Holzweg III
If you don't know where you are going, you might wind up
someplace else.
Yogi Berra
Eine wunderliche Geschichte, diese BVG-Reform. Sie beginnt mit
einer Überraschung: Die Sozialpartner (oder besser Teile davon)
können sich gegen alle Erwartung auf einen gemeinsamen
Vorschlag, genannt Kompromiss, einigen - im Kern ein
Gewerkschaftsmodell. Im Parlament hat dann aber die vom
Bundesrat per Copy Paste erstellte Vorlage zu Recht keine
Chance.
Die Räte werden
selbst aktiv; erst im Nationalrat mit einer einigermassen
valablen, neuen Fassung, die dann in der SGK des Ständerats so
verschlimmbessert wird, dass die Kommission mit ihren Anträgen
im eigenen Rat scheitert. Die Neuauflage in der nächsten Session
kommt etwas reduziert, aber immer noch mit grosszügigen
«sozialen Verbesserungen» durch, auf welche die SGK des
Nationalrats nun weitgehend eingegangen ist. Im März kommt es
zum Schlussgang mit der Differenzbereinigung.
Die Historie bis
zum heutigen Stand wurde an dieser Stelle getreulich und
aufmerksam verfolgt und kommentiert. Ist es das Wechselbad von
Enttäuschung, Überraschung, Hoffnung und neuerlicher
Enttäuschung, das schliesslich zu einer Art melancholischer
Erschöpfung geführt hat? Ich gebe zu, es fällt zunehmend schwer,
das Interesse wachzuhalten. Darf man fragen: wem liegt noch
etwas an dieser Reform? Sie sei dringend und wichtig, wird
eifrig beteuert. Wirklich?
Die Vorlage soll
deshalb sozial aufgehübscht und damit «mehrheitstauglich»
gemacht werden. Ein erneuter bürgerlicher Abstimmungserfolg in
Vorsorge-Fragen gegen die Linke wird angepeilt, welche gezielt
den Abstimmungs-Showdown als letzten Ausweg aus ihrer verbockten
Lage sucht. Sie hat trotz massiver Unterstützung durch Berset
nie wirkungsvoll in die Debatte eingreifen können.
Anscheinend
haben die Bürgerlichen sich in der SGK-N «zusammengerauft». Das
Resultat ist fragwürdig. Es werden Zuschläge für Neurentner
geplant, die von der UWS-Senkung nicht betroffen sind und die
«solidarische» Finanzierung von Kompensationsmassnahmen
gefordert, für welche Rückstellungen bestehen - alles unter dem
Betriff «sozial». Der Begriff hat auch schon bessere Zeiten
erlebt. Und damit die Wohltaten dem Volk verkauft werden können,
ist schwer auszumachen, wer für was wieviel bezahlt oder
profitiert.
Bleibt der
bürgerliche Konsens im Nationalrat bestehen? Die SVP verlangt
Kostenreduktion, das Gewerbe auch. Dringen sie damit nicht
durch, droht das Geschäft schon im Parlament zu scheitern,
andernfalls in einer Volksabstimmung. Nach Jahren mit endlosen
Debatten, Beratungen, Analysen - wieder nichts. Aber der Vorlage
in ihrer jetzigen Form wird man kaum nachtrauern, trotz grossem,
absehbarem Wehklagen nach einem Scheitern. Die Kollateralschäden
dürften sich in Grenzen halten.
Wären die
Erfolgschancen bei einem neuerlichen Anlauf besser? Nicht,
solange man sich auf das Schrauben an den technischen Parametern
konzentriert und die Kompensation zu einer Frage der
sozialpolitischen Moral hochstilisiert. Es ist dies die
Konsequenz der absurden Festlegung des Mindest-UWS im Gesetz,
welche jede versicherungstechnische Anpassung in die Abgründe
politischer Fundamentaldebatten stürzt.
Aber vielleicht,
wer weiss, kommt es eines Tages wieder besser. Im Ranking der
besten Vorsorgesysteme hat die Schweiz zwar etliche Positionen
eingebüsst, aber solange es gelingt, die Säulen getrennt zu
halten und die zweite nicht vollends sozialisiert, ist alles
möglich.
