Holzweg II
Sich im Detail
mit den Entscheiden des Ständerats zur BVG-Reform
auseinanderzusetzen, bringt wenig. Warten wir ab, ob das
Parlament überhaupt eine Reform zustande bringt, und
philosophieren wir dann. Aufschlussreicher ist, ein paar
Aussagen in der SR-Debatte - und ein bemerkenswerter Vorschlag -
unter die Lupe zu nehmen.
Da wären jene
von Josef Dittli, FDP, der die Grosszügigkeit seiner Partei in
der Herbstsession beweisen wollte, was bekanntlich scheiterte.
Man versprach das Blaue vom Himmel, ohne sich um die Kosten zu
kümmern. Dieses Mal wollte er es besser machen. Wie argumentiert
er? Ziemlich einfach. Er rechnet vor, dass 400'000 Franken
Vorsorgekapital bei 6% Umwandlungssatz eine monatliche Rente von
2000 Franken ergeben. «Das ist wenig, sehr wenig», klagt er.
Wer noch weniger
hat, erhält auch weniger, systembedingt. Aber das scheint schwer
zu akzeptieren, ist nun aber seit Anbeginn so, wie die 2. Säule
funktioniert. Seine Folgerung: «Hier gilt es, ein Zeichen zu
setzen, hier gilt es anzusetzen.» Da nicht mehr aus dem
Sparschwein herauszuholen ist, als drin ist, muss gezaubert
werden. Schlagwort: Rentenzuschlag, die Erfindung der
Gewerkschaften für den «Sozialpartnerkompromiss». Er findet auch
rechts Anklang.
Von Dittli zu
Bundesrat Berset. Ein grosser Anhänger des «SoPaKo» resp. der
BR-Vorlage. Diese hatte im Parlament nicht den Hauch einer
Chance und wurde versenkt. Doch Berset wird nicht müde, dessen
angebliche Überlegenheit zu loben und zu preisen. Auf die
Modelle des Ständerats ging er gar nicht erst ein. «Ce projet du
Conseil fédéral est toujours là». Bloss wo? Richtig, im
Rundordner, und keine bundesrätliche Überredungskunst holt ihn
da wieder hervor. Also ist es reine Zeitverschwendung, was er
betreibt. Ausser man zaubert auch hier. Aber davon später.
Der «Kompromiss»
ist nach seiner Meinung so grossartig, weil er allen Neurentnern
einen hohen Zuschlag gebracht hätte. Kostenpunkt schätzungsweise
30 Mrd. Auszahlung ab sofort. Sparen während 40 Jahren findet er
weniger toll. Die bürgerlichen Parteien neuerdings auch nicht
mehr wirklich. Und den Quiet Quitters scheint es überhaupt fern
zu liegen.
Statt 100
Prozent der Neurentner zu beglücken, wie der Bundesrat das
wollte, beschränkt sich der Ständerat auf weniger als die
Hälfte. Zu wenig, für Berset, obwohl nur rund 15 Prozent mit der
UWS-Senkung eine Einbusse erleiden. «Si on fait le calcul
jusqu'au bout, ce modèle restrictif conduit à une compensation
pour seulement environ 35 à 40 pour cent des assurés de la
génération transitoire. Ils seront donc quand même une majorité
à ne pas en bénéficier. Il faudra leur expliquer pour quelles
raisons ils ne vont pas en profiter».
Sollte
eigentlich nicht so schwer sein. Man könnte es so probieren:
«Der Mindest-Umwandlungssatz sinkt, du spürst nichts davon und
bist nicht betroffen, also bekommst du auch keine Kompensation».
Wozu auch?
100 – 0 = 100, um es in Zahlen zu formulieren. Aber die Politik
gibt sich nicht einmal mit 100 zufrieden und möchte gerne 100 –
0 = 105, obwohl genau gerechnet mehrheitlich 80 richtig wären.
Das Ganze grenzt an Zahlenmystik, aber so wird bei der
BVG-Reform argumentiert. Und auf der semantischen Ebene spricht
man von Kompensation, wo es Ausbau heissen müsste.
Mit der
Prozentrechnung ist das auch so eine Sache, vor allem wenn damit
der «Kompromiss» gerechtfertigt werden soll. Originalton Berset:
«S'agissant du coût global des projets, celui des partenaires
sociaux a un coût global sur 10 ans évalué à 30 milliards de
francs. Sur 1000 milliards de capitalisation, cela fait environ
3 pour cent. Si le coût global s'élève à 3 pour cent sur 10 ans,
pour réussir à faire une réforme qui stabilise tout le système
du deuxième pilier et qui nous permette de faire un pas énorme
avec un taux de conversion de 6,8 à 6 pour cent, est-ce démesuré
sur dix ans?»
Im Nachgang der
Pandemie sind 30 Mrd. heutzutage einfach gar nichts, schon gar
nicht gemessen an den 1000 Mrd. Vorsorgevermögen. Peanuts, wie
man sagt. Bloss handelt es sich um einen groben und für die
einzelnen Beitragszahler, Arbeitgeber und -nehmer,
nichtssagenden Durchschnitt. Und laufende Kosten auf eine
Bestandesgrösse zu beziehen ist unzulässig. Und wie war das mit
der Umverteilung, die man reduzieren wollte? Forget it.
Berset warnt vor
den Folgen, sollte das Parlament tatsächlich nicht dem Bundesrat
resp. dem Gewerkschaftsbund folgen und bei Zuschlägen für «nur»
30 bis 40 Prozent bleiben. «Comment voulez-vous que nous
rassemblions une majorité avec cela?»
Berset wüsste
schon wie. «Dans ces conditions, il me reste une seule
possibilité, c'est de vous demander de laisser les choses aussi
ouvertes que possible pour nous donner encore une chance
d'améliorer ce projet. Je vous dis franchement qu'il n'y a pas
d'autre solution aujourd'hui, si vous voulez donner une chance à
ce projet, que de suivre la minorité III (Rechsteiner Paul). Il
y aurait alors une immense différence entre le Conseil national
et le Conseil des Etats, mais nous aurions peut-être encore une
chance de trouver une voie - toujours sinueuse, difficile - pour
présenter un projet qui puisse réunir une majorité.»
