Grosse Versprechen, wenig Substanz
pw. Grosse
Versprechen haben kürzlich die Admicasa-Holding und deren
VR-Präsident Serge Aerne mit einem neuen Gebührenmodell für
Pensionskassen gemacht. Es geht angeblich um nichts geringeres
als einen «Paradigmenwechsel in der gesamten Branche». Die
Managementgebühren sollen ersetzt werden durch «ein für die
Schweiz komplett neues» Geschäftsführungshonorar. Es soll
«Einsparungen von mehreren Milliarden Schweizer Franken jährlich
zugunsten der Versicherten» ermöglichen.
Skepsis ist
angezeigt. Zum einen wegen der versprochenen
Milliarden-Einsparungen, zum anderen, weil der Initiant,
Admicasa VR-Präsident Aerne, etwas gar auffällig in den
Vordergrund gestellt wird. Die neue Lösung geht, so wird betont,
auf seine persönliche Initiative zurück. Solcher Personenkult
ist in der Branche eher unüblich.
Man darf
vermuten, dass Aerne damit seine Reputation stärken will,
nachdem er in der Auseinandersetzung der Pensionskasse Phoenix,
deren Gründer Aerne ist, mit der Schwyzer Kantonalbank in den
Medien in ein schiefes Licht geraten ist. Das Strafverfahren
gegen Aerne wurde vor Jahresfrist eingestellt. Mit seinem
Vorstoss dürfte er sich eine bessere Presse erhofft haben.
Diese Rechnung
scheint aufzugehen. Danny Schlumpf zeigt sich im Sonntagsblick
sehr angetan, geradezu begeistert, von Aernes Gebührenmodell,
ohne dessen Ankündigung gross zu hinterfragen und schreibt von
einer «Revolution», welche ein «gewaltiges Rumoren» hinter den
Kulissen ausgelöst habe. Die Branche fürchte um ihre Pfründen.
Das lässt sich
nicht bestätigen. Schlumpf erwähnt den Verband der Schweizer
Asset-Manager, welcher erklärt, Admicasa trage zur Vielfalt der
Gebührenmodelle bei. Empfiehlt der Verband das neue Modell
seinen Mitgliedern? «Die Gebührenstrukturen sind grundsätzlich
Sache der Asset-Manager», sagt der Verband gemäss Sonntagsblick.
Was alles und nichts sagt, in der Sache aber sicher richtig ist.
Auch finews
fordert mit Blick auf das Admicasa-Modell: «Dieser Ballon muss
platzen», und meint damit die Vermögensverwaltungskosten. Und
auch finews macht sich die Argumentation linker PK-Kritiker zu
eigen und schreibt: «Deshalb versickert gutes Geld, das
eigentlich den Versicherten gehört, irgendwo in den Untergründen
der zweiten Säule.» Das ist angeblich deshalb so übel, weil die
«zweite Säule der Altersvorsorge in Schieflage» sei. Das ist
schlicht Chabis und doppelt falsch, wenn es der Chefredaktor des
«Treffpunkts der Finanzwelt» verkündet.
Die Lancierung
eines neuen Gebühren-Konzepts ist grundsätzlich zu begrüssen.
Innovationen gehören zu einem freien Markt, auf welchem der
Wettbewerb spielt. Bloss: Die versprochenen
Milliarden-Einsparungen darf man getrost ins Reich der Fabel
verweisen. Die gebotenen Leistungen müssen finanziert werden,
die erträumten Einsparungen sind nicht realistisch, und
schliesslich spielt der Wettbewerb schon heute. Die meisten
Vorsorgeeinrichtungen werden auf der Vermögensseite
professionell verwaltet.
