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IBIT GmbH - Der monatliche Newsletter
Newsletter 01/2017

NEWSLETTER JANUAR 2017

Liebe Newsletter-Abonnenten,

eigentlich wollten wir den ersten Newsletter im neuen Jahr ja mit guten Nachrichten beginnen. Aber woher nehmen? Wenn wir uns nicht nur um uns selbst drehen (mehr zu unseren guten Nachrichten später) ist die Auswahl leider dann auch schon nicht mehr allzu groß.
Mögliche Themen zur Auswahl für den Newsletter waren:
 

  • Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin und seine Konsequenzen
  • Die Silvesternacht in Köln und die Frage, welche Rolle die Polizei zukünftig bei Veranstaltungen innehat / innehaben muss 
  • Politischer Druck als Sargnagel der Sicherheitsplanung
  • Vom Scheitern der interorganisationalen Idee
  • Sicherheitsdienst vs. Ordnungsdienst - die erschreckenden Erkenntnisse aus der (öffentlichen) Diskussion

Vermutlich werden wir auch zu all diesen Themen noch etwas schreiben - ganz sicher sogar - aber noch nicht im Januar. Im Januar widmen wir uns positiveren - oder, in Ermangelung von so richtig Positivem, zumindest neutralen Themen - wie zum Beispiel diesem hier:
 
Mit der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO) vom 2. Dezember 2016 ist die zuletzt geänderte Musterversammlungsstättenverordnung nun in NRW umgesetzt. Bedauerlicherweise fehlen einige der guten Ansätze aus der Musterverordnung, so zum Beispiel die Konkretisierung des Geltungsbereiches für Veranstaltungen im Freien. In der Musterverordnung (Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten  (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO) Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014) heisst es hier in § 1 "2. Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1 000 Besucher fassen“. Diese Änderung wurde nachvollziehbar begründet: "Die Regelung der Nr. 2 bezüglich Versammlungsstätten im Freien bedarf der Konkretisierung, da die Abgrenzung zwischen „Veranstaltungen im Freien“ und „Versammlungsstätten im Freien“ zu Schwierigkeiten geführt hat. Typische Versammlungsstätten im Freien sind Freilichttheater, Anlagen für den Rennsport oder Reitbahnen sowie Sportstadien – also ortsfeste, auf Dauer angelegte Anlagen mit tribünenartiger Anordnung der Besucherbereiche. Das Vorhandensein von Szenenflächen und Tribünen und deren Verkoppelung mit dem dauerhaften Nutzungszweck der Anlage sind Voraussetzungen, um unter die Regelung zu fallen; temporäre Veranstaltungen wie Musikfestivals auf Freiflächen werden nicht erfasst.“  (Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO) Fassung Juni 2005  (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014)  – Begründung der Änderungen – Stand: Juli 2014).
 
In NRW wurde diese dringend notwendige Konkretisierung nicht übernommen, hier heißt es weiterhin im § 1 "2. Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich für mehr als 1 000 Besucherinnen und Besucher bestimmt ist und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht:“. Leider wurde hier die Chance der Konkretisierung vertan. Übernommen wurde hingegen das kleine aber inhaltsmächtige Wort „mindestens“ im §1 Abs 2. Hier heisst es nun „für sonstige Stehplätze sind mindestens zwei Besucherinnen beziehungsweise Besucher je m² Grundfläche anzusetzen.“
 
Die sinnvollste Änderung findet sich in § 7, der erfreulicherweise das Ende der 0,60m Staffelung für die Anrechenbarkeit von Fluchtwegbreiten bedeutet. Hier heisst es nun: "Zwischenwerte sind zulässig“. Hurra! Endlich müssen die armen Flüchtenden nicht mehr Schulter an Schulter durch die Tür gehen, um der Verordnung gerecht zu werden, sondern können tun, was sie nun mal tun: Wege, Breiten und Flächen nutzen, wie es passt. Für die Anwendung bedeutet dies: Einmal mehr den Taschenrechner zücken - oder darauf warten, dass jemand sich die Mühe macht, eine Excel-Tabelle hierzu zu erstellen. Zur Vorsicht natürlich aber der Hinweis: ein genehmigter Zustand bleibt erst einmal ein genehmigter Zustand.