Rechsteiner, SP,
versuchte, das kühne, mit Berset ausgeheckte Vorhaben, dem
Ständerat schmackhaft zu machen. Mit Verweis auf die steigenden
Zinsen und der aktuell gerade erhöhten Sterblichkeit, insgesamt
aber höchst vage argumentierend, meinte Rechsteiner: «Wenn
gemäss Antrag des Bundesrates und der Sozialpartner kompensiert
worden wäre, dann hätte ich gesagt, dass es hier nun auch keinen
Grund gibt, hart zu bleiben. Aber weil das jetzt nicht der Fall
ist und dieser Entscheid gefällt wurde, beantrage ich Ihnen, auf
die Senkung des Umwandlungssatzes zu verzichten.»
Was Berset und
Rechsteiner sich davon versprochen haben (die Idee wurde auch
schon auf bürgerlicher Seite gewälzt) ist uns nicht bekannt. Ein
Reset der ganzen Revision, ein Weg zurück zum «Kompromiss»?
Der Plan ist –
wenig überraschend – gescheitert. Aber auch so hat es der
Ständerat fertiggebracht, statt die Mängel der
Nationalratsvorlage wo nötig zu beseitigen, dank dem kreativen
Ehrgeiz seiner SGK die Reform ins Abseits zu manövrieren. Falls
der Nationalrat nicht korrigiert, ist es um sie geschehen. Aber
nun geht die Debatte im Wahljahr weiter. Zeit der grossen
Versprechen und schlechten Entscheide.
Peter Wirth,
E-Mail
PS. Der nächste
Newsletter erscheint am 9. Januar. Wir danken für Ihr Interesse
und wünschen fröhliche Weihnachten.
12. Dezember 2022
sda.
In der Gesamtabstimmung hat die kleine Kammer die
BVG-Revision mit 25 zu 10 Stimmen bei vier Enthaltungen
angenommen. Die Vorlage geht wieder in den Nationalrat.
Das vom Ständerat am Montag favorisierte Modell sieht
vor, dass etwa jeder zweite Versicherte der
Übergangsgeneration von Zuschlägen profitieren soll. Es
orientiert sich am Modell des Nationalrates, von dem
schätzungsweise 35 bis 40 Prozent der
Übergangsgeneration profitieren sollen, erweitert aber
den Kreis der Bezüger und will tiefe Vorsorgeguthaben
verstärkt besserstellen. Dies soll vor allem oft
Teilzeit arbeitenden Frauen zugute kommen.
Um Teilzeit- und Mehrfachangestellte besser zu
stellen, hielt der Rat auch an seinen ursprünglichen
Beschlüssen fest, die Eintrittsschwelle und den
Koordinationsabzug spürbar zu senken. Insgesamt dürften
zusätzlich rund 200’000 Personen von der Senkung der
Eintrittsschwelle profitieren. Beim Modell des
Nationalrates wären es rund 460’000 Personen.
Herzstück des ständerätlichen Konzepts ist ein
lebenslanger Rentenzuschlag für die ersten 15 Jahrgänge,
die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden.
Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein
Altersguthaben von 215’100 Franken oder weniger verfügt,
soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für
Altersguthaben zwischen 215’100 und 430’200 Franken soll
es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben
hat, erhält keine Kompensation.
Weiterlesen »
16. Dezember 2022
Die
Parlamentsdienste haben die nach der Behandlung
der BVG-Reform im Ständerat nachgeführte Fahne
zum Download aufgeschaltet.
Fahne BVG-Reform
12. Dezember 2022
Der
Pensionskassenverband kommentiert die Beschlüsse des
Ständerats zur BVG-Reform. Kritisiert wird insbesondere
das Kompensationsmodell. Der ASIP schreibt:
In Abweichung des mit 126 zu 66 Stimmen klaren
nationalrätlichen Entscheides hat sich nun aber eine
Mehrheit im Ständerat für ein weitergehendes
Kompensationsmodell ausgesprochen. Mit diesem
Konzept soll Geld nach dem Giesskannenprinzip
verteilt werden, welches auch zukünftigen
Rentnerinnen und Rentnern zugutekommt, die
von der Reform gar nicht betroffen sind und
dementsprechend keine Einbussen zu befürchten
hätten.
Tatsächlich betroffen wären nur 14 Prozent der
Versicherten. Kompensationen für die nicht
betroffenen 86 Prozent sind erstens nicht nötig und
gehen zweitens zulasten der jüngeren Generationen,
denen dieses Geld dann später fehlen wird. Die
vorgeschlagene Ausdehnung des Bezügerkreises für
einen Rentenzuschlag ist demnach nicht zielführend.
Im Gegenteil, sie ist kontraproduktiv. Im Vergleich
zum Vorschlag des Nationalrates führt dieses Modell
zu höheren kapitalisierten Gesamtkosten.
Weiterlesen »
12. Dezember 2022
Der Gewerkschaftsbund schreibt in einem Kommentar zu den
Beschlüssen des Ständerats zur BVG-Reform:
Für die Frauen ist der Beschluss ein besonderer
Hohn. Der Ständerat schlägt vor, dass sie nach der
Erhöhung des Rentenalters auf ihre dringend und
rasch notwendigen Rentenverbesserungen
jahrzehntelang warten sollen. Nicht einmal für die
Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen
Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des
Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Witwen
werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal
erben. Dabei ist unbestritten: Frauen und
Teilzeitbeschäftigte brauchen sofort höhere Renten –
zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss
bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass
Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente
bezahlbar und rasch erreicht werden können.
Mitteilung SGB
13. Dezember 2022
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Beschlüsse
des Ständerats zur BVG-Reform. Viel Gescheites vermag er
offenbar dabei nicht auszumachen.
Im Schweizer System der Altersvorsorge ist der
Durchblick schwierig. Das System ist komplex, die
Umverteilungsströme sind gross, aber gut versteckt –
so dass Politiker und Lobbyisten dem Volk ungestraft
Sand in die Augen streuen können. Das gilt nicht nur
für die AHV, sondern auch für die zweite Säule: die
berufliche Vorsorge via Pensionskassen. (…)
Die diskutierte Rentenreform bringt eine Senkung
des gesetzlichen Minimums von 6,8 auf 6,0 Prozent.
