wirtschaftsgesprächen des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellenverbands. Grüner Wasserstoff ist nicht nur im Hinblick auf Klimaneutralität und eine klimafreundliche Energiezukunft in Deutschland ein wichtiger Baustein, sondern auch gerade jetzt als Energielieferant für die Unabhängigkeit von russischem Gas und Öl unverzichtbar. Wichtige Fragen, wie zum Beispiel die Erzeugung, ausländische Partner, Technik und Infrastruktur für den Transport wurden bei der heutigen Gesprächsrunde thematisiert.
Jazzkonzert in Berlin anlässlich des 30. Jubiläums der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Armenien und Deutschland

Am 10. September 2022 trat der renommierte armenische Jazzpianist Vahagn Hayrapetyan mit seinem Trio "HipNoyZ" und dem Ehrengast Harutyun Chkolyan (Duduk) im Berliner Kesselhaus & Maschinenhaus (Kulturbrauerei) anlässlich des 30-jährigen Bestehens der deutsch-armenischen diplomatischen Beziehungen auf. Visuell begleitet wurde das Konzert von Videocollagen der Fotokünstlerin Rose Eisen.
Unterstützt wurde die Veranstaltung von der Botschaft der Republik Armenien in der Bundesrepublik Deutschland, der Berliner Kulturbrauerei und dem Deutsch-Armenischen Forum.
S.E. Herr Botschafter Viktor Yengibaryan und ich als Präsident des Deutsch-Armenischen Forums hielten Begrüßungsansprachen. In seiner Rede betonte Botschafter Yengibaryan die dynamische Entwicklung der Beziehungen zwischen der Republik Armenien und der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedenen Ebenen und hob die Organisation von kulturellen Veranstaltungen hervor. Ich sprach über die freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem armenischen und dem deutschen Volk und betonte, dass beide Seiten viel voneinander lernen können. In diesem Zusammenhang wies ich auf die Eröffnung des TUMO-Zentrums für kreative Technologien in Berlin hin.
Am 21. September 2022 fand in Berlin ein Empfang anlässlich des Unabhängigkeitstages der Republik Armenien und des 30-jährigen Jubiläums der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Armenien und Deutschland statt.
Der Botschafter Viktor Yengibaryan gratulierte zum Unabhängigkeitstag der Republik Armenien und betonte: „Die Unabhängigkeit und Souveränität eines Landes ist nicht einfach so gegeben, die Unabhängigkeit ist keine Selbstverständlichkeit, sie ist kein Moment, sondern ein Prozess. Und dieser Prozess erfordert ständige Arbeit, ständige Entwicklung, und Anstrengung.“
Deutscher Derivate Tag 2022

Nachhaltigkeit auch im Finanzwesen spielt eine immer größer werdende Rolle. Weil unsere Ziele sehr ambitioniert sind, was Klima- und Umweltschutz angeht, müssen diese Finanzierungen schnell gehen und es werden große Investitionen gebraucht. Alleine von staatlicher Seite kann das nicht funktionieren, die meisten Mittel müssen von privater Seite kommen. Sustainable Finance steht also im Fokus der Finanzpolitik, trotz – oder gerade wegen der großen Herausforderungen.

Deutscher Derivate Tag 2022: Interview mit Till Mansmann, MdB, FDP-Fraktion - YouTube
Podiumsgast bei der Helmholtz-Jahrestagung

Im September hatte ich die Gelegenheit, an einer Diskussionsrunde der Helmholtz-Jahrestagung teilzunehmen. Das Thema war dabei die Absicherung der Energieversorgung. Gemeinsam mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft haben wir über mögliche Lösungsansätze diskutiert.
Als Wasserstoffbeauftragter ist es meine Aufgabe auch den internationalen Austausch voranzubringen. Besonders spannend als internationaler Partner ist hierbei Südkorea. Gemeinsame Werte und auch Innovationskraft sind die Grundlage für eine erfolgversprechende Zusammenarbeit.
Gespräch mit der chilenischen Gesandten - Wasserstoff und Südamerika

Vor kurzem habe ich die chilenische Botschafterin in Deutschland, Magdalena Atria, für einen Austausch getroffen. Gemeinsam haben wir über die Zukunft von beiden Ländern gesprochen, mit besonderem Bezug auf die Entwicklung von Wasserstofftechnologien. Chile hat ideale Standortbedingungen und ist somit auch ein spannender Partner, um effektiv Wasserstoff gewinnen zu können. Ich freue mich sehr über kommende mögliche Kooperationen!
Aus meiner politischen Arbeit

Die Koalition hat das Bäckerhandwerk auf dem Schirm - Kosten-Abwehrschirm ist in Arbeit

Ich habe in den letzten Wochen verstärkt auch das Gespräch mit Bäckern gesucht und wurde eingeladen ins Gespräch zu kommen. Ich habe dabei engagierte Familienunternehmer mit langer Tradition im Handwerk kennen gelernt, die jetzt in existentiellen Druck geraten und die steigenden Energiepreise nicht an die Kunden weitergeben können. Gleichzeitig ist das Bäckerhandwerk sehr energieintensiv, verkörpert deutsche Handwerkstradition und steht durch den Discounthandel sowieso schon unter Druck. Mit der Bäckerfamilie Jakob aus Bensheim und mit Innungsmeister Hans-Peter Rauen sprach ich dabei ausführlich über die immensen Kostensteigerungen.