Nicht übernommen wurde die Neuberechnung der Flächen für Nutzer und Nutzerinnen für Rollstühle, dafür wurde (in einem Anflug von Anarchie?) die Vorgabe der Toilettenkapazitäten gestrichen. Einfach so. Es heisst nun nur noch "In Versammlungsstätten muss eine ausreichende Anzahl von Toiletten vorhanden sein“ (§12 Abs. 1). Die - formulieren wir es einmal vorsichtig - nicht so total sinnvollen Vorgaben des § 29 Abs. 2 wurden leider weder in der Musterverordnung noch in der Sonderbauverordnung geändert. Hier gilt es also weiterhin, Papier für Abweichungsanträge zu produzieren. Hinzugekommen ist allerdings in §42 der Verweis auf ein Räumungskonzept. Die ersten Werbeblättchen zum Thema haben uns schon erreicht - da wird den Betreibern ewiges Schmoren in der Hölle, mindestens aber Gefängnis in Aussicht gestellt, wenn nicht sofort ein Räumungskonzept erstellt wird. Der Hinweis im Kleingedruckten "Die betrieblichen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen nach §42 Absatz 1 und 2 sind innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.“ (§45 Abs. 2) wird geflissentlich verschwiegen.
 
Nun ist ein Räumungskonzept ja grundsätzlich etwas Gutes - und es ist auch gut, im Hinblick auf die sich aus der Kombination der Änderungen in den §§ 1 und 7 ergebenden Möglichkeiten mal genauer hinzuschauen - aber auch hier liegt das Augenmerk auf „genau hinschauen“. In der Notfallplanung lehren wir das Prinzip des „erst denken, dann handeln“ - dies empfehlen wir auch hier. Nochmal: Räumungskonzepte sind wichtig und notwendig - gerade deswegen ist es wichtig, erst einmal genau zu prüfen, welche Vorgaben oder Szenarien bereits existieren, welche Notwendigkeiten tatsächlich bestehen und wer sinnvollerweise an der Erstellung beteiligt sein sollte. 
Nachwievor halten wir es für existentiell für die Umsetzung von Konzepten, sei es das Sicherheitskonzept oder das Räumungskonzept, dass diese unter Mitwirkung der handelnden Beteiligten verfasst werden. So konzentrieren wir uns auch mehr und mehr darauf, diese handelnden Beteiligten zu emanzipieren - ihnen Wissen zu vermitteln, Konzepte selbst schreiben und / oder bearbeiten zu können (statt diese Konzepte als Auftragsarbeit selbst zu schreiben). "Hilfe zur Selbsthilfe" beschreibt unseren Ansatz hier wohl ganz gut.
 
Aber auch wir müssen lernen. So hat eine Session im Rahmen des letzten YES (Yourope Event Safety) Group Workshops in Groningen uns mehr als deutlich gezeigt, dass wir nie stillstehen dürfen. Eingeladen waren Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren mit Festivalerfahrung, die den anwesenden „Experten“ mal kurz gezeigt haben, wie falsch sie teilweise mit ihren Annahmen in Bezug auf das Publikum liegen und wie die Maßnahmen entsprechend auch ins Leere laufen. Facebook und Twitter? Langweilig, wird nicht genutzt - Instagram und Snapchat müssen her (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Newsletters gibt es wahrscheinlich schon eine neue „in“App). Kritische Dichten? Interessiert nicht - Betrunkene und / oder übergriffige andere Besucher sind das Problem. Ordnungsdienst als Informationsquelle und Ansprechpartner? Haben ja anderes zu tun - ein Helpdesk wäre toll. usw. usw. Selten hat uns eine „ Session“ so zu denken gegeben. Die Frage, wer unser Publikum ist, und was das für unsere Maßnahmen bedeutet, wird uns in diesem Jahr sicherlich auch schwerpunktmäßig beschäftigen.
 