Das wäre immer noch zu hoch, doch selbst dieser
Schritt ist umstritten, denn ein tieferer
Umwandlungssatz heisst tiefere nominale
Jahresrenten. Deshalb rufen Politiker von links bis
rechts nach «Kompensationen» in Form von
Rentenzuschlägen mindestens für die
Übergangsjahrgänge.
Dass man Versicherte für den Abbau eines
Privilegs (Subvention) noch kompensieren muss,
erscheint zwar absurd, aber so läuft die Politik der
Altersvorsorge: Die älteren Jahrgänge sind an der
Urne zahlenmässig stark, und die Kosten für die
Jüngeren lassen sich gut verschleiern. Die Jüngeren
interessieren sich zudem noch nicht allzu stark für
die Altersvorsorge, so dass die Politik sie relativ
leicht übers Ohr hauen kann. (…)
Weiterlesen »
14. Dezember 2022
pw. Markus Brotschi
kommentiert im
Tages-Anzeiger die
Beschlüsse des
Ständerats und
findet, es müssten
mehr als die Hälfte
der Versicherten
einen Zuschlag
erhalten, wie der SR
vorsieht. Das wäre
aber nichts anderes
als ein massiver
Leistungsausbau, der
per Umlage von den
jüngeren
Generationen zu
finanzieren wäre.
Und ein weiteres Mal
wäre anzumerken,
dass lediglich rund
15 Prozent der
Versicherten vom der
UWS-Senkung
betroffen sind. Eine
Kompensation der
Senkung ist das
eine, ein
Leistungsausbau
etwas ganz anderes.
Es wird auch in
diesem Beitrag
wieder fröhlich
vermischt. Brotschi
schreibt:
Gerade
Versicherte mit
Leistungen, die
nur wenig über
dem Obligatorium
liegen, mussten
in den letzten
Jahren
erhebliche
Rentenkürzungen
hinnehmen, weil
auf ihrem
Alterskapital
die
Umwandlungssätze
auf 5 oder gar
4,5 Prozent
gesenkt wurden.
Betroffen sind
weite Kreise des
Mittelstandes,
die am Schluss
aus dem
überobligatorischen
Sparkapital kaum
mehr eine
Rentenleistung
erhalten, wenn
sie bei den
Ausgleichszahlungen
nun leer
ausgehen.
FDP-Ständerat
Damian Müller
brachte es in
der BVG-Debatte
auf den Punkt:
«Diese
Versicherten
haben
buchstäblich für
die Katz
einbezahlt.»
Um das zu
verhindern,
müsste mehr als
die Hälfte der
Versicherten
einen Zuschlag
erhalten. Dies
wäre mit dem
von den
Sozialpartnern
ausgehandelten
Kompromiss der
Fall gewesen,
der allen
Versicherten
einen
Rentenzuschlag
gewährt hätte
und solidarisch
finanziert
worden wäre.
Diese Vorlage
wurde aber von
Bürgerlichen
schlechtgeredet
als «Giesskanne»
und «Mini-AHV».
Als
Alternative hat
das Parlament
eine Reform
erarbeitet, die
in einer
Volksabstimmung
geringe Chancen
hat. Die Linke
wird sie mit dem
Argument
bekämpfen, dass
die Versicherten
mehr bezahlten
und weniger
erhielten. Ein
Teil der
Bürgerlichen und
der Wirtschaft
wird die Reform
ablehnen, weil
sie ihnen zu
teuer ist.
Zurück bleibt
das unerfüllte
Anliegen der
Frauen nach
besseren Renten.
TA
12. Dezember 2022
UBS hat in
Zusammenarbeit mit
c-alm eine
Auslegeordnung der
laufenden BVG-Reform
erstellt und
grundlegende Ziele
der Reform und Wege
zu ihrer Erreichung
formuliert. Diese
lauten:
1.
Umverteilung
reduzieren:
– Obligatorischer
UWS auf 6 Prozent
(oder tiefer) senken
2. Obligatorische
Leistungen, d.h. die
Ersatzquote, bei
mindestens 60%
erhalten:
– Altersgutschriften
erhöhen,
beispielsweise ab
Alter 20 mit
Einzahlungen
beginnen und
Beitragssätze
anpassen,
beispielsweise auf 9
Prozent für Alter 20
bis 44 und 14
Prozent für Alter 45
bis 65
3. Tiefe Löhne und
Mehrfachbeschäftigte
besser versichern:
– Koordinationsabzug
auf eine für die
Wirtschaft
verträgliche Art
anpassen,
beispielsweise
prozentual zum Lohn
ansetzen mit
Obergrenze für
höhere Löhne, um
zielgerichtet nur
die tieferen
Einkommen besser zu
versichern, oder bei
Senkung auf bis zu
50 Prozent des
heutigen Niveaus
dies schrittweise
über mehrere Jahre
ansetzen
– Eintrittsschwelle
reduzieren,
beispielsweise auf
17 000 Franken oder
prozentual an das
Pensum anpassen
4. Kompensation fair
gestalten
– Keine weitere
unnötige
Umverteilung
einführen, d.h. nur
Personen
kompensieren, deren
Rente durch die
Reform tatsächlich
sinkt, und die
Kompensation in der
Grössenordnung
dieses Verlusts
ansetzen.
An einer
Medienorientierung
betonte Veronika
Weisser von UBS,
dass es sich dabei
nicht fachtechnische
Ziele handle,
sondern um politisch
auszuhandelnde in
der Absicht, die
Umverteilung zu
reduzieren und nicht
durch
Rentenzuschläge die
aktuelle
Rentnergeneration
noch besser zu
stellen. In einer
Mitteilung wird
unter dem Titel
“Besser keine Reform
als eine schlechte”
festgehalten:
Es braucht
keine Reformen
um jeden Preis,
sondern es
braucht eine
Reform, die
gezielt die
Umverteilung
begrenzt und
gleichzeitig
allen eine gute
Versicherungsgrundlage
heute und in
Zukunft bietet.
«Die derzeitigen
Reformdiskussionen
können zu einem
stabileren und
gerechteren
System der
beruflichen
Altersvorsorge
führen.