Peter Wirth,
E-Mail
9. Februar 2023
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im
Januar insgesamt eine durchschnittliche Performance
von 2,61% nach Gebühren. Seit Messbeginn 2006 steht
die Rendite bei 65,33%.
- Die Bandbreite der Performance aller
Pensionskassen lag im letzten Monat bei 3,56
Prozentpunkten. Alle Vorsorgeeinrichtungen
verzeichneten ein positives Ergebnis. Das beste
(4,07%) und schlechteste (0,51%) Ergebnis lieferten
die kleinen Pensionskassen mit verwalteten Vermögen
von weniger als CHF 300 Mio. Die Bandbreite der
mittleren Pensionskassen mit verwalteten Vermögen
zwischen CHF 300 Mio. und CHF 1 Mrd. war mit 1,61
Prozentpunkten am kleinsten.
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8. Februar 2023
CS. Im Januar legt der Pensionskassen Index um 5,20
Punkte bzw. 2,76% zu. Per 31. Januar 2023 steht der
Index bei 193,82 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu
Beginn des Jahres 2000.
Der Hauptanteil an der positiven Entwicklung im
Januar ist den Aktien (+1,95%) zuzuschreiben. Der
Renditebeitrag von Aktien Ausland beträgt 1,21% und
derjenige der Aktien Schweiz 0,74%. Die Anlageklassen
Obligationen (+0,66%), Immobilien (+0,08%) und
Alternative Anlagen (+0,05%) haben mit positiven
Renditebeiträgen das Monatsergebnis zusätzlich erhöht.
Die restlichen Anlagekategorien waren unauffällig.
4. Februar 2023
SGK.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrates (SGK-N) ist in der Differenzbereinigung
zur BVG-Reform in zentralen Punkten den Beschlüssen des
Ständerates gefolgt. Insbesondere bei den
Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration
sieht sie im Modell des Ständerates eine mehrheitsfähige
Kompromisslösung. Eine gewichtige Differenz verbleibt
bei der Höhe und Ausgestaltung des Koordinationsabzugs.
Gestützt auf die an der letzten Sitzung in Auftrag
gegebenen Berichte und Berechnungen der Verwaltung hat
die Kommission die erste Runde der Differenzbereinigung
bei der BVG-Reform (20.089)
abgeschlossen. Sie hat erneut bekräftigt, dass eine
ausgewogene Reform mit einer Senkung des
Umwandlungssatzes verabschiedet werden soll. Trotz in
letzter Zeit gestiegener Leitzinsen sei eine solche
unumgänglich. Im Bestreben einen mehrheitsfähigen
Kompromiss zu zimmern, hat sich die Kommissionsmehrheit
dabei in vielen Punkten der Lösung des Ständerates
angeschlossen.
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4. Februar 2023
Der bürgerliche Schulterschluss scheint zu halten: Die
Reform der beruflichen Vorsorge soll in der Märzsession
abgeschlossen werden. SVP allerdings mit Vorbehalten.
Bundeshausredaktor Fabian Schäfer schreibt in der NZZ:
Und wieder zeichnet sich dieselbe Konstellation
ab wie bei der AHV: Die Linke kämpft gegen das
geschlossene bürgerliche Lager inklusive GLP. Die
Gewerkschaften haben bereits das Referendum
angekündigt, obwohl noch unklar ist, wie die Vorlage
genau aussieht. Im Zentrum steht die Reduktion des
gesetzlichen Umwandlungssatzes, der über die Höhe
neuer Renten entscheidet. Der Satz soll mit Blick
auf Anlagerenditen und Lebenserwartung von 6,8 auf 6
Prozent sinken. Die meisten Pensionskassen haben
schon lange tiefere Sätze, weil ihre Leistungen über
das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Umstritten ist die Frage, ob die Reduktion nur
für die unmittelbar betroffenen Versicherten
kompensiert werden soll oder darüber hinaus. Wie die
Kommissionsentscheide zeigen, dürften sich in diesem
Streitpunkt innerhalb des bürgerlichen Lagers
diejenigen Kräfte durchsetzen, die eine «sozialere»
Lösung fordern. Die Mehrheit will in der 15-jährigen
Übergangsphase mehr Rentenzuschläge verteilen als
vom Nationalrat letztes Jahr beschlossen. Die
Kommission übernimmt hier den Vorschlag des
Ständerats.