Auch wenn nicht
alle PKs optimale Lösungen ausgehandelt haben – die Kosten pro
Versicherten gehen weit auseinander – die Zeiten sind vorbei,
als man mit der Verwaltung von PK-Geldern sich locker eine
goldene Nase verdienen konnte. Überrissene Gebühren werden nicht
akzeptiert. Es wird hart verhandelt. Und schliesslich zählt am
Schluss die Höhe der Kosten und nicht das Gebührenmodell. Und
noch ein Punkt: ob der billigste Anbieter auch der beste ist,
darf nach allgemeiner Lebenserfahrung bezweifelt werden. Es ist
etwas komplizierter.
Die Kostenfrage
wird gerade jetzt mit Blick auf das Referendum gegen die
BVG-Reform wieder hochgespielt, bei welchem es weniger um die
Reform selbst als vielmehr um die Infragestellung der 2. Säule
insgesamt geht.
Der Vorstoss der
Admicasa wäre ohne das Brimborium mit den grossspurigen
Versprechen und mit Blick auf das Medienecho seriöser und
glaubwürdiger ausgefallen und hätte eine seriöse Analyse
verdient und nicht bloss begeisterte Zustimmung unter
Bestätigung verbreiteter Vorurteile. So unterstützt man bloss
die Kritiker mit ihrem leidigen Wehklagen um die Milliarden,
welche in der 2. Säule «versickern». Dass sich auch
Finanzjournalisten kritiklos dafür einspannen lassen -
eigentlich erstaunlich.
Peter Wirth,
E-Mail
PS. Der nächste
Newsletter erscheint am 26. Juni.
Bis 17.6. wegen Ferien eingeschränkter Newsdienst
26. Mai 2023
pw.
Das Vorsorgeforum hat eine gutbesuchte und von einer
regen Diskussion geprägte Mitgliederversammlung erlebt.
Im Zentrum stand der Rücktritt des Präsidenten
Toni Bortoluzzi und von langjährigen
Mitgliedern des Vorstands. Bortoluzzi präsidierte das
Forum während drei Amtsperioden resp. neun Jahren.
Sein
Nachfolger ist Thomas de Courten, wie
Bortoluzzi SVP-Nationalrat. De Courten war massgeblich
an der Erarbeitung der vom Parlament beschlossenen
BVG-Reform beteiligt, auch wenn sie längst nicht mehr in
allen Punkten seinen Vorstellungen entspricht. Als
Sprecher der SGK-N für dieses Geschäft und als
Verwaltungsratsmitglied der ASGA ist er mit der
beruflichen Vorsorge bestens vertraut.
Zurückgetreten ist Gregor Ruh, der
die Verwaltungsfachschule im Vorsorgeforum vertrat. Sein
Nachfolger als Direktor der Schule und neues Mitglied
des Vorstands ist Urs Hunziker.
Arnold Schneiter war seit Gründung des
Vorsorgeforums 1989 Mitglied des Vorstands. Der
pensionierte Direktor der Winterthur-Versicherung hat im
Vorstand die Aktuarvereinigung vertreten. Sein
Nachfolger für die Aktuarvereinigung ist noch nicht
bestimmt. Wie Schneiter seit Beginn dabei war
Hermann Walser, u.a. langjähriger Direktor des
ASIP.
Lukas Müller-Brunner, der nach
seinem Ausscheiden aus dem Arbeitgeberverband ab August
als neuer Direktor des ASIP amtet, wird neu die Belange
des Pensionskassenverbands im Vorsorgeforum vertreten.
Für den Arbeitgeberverband wurde seine Nachfolgerin beim
SAV, Barbara Zimmermann, gewählt. Bei
einem weiteren im Vorsorgeforum mitwirkenden Verband hat
eine Aenderung im Präsidium stattgefunden: Für
Sergio Bortolin hat Laurent Schlaefli
das Präsidium der inter-pension übernommen. Schlaefli,
Direktor der Profond, wurde für den Verband der
Sammelstiftungen in den Vorstand gewählt. Bortolin als
Direktor der ASGA bleibt weiterhin Mitglied.