Aber nur,
wenn wir damit
dem
Kapitaldeckungsprinzip
wieder
näherkommen»,
erläutert Silvan
Gamper,
Pensionskassenexperte
bei c-alm. Durch
einen tieferen
UWS würden die
Renten zwar
niedriger, aber
dafür
rechnerisch
korrekter und
finanziell
nachhaltiger
sein. Sie würden
darauf basieren,
was wir ansparen
und wie lange
wir eine Rente
beziehen. Eine
Senkung auf 6
Prozent ist der
mindestens
notwendige
Schritt.
Mitteilung UBS /
finews
17. Dezember 2022
Bilanz
hat Veronica
Weisser,
UBS, in
einem
Kurzinterview
zur
BVG-Revision
befragt. Der
in der
Bilanz
gesetzte
Titel “Die
2. Säule ist
nicht mehr
zeitgemäss”
passt aber
nicht
wirklich zum
Text.
Rentner
erhalten aus
der 2. Säule
mehr
Kapital, als
sie
eingezahlt
haben. Kann
man
überhaupt
noch von
einem
Kapitaldeckungsverfahren
sprechen?
Nur noch
teilweise.
Das
zusätzliche
Geld kommt
von den
aktiv
Versicherten,
die einen
Grossteil
ihrer
Rendite
abgeben.
Zudem sind
die
Risikobeiträge
oft um ein
Vielfaches
höher, als
sie sein
sollten.
Diese werden
dazu
genutzt, die
Rentner zu
finanzieren.
Das sind
Beiträge,
die über
Jahrzehnte
eingezahlt
wurden, von
denen die
Versicherten
nie etwas
sehen
werden.
Ist die
gigantische
Umverteilung
das einzige
Problem der
BVG?
Leider
nicht. Die
2. Säule
reflektiert
nicht die
heutige
Lebensweise.
Sie ist auf
ein
klassisches
Männerleben
ausgerichtet,
eine
Karriere
ohne Pausen
oder
Teilzeitpensen.
Das
entspricht
weder der
Realität von
Müttern noch
der von
Personen,
die
Projektarbeit
machen oder
bei mehreren
Arbeitgebern
geringe
Pensen
arbeiten.
Weiterlesen
»
8. Dezember 2022
IPE. Asga Pensionskasse, the Swiss multi-employer pension fund, is
expecting negative returns on investments this year of -6%, it said. If
confirmed, the negative returns in 2022 would represent the
worst performance of the pension fund in the past 10 years.
Asga recorded the worse net performance in the last 10 years in 2018 at
-1.24%, according to the pension fund’s financial statement. Asga’s
returns this year are following the same trajectory of those of large
European pension funds recording the worst performances since 2008,
according to IPE data. Despite the negative returns, Asga will apply
an interest rate on saved capital of its members of 2.5%
in 2022. Last year, with returns of 10.16%, the pension fund applied an
interest rate on pension assets of 3.25%, according to the statement.
Asga can, therefore, apply an interest rate on saved pension assets
that is higher than the minimum of 1% set by government for the second
pillar, said managing director Sergio Bortolin.
IPE
13. Dezember 2022
Der
Pensionskassenverband schreibt zum heute publizierten ASIP ESG-Reporting
Standard in einer Medienmitteilung:
Der ASIP verfolgt das Ziel, über ein regelmässiges,
ganzheitliches Reporting die Transparenz bezüglich ESG-Umsetzung zu
erhöhen. Im Fokus steht eine transparente Offenlegung von
ESG-Informationen, mit welchen alle involvierten Stakeholder
nachverfolgen können, wie die Pensionskassen investiert sind und
welche Entwicklungsschritte bezüglich Nachhaltigkeit realisiert
werden.
Dazu soll der ESG-Reporting-Standard dienen. In ein ESG-Reporting
gehören qualitative Aussagen zur Art und Weise, wie die
Pensionskassen mit diesem Thema umgehen, und auch quantitative
Angaben zu einzelnen Anlagen.
Der vorliegende Standard wurde in Zusammenarbeit mit anderen
Verbänden – u.a. der Asset Management Association, Swiss Sustainable
Finance und den Anlagestiftungen – erarbeitet. Er hat einen
empfehlenden Charakter und wird regelmässig überprüft.
Die Anlagepolitik ist und bleibt Aufgabe der Pensionskassen. Es
braucht diesbezüglich keine Regulierung des Gesetzgebers. Vielmehr
wird mit diesen Reporting-Standards ein Zeichen gesetzt: Die
PK-Branche befasst sich eigenverantwortlich mit diesem Thema,
kommuniziert das auch aktiv und nimmt somit ihre Verantwortung wahr.
Über ein regelmässiges Reporting wird eigenverantwortlich die
Transparenz bezüglich ESG-Umsetzung erhöht.
Mitteilung ASIP
8. Dezember 2022
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im November insgesamt
eine durchschnittliche Performance von 1,79% nach Gebühren. Damit
beträgt die Rendite seit Jahresbeginn -7,88%. Seit Messbeginn 2006
steht die Rendite bei 64,15%.
- Die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen lag im
letzten Monat bei 2,67 Prozentpunkten. Das beste Ergebnis von 2,95%
lieferte eine kleine Pensionskasse mit verwalteten Vermögen von
weniger als CHF 300 Mio. Das schlechteste Ergebnis von 0,28% ist bei
einer mittleren Pensionskasse mit verwalteten Vermögen von CHF 300
Mio. bis CHF 1 Mrd. zu finden.
Die Bandbreite der grossen Pensionskassen mit verwalteten
Vermögen von mehr als CHF 1 Mrd. war am kleinsten mit 2,04
Prozentpunkten, bei den kleinen Pensionskassen belief sie sich auf
2,11 Prozentpunkte und bei den mittleren betrug sie gar 2,26
Prozentpunkte.
Weiterlesen »
7. Dezember 2022
Der Blick berichtet über die Verluste eines Schweizer Kryptofonds bei
FTX, wobei auch Pensionskassen zu Schaden gekommen sein sollen.
Bislang sah es so aus, als ob Schweizer Anleger vom Konkurs der
Handelsplattform FTX nicht gross betroffen sind. Nun zeigt sich,
dass das nicht auf alle zutrifft. Wie das Finanzportal «Tippinpoint»
berichtet, kostet die FTX-Pleite einen Schweizer Kryptofond sehr
viel Geld. Dieser hat über einen Fünftel seines Fondsvermögens
verloren.