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3. Februar 2023
In der Handelszeitung sind die fünf für die Assekuranz
zentralen Aspekte der laufenden BVG-Reform
zusammengefasst. Senkung des
Mindestumwandlungssatzes
Der SVV begrüsst die Senkung des
Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem
Schritt. Der Satz von 6,8 Prozent ist deutlich zu hoch;
der korrekte Wert, damit das angesparte Kapital bis ans
Lebensende ausreicht, liegt gemäss Experten in der
Grössenordnung von 5 Prozent.
Im Rahmen des BVG muss deshalb heutzutage das
Altersguthaben für jeden Neurentner um über einen
Drittel aufgestockt werden. Pro 100’000 Franken
Altersguthaben müssen somit mindestens 33’300 Franken
zusätzlich bereitgestellt werden, um die Altersrente von
6’800 Franken zu finanzieren.
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3. Februar 2023
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Drohung von
SGB-Präsident Maillard, das Referendum gegen die
BVG-Reform zu ergreifen, auch wenn das Geschäft im
Parlament noch gar nicht durchberaten ist. Aktuell ist
die SGK-N mit der Reform beschäftigt.
Der Gewerkschaftspräsident Pierre- Yves Maillard
hat im “Blick” schon vor dem Ende der
Parlamentsdebatten das Referendum angekündigt. Das
nennt man Beton. Das Grundproblem der Linken mit der
zweiten Säule: Man spart hier für sich selber, und
das erschwert versteckte Umverteilungen von oben
nach unten und von Jung zu Alt. In der AHV ist das
Versteckspiel leichter.
Die Pensionskassenreform hat nur eine Chance,
wenn sich die Bürgerlichen zusammenraufen. Die
Senkung des Rentenminimums könnte man aber
angesichts der unsäglichen Debatte zu
“Kompensationen” getrost fallenlassen. Ein Scheitern
schon im Parlament wäre nicht “schlimm”: Das
gesetzliche Rentenminimum gilt nur für das
Obligatorium der beruflichen Vorsorge, und die
meisten Pensionskassen haben genügend
überobligatorisches Kapital, um mit einer
Mischrechnung mathematisch angemessene Renten zu
zahlen.
Wer dies nicht kann, müsste ohne Reform die
überhöhten Rentengarantien mit Beitragserhöhungen
finanzieren: das wäre das kleinere Übel als viele
der diskutierten neuen Quersubventionen. Eine Reform
könnte sich auf die Ausweitung der beruflichen
Vorsorge auf tiefere Einkommen beschränken. Damit
wären vermehrt auch Teilzeitbeschäftigte abgedeckt.
Das klingt populär, und das kann man wollen. Doch
das erfordert zusätzliche Lohnabzüge bei den
Betroffenen. Solange das Gewerbe wegen der Kosten
eine solche Minireform ablehnt, wird auch daraus
kaum etwas werden.
4. Februar 2023
Der
Gewerkschaftsbund schreibt in einer Mitteilung zu den
Entscheiden der SGK-N zur BVG-Reform:
"Die Reform der zweiten Säule verkommt im
Parlament zur Abbauvorlage. Versicherte
Arbeitnehmende sollen mehr bezahlen, aber weniger
Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der
Sozialpartner und des Bundesrats fegte die
zuständige Sozialkommission des Nationalrats vom
Tisch. Auch Massnahmen für eine echte Gleichstellung
in der 2. Säule lehnt die SGK-N ab. Sie weigert
sich, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu
reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung
der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung
in der 2. Säule umzusetzen.
Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen
schon heute jährlich rund 7 Milliarden Franken aus
der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform»
werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig
drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer
Pflegerin mit der BVG-Reform höhere Lohnabzüge, um
am Ende weniger Rente zu bekommen.
Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an
der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden
Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen
stecken wollen, um dafür am Ende weniger Rente zu
erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente
finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die
Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der
Bevölkerung, gerade für untere und mittlere
Einkommen und für die Frauen."
SGB
2. Februar 2023
«Wir
werden das Referendum ergreifen», kündigt
Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard in einem
Interview im Blick an. Auszüge: Blick: Herr
Maillard, bei der BVG-Reform geht es auf die Zielgerade.
Am Donnerstag beschäftigt sich die nationalrätliche
Sozialkommission mit dem Vorschlag des Ständerats.
Bieten Sie nun endlich Hand zu einem Kompromiss?
Pierre-Yves Maillard: Wir hatten einen
Kompromiss! Die Gewerkschaften haben mit den
Arbeitgebern hart und fair verhandelt und eine Lösung
gefunden, die der Bundesrat übernommen hat. Die
bürgerlichen Parteien haben diesen Kompromiss vom Tisch
gefegt. Ich werde in der Sozialkommission aber
beantragen, auf den Sozialpartner-Kompromiss
zurückzukommen.
Im Wissen darum, dass Sie damit scheitern.
Und danach schalten Sie auf stur?
Mit dem Ständeratsvorschlag müssen Arbeitnehmende und
Arbeitgebende jährlich drei Milliarden Franken
zusätzlich an Beiträgen bezahlen. Im Gegenzug wird der
Umwandlungssatz gesenkt. Das bedeutet eine generelle
Rentensenkung. Das ist inakzeptabel.
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9. Februar 2023
Die MPK erzielte im Geschäftsjahr 2022 eine Anlagerendite von -5.6%. Die
Strategievorgabe konnte um 1.6 Prozentpunkte übertroffen werden. Die
Vermögensdiversifikation mit einer hohen Gewichtung von Immobilien- und
Infrastrukturanlagen konnte die hohen Verluste auf den Nominalwerten und
den Aktien teilweise kompensieren und das Risiko-Ertragsverhältnis
positiv beeinflussen. Das Geschäftsjahr schliesst mit einem
Aufwandüberschuss von 2011,9 Mio. Franken, wodurch der Deckungsgrad auf
124.5% (-9.4 Prozentpunkte) sank. Insgesamt reduzierten sich die
Kapitalanlagen um 2,1 Mrd. auf 27,6 Mrd. Franken. Hiervon entfallen
32.6% auf die Nominalwerte und 25,2% bzw. 40.2% auf die Aktien und
Immobilienanlagen. In Gold sind 2,0 % des Anlagevermögens investiert.
Der Verwaltungsaufwand pro versicherte Person beträgt 99,1 Franken und
die Vermögensverwaltungskosten liegen bei 4,5 Rappen pro 100 Franken
Vermögensanlagen. Der Versichertenbestand betrug Ende 2022 80’200
Personen (800 Personen weniger als im Vorjahr), davon waren unverändert
29’300 Rentenbezüger.
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12. Februar 2023
Risikokapitalfonds in Europa haben laut Erhebungen im langfristigen
Mittel Anlagerenditen von über 12 Prozent pro Jahr erzielt. Schweizer
Pensionskassen haben sich bisher davon kaum beeindrucken lassen –
weshalb die Idee eines staatlichen Anschubs salonfähig geworden ist. Die
gezeigten Renditen beschönigen aber das Bild, schreibt Hansueli Schöchli
in der NZZ und dabei konkret auf die Strategie der Manor-PK eingeht.
Positive Erfahrungen meldet die Pensionskasse der Warenhausgruppe
Manor. Sie ist relativ aktiv in «alternativen Anlagen». Zu diesem
Segment zählen etwa Hedge-Funds (ein Sammelbegriff für viele
unterschiedliche Fonds mit eher hohen Risiken) sowie Vehikel für
Anlagen in nicht börsenkotierte Firmen (Private Equity). Zu Private
Equity zählen auch Venture-Fonds.