Neben diesen wichtigen und richtungsweisenden Wahlen
verdienen zwei Jubiläen Erwähnung. 1998, das heisst vor
25 Jahren, wurde die Website des Vorsorgeforums
aufgeschaltet. Leider existieren von den ersten
Fassungen keine Unterlagen mehr. Die CD-Roms, auf denen
die Daten gespeichert waren, sind nicht mehr lesbar. Auf
archive.org sind wenigstens einige der Fassungen ab 2003
noch einsehbar. Aus den bescheidenen Anfängen hat sich
die stark besuchte Info-Plattform der beruflichen
Vorsorge entwickelt, die monatlich von gegen 40’000
Besuchern aufgerufen wird.
Fast auf den Tag genau vor 20 Jahren wurde der erste
Newsletter versandt, mit damals noch bescheidenem
Aufwand und wenigen Empfängern. Ganze fünf Meldungen
zählte die Nr. 1 vom 1. Juni 2003. Bildern fehlten noch
völlig. Heute zählt der Newsletter über 4200 Abonnenten
und freut oder ärgert je nach Standpunkt mit umfassenden
Infos und spitzen Kommentaren.
Vorsorgeforum
31. Mai 2023
Die ZKB hat an einem gutbesuchten Anlass mit viel
PK-Prominenz die Swisscanto Pensionskassen-Studie 2023
präsentiert. In der Zusammenfassung zur Studie heisst es
u.a.
Die überraschend gute Nachricht
in Anbetracht der negativen Marktperformance: Die
Altersguthaben der Versicherten
wurden dennoch mit durchschnittlich 1,9% (2021:
4,3%) deutlich über dem BVG-Mindestzins von 1%
verzinst. Das starke Signal der Kassen relativiert
sich allerdings inflationsbereinigt: Erstmals seit
Erscheinen der ersten Pensionskassenstudie im Jahr
2000 resultierte aufgrund der hohen Teuerung eine
negative Realverzinsung von 0,9% auf den
Alterssparkapitalien der aktiv Versicherten.
Je fitter die Kassen, desto besser können sie
tendenziell das Alterskapital verzinsen
– dies zeigt sich in der Bandbreite von 0,96% bis
4,28%. Der viermal tiefere Zins benachteiligt
Versicherte von Low-Performer-Kassen langfristig
gesehen beträchtlich beim Aufbau ihres
Alterssparguthabens.
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29. Mai 2023
Der
Gewerkschaftsbund teilt mit, dass das Referendum gegen
die BVG-Revision zustande gekommen ist. Laut
SGB-Präsident ist die “Wut über den Rentenabbau riesig”.
Aber das ist so überzeugend wie die Parolen der
Gewerkschaft gegen die Reform.
“In nur 2 Monaten hat das breite Bündnis gegen
die Pensionskassen-Reform bereits über 120’000
Unterschriften gesammelt. Neben den Gewerkschaften,
SP und Grünen unterstützt die politisch unabhängige
KonsumentInnenpresse mit dem «K-Tipp» die
Unterschriftensammlung gegen die Rentensenkung. Mit
den vielen Unterschriften kann ein starkes Zeichen
gegen die geplante Pensionskassen-Reform gesetzt
werden. Die Unterschriften werden Ende Juni der
Bundeskanzlei übergeben, bis dann können weiterhin
Unterschriften gesammelt oder eingeschickt werden.
SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagt: «Die
vielen Unterschriften zeigen, dass sich die Menschen
um ihre Renten sorgen. Die Wut über den Rentenabbau
ist riesig». Die geplante Reform sei eine reine
Sparübung und führe zu Rentensenkungen auf breiter
Front. Am Ende würden die Renten des Mittelstands
sinken.”
SGB
30. Mai 2023
Die
BSV-Zeitschrift CHSS informiert unter dem
Titel “Reform der beruflichen Vorsorge auf
der Zielgeraden” über Inhalt und Ziele des
Projekts. Auf der Zielgeraden mag sie sein,
ob sie das Ziel auch erreicht, ist hingegen
eine andere Frage.