Beim betroffenen Fond handelt es sich um den SwissRex Crypto
Fund. Der Verlust beläuft sich auf 13 Millionen Franken, die
hautsächlich in sogenannente DeFi-Token angelegt waren. Dies geht
aus einem Schreiben an die Anteilseigner hervor.
Das Problem: Es nicht absehbar, ob Investoren jemals noch Geld
aus der FTX-Pleite bekommen werden. Denn FTX soll Kundengelder in
Milliardenhöhe veruntreut haben. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried (30)
galt lange Krypto-Wunderkind.
Bis im November seine Betrügereien aufflogen und er für den
grössten Betrugsskandal der Kryptowelt verantwortlich gemacht wird.
Das Pikante: In den Fonds habe nicht nur risikofreudige Anleger
investiert, sondern auch Pensionskassen haben Anteile des Fonds
gekauft. Das heisst, Vorsorgelder, die eigentlich sicher angelegt
werden müssten, sind nun womöglich für immer verloren.
Gemäss Auskunft der Fondsbetreiber soll es sich konkret um
Schweizer Freizügigkeitsgelder handeln, die von entsprechenden
Stiftungen in den Fonds investiert wurden. (koh)
Blick
14. Dezember 2022
Die Pensionskasse Stadt Zürich und Medpension Vsao haben eine
Minderheitsbeteiligung an mehreren Windparks der BKW erworben. Der
Betrieb und die operative Kontrolle verbleiben beim Energieversorger.
Die Beteiligung erfolgt im Zusammenhang mit der im Oktober 2021
angekündigten “Capital-light-Strategie” der BKW. Dadurch sollen sich
langfristig orientierte institutionelle Investoren auch an Projekten für
erneuerbare Energien beteiligen können. Gleichzeitig verspricht sich BKW
dadurch einen stärkeren Ausbau von regenerativen Energien.
Zusammen erwarben die Pensionskasse Stadt Zürich und Medpension Vsao
einen Anteil von 49 Prozent an insgesamt neun Windparks der BKW in
Frankreich, Italien und Norwegen. Der Löwenanteil von 41,5 Prozent
entfällt dabei auf die Pensionskasse Stadt Zürich. Finanzielle Details
gab BKW nicht bekannt. Noch stehe die Transaktion unter Vorbehalt von
regulatorischen Zulassungen, heisst es.
Cash /
Mitteilung BKS
9. Dezember 2022
Das Monitoring des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit umfasst u.a.
neue Daten zu Erwerbstätigkeit und Einkommen von Frauen. Dabei werden
die Unterschiede zu den Einkommen von Männern auch aufgeschlüsselt nach
den Kriterien Zivilstand und Mutterschaft, was üblicherweise bei den
Ermittlungen der Gender-Gaps nicht geschieht, weil diese Grössen nicht
zu den als objektiv anerkannten Elementen gehören. In der NZZ heisst es
dazu:
Ein noch wichtigerer Treiber [als die Wahl der Branche] für die
Lohndifferenz ist laut Zobrist aber die sogenannte Erwerbsbiografie.
Diese umfasst die Entwicklung der Löhne während des ganzen
Berufslebens. Das Zürcher Wirtschaftsmonitoring zeigt, dass bei
Frauen und Männern die Löhne mit zunehmendem Alter grundsätzlich
steigen. Allerdings ist den Daten nicht zu entnehmen, ob jemand
Kinder hat oder nicht.
Die Fachstelle Volkswirtschaft fokussierte sich deshalb auf den
Zivilstand. Es zeigt sich, dass sich bei ledigen Frauen und Männern
die Löhne ähnlich entwickeln. Hingegen öffnet sich bei den
verheirateten Erwerbstätigen ab dem 30. Altersjahr eine grosse
Lohnschere zwischen Männern und Frauen. Diese Tatsache hat laut
Zobrist damit zu tun, dass Frauen, die in dieser Lebensphase ihr
erstes Kind bekommen, in der Regel verheiratet sind.
Weiterlesen »
8. Dezember 2022
Die Arbeitslosenzahlen lassen einen überraschenden Schluss zu: 50+ haben
es einfacher als Jüngere, einen neuen Job zu finden. Der
Fachkräftemangel in der Schweizer Wirtschaft entschärft die
Altersguillotine – hebt sie aber nicht auf. Der Blick schreibt:
Wer älter als 50 ist und seinen Job wechselt oder verliert, der
hat Mühe, eine neue Arbeitsstelle zu finden. So lautet das
Vorurteil, das lange Zeit auch mit Zahlen belegt werden konnte. Doch
der Wind hat scheinbar gedreht. Ältere haben es nun sogar wieder
leichter als Jüngere, einen Job zu finden.
Die Arbeitslosenquote ist bei den 50- bis 64-Jährigen in den
vergangenen zwei Jahren von über 3 Prozent auf 1,9 Prozent gesunken.
Sie liegt damit unter der Quote der 25- bis 49-Jährigen, die 2
Prozent beträgt.
Weiterlesen »
7. Dezember 2022
Kurt Speck fasst auf HZ Insurance das Wichtigste zusammen, das bei
Auswanderung oder Arbeit im Ausland in Sachen Vorsorge zu bedenken ist.
Bei Erwerbstätigen, die für ihre Firma lediglich während ein bis
zwei Jahren im Ausland tätig sind, besteht am wenigsten
Handlungsbedarf. Mit dem Status des «Entsandten», der rechtlich mit
EU und Efta exakt geregelt ist, kann der Mitarbeitende weiterhin im
Schweizer Vorsorgesystem integriert bleiben.
Liegt das neue Aufenthaltsland ausserhalb des europäischen Raums,
ist zu klären, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz
besteht. Trifft dies zu, kann die Person im angestammten
Vorsorgesystem versichert bleiben.