Weiterhin als Schwerpunkt erhalten bleibt uns das Thema „Wetter“ - dies legt nicht nur das Studium des neuen Global Risk Reports nahe, sondern auch die lange Lister der noch unbeantworteten Fragen zum Thema. Im Rahmen unserer regelmäßigen Abfrage der "Alltagsprobleme" gebührt dem Wetter in Bezug auf die Häufigkeit der Nennung dann auch ganz unbestritten der Platz 1 als "Alltagsproblem des Jahres / Vorjahres ..."   Und auch im ersten Kurs 2017 tauchte es sofort wieder auf: 

Ganz konkret geht es aber erst einmal weiter mit den Kursen. Im Februar startet schon unser - wir können es selbst kaum glauben - dritter Durchlauf unseres Weiterbildungsstudiengangs „Sicherheitsmanagement für Veranstaltungen“.
 
Auch wenn es grundsätzlich möglich ist, im laufenden Semester noch einzusteigen, empfehlen wir doch den Kurs „Sicherheitsplanung für Veranstaltungen“ als Einstiegsmodul für das Studium. In dem zweitätigen Workshop beschäftigen wir uns noch einmal ganz grundlegend mit der Frage, was es eigentlich braucht, um eine „sichere“ Veranstaltung zu planen und durchzuführen. Beginnend mit den Phasen der Veranstaltung und den in diesen Phasen notwendigen Handlungen, liegt ein inhaltlicher Schwerpunkt auf der Machbarkeitsanalyse. Wir sehen in der Realität immer wieder, dass dieser wichtige Schritt einfach übersprungen oder nicht ernst genug genommen wird - was regelmäßig zu unangenehmen Überraschungen, steigenden Kosten und langen Gesichtern führt. Der Kurs ist auch eigenständig, also nicht nur als Teil des Studiengangs buchbar: angesprochen werden alle relevanten Fachgebiete, die für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen notwendig werden können - damit eignet sich der Kurs  auch für diejenigen, die noch nicht über umfangreiche Erfahrungen verfügen, sondern die sich Wissen von Grund auf aneignen wollen.

Neben den Kursen, den laufenden Forschungsprojekten und den aktuellen Beratungsaufträgen wollen wir uns in 2017 verstärkt dem Thema "Veröffentlichungen" widmen - gerne mit Ihrer / eurer Unterstützung. 

Aufruf zur Mitarbeit – Das MAGAZIN für Sicherheitskultur

Zur 3. IBIT Fachtagung Veranstaltungssicherheit haben wir endlich die „einhalbte“ Ausgabe des MAGAZIN für Sicherheitskultur veröffentlichen können. Eine „richtige“ Ausgabe Nr. 1 ist bereits in Arbeit und wird noch in diesem Halbjahr erscheinen. Doch um das ohnehin schon schwierige Unterfangen, neben dem Büro- und Seminarbetrieb ein Magazin herauszubringen, dauerhaft gewährleisten zu können, sind wir auf Eure / Ihre Hilfe angewiesen und zitieren deshalb aus dem Editorial der Ausgabe 0,5. „Wenn das Magazin sein Ziel erreichen soll, ein Sprachrohr zu werden, funktioniert da natürlich nicht ohne Euch / ohne Sie…Es soll das Magazin aller werden, die das Thema eint.“.  Das gilt im Übrigen nicht nur für das MAGAZIN für Sicherheitskultur, sondern auch für den monatlichen IBIT Newsletter oder unsere Social Media Kanäle. Auch hier veröffentlichen wir gerne Gastbeiträge und –kommentare. Über Themenvorschläge, Texte oder Anfragen freuen wir uns sehr und nehmen diese gerne unter magazin@ibit.eu entgegen.

Eine Online Version des Magazins gibt es hier:  
 

Lassen Sie sich fördern! – Bildungsprämien und –schecks für alle IBIT-Kurse

Lassen Sie sich fördern! – Bildungsprämien und –schecks für alle IBIT-Kurse
 
Jedem sollte die Chance zur Weiter- und Fortbildung gegeben sein. Aus diesem Grund gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Fördermöglichkeiten für jeden Einzelnen. Alle IBIT-Kurse sind förderfähig. Da wir immer wieder feststellen, dass vielen nicht bekannt ist, wie die Bildungsprämie und die Bildungsschecks nutzbar sind, so möchten wir diese und weitere Fördermöglichkeiten hier kurz vorstellen.
 