Die Manor-Pensionskasse verwaltet Vermögen von etwa 1,8
Milliarden Franken. Der Richtwert des Anteils für Private Equity
beträgt 4,5 Prozent – was etwa dem Doppelten des Branchenmittels
entsprechen dürfte. Rund ein Fünftel der Private-Equity-Anlagen bei
der Manor-Pensionskasse liegt in Venture-Fonds. Seit 1999 investiere
man in Private Equity via globale Dachfonds, sagt der
Geschäftsführer Martin Roth. Er ist seit 2022 auch Präsident des
Pensionskassenverbands.
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6. Februar 2023
Kurt Speck befasst sich in der Handelszeitung mit dem Thema
Nachhaltigkeit bei der Vermögensverwaltung von Pensionskassen.
Handelszeitung
10. Februar
2023
Wer in der Verwaltung arbeitet, verdient mehr als in der
Privatwirtschaft. Der durchschnittliche Jahreslohn in der
Bundesverwaltung beträgt rund 120’000 Franken für eine
Vollzeitstelle. In der Privatwirtschaft beträgt der
Durchschnittslohn 90’000 Franken. Doch jetzt gibt eine Lohnstudie
des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) einen
präziseren Einblick in die unterschiedlichen Lohnstrukturen.
Die Autoren der Studie verglichen dabei «statistische Zwillinge»,
also Personen mit dem gleichen Alter, Geschlecht, Ausbildung und
weiteren identischen Merkmalen miteinander. Die Resultate zeigen: Im
Mittel verdient ein Bundesangestellter rund 14’000 Franken oder 12
Prozent mehr als sein «statistischer Zwilling» in der
Privatwirtschaft. Damit erhält er quasi einen 14. Monatslohn. Eine
solche Lohnprämie der Bundesangestellten – in der Forschung als
Public-Private-Pay-Gap beschrieben – bleibt nicht ohne Folgen für
den Arbeitsmarkt. Der «Nebelspalter» hat mit dem Mitautor und
Direktor des IWP, Prof. Christoph Schaltegger über die Folgen
gesprochen. Auszüge:
In der Vergangenheit war zu lesen, dass gerade
Bundesangestellte von einer automatischen Lohnerhöhung
profitieren. Welche Rolle dürfte dies spielen?
Wir kennen nur das Gesamteinkommen und können keine Rückschlüsse
ziehen, inwiefern diese auf automatische Lohnerhöhungen
zurückgehen. Mit Einführung des New Public Management hat die
Bundesverwaltung versucht, Kriterien zur Produktivitätsmessung
ihrer Mitarbeitenden anzulegen. Dem Bund sollte damit ein
unternehmerischer Anstrich verpasst werden. Daran geknüpft sind
Lohnerhöhungen der Bundesangestellten.
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10. Februar
2023
UBS hat einen Bericht zu Fragen von Wohnort, Steuern und
Pensionierung verfasst. Kurz zusammengefasst heisst es:
- Ein Umzug zum Zeitpunkt der Pensionierung kann für die
Haushaltsfinanzen einen grossen Unterschied machen. Bisher wurde
diese Möglichkeit relativ wenig genutzt, sie dürfte in Zukunft
aber an Bedeutung gewinnen.
- Aus finanzieller Sicht sind die Immobilienpreise, Steuern
und übrigen Lebenshaltungsausgaben massgebend für die
Attraktivität einer Gemeinde als Ruhestandsort.
- Über das höchste Gesamtvermögen zehn Jahre nach der
ordentlichen Pensionierung verfügt, wer sich in der Ostschweiz,
im Tessin oder in Teilen der Nordwest und Zentralschweiz
niederlässt.
Bericht UBS
2. Februar
2023
BSV.