CHSS
30. Mai 2023
pw. Im Blick darf SGB-Präsident zum Anlass
des zustande gekommenen Referendums gegen
die BVG-Reform seine abstrusen Argumente
vortragen. Maillard argumentiert, dass die
Mehrheit keine Kompensation erhält. Dass sie
von der UWS-Senkung gar nicht betroffen ist,
vergisst er leider anzufügen. Dass die
Senkung des Umwandlungssatzes etwas kostet,
was auch auf die Erhöhung der
Lebenserwartung zurückzuführen ist, darf in
seinem Sozialistenwunderland einfach nicht
sein. Und bitte, wo sind die riesigen
Reserven der Kassen? So irreführend wurde in
diesem Land noch selten argumentiert. Im
Interview führt er aus (Auszüge):
Blick: Herr Maillard, Sie wirken
sehr zufrieden. Sind die Unterschriften für
das BVG-Referendum beisammen?
Pierre-Yves Maillard:
Ja, wir haben schon über 120’000
Unterschriften gesammelt und werden das
Referendum Ende Juni bei der Bundeskanzlei
einreichen. Bis dahin dürften noch Tausende
weitere Unterschriften dazukommen. Die
vielen Unterschriften zeigen, dass sich die
Menschen um ihre Renten sorgen. Die Wut über
den Rentenabbau ist riesig. Sogar die
politisch unabhängige Konsumentenpresse mit
dem «K-Tipp» unterstützt aktiv das
Referendum und sammelt Unterschriften.
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30. Mai 2023
Werner C. Hug geht in der Finanz und
Wirtschaft den Fake News der Linken zu den
Pensionskassen nach. Auch die OAK hat sich
damit befasst. Die Unterschriftensammlung
für das Referendum basiert auf falschen
Behauptungen. Hug schreibt in seinem
Beitrag:
Nun hat die Oberaufsichtskommission
über die berufliche Vorsorge (OAK) in
ihrem neuesten Bericht festgestellt,
dass seit der Einführung der zweiten
Säule die Pensionskassen die in der
Bundesverfassung gesetzten Ziele
übertroffen haben. Der durchschnittliche
Mindestzins der im Obligatorium seit
1985 den Versicherten gutgeschrieben
wurde, liegt 1,1% über dem im gleichen
Zeitraum erreichten Lohnwachstum. «Dies
führt im BVG-Obligatorium zu einer Rente
von 41% des letzten koordinierten
Lohnes, wodurch das Leistungsziel von
60% des AHV-Lohns aus der ersten und
zweiten Säule für den gesamten
Lohnbereich des BVG-Obligatoriums
übertroffen oder zumindest erreicht
wird,» heisst es im Bericht der
Kontrollbehörde. Damit hat «der für die
zweite Säule charakteristische dritte
Beitragszahler die in ihn gesteckten
Erwartungen bisher erfüllt oder sogar
übertroffen.» Die Behauptung der SP- und
Gewerkschaftsvertreter, mehr bezahlen
für insgesamt weniger Rente, ist somit
widerlegt und falsch.
Artikel Hug /
Bericht der OAK
1. Juni 2023
Fredy
Hämmerli schreibt in KGeld:
"Asga Pensionskasse, St. Galler Pensionskasse oder Pensionskasse
Stadt Luzern – bei diesen Vorsorgeeinrichtungen bekommt man zurzeit
über fast alle Laufzeiten die günstigsten Hypotheken. Nur ab und zu
findet sich allenfalls noch eine Bank auf den vordersten Plätzen.
Das ist kein Zufall, denn im Gegensatz zu den Banken sind
Pensionskassen bei der Refinanzierung der Hypotheken kaum auf den
Finanzmarkt mit seinen steigenden Zinsen angewiesen. Die Kassen
schwimmen im Geld der Versicherten und sind froh, wenn sie sichere
und erst noch gut verzinste Anlagemöglichkeiten finden.