Bildungsprämie

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Als Finanzierungsmodell der Bundesregierung dient sie der Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung.
 
Das Modell der Bildungsprämie:
Der Prämiengutschein in Höhe von 50% der Fortbildungskosten aber max. 500€ fördert alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten liegt.
 
Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstelle. Eine Übersicht über die Beratungsstellen erhalten Sie hier oder informieren Sie sich unter der kostenlosen Rufnummer 0800-2623000.
 
Die Weiterbildungsprämie können Sie anschließend für jedes unserer Seminare in Bonn einlösen. Wenn Sie weitere Fragen zu unserem Seminarangebot haben oder sich vor dem Beratungstermin bei uns informieren möchten, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter.
 
www.bildungspraemie.info
Weitere Informationen
 
Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW ist ein Förderprogramm für die berufliche Weiterbildung, das Berufstätige, Berufsrückkehrende und Existenzgründer sowie Unternehmen für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterschaft nutzen können. Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen können einen Bildungsscheck in Höhe von maximal 500 € erhalten. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
  • Der Sitz des Arbeitgebers liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Das Unternehmen beschäftigt nicht mehr als 250 Mitarbeiter.
  • Die Mitarbeiter/innen haben seit zwei Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen.
 
Den Bildungsscheck NRW können Sie anschließend für jedes unserer Seminare, bei Workshops und Trainings einlösen. Wenn Sie weitere Fragen zu unserem Seminarangebot haben oder sich vor dem Beratungstermin bei uns informieren möchten, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter.
 
www.weiterbildungsberatung-nrw.de
Weitere Informationen
Weitere Möglichkeiten der Förderung
 
Sollten weder die Bildungsprämie noch die Bildungsschecks auf ihr Profil passen, so gibt es alternative Möglichkeiten der Finanzierung von Weiterbildung.
 
So können selbstverständlich die Teilnahmegebühren aller IBIT-Veranstaltungen auch als
Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als
Werbungskosten beziehungsweise Sonderausgaben, ohne Begrenzung nach oben,
steuerlich geltend gemacht werden.
 
Unsere nächsten Seminare sowie die IBIT Fachtagung Veranstaltungssicherheit, die jährlich stattfindet, sind allesamt als Fortbildung für Mitglieder der Architektenkammer NRW (AKNW) in den Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur mit 16 Unterrichtsstunden anerkannt (Fachtagung Veranstaltungssicherheit 8 Stunden).
 
Daneben unterstützen viele Unternehmen sowie öffentliche Arbeitgeber das Interesse ihrer Mitarbeiter sich fort- und weiterbilden zu lassen. Oftmals ist dahingehend aber Eigeninitiative gefragt. Sprechen Sie Ihre Vorgesetzten oder ihre Personalabteilung darauf an!
Im Rahmen von Kooperationen mit Unternehmen gewährt das IBIT deren Mitarbeitern
besondere Konditionen. Ihr Ansprechpartner bei IBIT GmbH ist Christoph Heiliger, Tel. 0228 42992690 – wir beraten Sie gerne und freuen uns, Ihnen ein angepasstes Angebot anzubieten!

Das ist passiert

Auf unserer Facebook-Seite veröffentlichen und kommentieren wir lageabhängig aktuelle Ereignisse, die für unser Tätigkeitsfeld von Interesse sind. Für Newsletter-Abonnenten, die noch nicht Fan unserer Seite sind, fassen wir einige Ereignisse der vergangenen zwei Monate noch einmal zusammen, laden aber auch gerne ein, unsere Seite zu liken.
 


16.01.2017
Im mexikanischen Badeort Playa del Carmen sind in einem Nachtclub mindestens fünf Menschen erschossen worden. 15 weitere wurden verletzt. Die Schießerei ereignete sich während der Abschlussparty eines Festivals für elektronische Musik. Wir werden akzeptieren müssen, dass Veranstaltungen ein "attraktives " Ziel darstellen - sei es für einen gezielten terroristischen Angriff, einen durchgeknallten Einzeltäter oder als Plattform für die Austragung von Fehden.
 