Weiterlesen »
14. Dezember 2022
In
einem Beitrag der NZZ zum ewigen Thema der Form des
Leistungsbezugs bei Pensionierung weisen die beiden Autoren –
Markus Hürzeler (Rahn und Bodmer) und Roland Hofmann (ZHAW) auf
die vielen Probleme und Gefahren, mit denen bei einem
Kapitalbezug zu rechnen ist. Sie kommen zum Schluss:
"Ausgehend von diesen Erkenntnissen sind zum einen die
Anbieter von Finanzplanungen gefordert, ihren Beratungs- und
Sorgfaltspflichten durch Anpassen der Planungsparameter an
die heutigen Realitäten nachzukommen und so ihren Kundinnen
und Kunden eine ebenso transparente wie fundierte
Entscheidungsgrundlage zu verschaffen. Die Pensionskassen
selbst könnten entscheidend zu einer Reduktion der
Informationsasymmetrien beitragen, indem sie durch
frühzeitige Aufklärung und allenfalls technische
Unterstützung ihre Versicherten dazu befähigen, die
Auswirkungen unterschiedlicher Bezugsszenarien zu
simulieren.
Auch der Gesetzgeber ist gefordert. Dass die
Rahmenbedingungen in der beruflichen Vorsorge nicht korrekt
festgelegt sind (Stichworte: Mindestzins, Umwandlungssatz,
Rentenalter), fördert das Interesse sowohl der
Finanzinstitute als auch der Pensionskassen, Rentenbezüge
wenn immer möglich «zu vermeiden» und Kapitalbezüge zu
empfehlen. Das Anlage- und das Langlebigkeitsrisiko werden
auf den einzelnen Versicherten übertragen. Das war sicher
nicht die ursprüngliche Absicht des Gesetzes über die
berufliche Vorsorge (BVG)."
NZZ
15. Dezember 2022
Die NZZ zeigt die Folgen der Teuerung auf Renten aus AHV
und Pensionskassen sowie für Vermögen auf.
NZZ
12. Dezember 2022
BFS.
Zwischen 2020 und 2021 stieg die Zahl der stationären Spitalaufenthalte
wegen psychischer und Verhaltensstörungen bei Mädchen und jungen Frauen
im Alter von 10 bis 24 Jahren um 26%, bei gleichaltrigen Männern um 6%.
Zum ersten Mal waren psychische Störungen die häufigste Ursache für eine
Hospitalisierung bei den 10- bis 24-Jährigen (19 532 Fälle), gefolgt von
Verletzungen (19 243 Fälle). Die Spitaleinweisungen aufgrund von
Suizidversuchen nahmen in derselben Altersgruppe um 26% zu, die
ambulanten psychiatrischen Leistungen im Spital um 19%. Dies geht aus
einer Analyse des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor, die sich mit
der Behandlung von psychischen Störungen bei jungen Menschen in den
Jahren 2020 und 2021 befasst.
BFS /
Mitteilung
5. Dezember 2022
ASIP. Hanspeter
Konrad hat den
Schweizerischen
Pensionskassenverband
ASIP als Direktor
über 19 Jahre
geführt. «Der
Einsatz für eine
starke zweite Säule
war spannend,
intensiv und
herausfordernd.
Diese lange Zeit
brachte zudem viele
wertvolle Kontakte
mit den
verschiedensten
Akteuren der
beruflichen
Vorsorge», sagt
Hanspeter Konrad.
Der Vorstand hat
Dr. Lukas
Müller-Brunner zu
seinem Nachfolger
gewählt. Der
40-jährige
Betriebswirtschafter
leitet zurzeit das
Ressort
Sozialpolitik und
Sozialversicherungen
beim Schweizerischen
Arbeitgeberverband.
Er blickt zudem auf
eine langjährige
Forschungs- und
Lehrtätigkeit in den
Gebieten
Rechnungslegung und
Wirtschaftsprüfung
mit Schwerpunkt
Vorsorge an der
Universität St.
Gallen zurück.
«Wir sind sehr
glücklich, dass wir
Lukas Müller-Brunner
als neuen Direktor
engagieren konnten,
und sind überzeugt,
dass er die
Interessen des ASIP
und der 2. Säule wie
sein Vorgänger mit
grossem Fachwissen,
politischem
Geschick, Einsatz
und Herzblut
vertreten wird»,
erklärt
ASIP-Präsident
Martin Roth. Lukas
Müller-Brunner wird
die Führung des ASIP
am 1. August 2023
übernehmen.
Der ASIP dankt
Hanspeter Konrad
bereits an dieser
Stelle für seine
grossen Verdienste
und sein
unermüdliches
Engagement für die
berufliche Vorsorge
während der letzten
19 Jahre und wünscht
Lukas Müller-Brunner
viel Erfolg und
Freude als neuer
Direktor des ASIP.
Mitteilung ASIP,
CV Müller-Brunner
14. Dezember 2022
HSLU.
Infrastrukturinvestitionen bieten eine interessante Möglichkeit,
das Anlageportfolio von (institutionellen) Investoren zu
optimieren. Eine Studie der Hochschule Luzern in Zusammenarbeit
mit dem Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP
befasste sich unter den Titel “Nachhaltigkeit und Infrastruktur
im Immobilienportfolio – Eine theoretische und empirische
Untersuchung des Anlageverhaltens von Schweizer institutionellen
Investoren – mit den Chancen und Herausforderungen der
Anlageklasse. Dabei stellt der Fragebogen,
welcher in Kooperation mit dem Schweizerischen
Pensionskassenverbands ASIP versendet wurde, die Grundlage der
Datenerhebung und Untersuchung dar. Befragt wurden 56
institutionelle Investoren – mehrheitlich Pensionskassen – aus
der Deutschschweiz und der Romandie mit einem gesamten
Anlagevolumen von circa 450 Mrd. Franken.