Die Hypothekarzinsen selbst bewegten sich in den vergangenen
Wochen kaum. Mit rund 2,4 bis 2,8 Prozent für eine fünfjährige
Hypothek und 2,5 bis 3 Prozent für eine zehnjährige sind sie etwa
doppelt so hoch wie noch vor einem Jahr.
Spürbar günstiger bleiben die variablen Saron-Hypotheken mit
einer Marge von 0,6 bis 1,2 Prozent. Das entspricht einem
Hypothekarzins von ungefähr 2,0 bis 2,6 Prozent."
KGeld
1. Juni 2023
Sven
Ebeling geht in einem Beitrag der UBS der Frage
nach, was ist beim Einsatz von illiquiden Anlagen zu
achten. Zusammengefasst heisst es:
• Investitionen in illiquide Anlagen haben stark
zugenommen. Sie können die Portfoliorendite erhöhen
und die Diversifikation verbessern.
• Die Risikoprämie als Entschädigung für die
inhärente Illiquidität ist wohl die wichtigste
Motivation für den Anlageentscheid.
• Ein langer Anlagehorizont ist Voraussetzung für
den Einsatz illiquider Anlagen. Das Rebalancing ist
eine Herausforderung und sowohl Bewertung als auch
Erfolgsmessung sind anspruchsvoll.
• Ein kritischer Vergleich und eine objektive
Kosten-Nutzen-Analyse sind bei der Produktauswahl
unerlässlich.
Beitrag UBS
24. Mai 2023
Die Admicasa Immobilien will die Verwaltung von Pensionskassengeldern
billiger machen. Versprochen werden mögliche Einsparungen in Höhe von
“Milliarden von Franken”, falls die “Finanzindustrie ihre
Gebührenpolitik überdenkt”. In einer Medienmitteilung heisst es:
Die Admicasa Holding AG (BX/ADMI) mit Sitz in Zürich ist ein
börsenkotiertes Immobilienund Dienstleistungsunternehmen, welches
für Anlagestiftungen im Immobilienbereich das Management von
Vorsorgegeldern übernimmt. Wie in der schweizerischen Finanz- und
Vorsorgebranche üblich, verdiente bisher auch Admicasa an den
Managementgebühren für die Verwaltung und Bewirtschaftung von
Vorsorgegeldern mit.
Auf Initiative des Verwaltungsratspräsidenten der Admicasa
Holding AG, Serge Aerne, wird diese ab 1. Juni 2023 ein für die
Schweiz komplett neues «Gebührenmodell 23» einführen. Die
Managementgebühren werden abgeschafft und durch ein für die
BVG-Versicherten vorteilhafteres neues Geschäftsführungshonorar
ersetzt. Der Unternehmer Serge Aerne, empfand es als störend, dass
die Managementgebühren für verwaltete Vermögen von
BVG-Anlagestiftungen linear zu den verwalteten Vorsorgeeinlagen
steigen, der Aufwand für die Verwaltung jedoch gleichbleibt oder nur
marginal zunimmt.
Diese in der Schweiz bisher gängige Gebührenpolitik ging bisher
zu Lasten den BVG-Versicherten. Sie bezahlen indirekt hohe Gebühren
für Management-Dienstleistungen, welche gemäss Aerne signifikant
günstiger angeboten werden können. Das verwaltete Vorsorgevermögen
der Versicherten wird dadurch geschmälert und bedeutet in der
Konsequenz tiefere Renten.
Mitteilung admicasa /
f /
Präsentation /
MoneyToday /
finews
29. Mai 2023
Grosse
Begeisterung im Blick über das von Serge Erne für die Admicasa
entwickelte Gebührenmodell. Danny Schlumpf schreibt sehr unkritisch:
Pensionskassen-Versicherte drücken immer mehr Gebühren an die
Finanzindustrie ab – mittlerweile jährlich rund 4500 Franken pro
Kopf. Die Leidtragenden haben keine Wahl: Sie müssen zahlen. Und die
Politiker im Bundeshaus tun nichts gegen die Kosteninflation, weil
die mächtige Lobby der Banken und Versicherungen in Bern ganze
Arbeit leistet.