Quelle: www.tagesschau.de/ausland/schiesserei-mexiko-101.html

 
13.01.2017
Betrug bei Sicherheitsqualifikationen ein Risiko für die Öffentliche Sicherheit? Die "Fake Degrees", die in einem aktuellen Artikel auf bbc.com beschrieben werden, treiben uns auch ständig um... Glücklicherweise kennen wir niemanden, der tatsächlich willentlich betrügt (Obwohl es im Bereich der 34a Bescheinigungen solche Fälle bereits gegeben haben soll), aber die Frage "wann ist ein Titel wirklich ein Titel" treibt uns ja schon etwas länger um. Die meisten wissen, wie wir dazu stehen - vorsichtig formuliert: sehr zurückhaltend. Ist man nach einem zweitägigen Kurs ein "hier-bitte-den-Titel-der-Wahl-einsetzen" ?? Ist man Veranstaltungsleiter, weil man einen Kurs besucht hat? Oder besucht man den Kurs, weil man Veranstaltungsleiter ist und mehr Wissen erlangen möchte? Wir haben das Thema gerade wieder ganz aktuell auf der Agenda und werden unsere Ressourcen weiterhin für die Standardisierung hochqualitativer Inhalte einsetzen statt für die Erfindung schmissiger Titel.
 
Quelle: www.bbc.com/news/education-38597984

04.01.2017
Brandneu, vorrangig aber für die Nordrhein-Westfalen interessant: das Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 1 vom 4.1.2017 Seite 1 bis 50. Dort findet sich die aktuelle Version der Sonderbauverordnung NRW.
 
Quelle: www.recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16083&ver=8&val=16083&sg=0&menu=1&vd_back=N#det0#det0
 
01.01.2017
Um 01:15 Uhr Ortszeit, drang ein Attentäter in einen Instanbuler Nachtclub ein und erschoss innerhalb von sieben Minuten 39 Menschen. Fast 70 wurden nach offiziellen Angaben verletzt.
 

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/istanbul-anschlag-auf-ein-symbol-der-lebensfreude-a-1128192.html

Das nächste Seminar - Sicherheitsplanung für Veranstaltungen (Intensivkurs)

Zum Auftakt des inzwischen dritten Durchlaufs unseres akademischen Weiterbildungsstudiums Sicherheitsmanagement für Veranstaltungen findet der auch individuell buchbare Intensivkurs Sicherheitsplanung für Veranstaltungen vom 06. bis 07. Februar statt. Der Kurs bietet eine Übersicht über relevante Einflussfaktoren auf die sichere Planung und Durchführung von Veranstaltungen in allen Phasen. Er eignet sich damit auch für Einsteiger und diejenigen, die noch nicht über umfangreiche Erfahrung in der Planung & Durchführung von  Veranstaltungen verfügen. Besonders zukünftigen Veranstaltungskaufleuten und -technikern empfehlen wir einen Besuch dieses Seminars, weshalb wir Auszubildenden in diesen Berufen einen Rabatt auf die Kursbuchung bietenSprechen Sie uns an.
 
Ziele
Die Teilnehmer lernen alle relevanten Einflussfaktoren für die Planung und Durchführung sicherer Veranstaltungen kennen. Anhand verschiedener Phasen sowohl der Planung als auch der Durchführung von Veranstaltungen werden Anforderungen und Herausforderungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln diskutiert, im Rahmen einer Machbarkeitsanalyse strukturiert betrachtet und die Grundlage für eine gemeinsame Wissensbasis der interorganisationalen Zusammenarbeit gelegt. Darüberhinaus werden die Grundlagendes Crowd Managements mit dem Schwerpunkt auf der Flächenplanung besprochen. 

Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an alle, die an der Planung, Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen beteiligt sind. Angesprochen sind Mitarbeiter von Veranstaltern, Betreibern, Agenturen, Architekten, Mitarbeiter von Behörden und Verwaltungen, von Sicherheits- und Ordnungsdiensten sowie der Gefahrenabwehrorganisationen.
 