Das jüngst in Kraft getretene Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ist zwar dazu angedacht, für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen in Folge gestiegener Energiepreise übertriebene Härten abzufedern und sie gegenüber dem internationalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen geraten zu lassen. Das EKDP orientiert sich als vorsorgende Subvention zum Nachteilsausgleich an den geltenden EU-Richtlinien, sprich den Klima-, Umwelt und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL), die aus Wettbewerbsgründen maßgeblich für die Antragsvoraussetzungen sind. In der Tat betreffen diese bisher in seltenen Fällen Handwerksbetriebe, da diese - wie die Bäckereifachbetriebe hierzulande - gewöhnlich nicht in internationalem Wettbewerb stehen und aus diesem Sachverhalt alleine gesehen keine preislichen Wettbewerbsnachteile gegenüber der Konkurrenz aus anderen Staaten erleiden müssen. 

Die Bundesregierung hat jedoch in der Zwischenzeit beschlossen, dass ein „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher aufgespannt wird. Dabei wurde festgelegt, dass das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und das angekündigte KMU-Programm für den Mittelstand in den Maßnahmen für eine Gas- und Strompreisbremse aufgehen werden. Die Details werden derzeit noch ausgearbeitet. Der Abwehrschirm soll dabei auch Branchen außerhalb der KUEBLL-Listen sowie KMU einschließen. Um den Übergang entsprechend zu gestalten, wird das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) aber wie bereits von der Bundesregierung beschlossen bis Ende 2022 verlängert. Die Änderungen der Förderrichtlinie wurden am 6. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlich. Vorbehaltlich der Genehmigung der Europäischen Kommission können die bisher antragsberechtigten Unternehmen gefördert werden und zwar für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022. Zuschüsse für die neuen Fördermonate können allerdings erst bewilligt werden, wenn die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt.

Ich habe mit der Bürgermeisterkandidatin Maria-Christina Nimmerfroh das Baugebiet Anger in Griesheim besucht und dort mit ihr über die Energieversorgung gesprochen. Bisher ist diese nicht Teil des Bebauungsplans, jedoch würde ich mir wünschen, dass der Wunsch vieler Bürger, die in Immobilien investieren, unbürokratisch unterstützt wird: Viele wollen ja in Solardächer- und Balkone sowie Wärmepumpen investieren. Für die Zukunft brauchen wir vor allem verschiedene Energieträger, sowohl für Wärme- und Stromerzeugung als auch für Mobilität – das entlastet die beanspruchte Energie-Infrastruktur.
Maria-Christina Nimmerfroh berichtete, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich für mehr Klimaschutz interessieren, aber oft nicht wissen, wie das umgesetzt werden kann. Förderung, Beratung und Umsetzung müssen einfacher gemacht werden, und für Pufferung und Speicherung müssen neue Lösungen entwickelt werden. Aber ich bin zuversichtlich, dass sich technisch in den nächsten Jahren viel tun wird!
Innovationen bringen uns in Energiefragen weiter

In Groß-Gerau Wallerstädten wandelt eine Biogasanlage Pflanzen in Energie um. So können 2.500 Haushalte unabhängig vom Wetter mit Strom versorgt werden. Mit der dabei anfallenden Wärme können auch noch Kräuter getrocknet werden, und mit der gewonnenen Energie wird sogar Indoor-Farming getestet.
Zusammen mit Eva-Maria Finck-Hanebuth von der örtlichen FDP habe ich mir im Rahmen meiner Sommertour den Food & Energy Campus in Groß-Gerau angeschaut.
Der Food & Energy Campus verknüpft verschiedene Bereiche der Landwirtschaft miteinander, um Nahrungsmittel möglichst ressourcenschonend für die Region zu erzeugen. Herkömmliche Konzepte werden hinterfragt, neue entwickelt, wie beispielsweise die Herstellung fruchtbarer Pflanzensubstrate aus Gärresten in Anlehnung an die sogenannte Terra Preta, einem fruchtbaren, tiefschwarzen Boden im Amazonasgebiet, oder ein besonders energieeffizientes Gewächshaus.
Betreiber Stefan Ruckelshaußen informierte uns eindrücklich und man konnte spüren, dass sein Innovationspotential noch ziemlich groß ist. Stadtwerke Groß-Gerau-Geschäftsführer Paul Weber war mit von der Partie und wies insbesondere auf die Problematik steigender Energiepreise hin.
Ein äußerst aufschlussreicher Ortstermin, von dem ich viele Eindrücke mitgenommen habe.
Ich habe mich heute sehr über den Besuch meiner Besuchergruppe aus Heppenheim Anfang des Monats in Berlin gefreut. Das Gespräch mit der Gruppe, viele davon Mitglieder der Feuerwehr oder aus dem Katastrophenschutz, war sehr interessant!
Wer mich mal in Berlin besuchen möchte, kann sich gerne an mein Wahlkreisbüro wenden!
+++ post scriptum +++
Unsere hessischen Bundestagsabgeordneten
in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages:
Bürgersprechstunden im Wahlkreisbüro:

Ich biete in meinem Wahlkreisbüro in Heppenheim regelmäßig Bürgersprechstunden an, bei denen in unmittelbarer Nähe des Gründungsorts der FDP Gelegenheit zum Austausch und zur Information bestehen soll. Gerne stehe ich auch Ihnen dabei zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich bei meiner Wahlkreismitarbeiterin Corinna Helfert und teilen Sie Ihren Wunschtermin und möglichst Ihre Themen mit:

Telefon: 06252 6034 798
oder per Email: till.mansmann.wk@bundestag.de

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Was tut die Bundesregierung und welche wirtschaftspolitischen Forderungen haben wir als FDP Bundestagsfraktion im Hinblick auf die Corona-Krise?

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