Die Interessenpolitik der Branche lohnt sich, ihre Gewinne sind
enorm. Rund 20 Milliarden Franken fliessen jedes Jahr aus dem
Vorsorgetopf in die Kassen der Finanzdienstleister. Doch schon bald
könnte damit Schluss sein. Denn jetzt gerät das
Pensionskassen-Zwangssystem unter Druck.
Die Bewegung kommt aus der Branche selbst – und sie grenzt an
eine Revolution: Der Finanzdienstleister Admicasa streicht einen
grossen Brocken, die Managementgebühr, und ersetzt ihn durch ein
Geschäftsführungshonorar, das die Kosten für die Versicherten massiv
reduziert.
In der Finanzbranche herrscht deshalb Aufruhr. Denn nun entsteht
echter Wettbewerb: Pensionskassen, welche die Interessen ihrer
Versicherten ernst nehmen, haben plötzlich eine Wahl.
Blick
/
Admicasa-Modell
1. Juni 2023
KGeld
berichtet vom Fall einer Leserin, deren Pensionskasse das PK-Guthaben
trotz rechtzeitiger Benachrichtigung erst nach einem halben Jahr
überwiesen hat.
Wechselt ein Arbeitnehmer die Stelle, muss ihm die Pensionskasse
des bisherigen Betriebs sein Altersguthaben mitgeben. Dazu hat die
Kasse nach Erhalt der Zahladresse – also des Freizügigkeitskontos
oder der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers – 30 Tage Zeit. Wird
das Geld verspätet überwiesen, muss die Kasse zusätzlich einen
Verzugszins zahlen. Dieser entspricht dem gesetzlichen
Mindestzinssatz, erhöht um 1 Prozentpunkt. Momentan beträgt der
Verzugszins 2 Prozent.
Eine K-Geld-Leserin musste mehr als ein halbes Jahr auf ihr
Pensionskassenguthaben warten. Sie wechselte Ende Oktober 2022 ihren
bisherigen Arbeitgeber und verliess damit die
Swisscanto-Pensionskasse. Dieser teilte sie unverzüglich alle
nötigen Daten mit. Doch Swisscanto überwies ihr Geld erst Mitte Mai
dieses Jahres an die neue Pensionskasse. Sie erhielt deshalb knapp
800 Franken an Verzugszins. Negative Bewertungen bei Google zeigen,
dass offenbar auch andere Kunden der Swisscanto-Stiftungen
übermässig lange auf ihr Geld warten mussten. Swisscanto nahm dazu
gegenüber K-Geld nicht Stellung.
KGeld
31. Mai 2023
sda.
Der Ständerat will
die freiwillige
Erwerbstätigkeit
nach Erreichen des
ordentlichen
Rentenalters nicht
steuerlich
begünstigen. Anders
als zuvor der
Nationalrat hat er
am Mittwoch eine
entsprechende Motion
der Kommission für
Wirtschaft und
Abgaben des
Nationalrats (WAK-N)
abgelehnt.
Die kleine Kammer
folgte
oppositionslos dem
Antrag seiner
eigenen
Wirtschaftskommission.
Diese vertrat die
Ansicht, die
Forderung der Motion
verstosse gegen das
Prinzip der
Besteuerung nach
wirtschaftlicher
Leistungsfähigkeit.
Sie sei somit nicht
mit der Verfassung
vereinbar. Aus dem
gleichen Grund
stellte sich auch
der Bundesrat gegen
die Motion.
Ausserdem wandte
die
Ständeratskommission
ein, die Motivation
zur Weiterarbeit
nach Erreichen des
Rentenalters habe
weniger mit Steuern
als mit der
Situation auf dem
Arbeitsmarkt und dem
familiären Kontext
zu tun.