Bereits im September 2020 hat das Parlament der Auffangeinrichtung
für drei Jahre das Recht eingeräumt, bei einer Unterschreitung des
Deckungsgrades von 105% maximal 10 Milliarden Franken zinslos bei
der Bundestresorerie anzulegen. Der Bundesrat schlägt vor, diese
Regelung um weitere vier Jahre zu verlängern. Die
Auffangeinrichtung muss die Höhe dieser Gelder garantieren. Sie
selber legt diese Gelder an den Finanzmärkten an. Aufgrund der
positiven Zinsen ist dies aktuell möglich. Angesichts der hohen
Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung
erleichtert es aber ihre Aufgabe, wenn sie diese Gelder bei Bedarf
risikolos bei der Bundestresorerie deponieren kann. In der
Vernehmlassung hat sich eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer für
diese Massnahme ausgesprochen.
Mitteilung BSV
7. Februar 2023
Die
Zeitschrift “Schweizer Monat” hat in Zusammenarbeit mit
Valitas eine Beilage zum Thema Altersvorsorge und
Sozialversicherung zur Februarausgabe herausgegeben.
Dabei wird auch allerhand Kritik am herrschenden
System geübt. Adriano Lucatelli, Gründer und CEO des
Fintech-Unternehmens Descartes, etwa träumt von einer
individualisierten und digitalisierten Vorsorge nach
amerikanischem Vorbild. In seinem Beitrag schreibt er:
"Mit digitalen Lösungen lässt sich eine
Optimierung des Portfolios hinsichtlich Lebensphase
und Alter kostengünstig und effizient
bewerkstelligen. Es ist keine Rocket Science. In
dieser Hinsicht ist das Schweizer
Pensionskassensystem ein ziemlicher Horror.
Finanzwirtschaftlich gesprochen: Die Stiftungsräte
oder ihre Beauftragten maximieren nicht den
Erwartungswert des Alterskapitals eines 30-Jährigen
bei der Pensionierung. Sie maximieren den
Erwartungswert des Alterskapitals des
durchschnittlichen Versicherten ihrer Pensionskasse.
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2. Februar 2023
In rascher Folge vernetzt sich der
Luzerner Vorsorge-Spezialist Pensexpert
mit Privatbanken. Nun konnte ein grosses
Genfer Institut als Partner gewonnen
werden. Finews schreibt:
Lombard Odier geht eine
Kooperation mit Pensexpert ein, wie
die Genfer Privatbank mitteilt. Die
Kunden des Instituts erhalten so
Zugang zu den Stiftungslösungen der
Luzerner Vorsorge-Spezialistin, wie
es weiter hiess. Die Verwaltung der
Gelder übernimmt dabei das
Anlageteam von Lombard Odier.
Die Kooperation zielt auf die 2.
Säule mit der beruflichen Vorsorge,
namentlich auf die
Freizügigkeitsgelder wie auch auf
überobligatorische
Pensionskassen-Gelder von
Gutverdienenden und Kadern. Andreas
Arni, der Chef für
das Schweizer Geschäft der
Privatbank, will mit der
Partnerschaft das Angebot im
Vorsorge-Bereich in der Deutsch- wie
in der Westschweiz vervollständigen.
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1. Februar 2023
Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat in den
vergangenen Jahren vor allem die Schweizer
Altersvorsorge gestützt. Auf längere Sicht ist
indessen zu beachten, dass die Einwanderer von
Nettozahlern zu Nettoempfängern werden, schreibt
Michael Ferber in der NZZ. Zur Situation bei der AHV
heisst es:
Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk der
Schweiz. Im Jahr 2021 hatte sie Ausgaben von
rund 47 Milliarden Franken. Wie das Seco in
seinem 2022 publizierten
Bericht zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU
ausführt, tragen ausländische Staatsangehörige
stark zur Finanzierung der ersten Säule des
Altersvorsorgesystems bei.
Im Jahr 2019 beteiligten sich
Staatsangehörige von EU- und Efta-Staaten laut
Seco mit 27,1 Prozent an der Finanzierung der
ersten Säule des Schweizer
Altersvorsorgesystems, während sie 15,2 Prozent
der Gesamtsumme der individuellen Leistungen
bezogen. «Über die kürzere Frist betrachtet, hat
die Personenfreizügigkeit also klare Vorteile
für die Finanzierung der AHV», sagt Jérôme
Cosandey, Directeur romand und Forschungsleiter
Tragbare Sozialpolitik beim Think-Tank Avenir
Suisse.