Weiterlesen »
8. Dezember 2022
Anteil der Bevölkerung ab 65, der in einem Privathaushalt legt,
der …
Viele Pensionierte verfügen über erhebliche Vermögenswerte,
die sie meist nicht aufbrauchen, dafür aber vererben wollen. Der
«goldenen» Pensionierten-Generation steht eine mit Blick auf die
eigene Altersvorsorge pessimistische Mehrheit der 25- bis
64-Jährigen gegenüber. Vor diesem Hintergrund beleuchtet Swiss
Life in ihrer neuen Studie «Goldener Ruhestand» – wie lange
noch? den (Ent-)Sparprozess, die Pflegekosten sowie das Thema (Ver-)Erben
im Rentenalter. In der Studie wird ausgeführt:
Pensionierte in der Schweiz beurteilen ihre finanzielle
Situation mehrheitlich als gut und im Durchschnitt besser
als die Bevölkerung unter 65. An diesem Umstand hat sich in
den letzten Jahren wenig verändert, obwohl das
Altersvorsorgesystem zunehmend vor Herausforderungen steht
und Reformen benötigt. (…)
Die grundsätzlich positive Momentaufnahme des hohen Grads
an finanzieller Selbstbestimmung der heutigen Pensionierten
widerspiegelt sich auch darin, dass Vermögen im Rentenalter
im Durchschnitt nicht verzehrt werden – zumindest, solange
man zuhause wohnt. 2020 lebten 34% der Menschen ab 65 in
einem (Privat-)Haushalt, der weiter Geld auf die Seite
legte. Lediglich 22% zehrten von ihrem Vermögen oder – in
seltenen Fällen – verschuldeten sich. Die restlichen 44%
gaben etwa so viel aus, wie hereinkam. (…)
Weiterlesen »
12. Dezember 2022
Wie
sieht die berufliche Altersvorsorge 2050 aus? Was erwarten die
Vorsorgeunternehmen und die Versicherten? Die PKG Pensionskasse
hat zum Anlass ihres 50-jährigen Bestehens dazu die Hochschule
Luzern mit der Ausarbeitung der Studie «Berufliche
Altersvorsorge 2050» beauftragt. Verantwortlich dafür zeichnen
Prof. Dr. Yvonne Seiler Zimmermann und Prof. Dr. Karsten Döhnert.
Sie haben zusammen mit den Studenten im Zeitraum von rund acht
Monaten die Studie verfasst. Zusammenfassend wird ausgeführt:
"Ziel der Studie ist es, die Implikationen spezifischer
Megatrends auf das Vorsorgesystem zu beschreiben und
Gedankenanstösse zu liefern, wie die berufliche Vorsorge im
Jahr 2050 ausgestaltet sein sollte. Konkret werden folgende
Forschungsfragen analysiert:
– Welches sind die wichtigsten Aspekte der heutigen
beruflichen Vorsorge hinsichtlich des An- und Entsparens des
Alterskapitals?
– Welche Megatrends prägen das gesellschaftliche und
wirtschaftliche Leben im Jahr 2050?
– Welche Gaps ergeben sich zwischen dem heutigen und
zukünftigen gesellschaftlichen Leben im Jahr 2050? – Welche
Implikationen haben diese Gaps für die berufliche
Altersvorsorge?
– Wie muss die berufliche Vorsorge, unter der Prämisse der
Megatrends, ausgestaltet sein, um den wirtschaftlichen
Gegebenheiten und dem gesellschaftlichen Leben im Jahr 2050
zu genügen?
Weiterlesen »
16. Dezember 2022
BR. Mit welchen Mitteln könnte in der Altersvorsorge und bei den
Steuern dafür gesorgt werden, dass Personen nach Erreichen des
Regelrentenalters vermehrt erwerbstätig bleiben? Der Bundesrat
hat zu dieser Frage einen Bericht verabschiedet. Darin kommt er
zum Schluss, dass in der AHV und teilweise auch in der
beruflichen Vorsorge die wirksamsten Massnahmen mit der Reform
AHV 21 bereits umgesetzt werden. Soll die Steuerbelastung auf
dem Erwerbseinkommen von Personen im Rentenalter gesenkt werden,
bräuchte es dafür eine Verfassungsgrundlage.
Bericht
5. Dezember 2022
BFS. 9,8 Milliarden
Stunden sind im Jahr
2020 in der Schweiz
unbezahlt gearbeitet
worden. Das ist mehr
als für bezahlte
Arbeit mit 7,6
Milliarden Stunden
aufgewendet wurde.
Die gesamte im Jahr
2020 geleistete
unbezahlte Arbeit
entspricht einem
Geldwert von 434
Milliarden Franken.
Mitteilung BFS
14. Dezember 2022
BFS.
Die
Covid-19-Pandemie
hat in der Wohlfahrt
der Schweizer
Bevölkerung ihre
Spuren hinterlassen.
Für das Jahr 2021
liegen zwar noch
nicht für alle
Indikatoren die
notwendigen Daten
vor, es zeigt sich
aber eine Tendenz:
Die Situation
gleicht sich der
Lage im Jahr
2019, also
vor dem Ausbruch der
Covid-19-Pandemie,
wieder an.
So lag im Jahr
2021 die
Lebenserwartung
bei den Männern mit
81,6 Jahren 0,3
Jahre tiefer als vor
der Pandemie und bei
den Frauen mit 85,7
Jahren sogar etwas
höher, nachdem sie
2020 deutlich auf
81,0 Jahre bzw. 85,1
Jahre zurückgegangen
war.
Als weitere
Resultate der
Wohlfahrtsmessung
lässt sich
festhalten, dass das
reale BIP
pro Kopf 2020
gegenüber dem
Vorjahr um 3,1%
gesunken ist, 2021
konnte es einen
Anstieg von 3,4%
verzeichnen.
Der
Bruttoenergieverbrauch
ist zwischen 2019
und 2020 deutlich
von rund 1,1
Millionen Terajoule
auf rund 1 Million
Terajoule
zurückgegangen. 2021
hat er wieder
zugenommen,
allerdings nur
relativ leicht um
1,3%.
2020 erreichte
die
durchschnittliche
Lebenszufriedenheit
der Bevölkerung
einen Wert von 8,1
auf einer Skala von
0 bis 10.
Diese Zahlen und
weitere Ergebnisse
des
Indikatorensystems
Wohlfahrtsmessung
sind auf dem
Statistikportal
Schweiz verfügbar.
BFS
Wohlfahrtsmessung
14. Dezember 2022
Der
Arbeitgeberverband
schreibt zum
Entscheid des
Parlaments für einen
ausserordentlichen
und vollständigen
Teuerungsausgleich
der AHV-Renten:
Nach dem
Erstrat hat nun
auch der
Ständerat die
Motion der
Mitte-Fraktion,
die einen
ausserordentlichen
und
vollständigen
Teuerungsausgleich
bei den
AHV-Renten
fordert,
gutgeheissen.