Im Nationalrat
hatten sich im
vergangenen
September noch die
Befürworterinnen und
Befürworter der
Motion durchgesetzt.
Sie argumentierten
unter anderem, ein
steuerlicher Anreiz
generiere
finanzielle Polster
zur Abfederung
steigender
Betreuungskosten im
Alter, er leiste
einen Beitrag gegen
den Fachkräftemangel
und entlaste die
Sozialwerke.
Mit dem Entscheid
der kleinen Kammer
ist der Vorstoss vom
Tisch.
Meldung sda /
Tages-Anzeiger
31. Mai 2023
awp.
Die
Auffangeinrichtung
soll Mittel aus dem
Freizügigkeitsbereich
zinslos bei der
Bundestresorerie
anlegen können,
sofern ihr
Deckungsgrad die
Schwelle von 105
Prozent
unterschreitet, wie
es in der Botschaft
des Bundesrats ans
Parlament heisst.
Mit dieser Massnahme
soll die
Auffangeinrichtung
angesichts der hohen
Schwankungen an den
Finanzmärkten und
der unsicheren
Zinsentwicklung
besser abgesichert
werden.
Weiterlesen »
29. Mai 2023
Thomas
Hengartner rechnet in der FuW vor, was “Frührente” bedeutet, in Franken
und Rappen. Der Beitrag ist Teil der FuW-Serie “Smart Money”.
Eine vorzeitige Pensionierung kostet in jedem Jahr des
vorgezogenen Ruhestands – ausgehend vom schweizerischen
Durchschnittslohn (Median) – rund 100’000 Fr. Die Aufwendungen sind
im Einzelfall abhängig von den Lebensverhältnissen und der
Anspruchshaltung. Nicht nur versiegt das Erwerbseinkommen, sondern
es steigen sogar die Ausgaben.
Bei null Erwerbseinkommen müssen nämlich bis zum ordentlichen
Pensionierungsalter die minimalen AHV-Beiträge aus der eigenen
Tasche bezahlt werden. Bei einem grossen steuerbaren Vermögen kann
diese AHV-Rechnung über 20’000 Fr. pro Jahr hinausgehen. Deshalb
arbeiten einige nach vorzeitiger Pensionierung in einem geringen
Beschäftigungsumfang weiter.
Viel privates Vermögen ist notwendig, um sich eine frühzeitige
Beendigung der Erwerbsphase leisten zu können. «Höchst selten kommt
es vor, dass Beratungssuchende zu viel gespart haben», sagt Reto
Spring, Präsident des Finanzplaner Verbands Schweiz. Von den
Neurentnern im Jahr 2021 haben gemäss Bundesamt für Statistik 9% vor
dem gesetzlichen Rentenalter die AHV-Rente angefordert und 42% eine
Geldleistung aus der beruflichen Vorsorge. (…)
Wer ausgehend von dieser Ersatzquote – individuell 60 bis 80% des
vormaligen Erwerbseinkommens – bezogen auf die Lebenshaltungskosten
eine monatliche Einnahmenlücke von 1000 Fr. errechnet, benötigt über
die geschätzt 25-jährige Rentnerphase 300 000 Fr. Vermögen. Beträgt
die monatliche Einnahmen-Ausgaben-Differenz 3000 Fr., ist schon
beinahe 1 Mio. notwendig (jeweils ohne Zins berechnet).
«Wer zusätzliche freie Zeit hat, gibt dann oft mehr Geld aus als
vorher», gibt Finanzplaner Spring zu bedenken. Neue Hobbys,
Anschaffungen und Aktivitäten aller Art müssen finanziert werden.
Zugleich nimmt die Steuerrechnung weniger als erwartet ab, weil die
Renten von AHV und Pensionskasse einkommensbesteuert werden, aber
die während der Erwerbstätigkeit zulässigen steuerlichen Abzüge
entfallen.
Artikel Hengartner
30. Mai 2023
Sotomo.