Allerdings ist diese Rechnung unvollständig.
Schliesslich sind die heutigen
Lohnbeitragszahler künftige Rentner – auf Sicht
von mehreren Jahrzehnten könnten sie also die
AHV belasten. Dabei ist wiederum zu
berücksichtigen, dass im Jahr 2021 nur 7 Prozent
der EU- und Efta-Staatsangehörigen bei den
Altersrenten eine Vollrente bezogen. Dies liegt
daran, dass viele der Einwanderer erst im
Verlauf ihres Arbeitslebens in die Schweiz
gekommen sind und folglich keine volle
«Beitragskarriere» aufweisen. So belasten sie
die AHV im Alter auch weniger stark.
Artikel NZZ,
Daten Seco
1. Februar 2023
Die sogenannte AHV-Kinderrente ist nicht
gerechtfertigt. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass
Seniorenhaushalte mit Kindern heute kein allgemeines
soziales Risiko darstellen, heisst es in der NZZ zu
einer Studie des BSV.
Um die Frage zu klären, ob Kinder in
Rentnerhaushalten ein soziales Risiko
darstellen, haben die Verfasser der BSV-Studie
die wirtschaftlichen Verhältnisse (Medianlöhne)
von ähnlichen Haushalten, die keine Kinderrenten
beziehen, verglichen.
Die Studie zeigt Erstaunliches: AHV-Rentner
mit Kinderrenten sind länger erwerbstätig.
Sofern sie zusammenleben, ist ihre
EL-Bezugsquote mit 9,2 Prozent tiefer als die
Durchschnittsquote von AHV-Rentnern (12,5
Prozent). Würde die Kinderrente wegfallen,
betrüge die EL-Quote für Seniorenhaushalte mit
Kindern noch 12,4 Prozent. Dies heisst nichts
anderes, als dass wegfallende
Seniorenkinderrenten keinen deutlich
gesteigerten Bedarf an Ergänzungsleistungen
auslösen würden.
Seniorenhaushalte mit Kindern stellen kein
allgemeines soziales Risiko dar. Aus
sozialversicherungsrechtlicher Sicht
rechtfertigt es sich seit Jahren nicht mehr,
rund 25 000 pensionierte Väter im In- und
Ausland zu alimentieren, deren Bedarf
augenscheinlich nicht besteht. Das gut
eingeführte Ergänzungsleistungsrecht, das
verfassungsrechtlich zusammen mit der AHV- oder
der IV-Rente den Existenzbedarf sichert, steht
dort offen, wo tatsächlich Bedarf besteht.
NZZ /
Studie BSV
13. Februar 2023
BFS. 2021 beliefen sich die Sozialleistungen in
Europa auf 15 600 Franken pro Kopf (in
Kaufkraftparitäten, KKP, Medianwert). Im
europäischen Vergleich lagen die Sozialausgaben der
Schweiz auf einem hohen Niveau (23 900 Franken KKP
pro Kopf), vergleichbar mit jenem anderer Länder wie
Österreich, Dänemark (je 23 100 Franken KKP pro
Kopf) oder Deutschland (23 600 Franken KKP pro
Kopf).
Die Sozialleistungen der Schweiz machten 27,9%
des BIP aus und lagen damit 2,2 Prozentpunkte über
dem europäischen Median (25,7% des BIP). Die
Ausgaben für Sozialleistungen in Prozent des BIP
waren in den Nachbarländern höher als in der Schweiz
(Frankreich: 33,3%; Österreich: 31,8%; Italien:
31,5%; Deutschland: 31,0%).
Auswertung BFS
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
FEBRUAR
- 28. Februar, Zürich
Aon
Vorsorge-Apéro 2023.
Website
MÄRZ
- 2. März, Bern
Aon
Vorsorge-Apéro 2023.
Website
- 9. März 2023, Genf
Swiss Life Pension Services
Pension Apéritif.
Website
- 16. März 2023, Zürich
Swiss Life Pension Services
Pension Day.
Website
weitere
Termine ....
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