Die Arbeitgeber
hatten sich vom
Ständerat eine
Gegensteuer
erhofft und
kritisieren die
unnötige und
willkürliche
finanzielle
Umverteilung.
Der
Schweizerische
Arbeitgeberverband
(SAV) bedauert
die Annahme der
Motion und folgt
dabei
mehrheitlich der
Argumentation
des Bundesrates.
Eine
vollständige und
aufgrund der
alleinigen
Grundlage der
Teuerung zu
erfolgende
Anpassung der
Renten, wie sie
das Parlament
nun beschlossen
hat, ist aus
verschiedenen
Gründen nicht
zielführend:
Erstens passt
der Bundesrat
die Renten per
Gesetzesgrundlage
alle zwei Jahre
an – so
beschloss er die
nächste
Anpassung von
2,5 Prozent per
1. Januar 2023.
(…)
Zweitens
gewichtet man
mit der jetzt
von den Räten
verabschiedeten
Lösung die
Preisentwicklung
und damit die
laufenden Renten
viel stärker als
die neuen
Renten, was
gegen das
Prinzip einer
nachhaltigen,
alle Realitäten
berücksichtigenden
Anpassung geht.
Gegen den
Motionsvorschlag
spricht zudem
die schwierige
finanzielle Lage
der ersten
Säule. Darüber
darf auch die
Abstimmung vom
25. September
2022 nicht
hinwegtäuschen,
ächzt die AHV
doch erheblich
unter den
demografischen
Veränderungen
unserer
Gesellschaft.
SAV
9. Dezember 2022
BR.
Der Bundesrat das
Datum für das
Inkrafttreten der
Reform AHV 21 auf
den 1. Januar 2024
festgelegt. Er hat
zudem die
Ausführungsbestimmungen
in die
Vernehmlassung
geschickt. Diese
dauert bis zum 24.
März 2023.
Das Referenzalter
der Frauen wird in
vier Schritten von
64 auf 65 Jahre
erhöht. Mit
Inkrafttreten am 1.
Januar 2024, steigt
das Referenzalter
der Frauen am 1.
Januar 2025 erstmals
um drei Monate. Als
erste betroffen sind
die Frauen des
Jahrgangs 1961. Beim
zweiten Schritt sind
es die Frauen des
Jahrgangs 1962; für
sie beträgt das
Referenzalter 64
Jahre und sechs
Monate, für Jahrgang
1963 anschliessend
64 Jahre und neun
Monate und ab
Jahrgang 1964
schliesslich 65
Jahre. Ab Anfang
2028 gilt für alle
das Referenzalter
65. Die schrittweise
Erhöhung des
Referenzalters gilt
analog auch für die
berufliche Vorsorge.
Der Bundesrat hat
die vorgesehenen
Anpassungen der
Verordnung über die
Alters- und
Hinterlassenenversicherung
bis zum 24. März
2023 in die
Vernehmlassung
geschickt.
Mitteilung BR und
Links zu
Verordnungsänderungen
13. Dezember 2022
CHSS.
Im Jahr 2023 stehen
wichtige Anpassungen
in den
Sozialversicherungen
an: Unter anderem
tritt der
Adoptionsurlaub in
Kraft, und das
Solidaritätsprozent
in der
Arbeitslosenversicherung
fällt weg. Welche
Anpassungen gibt es
2023 im
Sozialversicherungsbereich?
Ein Artikel der CHSS
gibt Versicherten,
Arbeitgebern und im
Sozialversicherungsbereich
tätigen Personen
einen Überblick
(Stand November
2022).
- Einführung
eines
zweiwöchigen
Adoptionsurlaubs,
der über die
Erwerbsersatzordnung
entschädigt
wird.
- Der auf
hohen
Lohnbestandteilen
erhobene
Solidaritätsbeitrag
zur Entschuldung
der
Arbeitslosenversicherung
fällt weg.
- Die
Mindestrenten
der AHV und IV
werden um 30
Franken
angehoben, die
Maximalrenten um
60 Franken.
Andere anhand
der AHV-Renten
berechnete
Beträge werden
ebenfalls
angepasst,
insbesondere in
der 2. Säule und
bei den EL.
CHSS
6. Dezember 2022
Sozialversicherungen
2020: Einnahmen und
Ausgaben
in Mrd. Franken
BSV. Die
«Schweizerische
Sozialversicherungsstatistik»
gibt einen
umfassenden
Überblick über die
Entwicklung der
einzelnen
Sozialversicherungszweige
und die
Gesamtrechnung der
Sozialversicherungen.
Sie weist aktuelle
Angaben sowie
Zeitreihen über
Einnahmen, Ausgaben
und Kapital, die
Zahl der
Rentenbezüger, die
Beitragssätze und
Durchschnittsleistungen
aus. Aktuelle Daten
über die
Sozialhilfe, 3.
Säule, Demografie
und Volkswirtschaft
runden das Angebot
ab.
BSV
Soz. Vers. Statistik
7. Dezember 2022
Die
Invalidenversicherung
(IV) steht bei der
AHV mit rund 10.3
Mrd. Franken in der
Kreide. Der
Bundesrat ist
grundsätzlich
bereit, diese
Schulden zu tilgen.
Er beantragt ein Ja
zu einer
entsprechenden
Motion aus dem
Ständerat. Die
Motion der
Kommission für
soziale Sicherheit
und Gesundheit (SGK)
des Ständerats
verlangt eine
Vorlage bis Ende
2023. Damit sollen
die IV-Schulden
getilgt oder aber
durch den Bund
übernommen werden.
Der Bund stehe in
der Pflicht, das
Problem zu lö- sen,
schreibt die
Kommission. Als
nächstes entscheidet
der Ständerat über
die Motion.
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
2023
JANUAR
- 10. Januar, Bern
ASIP
Start ins neue Vorsorgejahr.
Anmeldung (für Mitglieder).
- 12. Januar, Zürich
vps.epas
Horizonte und Trends.
Infos
- 17. / 24. Januar
BVS Stiftungsaufsicht Zürich
Informationstage.
Website
Aus- und
Weiterbildung
weitere
Termine ....
|