Die zweite Studie von Vita und Zurich zum Thema «Fairplay in der
beruflichen Vorsorge» zeigt auf, warum das BVG in der Debatte
zur Altersvorsorge im Vergleich zur AHV oft im Hintergrund steht
und warum die anhaltende Erosion des Kapitaldeckungsprinzips
respektive die Verwendung von Milliarden Schweizer Franken aus
den Anlageerträgen der Aktivbevölkerung für laufende Renten
nicht zu mehr Widerstand führt.
Ausgangslage der Studie bildet die Haupterkenntnis der ersten
Fairplay- Studie von 2021. Diese hatte gezeigt, dass 56% der
Erwerbsbevölkerung das BVG-Vorsorgekapital nicht zum eigenen
Vermögen zählen. Die aktuelle Studie untersucht die Gründe für
dieses mangelnde Bewusstsein und zeigt, dass die Bindung zum
eigenen Altersguthaben gestärkt werden könnte, wenn dessen
Sichtbarkeit erhöht würde und/oder wenn die Bevölkerung bei
BVG-Anlagen mehr mitbestimmen könnte.
Weiterlesen »
30. Mai 2023
Swiss
Life erzielte im
vergangenen
Geschäftsjahr
mit der
Kollektivversicherung
Prämieneinnahmen
von CHF 7949
Mio. (2021: CHF
7893 Mio.) –
eine stabile
Entwicklung
trotz geringen
Marktbewegungen
und tieferen
Einmalprämien
aus der
Vollversicherung.
Das
Betriebsergebnis
kam auf CHF 138
Mio. zu stehen
(2021: CHF 124
Mio.).
Die Zahl der
Versicherten in
der beruflichen
Vorsorge sank
leicht auf
510’693 (2021:
512’503),
während die
Anzahl Verträge
um 1% auf 48’956
zunahm (2021:
48’494). Swiss
Life hielt auch
2022 an ihrer
umsichtigen
Zeichnungspolitik
fest, welche
sich positiv auf
die Qualität des
Geschäfts und
die finanzielle
Solidität
auswirkt.’
Weiterlesen »
30. Mai 2023
Die Taschenstatistik
liefert aktuelle
Angaben über die
einzelnen Zweige und
die Gesamtrechnung
der
Sozialversicherungen.
Gedruckte
Gratisexemplare sind
verfügbar ab Ende
Juli 2023;
Bestellung via
Bundesamt für Bauten
und Logistik (BBL).
Die Taschenstatistik
„Sozialversicherungen
der Schweiz 2023“
liegt auch in
französischer,
italienischer und
englischer Sprache
vor.
Download /
Soz.
Vers. Statistik
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
JUNI
- 6. Juni, Zürich
IZS
Perspektivenwechsel bei der Steuerung der Obligationenquote».
Einladung
- 14. – 15. Juni, Zürich
vps.epas
Vorsorge-Symposium. Website
14. Juni, Luzern
Universität St.Gallen. Institut für
Rechtswissenschaft
BVG-Tagung 2023. Website
Aus- und
Weiterbildung
JUNI
- 7. Juni, Bern
PK-Netz
Inflation und steigende Zinsen.
Infos und Anmeldung
- 9. / 16. Juni, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung für Stiftungsräte (Stufe 1).
Website
- 13. Juni – 4. Juli (4 x 1 Tag), Olten
Fachschule für Personalvorsorge.
Fachkurs Rechnungswesen.
Website
- 21. Juni, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Tagesseminar für Stiftungsräte zur Aktualisierung.
Anmeldung
- 22. / 28. Juni, Olten
vps.epas
PK-Führung für Stiftungsräte.
Website
- 23. Juni / 13. November, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Leistungen und Koordination in der Beruflichen Vorsorge.
Anmeldung
- 29. / 30. Juni, Unterärgeri
Fachschule für Personalvorsorge
Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten des Stiftungsrats (Stufe 2),
Anmeldung
weitere
Termine ....
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