Inhalte
  • Phasen von Veranstaltungen
  • Machbarkeitsanalyse
  • Dokumentation
  • Genehmigungsverfahren
  • Crowd Management
  • Raumplanung und Infrastruktur
  • Interorganisationale Zusammenarbeit
 
Details
  • Termine: 06.-07.02.2017
  • Zeitraum: zweitägig, je 09.30-17.00 Uhr (8 UE)
  • Ort: Bonn
  • Dozentin: Sabine Funk
  • Preis: 495,- EUR (inkl. Kursunterlagen und Verpflegung
Kursbuchung
IBIT unterwegs
IBIT Dozentin Sabine Funk auf dem Symposium Veranstaltungssicherheit in Graz
Alle für das IBIT arbeitenden Dozenten und Referenten sind bundesweit bei Vorträgen und Seminaren zu treffen.

Aktuelle Termine

09. - 11.01.2017
Zertifizierter Veranstaltungsleiter im Fußball (DFB / DFL / IBIT / HDWM), Mannheim
Bereits zum zweiten Mal führen wir gemeinsam mit DFB, DFl und der Hochschule für Wirtschaft und Management in Mannheim diesen Kurs durch. Der nächste Durchgang findet im März in Bonn statt

11.01. – 12.01.2017, Groningen (NL)
23. YES (Yourope Event Safety Group) GROUP HEALTH AND SAFETY SEMINAR
Im Rahmen des Eurosonic Noorderslag Festivals (Groningen, NL) fand am 11./12.01.2017 das inzwischen 23. YES GROUP HEALTH AND SAFETY SEMINAR statt. Eine Pflichtveranstaltung für das IBIT, das dort durch Dozent Ralf Zimme vertreten war. Mit dabei waren einmal mehr zahlreiche Vertreter der größten europäischen Festivals, bzw. der (Veranstaltungs-)Sicherheitsbranche.

20. - 22.01.2017
Symposium "Großveranstaltungen" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (geschlossene Veranstaltung).
IBIT Geschäftsführerin Sabine Funk moderiert eine Diskussionsrunde zum Thema "Veranstaltungen in Zeiten wie diesen"
 
27.03.2017
Kommunales Veranstaltungsmanagement „Mit SICHERHeit!“
BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft GmbH, Essen
Sabine Funk spricht zum Thema „Veranstaltungssicherheit 2017 – Möglichkeiten und Grenzen“
Infos und Anmeldung unter www.bew.de/veranstaltung/management-organisation/fuehrung-und-organisation/kommunales-veranstaltungsmanagement-mit-sicherheit.html
Seminartermine

In dieser Spalte finden finden Sie eine Übersicht der kommenden IBIT Seminare aus unserem
Kursprogramm
Januar 2017

Veranstaltungsleitung

 
Datum: 30.-31.01.
Ort: IBIT, Bonn
Gebühr: 495,- Euro*
Dozentin:
 Sabine Funk, RA Daniel Schlatter

Februar 2017

 
Veranstaltungsplanung

Datum: 06.-07.02.2017
Ort: Bonn
Gebühr: 495,- Euro*

Dozentin: Sabine Funk
Kursbuchung
März 2016
 
Datum: 06.-11.03.2017
Ort: Wien
Gebühr: 1.400,- Euro*
Dozentin:
 Sabine Funk, Ralf Zimme...
Kursbuchung
Laufender Einstieg zu jedem Intensivkurs:

Akademische Weiterbildung

Sicherheitsmanage-ment für Veranstaltungen

2 Semester mit Hochschulzertifikat (24 ECTS) 
Kursbuchung
Fördermöglichkeiten


Bildungsprämie
Weitere Informationen
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Dieser Newsletter erscheint in Kooperation mit wissenswerk.
 
IBIT GmbH
Internationales Bildungs- & Trainingszentrum für Veranstaltungssicherheit
Auguststraße 18
53229 Bonn
 






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IBIT GmbH - Internationales Bildungs- und Trainingszentrum für Veranstaltungssicherheit · Auguststr. 18 · Bonn 53229 · Germany

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